Energieaudit DIN EN 16247 vs. Energiemanagement ISO 50001: Pflichten und Unterschiede
Für große Unternehmen ist das Energieaudit DIN EN 16247 keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht. Wer kein kleines oder mittleres Unternehmen ist, muss seinen Energieverbrauch in regelmäßigen Abständen systematisch durchleuchten lassen. Doch das Audit ist nur eine von zwei Wegen: Mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem nach ISO 50001 lässt sich dieselbe Pflicht erfüllen – und oft mit mehr Nutzen. Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Pflichten, die Unterschiede beider Instrumente und warum das Audit für Eigentümer und Energieverantwortliche erst der Anfang ist: Es deckt die Einsparpotenziale auf, die sich anschließend über Contracting ohne eigenes Kapital heben lassen.
Stand: August 2026. Rechtsgrundlagen sind das EDL-G und das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in der geltenden Fassung; die im Juni 2026 vom Kabinett beschlossene EnEfG-Novelle ist noch nicht in Kraft (siehe Abschnitt „Ausblick").
Die Energieauditpflicht nach EDL-G: Wer ist betroffen?
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Es verpflichtet alle Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Maßgeblich ist also nicht die Branche, sondern die Unternehmensgröße.
Ob ein Unternehmen als KMU gilt, richtet sich nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG. Ein KMU liegt vor, wenn es weniger als 250 Beschäftigte hat und zusätzlich entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweist. Sobald eine dieser Schwellen überschritten wird – wobei auch verbundene und Partnerunternehmen einzurechnen sind –, gilt das Unternehmen als großes Unternehmen und wird auditpflichtig.
- Auditpflichtig: große Unternehmen, also Nicht-KMU, alle vier Jahre.
- Ausgenommen: kleine und mittlere Unternehmen nach der EU-Definition.
- Befreit: Unternehmen mit zertifiziertem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS.
Bin ich auditpflichtig? Der Entscheidungspfad in fünf Schritten
Ob für Ihr Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247 verpflichtend ist, lässt sich in wenigen Schritten klären. Arbeiten Sie die folgende Kaskade der Reihe nach ab:
- Sind Sie ein KMU nach EU-Empfehlung 2003/361/EG? KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die zusätzlich höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme aufweisen. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen sind anteilig einzurechnen – bei Konzern- und Fondsstrukturen ist genau das der häufigste Grund, warum eine vermeintlich kleine Objektgesellschaft doch als großes Unternehmen gilt. Ja, KMU: keine Auditpflicht nach EDL-G, weiter mit Schritt 4. Nein: weiter mit Schritt 2.
- Betreiben Sie ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem? Wer ein nach ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem oder ein EMAS-registriertes Umweltmanagementsystem unterhält, ist von der wiederkehrenden Auditpflicht befreit. Ja: keine gesonderte Auditpflicht. Nein: weiter mit Schritt 3.
- Sie sind auditpflichtig. Es gilt ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 im Turnus von vier Jahren, durchzuführen von einer qualifizierten Person und gegenüber dem BAFA nachzuweisen.
- Prüfen Sie zusätzlich die Verbrauchsschwellen des EnEfG. Sie gelten unabhängig von der KMU-Eigenschaft und knüpfen allein am jährlichen Gesamtendenergieverbrauch an (Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre): ab mehr als 2,5 GWh sind Umsetzungspläne für die identifizierten wirtschaftlichen Maßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen, ab mehr als 7,5 GWh ist ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten.
- Ergebnis dokumentieren und Fristen setzen. Halten Sie Einstufung, Stichtag des letzten Audits und den nächsten Fälligkeitstermin schriftlich fest. Bei Immobilienportfolios empfiehlt sich eine objektscharfe Übersicht, weil Zukäufe und Verkäufe die Einstufung des Gesamtunternehmens verschieben können.
Diese Kaskade ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – gerade die Zurechnung verbundener Unternehmen und die Abgrenzung des Gesamtendenergieverbrauchs sind in der Praxis die beiden Punkte, an denen sich Unternehmen am häufigsten verschätzen.
Neue Schwellen durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aus dem Jahr 2023 ist neben die klassische Auditpflicht eine zweite Logik getreten, die am Energieverbrauch ansetzt. Unternehmen ab einem hohen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch müssen über das Audit hinaus weitergehende Schritte ergreifen: Sie sind verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen und identifizierte Effizienzmaßnahmen in konkreten Umsetzungsplänen zu dokumentieren und zu veröffentlichen.
Die Schwellen sind dabei nach Verbrauchshöhe gestaffelt: Je höher der jährliche Energieverbrauch eines Unternehmens, desto strenger die Anforderungen. Maßgeblich ist hier der Durchschnittsverbrauch der zurückliegenden Jahre. Da die genauen Werte vom Einzelfall abhängen und im Detail nachzuprüfen sind, sollten betroffene Unternehmen die konkrete Einstufung fachlich klären lassen. Die Stoßrichtung ist jedoch eindeutig: Wer viel Energie verbraucht, soll nicht nur messen, sondern auch erkennbar handeln und wirtschaftliche Maßnahmen transparent machen.
Nach der derzeit geltenden Fassung des EnEfG sind die beiden zentralen Schwellen:
- mehr als 2,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr: Pflicht, für die im Energieaudit oder Managementsystem identifizierten wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen konkrete Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen. Eine Pflicht zur tatsächlichen Umsetzung der Maßnahmen besteht nicht.
- mehr als 7,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr: Pflicht, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzurichten. Das Managementsystem tritt hier an die Stelle des wiederkehrenden Energieaudits.
Maßgeblich ist jeweils der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Für große Immobilienbestände ist der zweite Wert schneller erreicht, als viele Eigentümer vermuten: Bereits ein mittleres Wohn- oder Gewerbeportfolio mit mehreren wärmeintensiven Liegenschaften kann die 7,5-GWh-Marke überschreiten, weil der Wärmeverbrauch aller Objekte des Unternehmens zusammengerechnet wird.
Ausblick: EnEfG-Novelle 2026 (noch nicht in Kraft)
Die Bundesregierung hat am 24. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes im Kabinett beschlossen. Der Entwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren; Bundestag und Bundesrat befassen sich nach der Sommerpause damit, mit einem Inkrafttreten wird gegen Ende 2026 gerechnet. Bis zur Verkündung gilt das bestehende EnEfG unverändert weiter – die oben genannten Schwellen von 2,5 und 7,5 GWh sind also weiterhin die maßgeblichen Werte.
Inhaltlich zielt die Novelle auf eine spürbare Entlastung kleinerer und mittlerer Verbraucher. Im Gesetzentwurf vorgesehen ist insbesondere eine deutliche Anhebung der Schwelle für die Pflicht zum Energiemanagementsystem – im Kabinettsentwurf ist an die Stelle der bisherigen 7,5 GWh ein Wert von rund 23,6 GWh jährlichem Gesamtendenergieverbrauch getreten. Auch die Schwelle für die Umsetzungspläne und die Fristen, innerhalb derer diese nach einem Energieaudit vorzulegen sind, werden im Entwurf neu gefasst. Da im parlamentarischen Verfahren Änderungen möglich sind, sollten Unternehmen ihre Planung vorerst an der geltenden Rechtslage ausrichten und die Verabschiedung beobachten. Unberührt bleibt in jedem Fall die Energieauditpflicht für Nicht-KMU nach EDL-G.
DIN EN 16247: Die systematische Bestandsaufnahme
Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist eine strukturierte Momentaufnahme des Energieverbrauchs. Ein qualifizierter Energieauditor erfasst die wesentlichen Energieströme im Unternehmen, ordnet sie den einzelnen Verbrauchern zu und leitet daraus Einsparpotenziale ab. Geprüft werden insbesondere:
- Gebäude: Wärme- und Kälteversorgung, Gebäudehülle, Beleuchtung.
- Technische Anlagen: Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Druckluft, Pumpen und Antriebe.
- Prozesse: energieintensive Produktions- und Betriebsabläufe.
- Verkehr: der betriebliche Fuhrpark und die Logistik.
Kern jedes Audits ist die Wirtschaftlichkeitsbewertung: Jede vorgeschlagene Maßnahme wird nach Einsparung, Investitionsaufwand und Amortisationszeit bewertet. Das Ergebnis ist ein priorisierter Maßnahmenkatalog, der zeigt, an welchen Stellen sich Investitionen am schnellsten rechnen. Das Audit verpflichtet jedoch nicht zur Umsetzung – es liefert die Entscheidungsgrundlage, nicht die Anlage.
Die Teile der DIN EN 16247: von 16247-1 bis 16247-4
„DIN EN 16247" ist keine einzelne Norm, sondern eine Normenreihe aus fünf Teilen. Wer von einem Energieaudit nach DIN EN 16247 spricht, meint in der Regel Teil 1 – denn nur dieser ist im EDL-G als gesetzlicher Maßstab verankert. Die Teile 2 bis 4 konkretisieren die allgemeinen Anforderungen für einzelne Anwendungsbereiche, Teil 5 betrifft nicht das Audit selbst, sondern die Qualifikation der Energieauditoren.
| Normteil | Gegenstand | Bedeutung in der Praxis |
|---|---|---|
| DIN EN 16247-1 | Allgemeine Anforderungen an Energieaudits: Ablauf, Anforderungen an Auditor und Bericht, Vorgehen von der Auftaktbesprechung bis zur Abschlussbesprechung | Der gesetzliche Maßstab. Die Auditpflicht nach EDL-G verweist auf diesen Teil – jedes Pflichtaudit muss ihn erfüllen. |
| DIN EN 16247-2 | Energieaudits für Gebäude: Gebäudehülle, Wärme- und Kälteversorgung, Lüftung, Beleuchtung, Nutzerverhalten | Der zentrale Teil für Immobilienportfolios, Wohnungsunternehmen und Gewerbeobjekte. |
| DIN EN 16247-3 | Energieaudits für Prozesse: energieintensive Produktions- und Fertigungsabläufe, Prozesswärme, Druckluft, Kälte | Relevant für produzierendes Gewerbe und Industrie; bei reinen Bestandshaltern meist nachrangig. |
| DIN EN 16247-4 | Energieaudits für Transport: Fuhrpark, Logistik, betriebliche Mobilität | Relevant bei eigenem Fuhrpark; bei Immobilienunternehmen meist ein kleiner Verbrauchsanteil. |
| DIN EN 16247-5 | Kompetenz der Energieauditoren: Anforderungen an Qualifikation und Fachkunde | Kein Auditinhalt, sondern Maßstab für die Auswahl des Auditors. |
Für Eigentümer und Verwalter großer Liegenschaften sind damit vor allem DIN EN 16247-1 und DIN EN 16247-2 relevant: Teil 1 gibt den formalen Rahmen des Pflichtaudits vor, Teil 2 die fachliche Tiefe bei der Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Ein Audit, das ein Immobilienportfolio nur überschlägig betrachtet, erfüllt zwar formal Teil 1, liefert aber selten die belastbaren Kennzahlen, die man für eine Investitionsentscheidung braucht. Achten Sie deshalb bei der Beauftragung darauf, dass der Auditor die Gebäudesystematik nach Teil 2 tatsächlich anwendet – objektscharf, nicht nur auf Unternehmensebene aggregiert.
ISO 50001: Das kontinuierliche Energiemanagementsystem
Während das Audit eine wiederkehrende Prüfung ist, etabliert die ISO 50001 ein dauerhaftes Steuerungssystem. Im Mittelpunkt steht der PDCA-Zyklus (Plan – Do – Check – Act): Ziele werden gesetzt, Maßnahmen umgesetzt, Ergebnisse gemessen und der Prozess fortlaufend verbessert. Das System ist durch eine unabhängige Stelle zertifizierbar und verankert das Thema Energie strukturell in der Organisation – mit klaren Verantwortlichkeiten, Kennzahlen und regelmäßigen Management-Reviews.
Der entscheidende Unterschied zum Audit liegt in der Kontinuität: Ein Energiemanagementsystem misst nicht alle vier Jahre, sondern laufend, und macht Verbrauchsentwicklungen frühzeitig sichtbar. Wer ein zertifiziertes System nach ISO 50001 betreibt, ist zudem von der wiederkehrenden Auditpflicht nach EDL-G befreit.
DIN EN 16247 vs. ISO 50001: der direkte Vergleich
Beide Instrumente erfüllen dieselbe gesetzliche Pflicht, unterscheiden sich aber grundlegend in Charakter, Aufwand und Wirkung. Die folgende Übersicht stellt das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 gegenüber.
| Kriterium | Energieaudit DIN EN 16247-1 | Energiemanagement ISO 50001 |
|---|---|---|
| Charakter | Einmalige, wiederkehrende Bestandsaufnahme – eine Momentaufnahme mit Maßnahmenkatalog | Dauerhaftes Managementsystem im PDCA-Zyklus mit Zielen, Kennzahlen und Verantwortlichkeiten |
| Turnus | alle vier Jahre zu wiederholen | laufend; jährliche interne Audits und Management-Review, Rezertifizierung üblicherweise alle drei Jahre |
| Zertifizierung | keine Systemzertifizierung; Ergebnis ist der Auditbericht, der gegenüber dem BAFA nachgewiesen wird | zertifizierbar durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle; Zertifikat als Nachweis gegenüber Dritten |
| Aufwand | projekthaft und zeitlich begrenzt; überwiegend externe Leistung, geringe interne Bindung | deutlich höher: Aufbau, Dokumentation, Schulung und dauerhafte interne Verantwortlichkeiten |
| Befreiungswirkung | erfüllt die Auditpflicht nach EDL-G, ersetzt aber nicht die EnMS-Pflicht bei Überschreiten der EnEfG-Verbrauchsschwelle | befreit von der Energieauditpflicht nach EDL-G und erfüllt zugleich die EnMS-Pflicht des EnEfG |
| Typische Eignung | Nicht-KMU mit moderatem Energieverbrauch, die die Pflicht schlank erfüllen wollen | energieintensive Unternehmen, große Portfolios, Unternehmen oberhalb der EnEfG-Schwelle sowie Antragsteller für verbrauchsabhängige Entlastungen |
| Ergebnis | priorisierter Maßnahmenkatalog mit Wirtschaftlichkeitsbewertung | fortlaufend gesteuerte Verbrauchsentwicklung und nachweisbare Verbesserung |
Die für die Praxis wichtigste Zeile ist die Befreiungswirkung: Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 – ebenso wie eine EMAS-Registrierung – befreit von der wiederkehrenden Energieauditpflicht nach EDL-G. Der umgekehrte Weg funktioniert nicht: Ein noch so gründliches Energieaudit nach DIN EN 16247 ersetzt kein Managementsystem, wenn das EnEfG eines verlangt. Wer absehbar über die EnEfG-Schwelle wächst, sollte deshalb prüfen, ob er den Aufbau des Managementsystems vorzieht, statt zwischenzeitlich beide Wege parallel zu bedienen.
Audit oder Managementsystem: Wann sich was lohnt
Die Wahl zwischen Audit und Managementsystem ist eine Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen. Für Unternehmen, die gerade erst über die KMU-Schwelle gewachsen sind und einen überschaubaren Energieverbrauch haben, ist das Energieaudit DIN EN 16247 meist der schlankere Weg, die gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Für energieintensive Unternehmen mit hohem Verbrauch lohnt sich dagegen häufig die ISO 50001: Sie greift tiefer, schafft kontinuierliche Transparenz und kann steuerliche sowie förderrechtliche Vorteile eröffnen.
Tatsächlich ist die Befreiung von der Stromsteuer und der Energiesteuer in bestimmten Konstellationen an den Nachweis eines Energiemanagement- oder Energieaudit-Systems gekoppelt – ein wesentliches Argument für die Nachfolgeregelungen des früheren Spitzenausgleichs. Auch für einzelne Förderprogramme kann ein Audit oder Managementsystem Voraussetzung sein. Da diese Anforderungen im Detail von der jeweiligen Regelung abhängen und sich ändern können, sollte die konkrete Anrechenbarkeit stets im Einzelfall geprüft werden.
Vom Audit zur Umsetzung: der Contracting-Hebel
Das größte Missverständnis rund um das Energieaudit ist die Annahme, mit dem Bericht sei die Arbeit getan. Tatsächlich ist das Audit die Diagnose, nicht die Therapie. Die wirtschaftlich stärksten Hebel liegen fast immer in der Wärme- und Anlageninfrastruktur: in veralteten Heizkesseln, ungeregelten Lüftungen, ineffizienter Druckluft oder fehlender Wärmerückgewinnung. Genau diese Maßnahmen erfordern Investitionen – und scheitern in der Praxis oft am gebundenen Kapital oder fehlenden internen Know-how.
Hier setzt Contracting an. Beim Wärme- und Einspar-Contracting finanziert, errichtet und betreibt ein Contractor die modernisierte Anlage und refinanziert sich aus den eingesparten Energiekosten. Für das Unternehmen bedeutet das eine CAPEX-freie Umsetzung der im Audit identifizierten Maßnahmen: kein Eigenkapital, kein Betriebsrisiko, garantierte Effizienz. Aus dem Maßnahmenkatalog des Audits wird so ein konkretes Modernisierungsprojekt – ohne Bilanzbelastung.
Green Contracting bietet hierfür kostenlose Energieaudits und Erstanalysen an, die die Einsparpotenziale Ihrer Liegenschaften aufdecken und direkt in einen umsetzbaren Contracting-Vorschlag überführen. Audit und Umsetzung greifen so nahtlos ineinander: erst die belastbare Diagnose, dann die kapitalfreie Realisierung.
Häufige Fragen zum Energieaudit nach DIN EN 16247
Wer ist zum Energieaudit nach DIN EN 16247 verpflichtet?
Verpflichtet sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) alle Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind – also große Unternehmen. Als KMU gilt nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG ein Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Wer diese Schwellen überschreitet, muss alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen.
Worin unterscheiden sich Energieaudit DIN EN 16247 und ISO 50001?
Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist eine Momentaufnahme: Der Energieverbrauch wird systematisch erfasst und alle vier Jahre wiederholt. Die ISO 50001 hingegen ist ein zertifizierbares Energiemanagementsystem, das den Energieverbrauch im PDCA-Zyklus kontinuierlich überwacht und verbessert. Das Audit liefert die Diagnose, das Managementsystem verankert die Steuerung dauerhaft in der Organisation.
Befreit ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 von der Auditpflicht?
Ja. Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben, sind von der wiederkehrenden Energieauditpflicht nach EDL-G befreit. Für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ist das Managementsystem in der Regel die wirtschaftlichere Wahl, weil es ohnehin tiefer in die Prozesse eingreift und zusätzliche steuerliche und förderrechtliche Vorteile eröffnen kann.
Was wird bei einem Energieaudit nach DIN EN 16247 geprüft?
Geprüft werden alle wesentlichen Energieverbräuche eines Unternehmens: Gebäude und deren Wärme- und Kälteversorgung, technische Anlagen wie Heizung, Lüftung und Drucklufterzeugung, Produktionsprozesse sowie der betriebliche Verkehr. Der Auditor erfasst die Verbräuche, ordnet sie den Verbrauchern zu, identifiziert Einsparpotenziale und bewertet die wirtschaftlichen Maßnahmen nach Aufwand und Amortisation.
Was passiert nach dem Energieaudit mit den identifizierten Maßnahmen?
Das Energieaudit selbst verpflichtet nicht zur Umsetzung der Maßnahmen, sondern dokumentiert sie. Viele der wirtschaftlichsten Hebel liegen in der Wärme- und Anlageninfrastruktur und erfordern Investitionen. Genau hier setzt Contracting an: Ein Contractor finanziert, errichtet und betreibt die modernisierte Anlage und refinanziert sich aus den eingesparten Energiekosten. Das Audit liefert die Diagnose, das Contracting die kapitalfreie Umsetzung. Da die Auditpflicht nach DIN EN 16247 gerade Nicht-KMU – also größere Gewerbe- und Industrieunternehmen – trifft, ist Energie-Contracting für Gewerbebetriebe häufig der wirtschaftlichste Weg, die identifizierten Maßnahmen ohne eigenes Kapital umzusetzen.
Welche Teile hat die DIN EN 16247?
Die Normenreihe DIN EN 16247 besteht aus fünf Teilen: Teil 1 regelt die allgemeinen Anforderungen an Energieaudits und ist die Grundlage der gesetzlichen Auditpflicht nach EDL-G. Teil 2 konkretisiert das Audit für Gebäude, Teil 3 für Prozesse und Teil 4 für den Transport. Teil 5 beschreibt die Anforderungen an die Kompetenz der Energieauditoren. Für Immobilienportfolios sind vor allem DIN EN 16247-1 und DIN EN 16247-2 maßgeblich.
Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 16247 und ISO 50001?
Die DIN EN 16247 beschreibt ein einmaliges, alle vier Jahre zu wiederholendes Energieaudit – eine Bestandsaufnahme mit Maßnahmenkatalog. Die ISO 50001 beschreibt dagegen ein dauerhaftes Energiemanagementsystem, das im PDCA-Zyklus läuft und durch eine akkreditierte Stelle zertifiziert werden kann. Ein Energieaudit ist als solches nicht systemzertifizierbar, es wird lediglich der Auditbericht erstellt und der Behörde gegenüber nachgewiesen. Wichtig für die Praxis: Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein EMAS-Umweltmanagementsystem befreit von der Energieauditpflicht nach EDL-G – umgekehrt gilt das nicht.
Ist das Energieaudit für mein Unternehmen Pflicht?
Pflicht ist das Energieaudit, wenn Ihr Unternehmen kein KMU im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG ist, also mindestens 250 Beschäftigte hat oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme aufweist – unter Einrechnung verbundener und Partnerunternehmen. Dann gilt nach EDL-G ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 im Turnus von vier Jahren. Keine Auditpflicht besteht, wenn ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS betrieben wird. Unabhängig davon greifen die verbrauchsbezogenen Pflichten des Energieeffizienzgesetzes, das an den jährlichen Gesamtendenergieverbrauch anknüpft.
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