Wärmecontracting – Heizung als Dienstleistung, ohne Eigenkapital
Wärmecontracting – auch Wärmeliefer-Contracting oder Wärme-Liefervertrag genannt – bezeichnet eine Vereinbarung, bei der ein Contractor die komplette Wärmeversorgung eines Gebäudes übernimmt. Er plant, finanziert, baut und betreibt die Heizungsanlage. Der Eigentümer bezieht fertige Wärme und zahlt ausschließlich für das, was er tatsächlich verbraucht.
Was beinhaltet ein Wärmecontracting-Vertrag?
Ein vollständiger Wärmecontracting-Vertrag umfasst alle Leistungen, die rund um die Wärmeerzeugung anfallen:
Planung und Dimensionierung: Der Contractor analysiert den Wärmebedarf des Gebäudes, prüft die baulichen Gegebenheiten und plant die technisch und wirtschaftlich optimale Anlage.
Investition und Finanzierung: Die gesamten Investitionskosten für Anlage, Installation und Übergabestation trägt der Contractor. Für den Eigentümer entstehen keine Anschaffungskosten.
Betrieb und Brennstoffbeschaffung: Der Contractor betreibt die Anlage, kümmert sich um den Brennstoffeinkauf (Gas, Biomethan, Strom) und optimiert den Betrieb laufend.
Wartung und Instandhaltung: Regelmäßige Wartungen, Reparaturen und Ersatzteile sind vollständig im Contracting-Preis enthalten.
Abrechnung: Der Contractor stellt dem Eigentümer monatlich Grundpreis und Arbeitspreis in Rechnung. Die Weiterabrechnung an Mieter erfolgt nach der Betriebskostenverordnung.
Förderungsmanagement: Alle verfügbaren Fördermittel werden vom Contractor beantragt – die Einsparungen kommen dem Kunden zugute.
Welche Heizungstechnologien gibt es im Wärmecontracting?
Wärmecontracting ist technologieoffen. Je nach Gebäudegröße, Baujahr, Wärmebedarf und lokalen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Systeme zum Einsatz:
Blockheizkraftwerk (BHKW): Ideal für Gebäude mit hohem Strom- und Wärmebedarf. Das BHKW erzeugt gleichzeitig Wärme und Strom – mit einem Gesamtwirkungsgrad von bis zu 95%.
Wärmepumpe: Für Gebäude mit niedrigem Wärmebedarf, guter Dämmung oder als Ergänzung zu Solarthermie. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind besonders flexibel installierbar.
Hybridanlage (BHKW + Wärmepumpe): Die wirtschaftlich stärkste Kombination für Bestandsgebäude. Das BHKW deckt die Grundlast, die Wärmepumpe nutzt Umweltwärme für günstige Wärme bei milden Temperaturen.
Pelletheizung/Biomasse: Für Gebäude, bei denen ein besonders hoher Nachhaltigkeitsanspruch besteht und die Logistik für Pellets möglich ist.
Was kostet Wärmecontracting?
Die Kosten des Wärmecontractings setzen sich zusammen aus:
- Grundpreis: Monatliche Pauschale für Bereitstellung, Betrieb und Wartung. Typisch: 200–800 Euro/Monat je nach Anlagengröße.
- Arbeitspreis: Preis pro verbrauchter kWh Wärme. Typisch: 0,09–0,14 €/kWh je nach Technologie und Fördersituation.
Im Vergleich: Ein typisches Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen zahlt beim Eigenbetrieb einer alten Gasheizung oft deutlich mehr – zuzüglich unkalkulierbarer Reparatur- und Ersatzkosten.
Wärmecontracting und die Wärmelieferverordnung
Für Wärmecontracting in Mietobjekten gilt die Wärmelieferverordnung (WärmeLV). Sie regelt die Bedingungen, unter denen ein Vermieter auf Wärmecontracting umstellen darf, ohne die Zustimmung der Mieter einzuholen:
- Die Anlage muss effizienter sein als die bisherige.
- Die Gesamtkosten für den Mieter dürfen nicht steigen.
- Die Umstellung muss rechtzeitig angekündigt werden.
Ein erfahrener Contractor wie Green Contracting unterstützt Eigentümer bei der WärmeLV-konformen Umsetzung – inklusive Mieterinformation und Abrechnung.
Wärmecontracting für Mehrfamilienhäuser: Besonderheiten
Mehrfamilienhäuser profitieren besonders vom Wärmecontracting, weil:
- Kein einzelner Eigentümer eine hohe Investition stemmen muss
- Bei WEGs komplizierte Eigentümerversammlungen entfallen (Contracting kann der Verwalter beauftragen)
- Die Energiekosten transparent auf die Mieter umgelegt werden
- Moderne Anlagen den Energieausweis des Gebäudes verbessern und damit den Immobilienwert steigern