Fernwärme · Preise · Stand: 3. Oktober 2026
Fernwärmepreise 2026
Fernwärme kostet im Mehrfamilienhaus heute 64 Prozent mehr als im Herbst 2021. Hier sehen Sie, wie sich die Preise entwickelt haben, was die großen Städte verlangen, wie Preisanpassungsklauseln funktionieren und wie Sie Ihre eigene Abrechnung prüfen.
- 15,6 ct
- je kWh, gewichteter Mischpreis April 2026
- +64 %
- gegenüber Oktober 2021
- 16,98 ct
- Median über 610 Netze, August 2026
- Faktor 5
- zwischen günstigstem und teuerstem Netz
Das Wichtigste in Kürze
- Der gewichtete Mischpreis stieg von 9,5 ct/kWh (Oktober 2021) auf 17,4 ct (April 2023). Seitdem liegt er ziemlich stabil um 15,6 ct. Das Niveau von 2021 ist nicht zurückgekehrt.
- Zwischen den Netzen liegen Welten: von 7,88 bis 38,87 ct/kWh. Unter den Großstädten ist Düsseldorf mit 12,53 ct am günstigsten, Potsdam mit 19,62 ct am teuersten.
- Preiserhöhungen laufen über Preisanpassungsklauseln. Sie müssen Kosten- und Marktentwicklung angemessen abbilden (§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV). Beim Bundeskartellamt hat sich 2025 bei 4 von 9 geprüften Netzen der Verdacht rechtswidriger Klauseln erhärtet.
- Wer zweifelt, widerspricht schriftlich und zahlt unter Vorbehalt weiter. Die Zahlung einfach einzustellen ist riskant.
So haben sich die Fernwärmepreise seit 2021 entwickelt
Die beste Zeitreihe liefert die Preistransparenzplattform Fernwärme von AGFW, BDEW und VKU. Sie weist zweimal im Jahr einen Mischpreis für einen typischen Mehrfamilienhaus-Anschluss aus: 160 kW Anschlussleistung, 288.000 kWh im Jahr. Der Mischpreis enthält Arbeits-, Grund- und Messpreis, ist nach Wärmeabsatz gewichtet und brutto angegeben.
Von Oktober 2021 bis April 2023 stieg der Mischpreis um 83 Prozent. Danach sank er leicht und pendelt seit 2024 zwischen 15,6 und 16,8 ct/kWh. Im April 2026 lag er bei 15,6 ct, also 64 Prozent über dem Wert von 2021. Die Kurve wirkt brutto flacher, als sie war: Von Oktober 2022 bis März 2024 galten 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer. Netto hat sich der Preis bis April 2023 mehr als verdoppelt.
Verbraucherpreisindex: der Höchststand kam erst 2024
Der Verbraucherpreisindex Fernwärme von Destatis zeigt, was bei den Haushalten ankam. Er erreichte seinen Höchststand erst im September 2024 mit 183,2 Punkten. Der Grund: Viele Preisanpassungsklauseln geben Kostensteigerungen mit Verzug weiter. Laut Halbjahresbericht der Plattform spüren Fernwärmekunden die Folgen von Energiekrisen erst ein bis zwei Jahre später.
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026* |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 100,0 | 101,0 | 125,8 | 138,5 | 176,0 | 178,7 | 176,4 |
* 2026 = Januar bis Juli. Quelle: Destatis, Tabelle 61241-17 (28.08.2026), eigene Jahresmittel.
Wie oft Ihr Preis angepasst wird, steht im Vertrag. Auf der Plattform passen 61 Prozent der Netze jährlich an, 23 Prozent vierteljährlich, 13 Prozent halbjährlich und 2 Prozent monatlich. 64 Prozent der letzten Anpassungen fielen auf den Januar.
Fernwärmepreise im Städtevergleich
Einen bundesweiten Fernwärmepreis gibt es nicht. Jedes Netz hat seinen eigenen Betreiber, seine eigene Erzeugung und seine eigene Klausel. Die Tabelle zeigt die Hauptnetze großer Städte im selben Abnahmefall Mehrfamilienhaus.
| Stadt | Netz | ct/kWh | Preisstand | Anpassung |
|---|---|---|---|---|
| Düsseldorf | Stadtwerke Düsseldorf, Innenstadt & linksrheinisch | 12,53 | 01.04.2026 | jährlich |
| Nürnberg | N-ERGIE, Verbundnetz | 12,55 | 01.01.2026 | jährlich |
| Köln | RheinEnergie, Innenstadt/Deutz | 13,17 | 01.04.2026 | halbjährlich |
| Hannover | enercity | 13,23 | 01.04.2026 | halbjährlich |
| Mannheim | MVV | 13,45 | 01.07.2026 | jährlich |
| Stuttgart | EnBW, Netz Mittlerer Neckar | 15,16 | 01.07.2026 | vierteljährlich |
| Frankfurt am Main | Mainova, Fernwärmeverbund | 16,16 | 01.01.2026 | jährlich |
| Dresden | SachsenEnergie, zentrales Netz | 16,59 | 01.01.2026 | jährlich |
| München | SWM, Stadt + Region Süd | 16,62 | 01.07.2026 | vierteljährlich |
| Hamburg | Hamburger Energiewerke, Stadtnetz | 16,64 | 01.01.2026 | jährlich |
| Leipzig | Stadtwerke Leipzig | 16,74 | 01.01.2026 | jährlich |
| Berlin | BEW Berliner Energie und Wärme, Verbundnetz | 17,19 | 01.01.2026 | jährlich |
| Potsdam | Energie und Wasser Potsdam | 19,62 | 01.01.2026 | jährlich |
Quelle: Rohdaten der Preistransparenzplattform, Tabelle zum Stichtag 01.08.2026, eigene Auswertung. Abnahmefall 160 kW / 288.000 kWh.
Zwischen Düsseldorf und Berlin liegen rund 4,7 ct/kWh. Bei 200.000 kWh im Jahr sind das über 9.000 Euro. Über alle 610 Netze mit Preisangabe liegt das mittlere Netz bei 16,98 ct/kWh. Jedes zehnte Netz verlangt weniger als 13,38 ct, jedes zehnte mehr als 21,11 ct. 14,8 Prozent der Netze kosten 20 ct oder mehr, 2,1 Prozent 25 ct oder mehr.
Die teuren Netze sind fast immer kleine Netze unter 5 MW. Auch die Netzverluste spielen eine Rolle: Netze mit mindestens 30 Prozent Wärmeverlust kosteten laut einer Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands im Median 22 ct/kWh, Netze mit weniger Verlust 17 bis 18 ct. Ob Ihr Netz dabei ist, sehen Sie auf waermepreise.info. Die Teilnahme ist freiwillig, gemeldet haben rund 700 Teilnetze.
Fernwärme zu teuer: Woher die Preiserhöhungen kamen
- Erdgas als Brennstoff. Auf der Plattform ist Erdgas bei 53 Prozent der Netze der Hauptenergieträger, Kohle bei 17 Prozent. Steigt der Gaspreis, steigt die Fernwärme mit.
- Klauseln mit Börsenbezug. Der Börsen-Gasindex EGIX erreichte im September 2022 fast das 15-Fache des Werts von Januar 2021. Die amtlichen Gasindizes stiegen höchstens halb so stark. Klauseln, die am EGIX hängen, gaben die Krise fast ungebremst weiter.
- Kein Wettbewerb im Netz. Ein Wärmenetz hat einen Betreiber. Einen Anbieterwechsel wie bei Strom und Gas gibt es nicht.
- Grundpreis für Leistung. Im Mehrfamilienhaus entfallen typischerweise 15 bis 25 Prozent des Preises auf den Grund- oder Leistungspreis. Er fällt auch an, wenn Sie Wärme sparen.
Einzelne Netze haben ihre Preise zwischen 2020 und 2023 vervielfacht:
| Netz | vorher | nachher | Zeitraum | Einordnung |
|---|---|---|---|---|
| Hamburg-Lohbrügge (E.ON) | 3,79 ct | 17,20 ct | 2020 → 2022 | Arbeitspreis netto, etwa das 4,5-Fache. Quelle |
| Erkrath-Hochdahl (E.ON) | 6,18 ct | 23,24 ct | 2020 → 2022 | Arbeitspreis brutto, etwa das 3,8-Fache. Quelle |
| München (Stadtwerke München) | 68,35 €/MWh | 129,17 €/MWh | Q4/2021 → Q2/2022 | Arbeitspreis +89 % in zwei Quartalen (Pressebericht). Quelle |
| Leipzig (Stadtwerke Leipzig) | – | +50,4 % | zum 01.01.2023 | Bruttomischpreis des Produkts wärme.komfort (Pressebericht). Quelle |
Ist Fernwärme die teuerste Heizart?
Im Heizspiegel 2026 ja, jedenfalls im Mehrfamilienhaus. Für eine 70-m²-Wohnung lagen die Heizkosten im Abrechnungsjahr 2025 so:
Quelle: co2online, Heizspiegel 2026 (22.09.2026). Heizkosten inklusive Nebenkosten, ohne Investition.
Vorsicht beim Vergleich je Kilowattstunde: Der Fernwärmepreis gilt für fertige Wärme an der Übergabestation. Gas- und Strompreise sind Preise für eingekaufte Energie. Dort kommen Wirkungsgrad, Wartung und Investition noch dazu. Fair ist nur ein Vergleich der Vollkosten je Kilowattstunde Nutzwärme. Den rechnen wir im Wärmepreis-Index für ein Referenz-Mehrfamilienhaus vor.
Was sind Preisanpassungsklauseln?
Fernwärmepreise werden nicht frei festgesetzt, sondern über eine Formel im Vertrag angepasst. Diese Preisanpassungsklausel, oft auch Preisgleitklausel oder Preisänderungsklausel genannt, verknüpft den Preis mit Indizes. Ändern sich die Indizes, ändert sich der Preis zum nächsten Anpassungstermin.
Was das Gesetz verlangt
Maßstab ist § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV. Eine Klausel muss zwei Dinge angemessen berücksichtigen:
- das Kostenelement, also die Kosten des Versorgers für Erzeugung und Bereitstellung der Wärme,
- das Marktelement, also die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt.
Außerdem muss die Klausel alle Berechnungsfaktoren vollständig und allgemein verständlich ausweisen. Bei ihrer Anwendung ist der Anteil der Brennstoffkosten gesondert auszuweisen. Per öffentlicher Bekanntgabe darf die Klausel nicht geändert werden. Wie stark Kosten- und Marktelement jeweils gewichtet sein müssen, legt das Gesetz nicht fest.
Typische Indizes
| Preisbestandteil | Typische Indizes |
|---|---|
| Arbeitspreis, Kostenelement | Erdgas (Börse, etwa EGIX, oder Destatis-Erdgasindizes), Steinkohle, CO₂-Zertifikate, bei KWK teils der Stromerlös |
| Arbeitspreis, Marktelement | Wärmepreisindex von Destatis oder ein Erdgasindex |
| Grund- oder Leistungspreis | Lohnindex und Investitionsgüterindex von Destatis |
Ein Beispiel: Beim Berliner Versorger BEW besteht das Kostenelement des Arbeitspreises zu 50 Prozent aus Steinkohle, CO₂-Zertifikaten und einem Erdgas-Future, abzüglich eines Stromhandelspreises. Die anderen 50 Prozent bildet als Marktelement der Wärmepreisindex.
Wann Klauseln angreifbar sind
Beim Bundeskartellamt hat sich im März 2025 bei 4 von 9 geprüften Netzen der Verdacht rechtswidriger Klauseln erhärtet. Typische Mängel: ein zu schwach gewichtetes Marktelement, Kostenelemente, die die tatsächlichen Kosten nicht abbilden, und ausgeblendete kostensenkende Faktoren. Der Bundesgerichtshof prüft Klauseln für Arbeitspreis und Grundpreis getrennt. Nach seiner bisherigen Linie darf ein Versorger eine unwirksame Klausel im laufenden Vertrag für die Zukunft ersetzen (BGH, 06.04.2022, VIII ZR 295/20). Der Europäische Gerichtshof hat das am 24. September 2026 für Verbraucherverträge infrage gestellt (C-900/24). Wie die deutschen Gerichte das umsetzen, ist offen.
Gegen E.ON, HanseWerk Natur, Avacon Natur und die Neubrandenburger Stadtwerke laufen Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Sie gelten für Verbraucher. Eine Eigentümergemeinschaft wird wie ein Verbraucher behandelt, wenn ihr mindestens ein Verbraucher angehört. Für Wohnungsunternehmen und Gewerbe gilt das nicht unmittelbar.
Vertiefung: Preisgleitklausel: zulässig oder unwirksam?
Fernwärmeabrechnung prüfen: sieben Schritte
Legen Sie die letzten drei Jahresabrechnungen, den Vertrag und das aktuelle Preisblatt nebeneinander.
- 1
Eigenen Mischpreis ausrechnen
Teilen Sie die Gesamtkosten der Jahresabrechnung (brutto, inklusive Grund-, Leistungs- und Messpreis) durch die gelieferten Kilowattstunden. Erst dieser Mischpreis ist mit den Werten auf dieser Seite vergleichbar. Der Arbeitspreis allein ist es nicht.
- 2
Mit Netzen in Ihrer Größenordnung vergleichen
Liegt Ihr Mischpreis deutlich über dem Median von 16,98 ct/kWh oder über dem Wert Ihres städtischen Hauptnetzes, lohnt ein genauer Blick. Beachten Sie Ihren Abnahmefall: Die Vergleichswerte gelten für ein Mehrfamilienhaus mit 160 kW und 288.000 kWh im Jahr.
- 3
Verbrauch und Zählerstände prüfen
Stimmen Anfangs- und Endstand, Ablesedatum und Preisstufen? Wurden Zeiträume vor und nach einer Preisänderung richtig aufgeteilt?
- 4
Bestellte Anschlussleistung prüfen
Der Grund- oder Leistungspreis hängt an der vereinbarten Leistung in Kilowatt. Ist das Gebäude seit Vertragsschluss gedämmt worden oder wurden Fenster getauscht, ist sie oft zu hoch. Nach § 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV können Sie die Leistung einmal jährlich um bis zu 50 Prozent senken, mit vier Wochen Frist zum Monatsende. Lassen Sie vorher die Heizlast bestimmen.
- 5
Preisblatt und Preisänderungsklausel besorgen
Versorger müssen ihre Versorgungsbedingungen, Preisänderungsklauseln, die verwendeten Indizes mit Quellen, die Preisblätter und ihre Netzverluste im Internet veröffentlichen (§ 1a AVBFernwärmeV). Fehlt das, ist das bereits ein Ansatzpunkt.
- 6
Formel nachvollziehen
Setzen Sie die veröffentlichten Indexwerte in die Formel ein. Ist der Brennstoffkostenanteil gesondert ausgewiesen, wie § 24 Abs. 4 es verlangt? Wie stark gewichtet die Klausel das Marktelement gegenüber dem Kostenelement?
- 7
CO₂-Kosten und Emissionsfaktor suchen
Bei Fernwärme aus fossilen Quellen muss der Versorger die CO₂-Kosten und den Emissionsfaktor des Netzes auf der Rechnung ausweisen. Vermieter brauchen diese Angaben für die Aufteilung nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz.
Bei Zweifeln: widersprechen, aber weiterzahlen
Widersprechen Sie der Preiserhöhung schriftlich und zahlen Sie unter Vorbehalt. Stellen Sie die Zahlung nicht einfach ein: Einwände gegen Rechnungen berechtigen nach §§ 30 und 33 AVBFernwärmeV nur eingeschränkt zur Zahlungsverweigerung, und es drohen Liefersperre und Kündigung. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH musste ein Widerspruch innerhalb von drei Jahren nach der Abrechnung erfolgen und alle drei Jahre bekräftigt werden. Der EuGH hat diese Dreijahreslösung für Verbraucher verworfen. Zeitnah zu widersprechen bleibt trotzdem sinnvoll. Ein Muster bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Das ist keine Rechtsberatung. Bei hohen Beträgen lohnt der Weg zu einem Fachanwalt für Energierecht.
Fernwärme zu teuer: Was Sie jetzt tun können
Eine geprüfte Abrechnung ist der erste Schritt. Danach gibt es drei Richtungen, die sich auch kombinieren lassen.
Kosten senken
Anschlussleistung an die tatsächliche Heizlast anpassen und den Grundpreis senken. Ohne Nachweis bis zu 50 Prozent, einmal im Jahr.
Rechte sichern
Widerspruch einlegen, unter Vorbehalt zahlen, Sammelklagen und Kartellverfahren im Blick behalten.
Ausstieg durchrechnen
Den eigenen Mischpreis gegen die Vollkosten einer Wärmepumpe stellen und die Kündigungswege prüfen.
Ob sich ein Umstieg rechnet, zeigt der Fernwärme-Ausstiegs-Check mit drei Werten aus Ihrer Abrechnung. Wie Sie aus dem Vertrag kommen und welche Voraussetzungen dafür gelten, steht auf der Seite Fernwärme kündigen. Wärmepreise anderer Versorgungsarten können Sie mit dem Wärmepreis-Rechner gegenrechnen.
Was sich politisch tut: Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 Eckpunkte für ein Wärmenetzgesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem strengere Anforderungen an Preisklauseln, eine Pflicht zur Preistransparenzplattform und eine nachträgliche Preisaufsicht. Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Bis dahin gilt die AVBFernwärmeV.
Weiterrechnen
Wie teuer ist Ihre Fernwärme wirklich?
Der Ausstiegs-Check vergleicht Ihren Preis mit dem Bundesdurchschnitt und mit einer geförderten Wärmepumpe. Der Wärmepreis-Index zeigt die Vollkosten aller Heizarten im Mehrfamilienhaus.
Fragen zu Ihrem Fernwärmevertrag? Sprechen Sie mit uns.
Häufige Fragen zu Fernwärmepreisen
Was kostet Fernwärme pro kWh im Jahr 2026?
Im Standardfall Mehrfamilienhaus (160 kW, 288.000 kWh im Jahr) liegt der nach Absatz gewichtete Mischpreis inklusive Grund- und Messpreis bei 15,6 ct/kWh brutto (Preistransparenzplattform, Stichtag 1. April 2026). Das mittlere Netz kostet rund 17 ct/kWh, die Spanne reicht von 7,9 bis 38,9 ct/kWh.
Wie stark sind die Fernwärmepreise seit 2021 gestiegen?
Der gewichtete Mischpreis im Mehrfamilienhaus stieg von 9,5 ct/kWh im Oktober 2021 auf 17,4 ct/kWh im April 2023, also um 83 Prozent. Heute liegt er mit 15,6 ct/kWh noch 64 Prozent über dem Wert von 2021. Der Verbraucherpreisindex Fernwärme von Destatis lag 2025 im Jahresmittel 77 Prozent über 2021.
Warum ist Fernwärme so teuer geworden?
Die meisten Netze erzeugen ihre Wärme noch überwiegend aus Erdgas (53 Prozent der Netze auf der Preistransparenzplattform, Stand April 2026). Viele Preisgleitklauseln koppeln den Arbeitspreis an Erdgas-Indizes; der Börsenindex EGIX lag im September 2022 zeitweise beim 15-Fachen des Werts von Januar 2021. Weil Klauseln meist jährlich angepasst werden, kam die Gaskrise erst 2023 und 2024 voll bei den Kunden an. Dazu kommen fehlender Wettbewerb im Netzgebiet und Netzverluste, die der Kunde mitbezahlt.
Wie setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?
Aus einem Arbeitspreis je Kilowattstunde, einem Grund- oder Leistungspreis je bestelltem Kilowatt Anschlussleistung und einem Messpreis. Im Mehrfamilienhaus entfallen typischerweise 75 bis 85 Prozent auf den Arbeitspreis und 15 bis 25 Prozent auf den Grundpreis. Den Grundpreis zahlen Sie auch dann, wenn Sie Wärme sparen.
Kann man den Grundpreis bei Fernwärme senken?
Ja, über die Anschlussleistung. Nach § 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV dürfen Kunden die vereinbarte Wärmeleistung einmal im Jahr mit vier Wochen Frist zum Monatsende um bis zu 50 Prozent reduzieren, ohne einen Grund nachzuweisen. Viele Anschlüsse sind nach einer Dämmung oder einem Fenstertausch überdimensioniert. Prüfen Sie die tatsächliche Heizlast, bevor Sie reduzieren, damit die Versorgung an kalten Tagen gesichert bleibt.
Wo kann ich Fernwärmepreise vergleichen?
Auf der Preistransparenzplattform waermepreise.info von AGFW, BDEW und VKU. Dort melden die Versorger ihre Preise für Standardfälle, Stand 2026 rund 700 Teilnetze. Die Teilnahme ist freiwillig; die Bundesregierung plant laut Eckpunkten vom 26. August 2026 eine Pflicht zur Teilnahme.
Kann ich einer Fernwärme-Preiserhöhung widersprechen?
Ja, und das ist der wichtigste Schritt, wenn Sie Zweifel an einer Preisanpassung haben. Widersprechen Sie schriftlich gegen die Jahresabrechnung und zahlen Sie unter Vorbehalt weiter. Stellen Sie die Zahlung nicht einfach ein: Dann drohen Liefersperre und Kündigung durch den Versorger. Muster-Widersprüche bieten zum Beispiel die Verbraucherzentralen an.
Gilt noch die Dreijahresfrist für den Widerspruch?
Nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung musste man einer Preiserhöhung binnen drei Jahren nach der Abrechnung widersprechen und den Widerspruch alle drei Jahre bekräftigen (BGH, 25.09.2024, VIII ZR 176/21). Der Europäische Gerichtshof hat diese Dreijahreslösung am 24. September 2026 (C-900/24) für Verbraucherverträge als unvereinbar mit EU-Recht bewertet. Wie die deutschen Gerichte das umsetzen, ist noch offen. Widersprechen Sie deshalb weiterhin zeitnah und schriftlich; das kostet nichts und sichert Ihre Position.
Wann ist eine Preisgleitklausel bei Fernwärme unwirksam?
Nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV muss eine Preisänderungsklausel die Kostenentwicklung beim Versorger (Kostenelement) und die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Marktelement) angemessen abbilden und alle Berechnungsfaktoren verständlich offenlegen. Das Bundeskartellamt hat im März 2025 bei 4 von 9 geprüften Netzen den Verdacht rechtswidriger Klauseln bestätigt, unter anderem wegen eines zu schwach gewichteten Marktelements. Ob Ihre Klausel betroffen ist, lässt sich nur im Einzelfall prüfen.
Wer kontrolliert die Fernwärmepreise?
Eine eigene Preisaufsicht wie bei Strom und Gas gibt es bisher nicht. Missbräuchlich hohe Preise prüfen die Kartellbehörden nach § 19 GWB; das Bundeskartellamt führt seit November 2023 ein Verfahren gegen sechs Versorger mit neun Netzen. Die Bundesregierung plant laut Eckpunkten vom 26. August 2026 eine nachträgliche Preisaufsicht durch eine Bundesbehörde; ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Alle 31 Fragen zur Fernwärme →
Quellen
Stand: 3. Oktober 2026. Eigene Auswertungen der Rohdaten sind im Text gekennzeichnet. Rechtliche Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- Preistransparenzplattform Fernwärme (AGFW/BDEW/VKU), Halbjahresbericht 1/2026 · Stichtag 01.04.2026, veröffentlicht 10.07.2026
- Preistransparenzplattform, Rohdaten-Tabelle · Stichtag 01.08.2026
- Destatis, Daten zur Energiepreisentwicklung, Tabelle 61241-17 (VPI Fernwärme) · erschienen 28.08.2026, Daten bis Juli 2026
- co2online, Heizspiegel 2026 · 22.09.2026, Abrechnungsjahr 2025
- ZfK, Fernwärmepreise 2026 · 06.03.2026
- vzbv, Auswertung der Fernwärme-Transparenzplattform · 05.05.2025
- Bundeskartellamt, Pressemitteilung Fernwärme · 20.03.2025
- Verbraucherzentrale Hamburg, Sammelklagen gegen E.ON und HanseWerk Natur · 25.08.2026
- vzbv, Pressemitteilung Klage gegen E.ON und HanseWerk Natur · 20.11.2023
- AVBFernwärmeV § 24 (Preisänderungsklauseln) · Fassung vom 13.07.2022, abgerufen 28.09.2026
- AVBFernwärmeV § 1a (Veröffentlichungspflichten) · Fassung vom 13.07.2022, abgerufen 28.09.2026
- AVBFernwärmeV § 3 (Anpassung der Leistung) · Fassung vom 13.07.2022, abgerufen 28.09.2026
- BGH, Pressemitteilung 2022/060 (VIII ZR 295/20) · 06.04.2022
- beck-aktuell zu EuGH C-900/24 · 24.09.2026
- Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Muster-Widerspruch Fernwärme · 05/2024
- Bundesregierung, Eckpunkte Wärmenetzpaket · 26.08.2026