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Ab 01.02.2027 sinken Höchstbeträge und Klimageschwindigkeitsbonus
Für Anträge ab 01.02.2027 sinken die förderfähigen Kosten der Heizungsförderung für die erste Wohneinheit von 28.000 € auf 27.250 €, danach halbjährlich um weitere 750 € bis 22.000 € ab 01.08.2030. Der Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer fällt von 16 % auf 12 %; für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er. Wer ohnehin tauschen will, sollte den Antrag vorher stellen.
Betroffene Programme: KfW 458, KfW 459, KfW 522, KfW 422, BAFA Gebäudenetz
Quelle: BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 27.08.2026 B1 - Änderung
Neue KfW-Merkblätter gültig ab 24.09.2026
Die KfW hat die Merkblätter der BEG-Programme an die Reform angepasst. Sie tragen den Vermerk „Gültig ab 24.09.2026, Stand 09/2026“ – unter anderem für die Heizungsförderung, die Ergänzungskredite und die Effizienzhaus-Kredite. Maßgeblich für neue Anträge sind diese Fassungen.
Betroffene Programme: KfW 458, KfW 459, KfW 522, KfW 422, KfW 358/359, KfW 523, KfW 261, KfW 263, KfW 264, KfW 464
Quelle: KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026) - Budget
Kommunalrichtlinie: Deckel für Förderbeträge seit 15.09.2026
Seit 15.09.2026 sind Vorhaben in der Kommunalrichtlinie gedeckelt: höchstens 2 Mio. € für strategische und 20 Mio. € für investive Vorhaben. Die Förderquote bleibt bei 70 %, für finanzschwache Kommunen bei 90 %. Contractoren bleiben bei investiven Maßnahmen antragsberechtigt.
Betroffene Programme: Kommunalrichtlinie
Quelle: Kommunalrichtlinie – klimaschutz.de - Änderung
Geplant ab Q1 2027: Wärmepumpe 15 % plus 15 % EU-Bonus
Die im Bundesanzeiger veröffentlichte BEG-EM-Richtlinie sieht „ab dem ersten Quartal 2027“ vor, dass Wärmepumpen nur noch 15 % Grundförderung erhalten, dazu 15 % Wertschöpfungs-Bonus, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat. Außerdem soll ein Heizungstausch nicht mehr gefördert werden, wenn die vorhandene erneuerbare Anlage oder der Netzanschluss seit 01.01.2008 in Betrieb ist, und ein WPB-Bonus von 5 % für Dämmung kommen. Das genaue Startdatum steht noch nicht fest – das BAFA schreibt „voraussichtlich“.
Betroffene Programme: KfW 458, KfW 459, KfW 522, KfW 422, BAFA BEG EM Gebäudehülle
Quelle: BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 27.08.2026 B1 - Stopp
Antragsstopp für KfW 455-B Barrierereduzierung
Die KfW nimmt keine neuen Anträge für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) mehr an, weil die Mittel für 2026 vollständig mit Anträgen belegt sind. Der Kredit 159 bleibt verfügbar; neue Zuschussmittel 2027 sind möglich, aber nicht zugesagt.
Betroffene Programme: KfW 455-B, KfW 159
Quelle: KfW-News vom 31.07.2026 - Änderung
Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft: gesetzliche 65-%-Pflicht abgeschafft
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist die gesetzliche 65-%-Pflicht für neue Heizungen abgeschafft. Die Förderhöhen hat das Gesetz nicht selbst geändert. Wichtig: Für die Förderung als Effizienzhaus verlangt die KfW weiterhin mindestens 65 % erneuerbare Energien oder Abwärme. Die BEG-Richtlinien lesen „GEG“ seitdem als Verweis auf das GModG.
Betroffene Programme: KfW 261, KfW 263, KfW 464
Quelle: GModG-News des Bundes - Änderung
BEG-Reform in Kraft: neue Sätze für Heizung und Sanierung
Seit 21.07.2026 gelten neue Richtlinien für BEG EM, BEG WG und BEG NWG (vom 17.08.2026, rückwirkend in Kraft). Grundförderung Heizung weiter 30 %, Höchstbetrag für die erste Wohneinheit 28.000 € statt 30.000 €, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % statt 20 %, Einkommensbonus dreistufig 40/30/10 % mit Familienzuschlag, Effizienzbonus entfallen. Effizienzhäuser werden nur noch in den Klassen EE oder NH gefördert. Vom 09. bis 20.07.2026 konnten keine Anträge gestellt werden. Die BEG EM läuft bis 31.12.2030.
Betroffene Programme: KfW 458, KfW 459, KfW 522, KfW 422, KfW 261, KfW 263, KfW 464, BAFA BEG EM Gebäudehülle, BEG EM 2023
Quelle: BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 27.08.2026 B1 - Neu
Neu: KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“
Mit dem Investitionszuschuss 266 fördert die KfW den Umbau leerstehender Gewerbeflächen zu Wohnungen: 30 % auf höchstens 100.000 € förderfähige Kosten je neu entstehender Wohneinheit. Das Programm ist mit der Effizienzhaus-Förderung 261 kombinierbar. Das Merkblatt trägt den Stand 07/2026.
Betroffene Programme: KfW 266, KfW 261
Quelle: KfW-Merkblatt 266 (Stand 07/2026) - Stopp
Antragsstopp für KfW 432 Energetische Stadtsanierung
Der Zuschuss für Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement (432) ist gestoppt, weil die Bundesmittel für Neuzusagen ausgeschöpft sind. Einen Nachfolger gibt es nicht. Alternativen sind die Kommunalrichtlinie, BEW-Machbarkeitsstudien und Länderprogramme.
Betroffene Programme: KfW 432, Kommunalrichtlinie, BEW
Quelle: BMWSB-Pressemitteilung 05/2026 - Stopp
BEW: keine Förderung mehr für Transformationspläne
Mit der neuen BEW-Richtlinie werden Transformationspläne seit 01.04.2026 nicht mehr gefördert. Machbarkeitsstudien bleiben mit 50 % förderfähig (max. 2 Mio. €). Seit 14.04.2026 laufen Anträge über das neue FZD-Portal.
Betroffene Programme: BEW Transformationspläne, BEW
Quelle: BAFA – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze - Änderung
Neubauförderung: günstigere Zinsen, höhere Zuschüsse für Kommunen
Laut KfW-Pressemitteilung lagen die Zinsen im Klimafreundlichen Neubau bei 10 Jahren Laufzeit ab 0,6 % effektiv (Effizienzhaus 40) bzw. ab 1 % (Effizienzhaus 55). Die Neubau-Zuschüsse für Kommunen wurden erhöht. Tagesaktuelle Zinsen nennt die KfW unter kfw.de/konditionen.
Betroffene Programme: KfW 297/298, KfW 498/499
Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 02.03.2026 - Neu
KfW 148: neues Modul Energieversorgung für Stadtwerke
Seit 01.02.2026 gibt es im Investitionskredit für kommunale Unternehmen (IKU, 148) vorübergehend ein Modul „Energieversorgung“: bis 100 Mio. € je Vorhaben bei 100 % Finanzierungsanteil für Wärme-, Kälte- und Stromversorgung, Abwärme, Geothermie, Speicher und Netze.
Betroffene Programme: KfW 148
Quelle: KfW-Merkblatt 148 (Stand 01/2026) - Neu
Effizienzhaus 55 im Neubau wieder förderfähig
Seit 16.12.2025 fördert die KfW befristet wieder Neubauten im Standard Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 55: 100.000 € je Wohneinheit in 297/298, im Nichtwohnbau (299) 1.000 € je m². In 297/298 setzt das eine Heizung ohne fossile Energieträger und eine gültige Baugenehmigung beim Antrag voraus. Ein Enddatum ist nicht veröffentlicht.
Betroffene Programme: KfW 297/298, KfW 299
Quelle: KfW-Merkblatt 297/298 (Stand 07/2026)
Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.
Alle laufenden Programme finden Sie in der Übersicht der Förderprogramme 2026, eingestellte Programme im Archiv.
