Contracting nach Objekttyp · Mehrfamilienhaus
Contracting für Mehrfamilienhäuser
Beim Contracting kaufen Sie keine neue Heizung, sondern Wärme. Wir planen, finanzieren und betreiben die Anlage in Ihrem Haus. Wartung und Reparatur liegen bei uns.
Sie verwalten eine Eigentümergemeinschaft? Beschluss und Verwalterrolle erklären wir auf der Seite Contracting für WEG →
- 1. Verbrauch
- 2. Heizraum
- 3. Wärmepreis
- 4. Betrieb
Das Prinzip
Wärme kaufen statt Heizung kaufen
Eine neue Heizzentrale ist für ein Mehrfamilienhaus eine große Ausgabe. Beim Contracting übernimmt diese Ausgabe ein Dienstleister, der Contractor.
Der Contractor baut die Anlage ein und bleibt ihr Eigentümer. Er betreibt sie über die Vertragslaufzeit und kümmert sich um Störungen. Sie zahlen dafür einen Wärmepreis.
Der Wärmepreis hat zwei Teile. Der Grundpreis deckt Anlage und Service. Der Arbeitspreis gilt je gelieferter Kilowattstunde (kWh) Wärme.
Mehr zum Modell lesen Sie unter Was ist Contracting? und Contracting oder selbst investieren?
Vorher / Nachher
So sieht der Umbau aus

VorherNachherNach Größe
Welcher Weg passt zu Ihrem Haus?
Entscheidend ist die Wärmemenge pro Jahr. Sie steht in Ihrer Heizkostenabrechnung.
Bis 36.000 kWh Wärme im Jahr
Kleine Häuser mit wenigen Wohnungen: Hier bieten wir die Wärmepumpe zum Kauf an. Der Kauf ist förderfähig.
Wärmepumpe zum Kauf →36.001 bis 324.000 kWh
Ab etwa fünf Wohnungen: das Green WärmeAbo. Wir bauen eine Wärmepumpe ein und bleiben Eigentümer der Anlage. Sie zahlen Grundpreis und gelieferte Wärme.
WärmeAbo fürs Mehrfamilienhaus →Große Häuser und Wohnanlagen
Darüber planen wir einzeln. Infrage kommen Wärmepumpe, Hybridanlage oder Blockheizkraftwerk (BHKW). Ein BHKW erzeugt Strom und Wärme zugleich.
Klassisches Wärmecontracting →
Vermietete Wohnungen
Dürfen Contracting-Kosten auf Mieter umgelegt werden?
Ja, aber nur unter den Voraussetzungen von § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung (WärmeLV): Die Umstellung darf für Mieter nicht teurer werden als die bisherige Versorgung (Kostenneutralität). Hatten Mieter vorher einen eigenen Heizkessel oder eine Elektroheizung, greift § 556c BGB laut BGH (Urteile vom 20.05.2026, VIII ZR 46/25 und 47/25) nicht – die Kosten lassen sich dann nicht automatisch umlegen.
Den Vergleich rechnen wir für jedes Haus vor der Umstellung. Die Einzelheiten erklärt der Ratgeber Contracting-Kosten auf Mieter umlegen. Selbst prüfen können Sie es mit dem Rechner zur Kostenneutralität.
Bei Öl und Gas zahlen Vermieter außerdem einen Teil der CO₂-Kosten. Wie die Aufteilung funktioniert, steht unter CO₂-Kosten aufteilen.

Unser Paket
Das Green WärmeAbo für Mehrfamilienhäuser
Für Häuser ab etwa fünf Wohnungen gibt es feste Pakete mit Wärmepumpe. Der Arbeitspreis beginnt bei 14,16 ct je kWh brutto (11,90 ct netto). Dazu kommt ein Grundpreis ab 260,61 € im Monat brutto.
Pakete, Preise, Voraussetzungen und den Preisrechner finden Sie auf der Seite zum WärmeAbo. Dort steht auch, was im Preis enthalten ist.
Aus unseren Projekten
Mehrfamilienhäuser bei Green Contracting
- In Betrieb
- 7
- Im Bau
- 20
- Unter Vertrag
- 12
In Betrieb sind Anlagen in Schifferstadt (BHKW), Singen (Hybrid-System), Solingen (Hybrid-System), Tautenhain (Hybrid-System und BHKW). Kundennamen und Adressen nennen wir nicht.
Stand Oktober 2026. Alle Referenzen auf der Karte →
Ablauf
In drei Schritten zum Wärmevertrag
- 01
Verbrauch zusammentragen
Die letzten Heizkostenabrechnungen reichen für den Anfang. Fehlt etwas, holen wir es später nach.
- 02
Heizraum ansehen
Bei einem Termin vor Ort prüfen wir Kessel, Leitungen und Platz. Danach steht fest, welche Technik passt.
- 03
Liefervertrag und Umbau
Sie bekommen den Wärmepreis schriftlich. Nach der Unterschrift planen und bauen wir die neue Anlage.
Erklärvideo zum Energieaudit
Im Video sehen Sie, was wir bei der ersten Prüfung eines Mehrfamilienhauses ansehen.
Transkript lesen
Der Druck auf Wohnimmobilien wächst spürbar. Energiepreise bleiben volatil und CO2-Kosten steigen kontinuierlich weiter. Banken berücksichtigen Energieklassen zunehmend bei Finanzierungsentscheidungen. Die Frage ist, wissen Sie, wo Ihr Bestand heute steht? In vielen Mehrfamilienhäusern entstehen jährlich erhebliche Mehrkosten, oft nur, weil das Gesamtsystem nicht transparent bewertet wurde. Heizsysteme laufen ineffizient und Tarife sind historisch gewachsen. Entscheidungen werden oft ohne belastbare Vergleichswerte getroffen. Genau hier setzt unser Energieaudit an. Wir analysieren Ihr Portfolio ganzheitlich, von Verbräuchen bis zur regulatorischen Perspektive. Sie erhalten eine klare Einschätzung, wo Sie im Markt stehen, wo reale Einsparpotenziale liegen und wie sich Ihre Energieklasse verbessern lässt. Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies Energieaudit inklusive unverbindlichem Erstgespräch. Klarheit ist der erste Schritt. Alles weitere basiert auf Zahlen.
Häufige Fragen zum Contracting im Mehrfamilienhaus
Was ist Contracting im Mehrfamilienhaus?
Ein Dienstleister plant, finanziert und betreibt die Heizung des Hauses. Der Eigentümer kauft keine Anlage, sondern bezahlt die gelieferte Wärme. Wartung und Reparatur gehören zum Vertrag.
Darf ich die Wärmekosten auf meine Mieter umlegen?
Ja, wenn die Bedingungen von § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung erfüllt sind. Vereinfacht gilt: Die Umstellung darf für Mieter nicht teurer werden als die bisherige Versorgung. Wie das gerechnet wird, steht im Ratgeber zur Umlagefähigkeit.
Ab welcher Größe lohnt sich Contracting?
Das Green WärmeAbo beginnt bei 36.001 kWh Wärme im Jahr. Das entspricht etwa fünf Wohnungen. Darunter bieten wir die Wärmepumpe zum Kauf an.
Wem gehört die Heizung beim Contracting?
Die neue Anlage gehört dem Contractor. Er trägt deshalb auch Ausfallrisiko und Instandhaltung. Heizkörper und Leitungen im Haus bleiben Ihr Eigentum.
Was kostet das Green WärmeAbo?
Einen monatlichen Grundpreis ab 260,61 € brutto und einen Arbeitspreis ab 14,16 ct brutto je kWh Wärme. Alle Pakete und den Rechner finden Sie auf der Seite zum WärmeAbo fürs Mehrfamilienhaus.
Welche Nachteile hat Heizungs-Contracting im Mehrfamilienhaus?
Die größten Nachteile sind die lange Vertragsbindung von 10 bis 15 Jahren, die Marge des Contractors in der Gesamtkostenrechnung und Streit um die Umlage, wenn Mieter vorher selbst heizten. Details und Vermeidung stehen im Ratgeber zu den Contracting-Nachteilen.
Gilt § 556c BGB auch, wenn Mieter vorher einen eigenen Heizkessel hatten?
Nein. Der BGH hat am 20.05.2026 entschieden (VIII ZR 46/25 und 47/25), dass § 556c BGB nicht gilt, wenn Mieter die Wärme vorher selbst erzeugt haben, etwa mit eigenem Heizkessel oder Elektroheizung. Die Umstellungskosten lassen sich dann nicht automatisch umlegen.
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Wenige Angaben genügen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich.
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Umlagefähigkeit nach § 556c BGB, Vollkosten je Kilowattstunde und der CO₂-Anteil, den Sie als Eigentümer tragen.