Erklärvideo · 0:41 Min.
Sind Contracting-Kosten umlagefähig?
Contracting-Kosten sind als Kosten der Wärmelieferung nach § 2 Nr. 4c BetrKV umlagefähig. Bei der Umstellung im laufenden Mietverhältnis verlangt § 556c BGB zusätzlich Effizienzverbesserung, Kostenneutralität und eine Ankündigung drei Monate vorher.
Green Contracting
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