Was sich in der Energiewirtschaft ändert — täglich kuratiert
Gesetzesnovellen, Förderänderungen, CO₂-Preis und Netzentgelte: jede Meldung mit Primärquelle und dem Rechner, der die Folgen fürs eigene Objekt beziffert. Keine Pressemitteilungs-Prosa, keine Meldung ohne Beleg.
Countdown § 5 HeizkostenV: Bis 31.12.2026 muss die Verbrauchserfassung fernablesbar sein
Nur noch wenige Wochen: Wer die Frist reißt, riskiert das 3-Prozent-Kürzungsrecht der Mieter nach § 12 HeizkostenV.
Alle Zähler und Heizkostenverteiler in vermieteten Gebäuden müssen bis Jahresende 2026 fernablesbar sein. Danach dürfen Mieter die Heizkostenabrechnung pauschal um 3 Prozent kürzen, wenn weiter per Begehung abgelesen wird. Bei knappen Montagekapazitäten der Messdienste wird der Termin eng — wer jetzt beauftragt, sollte die Fertigstellung vertraglich vor den Jahreswechsel legen.
Vorläufige Netzentgelte 2027: Verteilnetze werden teurer, Mittelspannung +4 %
Die ersten Veröffentlichungen der Verteilnetzbetreiber liegen vor: Gasnetzentgelte steigen um 1,3 bis 1,6 Prozent, Strom bleibt für Haushalte nahezu stabil — Gewerbe an der Mittelspannung zahlt rund 4 Prozent mehr.
Nach der Enet-Auswertung (40 Strom- und 109 Gasnetzbetreiber, Stand 12.10.2026) steigen die Gasnetzentgelte 2027 in allen Abnahmefällen um 1,26 bis 1,62 Prozent. Beim Strom zahlen Haushalte etwa gleich viel wie 2026, Mittelspannungskunden mit 400.000 kWh dagegen rund 3,9 Prozent mehr. Hintergrund: Der Bund kürzt den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten von 6,5 auf 5,5 Milliarden Euro. Für Wärmepumpen- und BHKW-Projekte heißt das: Stromnebenkosten für 2027 neu kalkulieren.
KfW-Heizungsförderung sinkt zum 1. Februar 2027 — Klimabonus fällt von 16 auf 12 Prozent
Die Förderkulisse nach der BEG-Reform vom Juli steht, doch die Uhr läuft: Ab Februar 2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag spürbar.
Mit der BEG-Novelle (in Kraft seit 21. Juli 2026) wurde die Degression festgeschrieben: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Austausch alter Öl-, Gas- und Kohleheizungen sinkt zum 1. Februar 2027 von 16 auf 12 Prozent, parallel sinkt der förderfähige Höchstbetrag. Wer den Tausch ohnehin plant, sichert sich mit Antrag bis Ende Januar 2027 die alten Konditionen — der Unterschied macht bei einer typischen Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus schnell einen fünfstelligen Betrag aus.
Bio-Treppe ab 2029: Neue Gas- und Ölkessel brauchen 10 Prozent erneuerbare Brennstoffe
§ 43 GModG legt die Treppe fest: 10 Prozent ab 2029, stufenweise mehr bis 2045 — das verteuert fossile Neuanlagen planbar Jahr für Jahr.
Wer nach 2028 noch einen reinen Gas- oder Ölkessel einbaut, muss steigende Anteile Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff nachweisen: 10 Prozent ab 2029, dann in Stufen weiter bis zur Vollversorgung 2045. Da Bio-Brennstoffe deutlich über Erdgas- und Heizölpreis liegen, wird jede fossile Neuanlage zur Wette auf den Bio-Aufschlag. In Wirtschaftlichkeitsvergleichen gehört die Treppe deshalb in jede 10-Jahres-Rechnung.
Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft: 65-Prozent-Pflicht ist Geschichte
Die GEG-Nachfolge gilt: Statt der starren 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe beim Heizungstausch stehen nun zehn gleichwertige Erfüllungsoptionen zur Wahl.
Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die bisherige 65-Prozent-Regel. Eigentümer können beim Heizungstausch zwischen zehn Optionen wählen — von der Wärmepumpe über Fernwärme- und Contracting-Anschluss bis zur Hybridlösung. Entscheidend bleibt der Zeitstrahl: Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen, aber für neue Öl- und Gaskessel greift ab 2029 die Bio-Treppe. Wer jetzt plant, sollte die Optionen gegeneinander rechnen statt reflexhaft zu tauschen.
Bund kürzt Netzentgelt-Zuschuss 2027 um eine Milliarde — Strompreise dürften leicht steigen
Im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds stehen für 2027 noch 5,5 statt 6,5 Milliarden Euro für die Übertragungsnetze.
Die Kürzung um knapp 15 Prozent schlägt auf die Netzentgelte durch: Verivox erwartet für Haushalte rund 0,25 ct/kWh mehr (netto), etwa 1 Prozent höhere Strompreise. Für stromintensive Wärmekonzepte — Wärmepumpe, Mieterstrom, E-Mobilität im Objekt — bleibt der Trend klar: Die staatliche Dämpfung der Netzkosten läuft aus, Effizienz und Eigenerzeugung gewinnen an Wert.
BEHG-Novelle: CO₂-Preiskorridor 55–65 €/t soll auch 2027 gelten
Das BMUKN hat den Entwurf der dritten BEHG-Änderung vorgelegt: Der Preiskorridor im nationalen Emissionshandel wird für 2027 fortgeschrieben — keine Freigabe zur reinen Marktpreisbildung.
Statt des ursprünglich vorgesehenen Übergangs in die freie Versteigerung ohne Preisgrenzen soll der Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ ein weiteres Jahr gelten; Überschuss- und Nachkaufpreise steigen um je 5 Euro. Für Vermieter bedeutet das Planungssicherheit bei der CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG — die Obergrenze von 65 €/t bleibt die Rechengröße für 2027.
Erste nEHS-Versteigerung schließt bei 65 €/t — Obergrenze sofort ausgereizt
Zum Start der Versteigerungsphase im nationalen Emissionshandel hat sich der CO₂-Preis direkt an der oberen Korridorgrenze eingependelt.
Seit dem 1. Juli 2026 werden nEHS-Zertifikate an der EEX versteigert statt zum Festpreis verkauft. Die erste Auktion schloss bei 65 Euro je Tonne — dem Maximum des gesetzlichen Korridors. Wer mit Erdgas heizt, zahlt damit rund 1,3 ct/kWh CO₂-Kosten; bei Heizöl sind es etwa 20,6 ct je Liter. In der CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter wirkt der Preis unmittelbar auf die Stufenzuordnung.
EnEfG: Öffentliche Stellen müssen jährlich 2 Prozent Endenergie einsparen
Der Einsparpfad nach § 6 EnEfG läuft — Kommunen und öffentliche Stellen ab 1 GWh Jahresverbrauch stehen in der Nachweispflicht.
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet öffentliche Stellen mit mehr als 1 GWh Jahresendenergieverbrauch, ihren Verbrauch jedes Jahr um 2 Prozent zu senken — kumuliert bis 2045 ein tiefgreifender Pfad. Wer den eigenen Gebäudepark noch nicht nach Verbrauchskennwerten sortiert hat, verliert die günstigsten Einsparjahre. Contracting-Modelle lassen sich auf den Pfad anrechnen, wenn die Einsparung messbar vereinbart ist.
EU-Vergabe 2026/27: Schwellenwert für kommunale Liefer- und Dienstleistungen bei 221.000 Euro
Seit Jahresbeginn gelten die neuen EU-Schwellenwerte — oberhalb davon muss europaweit ausgeschrieben werden, auch beim Wärme-Contracting.
Für die Vergabejahre 2026/27 liegt der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge kommunaler Auftraggeber bei 221.000 Euro netto (oberste Bundesbehörden: 143.000 Euro, Bauaufträge: 5,538 Mio. Euro). Bei mehrjährigen Contracting-Verträgen zählt der Gesamtwert über die Laufzeit — ein 10-Jahres-Vertrag über 2.000 Euro monatlich liegt bereits darüber. Wer die Schwelle übersieht, riskiert die Aufhebung des Verfahrens.
Förderfähig nur noch flüsterleise: Wärmepumpen müssen 10 dB unter EU-Grenzwert
Seit Jahresbeginn gilt die verschärfte Schallanforderung: Außengeräte müssen den Ökodesign-Grenzwert um mindestens 10 statt 5 Dezibel unterschreiten.
Für Förderanträge seit dem 1. Januar 2026 gilt: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 6 kW darf höchstens 55 dB Schallleistung erreichen (EU-Grenzwert: 65 dB), bis 12 kW sind es 60 dB. Ob ein Gerät die Grenze einhält, zeigt das BAFA-Wärmeerzeuger-Portal. Praktisch scheiden damit ältere, laute Baureihen aus der Förderung aus — bei Angebotsvergleichen lohnt der Blick in die Geräteliste, bevor der Zuschuss eingeplant wird.
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