Wissenslexikon
Alles Wichtige zu Contracting, Förderung und moderner Heiztechnik – verständlich erklärt für fundierte Entscheidungen
Contracting
Contracting ist ein Dienstleistungsmodell, bei dem ein externer Anbieter (Contractor) die Planung, Finanzierung, Installation und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen übernimmt. Der Kunde zahlt nur für die tatsächlich genutzte Energie ohne eigene Investitionskosten.
Green Contracting
Eine moderne Form des Contractings mit Fokus auf nachhaltige und CO₂-reduzierte Wärmeversorgung durch hocheffiziente Technologien wie Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Wärmepumpen. Der Contractor übernimmt 100% der Finanzierung und trägt alle Risiken.
Energiedienstleistung
Umfassendes Service-Paket, das neben der reinen Energielieferung auch Planung, Installation, Wartung, Instandhaltung und Betrieb von Energieanlagen beinhaltet. Alle Leistungen stammen aus einer Hand.
Wärmelieferung
Vertragsmodell, bei dem der Kunde nur für die tatsächlich bezogene Wärmemenge zahlt, ähnlich wie bei Strom oder Gas. Die Anlagentechnik verbleibt im Eigentum des Contractors.
Full-Service-Garantie
Umfassende Garantieleistung über typischerweise 15 Jahre, die alle Wartungs-, Reparatur- und Betriebskosten abdeckt. Der Kunde hat kein finanzielles Risiko bei Störungen oder Ausfällen.
Wärme-Contracting
Spezielle Contracting-Form, bei der der Contractor die Wärmeversorgung eines Gebäudes komplett übernimmt – von der Erzeugungsanlage bis zur Abrechnung. Der Kunde bezieht fertige Wärme zu einem vertraglich fixierten Wärmepreis.
Wärmepreis (Grund- und Arbeitspreis)
Der Preis für gelieferte Wärme setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis (für Anlage, Bereitstellung) und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis pro kWh zusammen. Die Zusammensetzung ist im Wärmeliefervertrag transparent geregelt.
AVBFernwärmeV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme. Regelt u. a. Vertragslaufzeiten, Preisanpassungsklauseln und Kündigungsrechte bei leitungsgebundener Wärmelieferung und schützt damit beide Vertragsparteien.
Contracting-Rate / Vertragslaufzeit
Wärmelieferverträge laufen typischerweise 10–15 Jahre, da der Contractor die Investition über die Laufzeit refinanziert. Längere Laufzeiten senken in der Regel den Wärmepreis, binden den Kunden aber entsprechend.
Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
Regelt im Mietrecht die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung (Contracting). Die Umlage auf Mieter ist nur zulässig, wenn das Kostenneutralitätsprinzip eingehalten wird – die Wärmekosten dürfen nach Umstellung nicht steigen.
Mieterschutz / Kostenneutralität
Bei der Umstellung auf Contracting im vermieteten Bestand muss sichergestellt sein, dass für die Mieter keine höheren Heizkosten entstehen als zuvor. Diese Kostenneutralität ist Voraussetzung für die Umlagefähigkeit.