Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – Modernisierung der zentralen Wärmeversorgung
An die Hausverwaltung: ____________________________________________
Wohnungseigentümergemeinschaft: ____________________________________________
Objekt / Adresse: ____________________________________________
Antragsteller/in (Eigentümer/in der Einheit Nr.): ____________________________________________
Datum: ______________________
Ich beantrage, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen und zur Beschlussfassung zu stellen:
„Prüfung und Beauftragung einer Modernisierung der zentralen Heizungsanlage im Wege eines Wärmeliefer-Contractings (Wärme-Abonnement) ohne eigene Investition der Gemeinschaft.“
Die zentrale Heizungsanlage ist Gemeinschaftseigentum. Über ihre Modernisierung entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Ein Wärmeliefer-Contracting ermöglicht den Austausch gegen eine moderne, effiziente Anlage (z. B. Wärmepumpe), ohne dass die Gemeinschaft investiert oder eine Sonderumlage erhebt: Der Contracting-Partner plant, finanziert, baut, betreibt und wartet die Anlage; die Gemeinschaft bezieht Wärme zu einem vereinbarten Grund- und Arbeitspreis. Vorteile: planbare Kosten, geringeres Instandhaltungsrisiko, niedrigere CO₂-Kosten und eine zukunftssichere Wärmeversorgung, die auch den Wert der einzelnen Einheiten stützt.