Wärmepumpen-Contracting – Wärmepumpe ohne Kaufpreis nutzen

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    Luft-Wasser-Wärmepumpe als Außeneinheit neben einem Mehrfamilienhaus
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    Wärmepumpen-Rechner: JAZ und Wärmekosten im Bestand

    Ob sich eine Wärmepumpe im Bestand rechnet, entscheidet fast allein die Vorlauftemperatur. Der Rechner schätzt daraus die Jahresarbeitszahl und vergleicht die Wärmekosten mit dem Gaskessel.

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    Ihr Gebäude

    55°C

    Am kältesten Tag benötigte Vorlauftemperatur. Unsanierter Altbau mit alten Heizkörpern 65–70 °C, nach Heizkörpertausch oft 50–55 °C, Flächenheizung 30–40 °C.

    Wärmequelle

    120.000kWh/a

    Die Energiepreise

    24ct/kWh

    Gewerbliche Bezugspreise und Wärmepumpentarife liegen deutlich unter dem Haushaltsstrompreis.

    9,5ct/kWh

    Inklusive CO₂-Kosten – der Anteil steigt in den kommenden Jahren weiter.

    88%

    Geschätzte Jahresarbeitszahl: 2.6

    Die Wärmepumpe erzeugt die Kilowattstunde Wärme für 9,1 ct gegenüber 10,8 ct beim Gaskessel – ein Vorteil von 1.984 € pro Jahr.

    Wärmepumpe

    9,1 ct/kWh

    10.971 € im Jahr

    Gaskessel

    10,8 ct/kWh

    12.955 € im Jahr

    Differenz

    −1.984 €

    günstiger mit Wärmepumpe

    Kipppunkt

    67 °C

    Vorlauf, ab dem Gas günstiger ist

    Wärmekosten nach Vorlauftemperatur

    Jedes Grad weniger Vorlauf verbessert die Arbeitszahl – hier wird sichtbar, wie viel das wert ist.

    30°32°34°36°38°40°42°44°46°48°50°52°54°56°58°60°62°64°66°68°70°0 ct3 ct6 ct9 ct12 ctIhr Objekt
    Rechenweg: Die Jahresarbeitszahl wird überschlägig aus dem Carnot-Wirkungsgrad mit einem Praxis-Gütegrad geschätzt (Luft/Wasser 0,40 bei 5 °C mittlerer Quelltemperatur, Sole/Wasser 0,45 bei 8 °C). Wärmekosten = Strompreis ÷ JAZ beziehungsweise Gaspreis ÷ Jahresnutzungsgrad. Die Schätzung ersetzt keine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und keine Anlagenplanung; Trinkwarmwasser, Sperrzeiten und Bivalenzbetrieb sind nicht abgebildet.
    Vorlauftemperatur im Objekt aufnehmen lassen

    Eine Wärmepumpe kaufen kostet je nach Typ und Gebäudegröße zwischen 20.000 und 80.000 Euro im kleineren Objekt – im Mehrfamilienhaus mit großer, monovalenter Anlage schnell 100.000 bis über 150.000 Euro. Für viele Eigentümer und Portfoliohalter ist das ein erhebliches Hindernis. Wärmepumpen-Contracting löst dieses Problem: Sie nutzen die Wärmepumpe ohne eigene Investition und zahlen ausschließlich für die gelieferte Wärme.

    Was ist Wärmepumpen-Contracting?

    Beim Wärmepumpen-Contracting übernimmt ein Contractor die gesamte Investition für eine neue Wärmepumpenanlage. Er plant die Anlage passend zum Gebäude, kümmert sich um alle Genehmigungen, installiert die Wärmepumpe und betreibt sie über die vereinbarte Vertragslaufzeit von typischerweise 10 bis 15 Jahren.

    Der Eigentümer zahlt monatlich einen Grundpreis sowie einen Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde. Wartung, Reparaturen, Betriebsführung und – entscheidend – das Effizienzrisiko der Anlage sind vollständig enthalten.

    Welche Wärmepumpen-Typen gibt es im Contracting?

    Luft-Wasser-Wärmepumpe: Die am häufigsten eingesetzte Variante. Sie entzieht der Außenluft Wärme und überträgt diese auf das Heizsystem. Kein Erdreich-Eingriff nötig. Einfache Installation, auch bei beengten Platzverhältnissen. COP-Werte von 2,5 bis 4,5 je nach Außentemperatur.

    Erdwärme-Wärmepumpe (Geothermie): Nutzt die konstante Temperatur des Erdreichs (ca. 10–12 °C in 100 m Tiefe). Erfordert eine Tiefenbohrung oder Erdkollektoren. Deutlich effizienter als Luftwärmepumpen (COP 4–5), aber höhere Installationskosten und Genehmigungspflicht.

    Wasser-Wasser-Wärmepumpe: Nutzt Grundwasser als Wärmequelle. Sehr hohe Effizienz, erfordert jedoch zwei Brunnen (Förder- und Schluckbrunnen) und wasserrechtliche Genehmigungen.

    Wärmepumpen-Contracting im Bestand: Vorlauftemperatur, HT-Wärmepumpe und Kaskade

    Der häufigste Einwand gegen die Wärmepumpe im Bestand lautet: „Bei uns sind die Vorlauftemperaturen zu hoch.“ Genau hier liegt der Vorteil des Contractings – der Contractor löst das Auslegungsproblem und haftet für das Ergebnis:

    • Hochtemperatur-Wärmepumpen erreichen heute Vorlauftemperaturen bis rund 75 °C und bedienen damit auch unsanierte Bestandsgebäude mit klassischen Heizkörpern.
    • Kaskaden aus mehreren kleineren Wärmepumpen decken große Wärmelasten modular ab, arbeiten im Teillastbetrieb effizienter und erhöhen die Ausfallsicherheit.
    • Bivalente Auslegung: Ein Spitzenlastkessel oder ein BHKW schaltet an wenigen sehr kalten Tagen zu (bivalent-parallel). So bleibt die Wärmepumpe klein und wirtschaftlich, ohne den Komfort zu gefährden.
    • Jahresarbeitszahl (JAZ): Sie ist die entscheidende Wirtschaftlichkeitskennzahl. Im Contracting sichert der Contractor eine Ziel-JAZ zu – erreicht die Anlage sie nicht, trägt er die Mehrkosten, nicht der Eigentümer.

    Wer bekommt die BEG-Förderung beim Wärmepumpen-Contracting?

    Hier ist ein wichtiger Aspekt zu verstehen: Beim Wärmepumpen-Contracting stellt der Contractor – als Eigentümer und Investor der Anlage – die Förderanträge bei der BAFA und KfW. Für Unternehmen, juristische Personen und ausdrücklich auch Contractoren ist dabei das KfW-Programm 459 maßgeblich (nicht das Programm 458 für Privatpersonen): Es gewährt eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Höchstkosten liegen bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

    Wichtig zur Einordnung: Die gelegentlich genannten Fördersätze von bis zu 70 oder 80 Prozent beziehen sich auf selbstnutzende Privatpersonen im Programm 458, die zusätzlich einkommensabhängige Boni und den Klimageschwindigkeits-Bonus geltend machen können. Diese Boni stehen Unternehmen und Contractoren nicht zu – für sie bleibt es bei den 30 Prozent. Zum 21. Juli 2026 wurden die BEG-Bedingungen angepasst; der frühere Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind dabei entfallen. Fördersätze und Höchstgrenzen bitte tagesaktuell im jeweils gültigen KfW-Merkblatt prüfen (Stand: Juli 2026).

    Diese Fördergelder fließen an den Contractor und ermöglichen ihm, günstigere Wärmepreise anzubieten. Wichtig für Eigentümer: Das KfW-Merkblatt zur Heizungsförderung stellt ausdrücklich klar, dass die Nutzung von Heizungstechnik auch bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig ist – die vereinbarten Raten sind für bis zu zehn Jahre als förderfähige Gesamtkosten anrechenbar. Der oft gehörte Satz „Bei Contracting gibt es keine Förderung“ ist damit sachlich falsch.

    Wärmepumpen-Contracting im Mehrfamilienhaus

    Für Mehrfamilienhäuser ist Wärmepumpen-Contracting besonders attraktiv, weil:

    • Die hohen Investitionskosten für eine große Wärmepumpe (bei monovalenter Auslegung rund 100.000–150.000 € bzw. grob 5.000 € je Wohneinheit) nicht vom Eigentümer getragen werden müssen
    • Das Kostenneutralitätsgebot des § 556c BGB in Verbindung mit der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) die Weitergabe des Wärmepreises an Mieter regelt
    • Modernere Anlagen den Energieausweis und damit den Objektwert verbessern (von E auf B oder A möglich)
    • Die kommunale Wärmeplanung, die CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe und die Anforderungen von Finanzierern und Mietern den Technologiewechsel wirtschaftlich ohnehin nahelegen – seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, in Kraft seit 29. Juli 2026) allerdings nicht mehr über eine starre 65-Prozent-Pflicht, sondern über einen technologieoffenen CO2-Rahmen

    Wie ein solches Projekt konkret abläuft – von der Erstprüfung über die Auslegung bis zur Inbetriebnahme – und welcher Leistungsumfang im monatlichen Preis steckt, beschreibt der Ratgeber Wärmepumpen-Abo: Ablauf und Leistungsumfang. Die Abgrenzung zu Anlagenmiete und Leasing klärt Wärmepumpe mieten. Wo die Wärmepumpe gegenüber BHKW, Hybridlösung und reiner Wärmelieferung steht, zeigen die Contracting-Modelle für die Heizung im Vergleich.

    Wärmepumpe im Contracting vs. Wärmepumpe kaufen

    ContractingKauf
    Anfangsinvestition0 €20.000–150.000 €
    Monatliche KostenGrundpreis + ArbeitspreisNur Betriebskosten (Strom)
    WartungEnthaltenSelbst organisieren
    Reparatur- & EffizienzrisikoBeim ContractorBeim Eigentümer
    FörderungContractor beantragtEigentümer beantragt
    EigentumNach LaufzeitSofort
    LiquiditätErhaltenGebunden

    Wie entsteht der Wärmepreis bei einer Wärmepumpe?

    Anders als beim Gaskessel entsteht der Wärmepreis einer Wärmepumpe nicht aus einem Brennstoffpreis, sondern aus zwei Größen: dem Strompreis und der Jahresarbeitszahl (JAZ). Die JAZ gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme die Anlage im Jahresmittel aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt. Der Energieanteil des Wärmepreises ergibt sich damit näherungsweise als Strompreis geteilt durch JAZ. Hinzu kommen im Contracting Kapitaldienst, Wartung und Betriebsführung, die über den Grundpreis abgerechnet werden.

    Wärmepumpenstrom kostet 2026 je nach Netzgebiet, Anbieter und Tarif etwa 21 bis 27 Cent je Kilowattstunde. Was das für den reinen Energieanteil der Wärme bedeutet, zeigt die folgende Modellrechnung – die Werte sind gerundete Richtwerte netto und ersetzen keine objektbezogene Auslegung:

    Jahresarbeitszahlbei 22 ct/kWh Strombei 25 ct/kWh StromTypischer Anwendungsfall
    2,87,9 ct/kWh8,9 ct/kWhunsanierter Bestand, hohe Vorlauftemperatur
    3,26,9 ct/kWh7,8 ct/kWhteilsanierter Bestand, Heizkörper optimiert
    3,85,8 ct/kWh6,6 ct/kWhsaniert, niedrige Vorlauftemperatur
    4,25,2 ct/kWh6,0 ct/kWhFlächenheizung oder Erdwärmequelle

    Zwei Schlussfolgerungen für die Bewertung eines Angebots: Erstens senkt allein der Sprung von JAZ 2,8 auf 3,8 den Energieanteil um gut ein Viertel – die Auslegungsqualität ist damit der größte einzelne Kostenhebel. Zweitens ist ein niedriger Arbeitspreis für sich genommen kein gutes Angebot, wenn der Grundpreis entsprechend hoch liegt. Vergleichbar werden Angebote erst über die Vollkosten je Kilowattstunde bei Ihrer tatsächlichen Jahreswärmemenge. Wie sich eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus technisch auslegen lässt, vertieft Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

    Stromtarif, § 14a EnWG und Netzentgelte

    Wärmepumpen gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne des § 14a EnWG. Wer die Anlage dem Netzbetreiber gegenüber steuerbar macht, erhält im Gegenzug reduzierte Netzentgelte; der Netzbetreiber darf die Leistung in seltenen Netzengpässen vorübergehend begrenzen. In der Praxis bleibt die Wärmeversorgung dabei gesichert, weil Pufferspeicher und Gebäudeträgheit solche Phasen überbrücken.

    Für Eigentümer ist vor allem eine Frage relevant: Wer trägt das Strompreisrisiko? Im Wärmeliefer-Contracting beschafft der Contractor den Strom und schuldet Wärme – Tarifwahl, § 14a-Anmeldung, Zählerkonzept und Beschaffungsrisiko liegen bei ihm. Bei Anlagenmiete oder Leasing kaufen Sie den Strom dagegen selbst und tragen das Risiko. Dieser Unterschied verschwindet leicht hinter ähnlich aussehenden Monatsraten; die Abgrenzung der Modelle erklärt Wärmepumpe mieten statt kaufen.

    Wo eigene Dachflächen verfügbar sind, lässt sich der Strombezug der Wärmepumpe zusätzlich mit Eigenstrom abfedern: Eine Photovoltaikanlage deckt einen Teil des Antriebsstroms und senkt damit den strompreisabhängigen Anteil des Wärmepreises. Auch diese Anlage muss der Eigentümer nicht selbst finanzieren – wie das funktioniert, zeigt PV-Contracting.

    Praktische Hürden: Schall, Platz und Genehmigung

    Die häufigsten Projektstopper im Bestand sind nicht die Technik, sondern die Rahmenbedingungen. Ein belastbares Angebot adressiert sie vor Vertragsschluss:

    • Schallschutz: Für Luft-Wasser-Wärmepumpen sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm maßgeblich, nachts in allgemeinen Wohngebieten deutlich strenger als tagsüber. Aufstellort, Abstand zur Nachbarbebauung, Schallhauben und die Drehzahlregelung im Nachtbetrieb entscheiden über die Genehmigungsfähigkeit.
    • Aufstellfläche: Große Kaskaden benötigen Platz im Außenbereich oder auf dem Dach samt Statiknachweis. Der frei werdende Heizraum kann dafür teilweise anders genutzt werden.
    • Genehmigungen: Erdsonden sind wasserrechtlich erlaubnispflichtig, Grundwasser-Wärmepumpen benötigen zusätzlich Förder- und Schluckbrunnen. Bei Luft-Wasser-Anlagen ist meist das Bauordnungs- und Nachbarrecht der kritische Punkt.
    • Netzanschluss: Die zusätzliche elektrische Leistung muss der Hausanschluss tragen; eine Verstärkung ist einzuplanen und terminlich vom Netzbetreiber abhängig.

    Im Contracting fallen Prüfung, Antragstellung und Haftung für diese Punkte in den Verantwortungsbereich des Contractors – ein Teil des Werts, der sich im Grundpreis wiederfindet. Wie ein solches Projekt Schritt für Schritt abläuft und welche Objektschwellen gelten, beschreibt unser Angebot Wärmepumpe im Abo für Mehrfamilienhäuser.

    Für wen lohnt sich Wärmepumpen-Contracting?

    Wärmepumpen-Contracting lohnt sich besonders für:

    • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (ab 4 Wohneinheiten), auch im teilsanierten Bestand
    • Wohnungsbaugesellschaften und Portfoliohalter mit mehreren Objekten
    • Gewerbeimmobilien mit konstantem Wärmebedarf
    • Eigentümer, die ihre Liquidität schonen und gleichzeitig die CO₂-Bilanz und den Energieausweis ihrer Immobilie verbessern wollen
    • WEGs, die keine Sonderumlage für eine Heizungserneuerung beschließen können

    Häufige Fragen zum Wärmepumpen-Contracting

    Was ist Wärmepumpen-Contracting?

    Ein Contractor übernimmt die komplette Investition in eine neue Wärmepumpenanlage – Planung, Genehmigung, Installation, Betrieb und Wartung. Der Eigentümer zahlt keine Anschaffungskosten, sondern nur einen monatlichen Grundpreis plus verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit (meist 10–15 Jahre) kann die Anlage übernommen werden.

    Ist Wärmepumpen-Contracting förderfähig (KfW/BAFA)?

    Ja. Das KfW-Merkblatt zur Heizungsförderung stellt ausdrücklich klar, dass Heizungstechnik auch bei Miete, Leasing und Contracting förderfähig ist – die vereinbarten Raten sind für bis zu zehn Jahre als förderfähige Gesamtkosten anrechenbar. In der Regel beantragt der Contractor die BEG-Zuschüsse und gibt den Vorteil über niedrigere Wärmepreise weiter. Als Unternehmen nutzt er dafür das KfW-Programm 459 mit einer Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten; die höheren Sätze bis 70 oder 80 % gelten nur für selbstnutzende Privatpersonen im Programm 458 (Stand: Juli 2026).

    Funktioniert eine Wärmepumpe im Contracting auch im Bestand?

    Ja, mit passender Auslegung. Für Bestandsgebäude mit Vorlauftemperaturen um 65–70 °C kommen Hochtemperatur-Wärmepumpen (bis ca. 75 °C Vorlauf) oder eine bivalente Auslegung mit Spitzenlastkessel bzw. BHKW zum Einsatz. Der Contractor trägt das Effizienzrisiko: Erreicht die Anlage die zugesicherte Jahresarbeitszahl nicht, ist das sein Problem.

    Was kostet Wärmepumpen-Contracting im Mehrfamilienhaus?

    Der Eigentümer zahlt keine Anschaffungskosten – die Investition von rund 100.000–150.000 € (grob 5.000 € je Wohneinheit) trägt der Contractor. Bezahlt wird ein monatlicher Grundpreis plus Arbeitspreis. Für den Vergleich zählen die Vollkosten des Eigenbetriebs (Investition, Finanzierung, Wartung, Reparatur, Strom) gegenüber dem all-inclusive Wärmepreis.

    Wer zahlt den Strom für die Wärmepumpe beim Contracting?

    Beim Wärmeliefer-Contracting beschafft der Contractor den Strom selbst und schuldet Ihnen fertige Wärme. Der Strompreis steckt damit im Arbeitspreis je Kilowattstunde Wärme, das Beschaffungsrisiko liegt beim Contractor. Anders bei reiner Anlagenmiete oder Leasing: Dort kaufen Sie den Strom selbst ein und tragen sowohl das Preis- als auch das Effizienzrisiko. Dieser Unterschied ist der wirtschaftlich wichtigste zwischen den Modellen.

    Was passiert, wenn die Wärmepumpe die zugesagte Jahresarbeitszahl nicht erreicht?

    Im Wärmeliefer-Contracting trägt der Contractor die Folgen. Da er einen Preis je gelieferter Kilowattstunde Wärme schuldet, schlägt eine schlechtere Jahresarbeitszahl unmittelbar auf seine Marge durch: Er braucht mehr Strom für dieselbe Wärmemenge. Für den Eigentümer bleibt der vereinbarte Wärmepreis unberührt. Voraussetzung ist, dass der Vertrag tatsächlich Wärmelieferung regelt und der Arbeitspreis nicht an den Stromverbrauch der Anlage gekoppelt ist.

    Ist nach dem GModG 2026 noch eine Wärmepumpe vorgeschrieben?

    Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28. Juli 2026 und seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, ist die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen entfallen. Eine Wärmepumpe ist damit keine gesetzliche Pflicht, sondern eine wirtschaftliche Entscheidung. Wegen der steigenden CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe, der kommunalen Wärmeplanung und der Bewertungsrelevanz für die Immobilie bleibt sie in vielen Bestandsobjekten dennoch die tragfähigste Lösung. Stand: August 2026 – bitte den tagesaktuellen Rechtsstand prüfen.

    → Mehr zu unserer Wärmepumpen-Lösung: Wärmepumpen im Contracting