Sind Contracting-Kosten umlagefähig?0:41 Min.

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    Sind Contracting-Kosten umlagefähig?

    Contracting-Kosten sind als Kosten der Wärmelieferung nach § 2 Nr. 4c BetrKV umlagefähig. Bei der Umstellung im laufenden Mietverhältnis verlangt § 556c BGB zusätzlich Effizienzverbesserung, Kostenneutralität und eine Ankündigung drei Monate vorher.

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