Fernwärme-Ratgeber für Eigentümer · Stand 28. September 2026
Fernwärme zu teuer? Die Alternative für Mehrfamilienhaus, WEG und Gewerbe
Fernwärme kostet im Mehrfamilienhaus heute 64 Prozent mehr als im Herbst 2021, und im Heizspiegel 2026 ist sie die teuerste Heizart. Die gute Nachricht: Wer auf eine Wärmepumpe oder andere erneuerbare Wärme umsteigt, kommt nach § 3 AVBFernwärmeV mit zwei Monaten Frist aus dem Vertrag, auch mitten in der Laufzeit. Auf dieser Seite finden Sie alle Preise, Gesetze, Urteile und Fragen rund um den Ausstieg – und wie Green Contracting die neue Anlage ohne Investition für Sie baut und betreibt.
- +64 %
- Mischpreis Apr 2026 ggü. Okt 2021
- 15,6 ct
- je kWh im gewichteten Mittel (MFH, brutto)
- 7,9 – 38,9 ct
- Spanne zwischen 610 Netzen
- 2 Monate
- Kündigungsfrist bei Umstieg auf erneuerbare Wärme
Das Wichtigste in einer Minute
- Preise: Der Mischpreis stieg von 9,5 ct/kWh (Okt 2021) auf 17,4 ct (Apr 2023) und liegt 2026 bei 15,6 ct. Zurück auf Vorkrisenniveau ist er nicht.
- Ausstieg: Ordentlich neun Monate vor Laufzeitende oder vorzeitig mit zwei Monaten Frist, wenn Sie auf erneuerbare Energien umsteigen (§ 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV).
- Kein Zwang durchs Heizungsgesetz: Das GModG hat das GEG am 29.07.2026 abgelöst. Fernwärme ist gesetzlich keine Pflicht; ein Anschlusszwang entsteht nur durch eine kommunale Satzung.
- Rechte bei Preiserhöhungen: Schriftlich widersprechen, unter Vorbehalt zahlen. Der EuGH hat am 24.09.2026 die Position von Verbrauchern bei Rückforderungen gestärkt.
- Günstigste Alternative: Eine geförderte Wärmepumpe kommt im Referenz-Mehrfamilienhaus auf 12,0 bis 13,8 ct/kWh Vollkosten – ohne eigene Investition auch per Contracting.
Fernwärme-Preis-Benchmark 2026: So stark sind die Preise gestiegen
Für den Benchmark nutzen wir die Preistransparenzplattform Fernwärme, auf der rund 700 Teilnetze ihre Preise für Standardfälle melden, sowie den Verbraucherpreisindex von Destatis. Alle Werte sind Mischpreise inklusive Grund-, Leistungs- und Messpreis für einen typischen Mehrfamilienhaus-Anschluss mit 160 kW und 288.000 kWh im Jahr, brutto.
Verbraucherpreisindex Fernwärme (2020 = 100)
Auf Verbraucherebene erreichte der Index seinen Höchststand erst im September 2024 (183,2). Viele Preisgleitklauseln geben Kostensteigerungen mit ein bis zwei Jahren Verzug weiter. 2025 lag der Index 77 Prozent über 2021.
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026* |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 100,0 | 101,0 | 125,8 | 138,5 | 176,0 | 178,7 | 176,4 |
Jahresdurchschnitte aus Monatswerten, 2026 = Januar bis Juli. Quelle: Destatis, Tabelle 61241-17 (28.08.2026).
Die Spanne zwischen den Netzen: Faktor 5
Fernwärme hat keinen einheitlichen Preis. Über 610 Netze mit Preisangabe reicht der Mischpreis im Abnahmefall Mehrfamilienhaus von 7,88 bis 38,87 ct/kWh. Das mittlere Netz (Median) liegt bei 16,98 ct/kWh, jedes zehnte Netz über 21,11 ct. 14,8 Prozent der Netze verlangen 20 ct/kWh oder mehr. Die teuren Netze sind fast ausnahmslos kleine Netze unter 5 MW; Netze mit mehr als 30 Prozent Wärmeverlust kosteten laut vzbv im Median 22 ct/kWh.
Fernwärmepreise der Großstädte 2026
| Stadt | Netz | ct/kWh | Preisstand | Anpassung |
|---|---|---|---|---|
| Düsseldorf | Stadtwerke Düsseldorf, Innenstadt & linksrheinisch | 12,53 | 01.04.2026 | jährlich |
| Nürnberg | N-ERGIE, Verbundnetz | 12,55 | 01.01.2026 | jährlich |
| Köln | RheinEnergie, Innenstadt/Deutz | 13,17 | 01.04.2026 | halbjährlich |
| Hannover | enercity | 13,23 | 01.04.2026 | halbjährlich |
| Mannheim | MVV | 13,45 | 01.07.2026 | jährlich |
| Stuttgart | EnBW, Netz Mittlerer Neckar | 15,16 | 01.07.2026 | vierteljährlich |
| Frankfurt am Main | Mainova, Fernwärmeverbund | 16,16 | 01.01.2026 | jährlich |
| Dresden | SachsenEnergie, zentrales Netz | 16,59 | 01.01.2026 | jährlich |
| München | SWM, Stadt + Region Süd | 16,62 | 01.07.2026 | vierteljährlich |
| Hamburg | Hamburger Energiewerke, Stadtnetz | 16,64 | 01.01.2026 | jährlich |
| Leipzig | Stadtwerke Leipzig | 16,74 | 01.01.2026 | jährlich |
| Berlin | BEW Berliner Energie und Wärme, Verbundnetz | 17,19 | 01.01.2026 | jährlich |
| Potsdam | Energie und Wasser Potsdam | 19,62 | 01.01.2026 | jährlich |
Hauptnetz der Stadt, Abnahmefall Mehrfamilienhaus, brutto. Quelle: Rohdaten der Preistransparenzplattform, Tabelle zum Stichtag 01.08.2026, eigene Auswertung. Zwischen Düsseldorf und Berlin liegen rund 4,7 ct/kWh – bei 200.000 kWh im Jahr sind das über 9.000 Euro.
Dokumentierte Preissprünge 2020 bis 2023
| Netz | Versorger | vorher | nachher | Zeitraum | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| Hamburg-Lohbrügge | E.ON | 3,79 ct | 17,20 ct | 2020 → 2022 | Arbeitspreis netto, etwa das 4,5-Fache. Quelle |
| Erkrath-Hochdahl | E.ON | 6,18 ct | 23,24 ct | 2020 → 2022 | Arbeitspreis brutto, etwa das 3,8-Fache. Quelle |
| München | Stadtwerke München | 68,35 €/MWh | 129,17 €/MWh | Q4/2021 → Q2/2022 | Arbeitspreis +89 % in zwei Quartalen (Pressebericht). Quelle |
| Leipzig | Stadtwerke Leipzig | – | +50,4 % | zum 01.01.2023 | Bruttomischpreis des Produkts wärme.komfort (Pressebericht). Quelle |
Heizkosten im Vergleich: Fernwärme ist die teuerste Heizart
Heizspiegel 2026, Wohnung mit 70 m² im Mehrfamilienhaus, Abrechnungsjahr 2025, inklusive Heiznebenkosten, ohne Investition.
Quelle: co2online, Heizspiegel 2026 (22.09.2026).
Warum ist Fernwärme so teuer?
1. Der Brennstoff ist meist noch Erdgas
Auf der Preistransparenzplattform ist Erdgas bei 53 Prozent der Netze der Hauptenergieträger, Kohle bei 17 Prozent. Als klimafreundlich gelten 29 Prozent der Netze. Steigt der Gaspreis, steigt die Fernwärme mit. Netze mit Gas als Hauptenergieträger kosteten im April 2023 netto 176 €/MWh, Netze mit Müllverbrennung 122 €/MWh (AGFW).
2. Preisgleitklauseln hängen an Börsenindizes
Die meisten Verträge passen den Arbeitspreis über eine Formel an. Ist sie an den Börsen-Gasindex EGIX gekoppelt, lief die Gaskrise fast ungebremst durch: Der EGIX erreichte im September 2022 fast das 15-Fache des Werts von Januar 2021, die amtlichen Gasindizes von Destatis stiegen höchstens halb so stark (vzbv). Weil 61 Prozent der Versorger nur jährlich anpassen, kamen die Erhöhungen zeitversetzt an.
3. Kein Wettbewerb im Netz
Ein Wärmenetz hat einen Betreiber. Einen Anspruch, Wärme eines anderen Anbieters durch das Netz zu leiten, gibt es nicht. Der Präsident des Bundeskartellamts nennt die Versorger „Monopolisten in ihrem Gebiet“. Eine eigene Preisaufsicht wie bei Strom und Gas fehlt bisher.
4. Grundpreis für Leistung, die oft keiner braucht
15 bis 25 Prozent des Preises sind Grund- oder Leistungspreis für die bestellte Anschlussleistung. Nach Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung ist diese Leistung häufig zu hoch – bezahlt wird sie trotzdem.
5. Netzverluste zahlt der Kunde
Wärme, die auf dem Weg durchs Netz verloren geht, steckt im Preis. Netze mit mehr als 30 Prozent Verlust lagen laut vzbv-Auswertung im Median bei 22 ct/kWh, Netze mit geringeren Verlusten bei 17 bis 18 ct. Versorger müssen ihre Netzverluste nach § 1a AVBFernwärmeV veröffentlichen.
Fernwärme zu teuer – was tun? Sechs Hebel vor dem Ausstieg
- Abrechnung prüfen. Stimmen Verbrauch, Zählerstände, Preisstufen und Anschlussleistung? Werden CO₂-Kosten und Emissionsfaktor ausgewiesen, wie es das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz verlangt?
- Preisklausel prüfen. Der Versorger muss Klausel, Indizes und Preisblätter veröffentlichen (§ 1a AVBFernwärmeV). Bildet sie Kosten- und Marktelement angemessen ab, und ist der Brennstoffkostenanteil ausgewiesen (§ 24 Abs. 4)?
- Schriftlich widersprechen und unter Vorbehalt zahlen. Die Zahlung einfach einzustellen ist riskant: Dann drohen Liefersperre und Kündigung. Einen Muster-Widerspruch bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein an.
- Anschlussleistung reduzieren. Einmal jährlich um bis zu 50 Prozent, ohne Begründung, mit vier Wochen Frist zum Monatsende (§ 3 Abs. 1). Vorher die tatsächliche Heizlast bestimmen lassen.
- Sammelklagen und Kartellamt im Blick behalten. Kunden von E.ON, HanseWerk Natur, Avacon Natur und den Neubrandenburger Stadtwerken sind von laufenden Verbandsklagen betroffen (siehe Urteile und Verfahren).
- Ausstieg durchrechnen. Wenn Ihr Mischpreis deutlich über 14 ct/kWh liegt, lohnt der Vergleich mit einer Wärmepumpe fast immer. Der Ausstiegs-Check zeigt es in einer Minute.
Fernwärme kündigen: Laufzeit, Fristen, Sonderkündigung
Fernwärmeverträge sind lang, aber nicht unkündbar. Die AVBFernwärmeV kennt drei Wege, sich ganz oder teilweise zu lösen.
| Weg | Voraussetzung | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Sonderkündigung bei Umstieg auf erneuerbare Energien | Wärme künftig aus erneuerbaren Energien, z. B. Wärmepumpe; Beleg (Angebot, Auftrag, Planung, Förderzusage) | 2 Monate, jederzeit während der Laufzeit | § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV |
| Ordentliche Kündigung | keine; zum Ende der Laufzeit (höchstens 10 Jahre, Verlängerung um bis zu 5 Jahre) | 9 Monate vor Ablauf, schriftlich | § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV |
| Leistung reduzieren (Teilausstieg) | bis 50 % ohne Nachweis; mehr bei Umstieg auf erneuerbare Energien | einmal jährlich, 4 Wochen zum Monatsende | § 3 Abs. 1 und 2 AVBFernwärmeV |
| Mieter als Vertragspartner zieht aus | Ende des Mietverhältnisses | 2 Monate | § 32 AVBFernwärmeV |
Was in das Kündigungsschreiben gehört
Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung. Bei Verträgen mit abweichenden Bedingungen (zum Beispiel Industrieverträge nach § 1 Abs. 2 AVBFernwärmeV) die konkreten Regeln prüfen lassen.
Erst die neue Anlage, dann das Vertragsende. Planen Sie die Kündigungsfrist so, dass die Wärmepumpe vor dem Ende der Fernwärmelieferung in Betrieb ist. Lieferzeiten für große Wärmepumpen und Netzanschluss beim Stromnetzbetreiber können mehrere Monate betragen.
Alle Gesetze, Urteile und Verfahren zur Fernwärme (Stand 2026)
Die wichtigste Regel für Fernwärmekunden ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) in der Fassung vom 13. Juli 2022. Eine Reform ist seit Jahren angekündigt; der Entwurf von 2024 ist gescheitert. Seit dem 26. August 2026 liegen Eckpunkte für ein neues Wärmenetzgesetz vor.
| Regelung | Was sie für Sie bedeutet | Status |
|---|---|---|
| AVBFernwärmeV § 1a | Versorger müssen Bedingungen, Preisklauseln, Indizes, Preisblätter und Netzverluste im Internet veröffentlichen. | in Kraft |
| AVBFernwärmeV § 3 | Anschlussleistung einmal jährlich um bis zu 50 % senken (4 Wochen zum Monatsende). Bei Umstieg auf erneuerbare Energien mehr reduzieren oder mit 2 Monaten Frist kündigen, mit Beleg. | in Kraft |
| AVBFernwärmeV § 4 Abs. 2 | Änderungen der Versorgungsbedingungen werden erst mit öffentlicher Bekanntgabe wirksam. | in Kraft |
| AVBFernwärmeV § 24 Abs. 4 | Preisänderungsklauseln müssen Kosten- und Marktelement angemessen abbilden und alle Faktoren verständlich offenlegen; Brennstoffkostenanteil gesondert ausweisen. | in Kraft |
| AVBFernwärmeV §§ 30, 33 | Einwände gegen Rechnungen berechtigen nur eingeschränkt zur Zahlungsverweigerung; bei Nichtzahlung drohen Einstellung der Versorgung und Kündigung. | in Kraft |
| AVBFernwärmeV § 32 | Laufzeit höchstens 10 Jahre, stillschweigende Verlängerung um bis zu 5 Jahre, Kündigung 9 Monate vor Ablauf, schriftlich. | in Kraft |
| FFVAV §§ 3, 4 | Zähler müssen bis 31.12.2026 fernablesbar sein; bei Fernablesung monatliche, kostenlose Abrechnungs- und Verbrauchsinformation. | in Kraft |
| HeizkostenV §§ 5, 6a | Fernablesbare Erfassungsgeräte im Gebäude bis 31.12.2026 nachrüsten; monatliche Verbrauchsinformation an Nutzer. | in Kraft |
| Wärmeplanungsgesetz §§ 4, 27 | Wärmepläne bis 30.06.2026 (über 100.000 Einwohner) bzw. 30.06.2028. Ein ausgewiesenes Wärmenetzgebiet begründet keine Anschlusspflicht. | in Kraft |
| GModG (löst GEG ab) | Heizungsregeln seit 29.07.2026: 65-%-Pflicht entfallen, Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen ab 2029. Fernwärme ist weder Pflicht noch Compliance-Vorteil. | in Kraft |
| § 109 GEG / GModG | Kommunen dürfen einen Anschluss- und Benutzungszwang auch zum Klimaschutz per Satzung anordnen. | in Kraft |
| CO₂-Kostenaufteilungsgesetz | Stufenmodell auch für fossile Fernwärme in Wohngebäuden (Mieteranteil 100 % bis 5 %), 50:50 bei Nichtwohngebäuden. | in Kraft |
| BGB § 556c, Wärmelieferverordnung | Umstellung von Eigenversorgung auf Wärmelieferung: Kostenneutralität und Ankündigung 3 Monate vorher. Beim Wechsel zwischen zwei Lieferanten nicht unmittelbar anwendbar. | in Kraft |
| BGB §§ 555b, 559, 559e | Umstieg auf eigene Wärmepumpe als Modernisierung: 8 % Umlage (max. 3 €/m² in 6 Jahren) oder 10 % nach Förderabzug (max. 0,50 €/m² im Monat). | in Kraft |
| WEG §§ 20, 21 | Heizungsumstellung als bauliche Veränderung mit einfacher Mehrheit; Kostenverteilung nach § 21. | in Kraft |
| GWB § 19 | Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden über marktbeherrschende Netzbetreiber (die Sonderregel § 29 GWB gilt nur für Strom und Gas). | in Kraft |
| Wärmenetzgesetz (Eckpunkte 26.08.2026) | Soll AVBFernwärmeV und FFVAV ersetzen: strengere Preisklauseln, Pflicht-Transparenzplattform, Schlichtungsstelle, nachträgliche Preisaufsicht, Sonderkündigung bei unzureichender Dekarbonisierung, 50-Cent-Regel statt Kostenneutralität. | geplant |
Wichtige Urteile
BGH, VIII ZR 295/20 · 06.04.2022
Preisklauseln für Arbeits- und Grundpreis werden getrennt geprüft. Eine unwirksame Klausel darf der Versorger im laufenden Vertrag einseitig für die Zukunft ersetzen.
BGH, VIII ZR 249/22 und 263/22 · 27.09.2023
Versorger dürfen und müssen unter Umständen unwirksame Klauseln anpassen; dabei haben sie Gestaltungsspielraum. Die Berliner Klausel ab Mai 2019 wurde als wirksam bestätigt.
BGH, VIII ZR 176/21 · 25.09.2024
Dreijahreslösung fortentwickelt: Auch ein Widerspruch muss innerhalb weiterer drei Jahre bekräftigt werden.
BGH, VIII ZR 46/25 und 47/25 · 20.05.2026
§ 556c BGB gilt nicht, wenn Mieter vorher keine Heizkosten als Betriebskosten getragen haben.
EuGH, C-900/24 · 24.09.2026
Die Dreijahreslösung ist für Verbraucherverträge mit der EU-Klauselrichtlinie unvereinbar; auch das einseitige Ersetzen unwirksamer Klauseln steht in Frage. Die Umsetzung durch die deutschen Gerichte steht aus.
Laufende Sammelklagen und Kartellverfahren
| Gegen | Wo | Stand September 2026 |
|---|---|---|
| E.ON Energy Solutions (23 Versorgungsgebiete) | OLG Hamm | Urteil zu Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes für den 12.10.2026 angekündigt |
| HanseWerk Natur | OLG Schleswig | Mediation gescheitert, über 2.800 Angemeldete, Beweisaufnahme läuft |
| Avacon Natur | Klageregister | Klage im April 2026 eingereicht |
| Neubrandenburger Stadtwerke | Klageregister | Klage im April 2026 eingereicht |
| 6 Versorger, 9 Netze (Namen nicht veröffentlicht) | Bundeskartellamt | Seit 11/2023; im März 2025 bei 4 Netzen Verdacht rechtswidriger Klauseln erhärtet |
Verbandsklagen und das EuGH-Urteil schützen Verbraucher. Eine Eigentümergemeinschaft wird nach der Rechtsprechung des BGH wie ein Verbraucher behandelt, wenn ihr mindestens ein Verbraucher angehört. Für Wohnungsunternehmen und Gewerbe gelten diese Schutzregeln nicht unmittelbar; hier hilft vor allem die Prüfung der Klausel nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV.
Geplant, noch nicht in Kraft: das Wärmenetzgesetz
Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 Eckpunkte beschlossen. AVBFernwärmeV und FFVAV sollen in einem Wärmenetzgesetz aufgehen. Vorgesehen sind strengere Anforderungen an Preisänderungsklauseln, eine Pflicht zur Teilnahme an der Preistransparenzplattform, eine Schlichtungsstelle, eine nachträgliche Preisaufsicht durch eine Bundesbehörde, ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Netz nicht ausreichend dekarbonisiert wird, und eine 50-Cent-Regel für die Umlage beim Anschluss vermieteter Gebäude. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Bis dahin gilt die AVBFernwärmeV. Heute schon gilt: Das Sonderkündigungsrecht nach § 3 für den Umstieg auf erneuerbare Energien.
Anschluss- und Benutzungszwang: Gilt er für Ihr Haus?
Einen Anschlusszwang gibt es nur, wenn Ihre Gemeinde ihn per Satzung beschlossen hat. Grundlage ist die Gemeindeordnung des Landes; § 109 GEG, heute im GModG, erlaubt das ausdrücklich auch zum Klimaschutz. Das Bundesverwaltungsgericht hat Klimaschutz als Grund anerkannt (BVerwG, 25.01.2006, 8 C 13.05).
- Wärmeplan ist kein Zwang: Weist die Kommune ein Wärmenetzgebiet aus, folgt daraus keine Pflicht, Fernwärme zu nutzen (§ 27 Abs. 1 WPG).
- Befreiung möglich: Satzungen müssen Ausnahmen vorsehen (ThürOVG, 4 N 70/03). Das VG Greifswald ließ 30 % Solarthermie plus Pellets genügen (2 A 96/14).
- Bestand oder Neubau: Viele Satzungen erfassen nur Neubau- oder Sanierungsgebiete. Das ergibt sich nur aus der örtlichen Satzung.
- Folge für die Förderung: Hat die Kommune den Netzanschluss per Satzung festgelegt, fördert die KfW nur noch den Netzanschluss, keine eigene Heizung.
Die Alternativen zur Fernwärme im Vergleich
Welche Lösung passt, entscheiden Heizlast, Vorlauftemperatur, Platz und Budget. Vollkosten je Kilowattstunde Nutzwärme aus dem Referenz-Mehrfamilienhaus unseres Wärmepreis-Index Q3/2026 (24 Wohnungen, 200.000 kWh im Jahr, inklusive Kapitaldienst und Wartung, brutto).
| Alternative | Passt für | Vollkosten | Worauf achten |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe (einzeln oder als Kaskade) | Mehrfamilienhaus, WEG, Gewerbe mit Außenfläche oder Dach | 12,0 – 13,8 ct/kWh mit 30 % Förderung; 14,1 – 15,9 ohne | Häufigste Lösung. Schallschutz und Vorlauftemperatur prüfen. |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden | Grundstück mit Bohrfläche, Neubau oder Quartier | höhere Investition, bessere Effizienz | Bohrgenehmigung nötig; sehr leise und gleichmäßig effizient. |
| Hybrid: Wärmepumpe plus reduzierte Fernwärme | Unsanierter Bestand mit hohen Vorlauftemperaturen | abhängig vom Restanteil Fernwärme | Wärmepumpe für die Grundlast, Fernwärme nur für Spitzen. Anschlussleistung nach § 3 AVBFernwärmeV senken. |
| Pelletkessel | Gebäude mit Lagerraum, hoher Vorlauftemperatur | rund 15,2 ct/kWh | Brennstofflogistik, Feinstaub, Lagerfläche einplanen. |
| Wärmepumpen-Contracting | Alle, die nicht selbst investieren wollen | fester Grund- und Arbeitspreis laut Angebot | Contractor plant, finanziert, baut, betreibt und beantragt die Förderung. 0 € Investition. |
Mehr zur Technik: Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus, Hybridheizung im Bestand, Wärmepumpen-Contracting und Nahwärme, Fernwärme und Contracting im Vergleich.
Vollkostenvergleich: Fernwärme gegen Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus
Referenzobjekt: 24 Wohnungen, 1.800 m², 200.000 kWh Nutzwärme im Jahr. Fernwärme ohne Baukostenzuschuss, Wärmepumpe mit 190.000 € Investition, 20 Jahre Finanzierung zu 4 Prozent, Wartung eingerechnet. Alle Werte brutto. Rechenweg und Quellen im Wärmepreis-Index.
| Wärmeversorgung | ct/kWh | Kosten pro Jahr | über 20 Jahre |
|---|---|---|---|
| Fernwärme, Berlin (BEW, 17,19 ct) | 17,19 | 34.380 € | 687.600 € |
| Fernwärme, Median aller Netze | 16,98 | 33.960 € | 679.200 € |
| Fernwärme, gewichteter Durchschnitt | 15,60 | 31.200 € | 624.000 € |
| Pelletkessel | 15,15 | 30.300 € | 606.000 € |
| Wärmepumpe JAZ 3,2 ohne Förderung | 14,88 | 29.760 € | 595.200 € |
| Gas-Brennwertkessel (heute, vor Bio-Treppe) | 14,42 | 28.840 € | 576.800 € |
| Wärmepumpe JAZ 2,8 mit 30 % Förderung | 13,78 | 27.560 € | 551.200 € |
| Wärmepumpe JAZ 3,2 mit 30 % Förderung | 12,78 | 25.560 € | 511.200 € |
| Wärmepumpe JAZ 3,6 mit 30 % Förderung | 12,00 | 24.000 € | 480.000 € |
20-Jahres-Werte ohne Preissteigerung, nur zur Größenordnung. Fernwärmewerte: Preistransparenzplattform (gewichteter Durchschnitt 01.04.2026, Median und Berlin aus der Tabelle 01.08.2026). Übrige Werte: Wärmepreis-Index Q3/2026.
Im Referenzobjekt spart eine geförderte Wärmepumpe gegenüber durchschnittlicher Fernwärme rund 3.600 bis 7.200 Euro im Jahr, gegenüber einem Netz auf Berliner Preisniveau 6.800 bis 10.400 Euro. Wie groß der Vorteil in Ihrem Haus ist, hängt vor allem von der Jahresarbeitszahl ab – und die wiederum von der Vorlauftemperatur.
Fernwärme-Ausstiegs-Check: Wie teuer ist Ihre Fernwärme wirklich?
Tragen Sie die Werte aus Ihrer Jahresabrechnung ein. Der Check rechnet Ihren Mischpreis aus, vergleicht ihn mit dem Bundesdurchschnitt und zeigt, was eine geförderte Wärmepumpe bei gleichem Verbrauch rechnerisch kosten würde.
Ihre Fernwärmekosten pro Jahr (brutto)
32.500 €
Mischpreis inklusive Grundpreis
16,3 ct/kWh
- Marktvergleich: Sie zahlen 0,7 ct/kWh mehr als der bundesweite Durchschnitt von 15,6 ct/kWh.
- Grundpreisanteil: 23 % Ihrer Kosten fallen unabhängig vom Verbrauch an.
- Wärmepumpe im Vergleich: Eine geförderte Wärmepumpe liegt im Referenzobjekt bei 12,0 bis 13,8 ct/kWh Vollkosten. Bei Ihrem Verbrauch entspricht das rechnerisch 4.900 € bis 8.500 € weniger pro Jahr.
Orientierung, kein Angebot. Vergleichswerte aus dem Wärmepreis-Index Q3/2026 (Referenz-Mehrfamilienhaus, 24 WE, inklusive Kapitaldienst, Wartung und 30 % KfW-Zuschuss). Ob Ihr Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist, hängt von Heizlast, Vorlauftemperatur und Aufstellfläche ab.
Raus aus der Fernwärme: Der Ausstieg in 8 Schritten
- 1
Vertrag und Abrechnung prüfen
Laufzeitende, Kündigungsfristen, bestellte Anschlussleistung, Preisgleitklausel und die Preisentwicklung der letzten drei Abrechnungen zusammentragen.
- 2
Satzung der Gemeinde prüfen
Klären, ob für das Grundstück ein Anschluss- und Benutzungszwang gilt und welche Befreiungen die Satzung vorsieht.
- 3
Machbarkeit klären
Heizlast, nötige Vorlauftemperatur, Aufstellfläche, Schallschutz und Stromanschluss vor Ort prüfen lassen. Ergebnis: Wärmepumpe allein, Kaskade, Sole oder Hybrid mit reduzierter Fernwärme.
- 4
Vollkosten vergleichen
Fernwärmekosten der nächsten Jahre gegen Investition, Förderung, Strom, Wartung und Kapitaldienst der Alternative stellen – oder gegen den Wärmepreis eines Contracting-Angebots.
- 5
Entscheidung herbeiführen
In der WEG per Beschluss nach § 20 WEG, in Unternehmen nach interner Freigabe. Bei Vermietung die mietrechtliche Umlage vorab klären.
- 6
Förderung beantragen
Den Förderantrag vor Auftragsvergabe stellen. Beim Contracting übernimmt der Contractor den Antrag.
- 7
Kündigen oder Leistung reduzieren
Mit Angebot oder Auftrag für die erneuerbare Anlage als Beleg nach § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV mit zwei Monaten Frist kündigen, oder bei Hybridlösung die Anschlussleistung reduzieren. Sonst ordentlich neun Monate vor Laufzeitende.
- 8
Bauen, umschalten, Übergabestation zurückbauen
Neue Anlage installieren und in Betrieb nehmen, erst danach die Fernwärme abmelden. Rückbau der Übergabestation mit dem Versorger abstimmen.
Die Dauer hängt vor allem an Lieferzeiten, Stromanschluss und Beschlussfassung. Rechnen Sie bei einem Mehrfamilienhaus mit sechs bis zwölf Monaten vom ersten Gespräch bis zur Umschaltung.
Fernwärme in der Eigentümergemeinschaft (WEG): So gelingt der Ausstieg
- Vertragspartner ist bei zentraler Versorgung die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch die Verwaltung.
- Beschluss: Der Umstieg auf eine neue Heizung ist eine bauliche Veränderung. Seit der WEG-Reform 2020 genügt die einfache Mehrheit (§ 20 WEG).
- Kosten: Wird mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen, tragen grundsätzlich alle die Kosten; ebenso, wenn sich die Maßnahme in angemessener Zeit amortisiert (§ 21 WEG). Beim Contracting fällt keine Investition an, es wird nur über den Wärmeliefervertrag beschlossen.
- Einzelausstieg: Ein einzelner Eigentümer kann nicht allein aus einer zentralen Versorgung aussteigen.
- Verbraucherrechte: Gehört mindestens ein Verbraucher zur Gemeinschaft, profitiert die WEG vom Verbraucherschutz, also auch vom EuGH-Urteil vom 24.09.2026.
- Förderung: Die WEG ist für die Heizungsförderung (KfW 458) selbst antragsberechtigt.
Für die Eigentümerversammlung brauchen Verwaltungen meist drei Unterlagen: den Kostenvergleich, die Machbarkeitsprüfung und einen Beschlussvorschlag mit Zeitplan. Die bereiten wir mit Ihnen vor. Mehr zum Thema: Wärmecontracting in der WEG.
Für Vermieter und Wohnungswirtschaft: Umlage, CO₂-Kosten, Mietrecht
- Eigene Wärmepumpe: In der Regel eine energetische Modernisierung (§ 555b BGB). Umlage nach § 559 BGB (8 %, max. 3 €/m² in sechs Jahren) oder nach § 559e BGB (10 % nach Förderabzug, max. 0,50 €/m² im Monat). Die Stromkosten bleiben als Heizkosten umlegbar.
- Wechsel zu Wärme-Contracting: § 556c BGB regelt die Umstellung von Eigenversorgung auf Wärmelieferung. Beim Wechsel von Fernwärme zu einem anderen Lieferanten ist er nicht unmittelbar anwendbar; die Umlage folgt dann dem Mietvertrag. Höchstrichterlich ist das nicht geklärt – dokumentieren Sie den Kostenvergleich nach dem Muster der Wärmelieferverordnung. Mehr dazu: Umlagefähigkeit nach § 556c BGB.
- CO₂-Kosten: Auch bei fossiler Fernwärme teilen Vermieter und Mieter nach dem Stufenmodell. Bei einem schlechten Gebäude trägt der Vermieter bis zu 95 Prozent. Eine Wärmepumpe mit Ökostrom beendet diese Kosten. Mehr: CO₂-Kostenaufteilung.
- Fernablesung bis Ende 2026: Zähler und Erfassungsgeräte müssen bis 31.12.2026 fernablesbar sein (FFVAV, HeizkostenV). Mehr: Fernablesbare Zähler.
- Geplant: Eine 50-Cent-Regel soll die strenge Kostenneutralität beim Anschluss vermieteter Gebäude an Wärmenetze ablösen. Noch nicht in Kraft.
Für Gewerbe, Hotels und Pflegeeinrichtungen
Gewerbeobjekte haben oft einen hohen, gleichmäßigen Wärme- und Warmwasserbedarf. Das lastet eine Wärmepumpe gut aus und macht den Umstieg besonders wirtschaftlich. Beachten Sie: Mit Industrieunternehmen dürfen Versorger von der AVBFernwärmeV abweichende Bedingungen vereinbaren (§ 1 Abs. 2). Prüfen Sie deshalb, welche Laufzeit und Kündigungsregeln in Ihrem Vertrag stehen. Bei Nichtwohngebäuden werden CO₂-Kosten pauschal 50:50 geteilt.
Beim Contracting bleibt die Investition außerhalb Ihrer Bilanz, und der Wärmepreis ist planbar. Branchenseiten: Hotel, Pflegeheim, Gewerbe, Industrie.
Förderung 2026 für den Umstieg von Fernwärme
- 30 % Grundförderung für Wärmepumpen in der Heizungsförderung der KfW (Richtlinie in Kraft seit 21.07.2026). Einen Ausschluss für den Ersatz eines Fernwärmeanschlusses gibt es nach dem Merkblatt nicht.
- Kein Klimageschwindigkeitsbonus: Fernwärme steht nicht auf der Liste der Altheizungen, deren Austausch den Bonus auslöst.
- Ausnahme Satzung: Hat die Kommune den Netzanschluss per Satzung festgelegt, wird nur der Netzanschluss gefördert.
- Wer beantragt: Privatpersonen und WEG über KfW 458, Unternehmen und Wohnungsgesellschaften über die Unternehmensprogramme der KfW. Beim Contracting stellt der Contractor den Antrag.
Details und Beispiele: Förderung beim Contracting, KfW 459 für Unternehmen, Fördermittel-Übersicht.
So übernimmt Green Contracting Ihren Ausstieg aus der Fernwärme
- Wir prüfen Vertrag, Abrechnung und Anschlussleistung und rechnen Ihren tatsächlichen Mischpreis aus.
- Wir prüfen vor Ort, welche Wärmepumpe oder Hybridlösung Ihr Gebäude versorgen kann.
- Sie bekommen ein Angebot mit festem Grund- und Arbeitspreis – das zugleich als Beleg für die Sonderkündigung nach § 3 AVBFernwärmeV dient.
- Wir planen, finanzieren, beantragen die Förderung, bauen und betreiben die Anlage. Ihre Investition: 0 Euro.
- Die Fernwärme wird erst abgemeldet, wenn die neue Anlage zuverlässig läuft.
Unsere Hinweise zu Recht und Förderung sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Fernwärme: Alle Fragen und Antworten
Kosten und Preise
Warum ist Fernwärme so teuer geworden?
Die meisten Netze erzeugen ihre Wärme noch überwiegend aus Erdgas (53 Prozent der Netze auf der Preistransparenzplattform, Stand April 2026). Viele Preisgleitklauseln koppeln den Arbeitspreis an Erdgas-Indizes; der Börsenindex EGIX lag im September 2022 zeitweise beim 15-Fachen des Werts von Januar 2021. Weil Klauseln meist jährlich angepasst werden, kam die Gaskrise erst 2023 und 2024 voll bei den Kunden an. Dazu kommen fehlender Wettbewerb im Netzgebiet und Netzverluste, die der Kunde mitbezahlt.
Was kostet Fernwärme pro kWh im Jahr 2026?
Im Standardfall Mehrfamilienhaus (160 kW, 288.000 kWh im Jahr) liegt der nach Absatz gewichtete Mischpreis inklusive Grund- und Messpreis bei 15,6 ct/kWh brutto (Preistransparenzplattform, Stichtag 1. April 2026). Das mittlere Netz kostet rund 17 ct/kWh, die Spanne reicht von 7,9 bis 38,9 ct/kWh.
Wie stark sind die Fernwärmepreise seit 2021 gestiegen?
Der gewichtete Mischpreis im Mehrfamilienhaus stieg von 9,5 ct/kWh im Oktober 2021 auf 17,4 ct/kWh im April 2023, also um 83 Prozent. Heute liegt er mit 15,6 ct/kWh noch 64 Prozent über dem Wert von 2021. Der Verbraucherpreisindex Fernwärme von Destatis lag 2025 im Jahresmittel 77 Prozent über 2021.
Ist Fernwärme teurer als Gas oder eine Wärmepumpe?
Laut Heizspiegel 2026 ist Fernwärme in der Wohnung im Mehrfamilienhaus mit 18,50 Euro je Quadratmeter die teuerste Heizart, vor Erdgas mit 16,71 Euro und deutlich vor der Wärmepumpe mit 10,21 Euro (Abrechnungsjahr 2025, ohne Investition). Rechnet man die Investition mit ein, kommt eine geförderte Wärmepumpe im Referenz-Mehrfamilienhaus unseres Wärmepreis-Index auf 12,0 bis 13,8 ct/kWh Vollkosten, Fernwärme im Mittel auf 15,6 ct/kWh.
Wie setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?
Aus einem Arbeitspreis je Kilowattstunde, einem Grund- oder Leistungspreis je bestelltem Kilowatt Anschlussleistung und einem Messpreis. Im Mehrfamilienhaus entfallen typischerweise 75 bis 85 Prozent auf den Arbeitspreis und 15 bis 25 Prozent auf den Grundpreis. Den Grundpreis zahlen Sie auch dann, wenn Sie Wärme sparen.
Kann man den Grundpreis bei Fernwärme senken?
Ja, über die Anschlussleistung. Nach § 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV dürfen Kunden die vereinbarte Wärmeleistung einmal im Jahr mit vier Wochen Frist zum Monatsende um bis zu 50 Prozent reduzieren, ohne einen Grund nachzuweisen. Viele Anschlüsse sind nach einer Dämmung oder einem Fenstertausch überdimensioniert. Prüfen Sie die tatsächliche Heizlast, bevor Sie reduzieren, damit die Versorgung an kalten Tagen gesichert bleibt.
Wo kann ich Fernwärmepreise vergleichen?
Auf der Preistransparenzplattform waermepreise.info von AGFW, BDEW und VKU. Dort melden die Versorger ihre Preise für Standardfälle, Stand 2026 rund 700 Teilnetze. Die Teilnahme ist freiwillig; die Bundesregierung plant laut Eckpunkten vom 26. August 2026 eine Pflicht zur Teilnahme.
Preiserhöhung und Rechte
Kann ich einer Fernwärme-Preiserhöhung widersprechen?
Ja, und das ist der wichtigste Schritt, wenn Sie Zweifel an einer Preisanpassung haben. Widersprechen Sie schriftlich gegen die Jahresabrechnung und zahlen Sie unter Vorbehalt weiter. Stellen Sie die Zahlung nicht einfach ein: Dann drohen Liefersperre und Kündigung durch den Versorger. Muster-Widersprüche bieten zum Beispiel die Verbraucherzentralen an.
Gilt noch die Dreijahresfrist für den Widerspruch?
Nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung musste man einer Preiserhöhung binnen drei Jahren nach der Abrechnung widersprechen und den Widerspruch alle drei Jahre bekräftigen (BGH, 25.09.2024, VIII ZR 176/21). Der Europäische Gerichtshof hat diese Dreijahreslösung am 24. September 2026 (C-900/24) für Verbraucherverträge als unvereinbar mit EU-Recht bewertet. Wie die deutschen Gerichte das umsetzen, ist noch offen. Widersprechen Sie deshalb weiterhin zeitnah und schriftlich; das kostet nichts und sichert Ihre Position.
Wann ist eine Preisgleitklausel bei Fernwärme unwirksam?
Nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV muss eine Preisänderungsklausel die Kostenentwicklung beim Versorger (Kostenelement) und die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Marktelement) angemessen abbilden und alle Berechnungsfaktoren verständlich offenlegen. Das Bundeskartellamt hat im März 2025 bei 4 von 9 geprüften Netzen den Verdacht rechtswidriger Klauseln bestätigt, unter anderem wegen eines zu schwach gewichteten Marktelements. Ob Ihre Klausel betroffen ist, lässt sich nur im Einzelfall prüfen.
Bekomme ich Geld zurück, wenn die Preisklausel unwirksam war?
Möglicherweise. Für Verbraucher hat das EuGH-Urteil vom 24. September 2026 die Chancen auf Rückforderung auch für ältere Jahre verbessert; die allgemeine Verjährung bleibt aber eine Grenze. Gegen E.ON, HanseWerk Natur, Avacon Natur und die Neubrandenburger Stadtwerke laufen Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands; im Verfahren gegen E.ON hat das OLG Hamm ein Urteil für den 12. Oktober 2026 angekündigt. Für Unternehmen und Wohnungsgesellschaften gilt der Verbraucherschutz nicht unmittelbar.
Wer kontrolliert die Fernwärmepreise?
Eine eigene Preisaufsicht wie bei Strom und Gas gibt es bisher nicht. Missbräuchlich hohe Preise prüfen die Kartellbehörden nach § 19 GWB; das Bundeskartellamt führt seit November 2023 ein Verfahren gegen sechs Versorger mit neun Netzen. Die Bundesregierung plant laut Eckpunkten vom 26. August 2026 eine nachträgliche Preisaufsicht durch eine Bundesbehörde; ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Kündigung und Ausstieg
Kann man Fernwärme kündigen?
Ja, auf zwei Wegen. Ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit: Verträge laufen höchstens zehn Jahre und verlängern sich um bis zu fünf Jahre, wenn nicht neun Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird (§ 32 AVBFernwärmeV). Oder vorzeitig mit zwei Monaten Frist, wenn Sie die Wärme künftig aus erneuerbaren Energien erzeugen, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe (§ 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV). Dann müssen Sie belegen, dass erneuerbare Energien eingesetzt werden sollen.
Kann ich Fernwärme wegen einer Wärmepumpe kündigen?
Ja. § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV erlaubt die Kündigung mit zwei Monaten Frist oder eine Reduzierung der Leistung um mehr als 50 Prozent, wenn Sie die Wärme durch erneuerbare Energien ersetzen. Als Beleg dienen in der Praxis ein Angebot oder Auftrag für die Wärmepumpe, Planungsunterlagen oder eine Förderzusage. Die Wärmepumpe muss nicht schon laufen; sie muss aber nachweislich geplant sein.
Welche Frist gilt für die Kündigung eines Fernwärmevertrags?
Für die ordentliche Kündigung neun Monate vor Ablauf der Laufzeit (§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV), für die Kündigung wegen Umstiegs auf erneuerbare Energien zwei Monate (§ 3 Abs. 2). Für eine Reduzierung der Anschlussleistung um bis zu 50 Prozent vier Wochen zum Monatsende (§ 3 Abs. 1). Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
Kann man den Fernwärmeanbieter wechseln?
In der Regel nicht. Ein Wärmenetz gehört einem Betreiber, einen Durchleitungsanspruch für andere Lieferanten wie bei Strom und Gas gibt es nicht. Die Alternative ist nicht ein anderer Fernwärmeanbieter, sondern eine eigene Wärmeversorgung im Gebäude, selbst betrieben oder per Contracting.
Was passiert mit der Übergabestation, wenn ich aus der Fernwärme aussteige?
Die Übergabestation gehört meist dem Versorger. Nach Vertragsende wird sie in der Regel vom Versorger zurückgebaut oder stillgelegt; Rückbaukosten und Fristen regeln die Versorgungsbedingungen des jeweiligen Versorgers. Planen Sie den Rückbau erst, wenn die neue Anlage läuft, damit das Gebäude während der Umstellung versorgt bleibt.
Alternativen
Welche Alternative gibt es zur Fernwärme im Mehrfamilienhaus?
Die wichtigsten sind die Luft-Wasser-Wärmepumpe (bei größeren Gebäuden als Kaskade mehrerer Geräte), die Sole-Wärmepumpe mit Erdsonden, eine Hybridlösung aus Wärmepumpe und reduziertem Fernwärmeanschluss sowie Pellets. Welche passt, hängt von Heizlast, Vorlauftemperatur, Aufstellfläche und Schallschutz ab. Wer nicht selbst investieren will, kann die Anlage per Wärmepumpen-Contracting bauen und betreiben lassen und zahlt nur den Wärmepreis.
Kann man Fernwärme durch eine Wärmepumpe ersetzen?
In vielen Gebäuden ja. Entscheidend ist die nötige Vorlauftemperatur an kalten Tagen: Mit Heizkörpern im unsanierten Altbau sind Hochtemperatur-Wärmepumpen oder eine Hybridlösung nötig. Ein hydraulischer Abgleich und einzelne größere Heizkörper senken die Vorlauftemperatur oft genug. Eine Machbarkeitsprüfung vor Ort klärt das, bevor Sie kündigen.
Kann man Fernwärme und Wärmepumpe kombinieren?
Ja. Die Wärmepumpe deckt die Grundlast, die Fernwärme nur noch die Spitzen an sehr kalten Tagen. Nach § 3 AVBFernwärmeV können Sie die Anschlussleistung dafür reduzieren, bei Umstieg auf erneuerbare Energien auch um mehr als 50 Prozent. Das senkt den Grundpreis und die verbrauchte Fernwärme, ohne auf die Versorgungssicherheit des Netzes zu verzichten.
Was ist der Unterschied zwischen Fernwärme und Wärme-Contracting?
Bei Fernwärme kommt die Wärme aus einem großen Netz, Sie sind an den Netzbetreiber und seine Preisklausel gebunden. Beim Wärme-Contracting baut und betreibt ein Dienstleister die Anlage in oder an Ihrem Gebäude, zum Beispiel eine Wärmepumpe, und verkauft Ihnen die Wärme. Die Technik ist auf Ihr Gebäude zugeschnitten, und der Preis hängt an den Kosten dieser einen Anlage statt an den Brennstoffen eines ganzen Netzes.
Recht und Pflichten
Gibt es einen Anschlusszwang für Fernwärme?
Nur, wenn Ihre Gemeinde per Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang beschlossen hat. Das dürfen Kommunen nach ihrer Gemeindeordnung, seit § 109 GEG (heute GModG) ausdrücklich auch aus Klimaschutzgründen. Satzungen müssen Befreiungen vorsehen, etwa für eine überwiegend erneuerbare Eigenversorgung. Ein kommunaler Wärmeplan allein begründet keine Anschlusspflicht (§ 27 Abs. 1 Wärmeplanungsgesetz).
Muss ich nach dem neuen Heizungsgesetz an die Fernwärme?
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das GEG abgelöst; seine Heizungsregeln gelten seit dem 29. Juli 2026. Die 65-Prozent-Pflicht und ihre Kopplung an die kommunale Wärmeplanung sind entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen stattdessen ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Wärmepumpen, Biomasse und Fernwärme sind ohne diese Vorgabe zulässig.
Was ändert das geplante Wärmenetzgesetz?
Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 Eckpunkte beschlossen: Die AVBFernwärmeV und die FFVAV sollen in einem Wärmenetzgesetz aufgehen, mit strengeren Anforderungen an Preisklauseln, einer Pflicht zur Preistransparenzplattform, einer Schlichtungsstelle, einer nachträglichen Preisaufsicht und einem Sonderkündigungsrecht bei unzureichender Dekarbonisierung des Netzes. Das ist noch kein Gesetz; bis zum Inkrafttreten gilt die AVBFernwärmeV.
Vermieter, WEG und Gewerbe
Darf eine Eigentümergemeinschaft aus der Fernwärme aussteigen?
Ja. Vertragspartner ist bei zentraler Versorgung die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Umstieg auf eine neue Heizung ist eine bauliche Veränderung, die die WEG seit der Reform 2020 mit einfacher Mehrheit beschließen kann (§ 20 WEG). Wer die Kosten trägt, richtet sich nach § 21 WEG. Ein einzelner Eigentümer kann dagegen nicht allein aus einer zentralen Versorgung aussteigen.
Darf der Vermieter die Kosten einer Wärmepumpe statt Fernwärme auf die Miete umlegen?
Der Umstieg auf eine eigene Wärmepumpe ist in der Regel eine energetische Modernisierung. Umlegbar sind nach § 559 BGB 8 Prozent der Kosten pro Jahr (gedeckelt auf 3 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren) oder nach § 559e BGB 10 Prozent der Kosten nach Abzug der Förderung (gedeckelt auf 0,50 Euro je Quadratmeter im Monat). Die Stromkosten der Wärmepumpe bleiben als Heizkosten umlegbar. Lassen Sie den Einzelfall mietrechtlich prüfen.
Gilt die Kostenneutralität nach § 556c BGB beim Wechsel von Fernwärme zu Contracting?
Nicht unmittelbar. § 556c BGB regelt die Umstellung von der Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferung. Beim Wechsel von einem Wärmelieferanten zum anderen hängt die Umlage vom Mietvertrag ab; höchstrichterlich ist das nicht geklärt. Wir empfehlen, den Kostenvergleich nach dem Muster der Wärmelieferverordnung trotzdem zu dokumentieren. Geplant ist außerdem eine 50-Cent-Regel, die die strenge Kostenneutralität ablösen soll.
Wie wird der CO₂-Preis bei Fernwärme zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt?
Nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz gilt auch für Fernwärme aus fossilen Quellen ein Stufenmodell nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter: Unter 12 kg im Jahr trägt der Mieter alles, ab 52 kg trägt der Vermieter 95 Prozent. Bei Nichtwohngebäuden gilt 50 zu 50. Der Versorger muss die CO₂-Kosten auf der Rechnung ausweisen.
Lohnt sich die Alternative zur Fernwärme auch für Gewerbe und Hotels?
Oft besonders, weil Hotels und viele Gewerbeobjekte einen hohen, gleichmäßigen Warmwasserbedarf haben, der eine Wärmepumpe gut auslastet. Mit Industrieunternehmen dürfen Versorger zudem von der AVBFernwärmeV abweichende Bedingungen vereinbaren; prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag genau. Beim Contracting bleibt die Investition außerhalb Ihrer Bilanz, und Sie zahlen einen planbaren Wärmepreis.
Förderung
Gibt es Förderung für eine Wärmepumpe statt Fernwärme?
Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Heizungsförderung der KfW, Stand September 2026) gibt 30 Prozent Grundförderung für eine Wärmepumpe; einen Ausschluss für den Ersatz eines Fernwärmeanschlusses haben wir nicht gefunden. Ausnahme: Hat die Kommune den Netzanschluss per Satzung festgelegt, wird nur der Netzanschluss gefördert. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt beim Umstieg von Fernwärme nicht. Eigentümergemeinschaften beantragen über KfW 458, Unternehmen und Wohnungsgesellschaften über die Unternehmensprogramme.
Gibt es Förderung, wenn ein Contractor die Wärmepumpe baut?
Ja, Contractoren können die Heizungsförderung für Unternehmen selbst beantragen und den Vorteil über einen niedrigeren Wärmepreis weitergeben. Wie viel davon beim Kunden ankommt, sollte im Contracting-Angebot offen ausgewiesen sein.
Quellen
Alle Angaben geprüft am 28. September 2026. Eigene Auswertungen der Rohdaten sind im Text gekennzeichnet.
- Preistransparenzplattform Fernwärme (AGFW/BDEW/VKU), Halbjahresbericht 1/2026 · Stichtag 01.04.2026, veröffentlicht 10.07.2026
- Preistransparenzplattform, Rohdaten-Tabelle · Stichtag 01.08.2026
- Destatis, Daten zur Energiepreisentwicklung, Tabelle 61241-17 (VPI Fernwärme) · erschienen 28.08.2026, Daten bis Juli 2026
- co2online, Heizspiegel 2026 · 22.09.2026, Abrechnungsjahr 2025
- ZfK, Fernwärmepreise 2026 · 06.03.2026
- vzbv, Auswertung der Fernwärme-Transparenzplattform · 05.05.2025
- Destatis, Zensus 2022: Heizungsarten · 25.06.2024
- Bundeskartellamt, Pressemitteilung Fernwärme · 20.03.2025
- Verbraucherzentrale Hamburg, Sammelklagen gegen E.ON und HanseWerk Natur · 25.08.2026
- vzbv, Pressemitteilung Klage gegen E.ON und HanseWerk Natur · 20.11.2023
- AVBFernwärmeV (gesetze-im-internet.de) · Fassung vom 13.07.2022
- FFVAV (gesetze-im-internet.de) · abgerufen 28.09.2026
- Wärmeplanungsgesetz § 27 · abgerufen 28.09.2026
- BGB § 556c · abgerufen 28.09.2026
- BGH, Pressemitteilung 2022/060 (VIII ZR 295/20) · 06.04.2022
- BGH, Pressemitteilung 2023/163 (VIII ZR 249/22, 263/22) · 27.09.2023
- beck-aktuell zu EuGH C-900/24 · 24.09.2026
- Bundesregierung, Eckpunkte Wärmenetzpaket · 26.08.2026
- GModG-Chronologie (BBSR) · abgerufen 28.09.2026
- vzbv, Information zu den Sammelklagen · abgerufen 28.09.2026
- KfW, Merkblatt Heizungsförderung 458 · Stand 09/2026
- Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Muster-Widerspruch Fernwärme · 05/2024
Weiterführend
- Wärmepreis-Index Mehrfamilienhaus Q3/2026
- Wärmepreis prüfen: Ist Ihr Angebot fair?
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- Nahwärme vs. Fernwärme vs. Contracting
- Wärmenetzpaket und BEW-Förderung
- Anschluss an ein Wärmenetz per Contracting
- Kommunale Wärmeplanung
- Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus
- Wärmepreis-Rechner
- Alle FAQ zu Contracting