Wärmecontracting – Heizung als Dienstleistung, ohne Eigenkapital
0 €
Eigenkapital für die neue Wärmeerzeugung
150.000 kWh
Jahreswärmebedarf, ab dem sich Contracting meist rechnet
10–15
Jahre übliche Vertragslaufzeit
3
Preisbestandteile: Grund-, Arbeits- und Messpreis
Wärmecontracting – auch Wärmeliefer-Contracting oder Wärme-Liefervertrag genannt – bezeichnet eine Vereinbarung, bei der ein Contractor die komplette Wärmeversorgung eines Gebäudes übernimmt. Er plant, finanziert, baut und betreibt die Heizungsanlage. Der Eigentümer bezieht fertige Wärme und zahlt ausschließlich für das, was er tatsächlich verbraucht.
Wärmecontracting, Heizungs-Contracting, Wärmelieferung: dasselbe?
In Angeboten und Ausschreibungen tauchen die Begriffe durcheinander auf. Gemeint ist fast immer dieselbe Konstruktion: Ein Dritter investiert in die Wärmeerzeugung und verkauft Ihnen anschließend Wärme statt Technik. Juristisch ist der Oberbegriff die Wärmelieferung, betriebswirtschaftlich spricht man von Wärmecontracting oder Heizungs-Contracting. Abzugrenzen sind dagegen die folgenden Modelle:
| Modell | Was der Anbieter schuldet | Womit Sie bezahlen |
|---|---|---|
| Wärmecontracting (Wärmelieferung) | fertige Wärme an der Übergabestation | Grundpreis + Arbeitspreis je kWh |
| Anlagencontracting | betriebsbereite Anlage, Brennstoff kaufen Sie selbst | Nutzungsentgelt für die Anlage |
| Einspar-Contracting (EPC) | garantierte Energieeinsparung im Bestand | Anteil an der erzielten Einsparung |
| Anlagenmiete / Leasing | nur die Hardware | feste Monatsrate, Betriebsrisiko bleibt bei Ihnen |
| Fernwärmeanschluss | Wärme aus einem fremden Netz | Netzpreis nach Preisgleitklausel |
Der praktisch wichtigste Unterschied: Nur beim Wärmecontracting und bei der Fernwärme wandern Betriebs-, Ausfall- und Effizienzrisiko vollständig zum Anbieter. Bei Miete und Leasing bleiben sie bei Ihnen, obwohl die monatliche Rate ähnlich aussieht. Die vollständige Systematik erklärt der Überblick Contracting-Modelle; die Abgrenzung zum Netzanschluss vertieft Nahwärme vs. Fernwärme. Welche Erzeugertechnik dabei jeweils in Frage kommt und wie ein Modernisierungsprojekt der Heizzentrale abläuft, fasst der Ratgeber zum Contracting für die Heizung zusammen.
Was beinhaltet ein Wärmecontracting-Vertrag?
Ein vollständiger Wärmecontracting-Vertrag umfasst alle Leistungen, die rund um die Wärmeerzeugung anfallen:
Planung und Dimensionierung: Der Contractor analysiert den Wärmebedarf des Gebäudes, prüft die baulichen Gegebenheiten und plant die technisch und wirtschaftlich optimale Anlage.
Investition und Finanzierung: Die gesamten Investitionskosten für Anlage, Installation und Übergabestation trägt der Contractor. Für den Eigentümer entstehen keine Anschaffungskosten.
Betrieb und Brennstoffbeschaffung: Der Contractor betreibt die Anlage, kümmert sich um den Brennstoffeinkauf (Gas, Biomethan, Strom) und optimiert den Betrieb laufend.
Wartung und Instandhaltung: Regelmäßige Wartungen, Reparaturen und Ersatzteile sind vollständig im Contracting-Preis enthalten.
Abrechnung: Der Contractor stellt dem Eigentümer monatlich Grundpreis und Arbeitspreis in Rechnung. Die Weiterabrechnung an Mieter erfolgt nach der Betriebskostenverordnung. Was dabei laufend zur Leistung gehört – Fernüberwachung, Wartung, Entstörung und die jährliche Wärmeabrechnung –, fasst Betrieb, Wartung und Abrechnung zusammen.
Förderungsmanagement: Alle verfügbaren Fördermittel werden vom Contractor beantragt – die Einsparungen kommen dem Kunden zugute.
Welche Heizungstechnologien gibt es im Wärmecontracting?
Wärmecontracting ist technologieoffen. Je nach Gebäudegröße, Baujahr, Wärmebedarf und lokalen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Systeme zum Einsatz:
Blockheizkraftwerk (BHKW): Ideal für Gebäude mit hohem Strom- und Wärmebedarf. Das BHKW erzeugt gleichzeitig Wärme und Strom – mit einem Gesamtwirkungsgrad von bis zu 95%.
Wärmepumpe: Für Gebäude mit niedrigem Wärmebedarf, guter Dämmung oder als Ergänzung zu Solarthermie. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind besonders flexibel installierbar. Für Mehrfamilienhäuser bieten wir die Wärmepumpe auch als monatliches Komplettpaket an – Ablauf, Leistungsumfang und Eignungsschwellen erklärt der Ratgeber Wärmepumpe im Abo.
Hybridanlage (BHKW + Wärmepumpe): Die wirtschaftlich stärkste Kombination für Bestandsgebäude. Das BHKW deckt die Grundlast, die Wärmepumpe nutzt Umweltwärme für günstige Wärme bei milden Temperaturen.
Pelletheizung/Biomasse: Für Gebäude, bei denen ein besonders hoher Nachhaltigkeitsanspruch besteht und die Logistik für Pellets möglich ist.
Was kostet Wärmecontracting?
Die Kosten des Wärmecontractings setzen sich zusammen aus:
- Grundpreis: Monatliche Pauschale für Bereitstellung, Betrieb und Wartung. Typisch: 200–800 Euro/Monat je nach Anlagengröße.
- Arbeitspreis: Preis pro verbrauchter kWh Wärme. Typisch: 0,09–0,14 €/kWh je nach Technologie und Fördersituation.
Im Vergleich: Ein typisches Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen zahlt beim Eigenbetrieb einer alten Gasheizung oft deutlich mehr – zuzüglich unkalkulierbarer Reparatur- und Ersatzkosten.
Die Preisbestandteile im Einzelnen
| Bestandteil | Bezugsgröße | Wofür er bezahlt wird |
|---|---|---|
| Grundpreis (Leistungspreis) | je kW Anschlussleistung und Jahr | Kapitaldienst der Anlage, Bereitstellung, Wartung, Entstörung |
| Arbeitspreis | je gelieferter kWh Wärme | Brennstoff bzw. Strom, Hilfsenergie, CO2-Kosten |
| Messpreis | je Zähler und Monat | Wärmemengenzählung, Eichung, Fernauslesung |
| Preisgleitklausel | Formel, kein eigener Posten | Anpassung an Brennstoff-, Lohn- und Investitionsgüterindizes |
Die Aufteilung zwischen Grund- und Arbeitspreis ist Verhandlungssache und hat handfeste Folgen: Ein hoher Grundpreis macht Ihre Kosten planbar, bestraft aber jede Einsparung – wer nach einer Dämmung weniger Wärme abnimmt, zahlt den Leistungspreis trotzdem weiter. Ein hoher Arbeitspreis belohnt Sparsamkeit, verlagert dafür das Mengenrisiko zu Ihnen. Wie die Anpassungsformel geprüft wird, erklärt der Ratgeber Preisgleitklausel im Contracting.
Rechenbeispiel: Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten
Alle Werte sind Richtwerte netto und dienen der Größenordnung – die belastbare Zahl entsteht erst nach der Objektaufnahme. Angenommen sind 12 Wohneinheiten, rund 180.000 kWh Jahreswärmebedarf für Heizung und Warmwasser sowie etwa 100 kW Anschlussleistung.
| Position | Ansatz | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Grundpreis | rund 650 Euro/Monat | 7.800 Euro |
| Arbeitspreis | 0,115 Euro/kWh bei 180.000 kWh | 20.700 Euro |
| Messpreis | rund 30 Euro/Monat | 360 Euro |
| Summe Contracting | – | rund 28.860 Euro |
Daraus ergeben sich rund 16 Cent je Kilowattstunde Vollkosten. Genau diese Zahl ist der ehrliche Vergleichsmaßstab – und hier steckt der häufigste Bewertungsfehler: Verglichen wird oft der Contracting-Wärmepreis mit dem reinen Gaspreis des Eigenbetriebs. Das ist unzulässig, weil im Contracting-Preis Kapitaldienst, Wartung, Reparaturrücklage, Entstörung und das Ausfallrisiko bereits enthalten sind. Die Vollkosten des Eigenbetriebs bestehen dagegen aus Kapitaldienst, Brennstoff, Wartungsvertrag, Reparaturen, Schornsteinfeger, Versicherung und Rücklage für die Ersatzinvestition. Eine Anleitung zur Prüfung eines konkreten Angebots gibt Wärmepreis prüfen, die generelle Kostensystematik Contracting-Kosten.

Wärmepreis-Rechner: Vollkosten und Preisgleitklausel simulieren
Grundpreis, Arbeitspreis und Messpreis sind einzeln nicht vergleichbar. Der Rechner macht daraus einen Vollkostenpreis je Kilowattstunde – und schreibt ihn mit Ihrer Preisgleitformel über zehn Jahre fort.
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Das Preisblatt
Dämmung, Fensterwechsel oder mildere Winter senken den Verbrauch – der Grundpreis bleibt. Der Regler zeigt, wie stark Ihr kWh-Preis dadurch steigt.
Die Preisgleitformel
Rest auf 100 %: Lohn 25 %, Investitionsgüter 15 %.
Inklusive steigender CO₂-Bepreisung – der Treiber der kommenden Jahre bei fossilen Anlagen.
Vollkosten heute: 15,28 ct/kWh
Der Fixkostenanteil liegt bei 28 % – eine ausgewogene Struktur. Ein sinkender Verbrauch schlägt damit weitgehend auf Ihre Rechnung durch.
Jahreskosten heute
45.850 €
15,28 ct/kWh
Fixkostenanteil
28 %
Grund- und Messpreis
In 10 Jahren
21,45 ct/kWh
3.5 % p. a. gewichtet
Summe 10 Jahre
555.150 €
Ihr Szenario, nominal
Wärmepreis-Entwicklung über 10 Jahre
Pneu = Palt × (60 % Brennstoff + 25 % Lohn + 15 % Investitionsgüter)
Wärmecontracting und die Wärmelieferverordnung
Für Wärmecontracting in Mietobjekten gilt die Wärmelieferverordnung (WärmeLV). Sie regelt die Bedingungen, unter denen ein Vermieter auf Wärmecontracting umstellen darf, ohne die Zustimmung der Mieter einzuholen:
- Die Anlage muss effizienter sein als die bisherige.
- Die Gesamtkosten für den Mieter dürfen nicht steigen.
- Die Umstellung muss rechtzeitig angekündigt werden.
Ein erfahrener Contractor wie Green Contracting unterstützt Eigentümer bei der WärmeLV-konformen Umsetzung – inklusive Mieterinformation und Abrechnung.
Wärmecontracting für Mehrfamilienhäuser: Besonderheiten
Mehrfamilienhäuser profitieren besonders vom Wärmecontracting, weil:
- Kein einzelner Eigentümer eine hohe Investition stemmen muss
- Bei WEGs komplizierte Eigentümerversammlungen entfallen (Contracting kann der Verwalter beauftragen)
- Die Energiekosten transparent auf die Mieter umgelegt werden
- Moderne Anlagen den Energieausweis des Gebäudes verbessern und damit den Immobilienwert steigern
Ablauf: von der Anfrage bis zur Wärmelieferung
Ein Wärmecontracting-Projekt im Bestand folgt in der Praxis sechs Schritten:
- 1
Woche 1
Objektdaten erfassen
Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre, Baujahr, Wohnfläche, Zustand und Alter der bestehenden Anlage sowie die Vorlauftemperatur. Diese drei Jahre sind zugleich die gesetzliche Vergleichsbasis nach § 9 WärmeLV.
- 2
Woche 2 bis 4
Machbarkeit und Vorauslegung
Der Contractor prüft Aufstellort, Schornstein oder Aufstellfläche, Netzanschlussleistung, Schallschutz und die in Frage kommenden Technologien.
- 3
Woche 4 bis 6
Angebot mit Preisformel
Grundpreis, Arbeitspreis, Messpreis, Preisgleitklausel, Laufzeit und Endschaftsregelung – idealerweise mit einer Vergleichsrechnung gegen die Vollkosten des Eigenbetriebs.
- 4
3 Monate vor Umstellung
Vertrag und Mieterinformation
Bei Mietobjekten ist die Umstellung nach § 556c Abs. 2 BGB mindestens drei Monate vorher in Textform anzukündigen; die Kostenneutralität ist nachzuweisen. Diese Frist bestimmt den gesamten Projektterminplan.
- 5
2 bis 6 Wochen
Bau und Inbetriebnahme
Demontage der Altanlage, Installation, hydraulischer Abgleich, Einregulierung. Die Warmwasserversorgung wird über eine mobile Übergangslösung sichergestellt.
- 6
Laufend
Betrieb, Monitoring, Abrechnung
Fernüberwachung, Wartung, Entstörung sowie die jährliche Wärmeabrechnung als Grundlage Ihrer Betriebskostenabrechnung.
Der Wärmecontracting-Vertrag: Laufzeit, Preisanpassung, Endschaft
Der Vertrag entscheidet über die Wirtschaftlichkeit stärker als die eingesetzte Technik. Vier Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit:
- Laufzeit: Üblich sind 10 bis 15 Jahre, weil der Contractor die Investition über diesen Zeitraum abschreibt. Kürzere Laufzeiten sind möglich, führen aber zu höheren Grundpreisen.
- Preisanpassung: Die Gleitklausel sollte an veröffentlichte, nachprüfbare Indizes gebunden sein und Senkungen ebenso abbilden wie Erhöhungen. Einseitige Anpassungsrechte sind ein Warnsignal.
- Leistungsabgrenzung: Schriftlich festhalten, wer Übergabestation, Hausanschluss, Heizkörper, Rohrnetz und hydraulischen Abgleich verantwortet – hier entstehen die meisten Streitfälle.
- Endschaft: Geregelt gehört, ob die Anlage am Laufzeitende entschädigungslos übergeht, zum Restwert erworben werden kann oder der Vertrag sich verlängert. Eine Kaufoption ist gut, eine Kaufpflicht nicht.
Die einzelnen Klauseln erläutert Der Contracting-Vertrag; für den Ausstieg aus einem laufenden Vertrag siehe Contracting kündigen.
Wann lohnt sich Wärmecontracting? Schwellenwerte zur Selbstprüfung
Wärmecontracting rechnet sich nicht in jedem Objekt. Als Orientierung gilt: Je größer der Wärmebedarf und je älter die Anlage, desto deutlicher der Vorteil.
- Jahreswärmebedarf ab etwa 150.000 kWh – darunter belasten die Fixkosten der Betriebsführung den Wärmepreis unverhältnismäßig stark.
- Ab etwa 8 bis 10 Wohneinheiten beziehungsweise vergleichbarer Gewerbefläche.
- Bestehende Anlage älter als 15 Jahre oder mit absehbarem Ausfallrisiko.
- Keine oder nur teure Möglichkeit, die Ersatzinvestition aus Rücklagen zu finanzieren.
- Wunsch, Betriebs-, Instandhaltungs- und Effizienzrisiko dauerhaft abzugeben.
Eine strukturierte Gegenüberstellung von Eigeninvestition und Contracting bietet Contracting vs. Eigeninvestition.
Wärmecontracting in der Wohnungswirtschaft
Für Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Verwalter verschiebt Contracting die Heizungserneuerung von einer Investitions- in eine Betriebskostenfrage. Das entlastet nicht nur die Liquidität, sondern auch die Beschlusslage: Statt einer Sonderumlage für die Eigentümergemeinschaft steht ein laufender Dienstleistungsvertrag zur Entscheidung. Details für Verwalter und Eigentümergemeinschaften behandeln Contracting in der Wohnungswirtschaft und Wärmecontracting in der WEG.
Anbieter vergleichen: worauf es ankommt
Wärmepreise verschiedener Anbieter sind nur vergleichbar, wenn der Leistungsumfang identisch ist. Fragen Sie deshalb gezielt ab, ob Entstörung rund um die Uhr, Ersatzteile, Notdienst und die Reparaturrücklage im Preis enthalten sind, an welche Indizes die Preisformel gebunden ist, welche Anschlussleistung dem Grundpreis zugrunde liegt und wie die Endschaftsregelung aussieht. Ebenso relevant sind Bonität und Referenzen des Contractors: Bei einer Laufzeit von 15 Jahren ist die Frage, was bei einer Insolvenz mit der Anlage geschieht, keine theoretische. Kriterien für die Auswahl fasst Contracting-Anbieter vergleichen zusammen, das Insolvenzszenario behandelt Contracting und Insolvenz.
Rechtlicher Rahmen 2026: technologieoffen statt 65-Prozent-Regel
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet am 28. Juli 2026 und seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, ist die starre Vorgabe entfallen, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. An ihre Stelle tritt ein technologieoffener, an der CO2-Einsparung orientierter Rahmen. Für das Wärmecontracting ändert das weniger, als es zunächst klingt: Die Technologiewahl lag hier ohnehin beim Contractor, und wirtschaftlich bleibt diejenige Lösung attraktiv, die über 15 Jahre die niedrigsten Vollkosten erzeugt – die CO2-Bepreisung eingerechnet. Was die Reform im Detail bedeutet, ordnet Gebäudemodernisierungsgesetz und Förderung ein. Stand: August 2026 – bitte den tagesaktuellen Rechtsstand prüfen.
Wärmecontracting und die CO2-Kosten
Seit der Einführung des nationalen Emissionshandels trägt jede fossil beheizte Immobilie einen CO2-Preis, der über die Brennstoffrechnung durchgereicht wird. Für vermietete Wohngebäude verteilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz diese Kosten nach einem zehnstufigen Modell zwischen Vermieter und Mieter: Je mehr Kilogramm CO2 je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr anfallen, desto größer der Anteil des Eigentümers – bis zu 95 Prozent in der schlechtesten Stufe. Wärmecontracting wirkt hier doppelt: Der Wechsel der Wärmeerzeugung senkt den Emissionswert des Gebäudes und damit die Stufe, und der Contractor trägt das Risiko steigender CO2-Preise innerhalb der vereinbarten Preisformel mit. Wie stark ein Stufensprung wirkt, zeigt der Rechner in CO2-Kostenaufteilung.
Wärmecontracting ausschreiben: die fünf häufigsten Fehler
Angebote werden unvergleichbar, wenn die Ausschreibung Spielräume lässt. Diese fünf Punkte entscheiden in der Praxis über die Qualität des Vergleichs:
- Anschlussleistung nicht vorgegeben: Wer die Auslegung dem Anbieter überlässt, bekommt großzügig dimensionierte Anlagen – und zahlt den Grundpreis auf Leistung, die nie abgerufen wird.
- Nur Arbeitspreise verglichen: Ohne Vollkostenbetrachtung je Kilowattstunde gewinnt das Angebot mit dem versteckt hohen Grundpreis.
- Preisgleitklausel nicht spezifiziert: Fehlen Indexreihen, Gewichtung und Anpassungsstichtage in der Ausschreibung, sind die späteren Preispfade nicht vergleichbar.
- Leistungsabgrenzung offen gelassen: Übergabestation, Rohrnetz, Heizkörper und hydraulischer Abgleich müssen eindeutig zugeordnet sein – hier entstehen die meisten Nachträge.
- Endschaft ungeregelt: Ohne Regelung zum Laufzeitende steht der Eigentümer nach 15 Jahren vor einer Anlage, die ihm nicht gehört, und ohne Alternative.
Eine strukturierte Vorlage für die Ausschreibung beschreibt Contracting ausschreiben.
Wärmecontracting im Gewerbe: was anders ist
In Gewerbeimmobilien gelten dieselben technischen Grundsätze, aber ein anderer Rechtsrahmen. Nach § 578 Abs. 2 Satz 2 BGB sind § 556c BGB und die WärmeLV auf Geschäftsraummietverhältnisse zwar entsprechend anzuwenden, abweichende Vereinbarungen sind dort jedoch ausdrücklich zulässig. Kostenneutralität und Ankündigungsfrist lassen sich im Gewerbemietvertrag also vertraglich abbedingen. Hinzu kommt, dass in Gewerbeobjekten Wärme, Kälte und Strom häufig gemeinsam betrachtet werden – etwa in einer Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung. Für gemischt genutzte Objekte heißt das: Der Wärmeliefervertrag muss beide Regime sauber abbilden. Details für Gewerbeobjekte behandelt Contracting in der Gewerbeimmobilie, die Kälteseite Kälte-Contracting.
Häufige Fragen zum Wärmecontracting
Was ist Wärmecontracting einfach erklärt?
Wärmecontracting bedeutet, dass ein spezialisierter Dienstleister (Contractor) die komplette Wärmeversorgung eines Gebäudes übernimmt: Er plant, finanziert, baut, betreibt und wartet die Heizungsanlage. Der Eigentümer investiert kein eigenes Kapital, sondern bezieht fertige Wärme und zahlt nur für den tatsächlichen Verbrauch zuzüglich eines Grundpreises.
Was kostet Wärmecontracting pro kWh?
Der Arbeitspreis für die gelieferte Wärme liegt je nach Technik, Brennstoff und Fördersituation typischerweise im Bereich von rund 9 bis 14 Cent pro Kilowattstunde (netto). Hinzu kommt ein monatlicher Grundpreis für Bereitstellung, Betrieb und Wartung. Der genaue Preis ergibt sich erst nach einer individuellen Auslegung für Ihr Objekt.
Ist Wärmecontracting auf die Mieter umlagefähig?
Ja, unter den Bedingungen der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und des §556c BGB ist die Umstellung auf Wärmecontracting auf die Mieter umlagefähig. Voraussetzung ist insbesondere das Gebot der Kostenneutralität: Die Wärmekosten dürfen für die Mieter nach der Umstellung nicht höher sein als zuvor. Zudem gelten Ankündigungspflichten.
Welche Heiztechnik wird beim Wärmecontracting eingesetzt?
Wärmecontracting ist technologieoffen. Je nach Wärmebedarf, Baujahr und Vorlauftemperaturen kommen Blockheizkraftwerke (BHKW), Wärmepumpen, Hybridanlagen aus BHKW und Wärmepumpe oder Biomasse zum Einsatz. Der Contractor wählt die wirtschaftlich und ökologisch optimale Lösung und kombiniert sie mit den passenden Fördermitteln.
Lohnt sich Wärmecontracting für ein Mehrfamilienhaus?
Für Mehrfamilienhäuser lohnt sich Wärmecontracting besonders, weil kein einzelner Eigentümer eine hohe Investition stemmen muss, das Ausfall- und Wartungsrisiko beim Contractor liegt und moderne Anlagen den Energieausweis und damit den Immobilienwert verbessern. Wirtschaftlich interessant wird es meist ab einem Jahreswärmebedarf von rund 150.000 kWh.
Was kostet Contracting für eine Heizung im Mehrfamilienhaus?
Bezahlt werden Grundpreis, Arbeitspreis und Messpreis statt einer Investition. Für ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten und rund 180.000 kWh Wärmebedarf im Jahr liegen die Vollkosten als Richtwert bei etwa 28.000 bis 30.000 Euro netto pro Jahr, also rund 16 Cent je Kilowattstunde. Entscheidend ist der Vergleich mit den Vollkosten des Eigenbetriebs einschließlich Kapitaldienst, Wartung und Rücklage – nicht der Vergleich mit dem reinen Brennstoffpreis.
Wie lange läuft ein Wärmecontracting-Vertrag?
Üblich sind Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren, in Einzelfällen bis 20 Jahre. Der Grund ist die Amortisation: Der Contractor finanziert die Anlage vor und schreibt sie über die Laufzeit ab. Für Mietobjekte begrenzt §556c BGB in Verbindung mit der Wärmelieferverordnung die Gestaltungsfreiheit zusätzlich. Am Vertragsende sollte geregelt sein, ob die Anlage entschädigungslos übergeht, zum Restwert gekauft werden kann oder der Vertrag sich verlängert.
Wärmecontracting oder Fernwärme – was ist besser?
Beides ist Wärmelieferung, der Unterschied liegt im Ort der Erzeugung. Bei Fernwärme kommt die Wärme aus einem Netz, an das Sie angeschlossen werden; der Preis folgt der Preisgleitklausel des Netzbetreibers und ein Anbieterwechsel ist praktisch ausgeschlossen. Beim Wärmecontracting steht die Erzeugungsanlage im eigenen Gebäude, Technik und Preisformel werden individuell vereinbart, und am Laufzeitende besteht eine echte Wahlmöglichkeit. Wo ein kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang gilt, entfällt diese Wahl.
Was muss im Wärmecontracting-Vertrag geregelt sein?
Kernpunkte sind Liefergegenstand und Wärmequalität, die Preisbestandteile aus Grund-, Arbeits- und Messpreis, die Preisänderungsklausel nach §24 Absatz 4 AVBFernwärmeV, eine zugesagte Verfügbarkeit mit Störungsdienst, die Zuständigkeit für Wartung und Instandhaltung, Laufzeit und Verlängerung sowie die Endschaftsregelung. Bei vermieteten Objekten kommen Ankündigung und Kostenneutralität nach §556c BGB hinzu.
Gibt es einen Rechner für den Wärmecontracting-Preis?
Ja. Der Wärmepreis-Schnellrechner auf dieser Seite ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Sie tragen Grundpreis, Anschlussleistung, Arbeitspreis, Messpreis und Wärmebedarf aus dem Angebot ein und erhalten sofort die Vollkosten je Kilowattstunde, den Fixkostenanteil sowie die Preisentwicklung über zehn Jahre auf Basis der vereinbarten Preisgleitformel. Erst dieser Vollkostenwert macht zwei Angebote vergleichbar.
Was ist der Unterschied zwischen Wärmecontracting und Anlagenmiete?
Beim Wärmecontracting schuldet der Contractor eine Leistung: gelieferte Wärme in vereinbarter Menge und Temperatur. Er trägt damit das Effizienz-, Ausfall- und Brennstoffpreisrisiko. Bei Anlagenmiete oder Leasing mieten Sie dagegen nur die Technik und kaufen den Brennstoff oder Strom selbst – Effizienz und Preisrisiko bleiben bei Ihnen. Die Monatsraten sehen ähnlich aus, die Risikoverteilung ist eine völlig andere. Für die Umlagefähigkeit nach § 556c BGB ist zudem nur die eigenständig gewerbliche Wärmelieferung relevant.
Welche Nachteile hat Wärmecontracting?
Die Bindung über 10 bis 15 Jahre schränkt die Flexibilität ein, der Wärmepreis enthält Marge und Risikoaufschlag des Contractors, und ein hoher Grundpreisanteil entwertet spätere Effizienzmaßnahmen. Hinzu kommt die Abhängigkeit von der Bonität des Anbieters. Diese Punkte lassen sich vertraglich adressieren, verschwinden aber nicht – eine ehrliche Gegenüberstellung liefert Nachteile von Contracting.
Wer zahlt beim Wärmecontracting die Reparatur?
Der Contractor. Instandhaltung, Instandsetzung, Ersatzteile und Entstörung der Wärmeerzeugungsanlage gehören zum Liefergegenstand und sind über den Grundpreis abgegolten – deshalb ist der Grundpreis kein reiner Kapitaldienst. Klar abzugrenzen ist die Zuständigkeit für das Rohrnetz im Gebäude, die Heizkörper und den hydraulischen Abgleich: Diese Anlagenteile verbleiben in der Regel beim Eigentümer und gehören ausdrücklich in die Leistungsbeschreibung.