Symbolbild: moderne Gewerbehalle mit Büroteil, Wärmepumpen-Außeneinheiten und Photovoltaik auf dem Dach

    Förderung · Unternehmen und Gewerbe

    KfW-Förderung für Unternehmen: Heizung, Prozesswärme und Gebäude

    30 % für die Heizung (KfW 522/459), EEW für Prozesswärme, BAFA für Gebäudetechnik.

    Förder-Finder starten →Stand: 11. Oktober 2026

    Welche KfW-Förderung bekommen Unternehmen 2026?

    Unternehmen erhalten für eine neue Heizung 30 % Zuschuss: in Wohngebäuden über KfW 459, in Gewerbe- und Bürogebäuden über KfW 522 mit Höchstbeträgen nach Quadratmetern. Prozesswärme aus Wärmepumpe oder Solarthermie fördert die EEW mit 40 bis 60 %, je nach Unternehmensgröße. Dämmung und Gebäudetechnik bezuschusst das BAFA mit 15 %.

    Für Unternehmen ist die Förderlandschaft nach Zweck aufgeteilt: Die Heizung des Gebäudes läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Wärme für Produktionsprozesse über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wer das falsch zuordnet, stellt den Antrag im falschen Programm.

    Hier sehen Sie die wichtigsten Programme mit den Zahlen nach der BEG-Reform 2026, ein Rechenbeispiel für eine Gewerbehalle und die typischen Fallstricke. Der Förder-Finder ordnet Ihr Vorhaben in zwei Minuten dem richtigen Programm zu.

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    So entscheidet der Förder-Finder: Antragsteller, Vorhaben, Gebäudeart und Maßnahme bestimmen das Programm (Entscheidungstabelle nach BEG-Richtlinien vom 17.08.2026 und KfW-Merkblättern Stand 09/2026). KfW 458 für Selbstnutzer: 30 % Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (ab 01.02.2027: 12 %; nur beim Tausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. Gas- und Holzheizung ab 20 Jahren) + Einkommensbonus 40/30/10 % bis 30.000/40.000/50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen; mit Kind unter 18 werden vorher 10.000 € abgezogen. Höchstens 70 %, bei angerechnetem Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 %. Gestoppte Programme werden nicht empfohlen. Orientierung ohne Gewähr – verbindlich ist allein die Zusage von KfW bzw. BAFA.
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    Die wichtigsten Programme für Unternehmen

    Alle Förderprogramme 2026 →

    Heizungstausch: KfW 522 und KfW 459

    In Büro-, Gewerbe- und anderen Nichtwohngebäuden fördert KfW 522 den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit 30 % Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, der Anschluss an ein Wärmenetz und – neu – Strahlungsheizungen in Hallen mit mehr als 4 m Raumhöhe. Die förderfähigen Kosten richten sich nach der Nettogrundfläche:

    • 28.000 € pauschal bis 150 m², dazu 197 €/m² von 150 bis 400 m², 118 €/m² von 400 bis 1.000 m² und 79 €/m² darüber.
    • Beispiel Halle mit 1.200 m²: 28.000 + 49.250 + 70.800 + 15.800 = 163.850 € förderfähig → 49.155 € Zuschuss.
    • Für Anträge ab 01.02.2027 sinken die Beträge halbjährlich (−750 € Pauschale, −3/−2/−1 €/m²).

    Für Wohngebäude von Unternehmen, GbR und Wohnungsunternehmen gilt KfW 459 mit ebenfalls 30 %, ohne Boni. Den Eigenanteil finanziert bei Nichtwohngebäuden der Ergänzungskredit 523 (bis 500 €/m², max. 5 Mio. €).

    Prozesswärme und Effizienz: die EEW

    Die EEW (Kredit mit Tilgungszuschuss über KfW 295 oder Zuschuss beim BAFA) fördert Investitionen in Produktion und Betriebstechnik. Die Förderquoten für große, mittlere und kleine Unternehmen:

    • Modul 2 Prozesswärme aus Solarthermie, Wärmepumpe oder Geothermie: 40 / 50 / 60 %; aus Biomasse und KWK: 20 / 30 / 40 % (max. 20 Mio. € Zuschuss).
    • Modul 3 Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Energiemanagement-Software: 25 / 35 / 45 %.
    • Modul 1 Querschnittstechnologien (nur KMU): 20 % mittlere, 25 % kleine Unternehmen (max. 200.000 €).
    • Modul 6 Elektrifizierung kleiner Unternehmen: 33 %, wenn eine fossile Anlage durch eine rein elektrische ersetzt wird (max. 200.000 €).

    Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Effizienzgebäude

    Dämmung, Fenster, Lüftung, Gebäudeautomation und Kälte in Nichtwohngebäuden fördert das BAFA mit 15 % Zuschuss; förderfähig sind zusammen bis 500 € je Quadratmeter Nettogrundfläche. Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.

    Wer das ganze Gebäude saniert, nutzt KfW 263: Kredit bis 2.000 €/m² (max. 10 Mio. €) mit Tilgungszuschuss von 0 bis 10 % je nach Stufe, plus Boni. Die gesetzliche 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist zwar entfallen, für das geförderte Effizienzgebäude müssen erneuerbare Energien oder Abwärme aber weiterhin mindestens 65 % der Wärme liefern.

    Contracting und die häufigsten Fehler

    Contracting und Förderung schließen sich nicht aus: Contractoren sind in KfW 522, 459, der EEW und KfW 270 selbst antragsberechtigt und rechnen den Zuschuss in den Wärmepreis ein. Investieren Sie selbst und mieten oder leasen die Technik, zählen die Raten für bis zu zehn Jahre zu den förderfähigen Kosten.

    • Antrag vor Vorhabenbeginn stellen – Verträge nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
    • Die Bestätigung zum Antrag stellt ein Energieeffizienz-Experte oder der Fachbetrieb aus; für Hülle und Effizienzgebäude ist der Experte Pflicht.
    • Pro Kosten nur ein Antrag: nicht dieselbe Wärmepumpe über BEG und EEW zugleich.
    Symbolbild: aufgeräumter Heizraum mit Wärmepumpen-Inneneinheit, Pufferspeicher und gedämmten Leitungen

    Förderung ohne eigene Investition: Contracting

    Contractoren sind in KfW 522, 459, EEW und KfW 270 selbst antragsberechtigt – die Förderung fließt direkt in den Wärmepreis.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist die Heizungsförderung für Unternehmen?

    30 % Zuschuss: über KfW 522 für Nichtwohngebäude und über KfW 459 für Wohngebäude. Boni wie Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus gibt es nur für private Selbstnutzer.

    Wie viel ist bei KfW 522 förderfähig?

    28.000 € bis 150 m² Nettogrundfläche, dazu 197 €/m² von 150 bis 400 m², 118 €/m² bis 1.000 m² und 79 €/m² darüber (Antrag vor 01.02.2027). Bei 1.200 m² sind das 163.850 €, der Zuschuss beträgt 49.155 €.

    Wird Prozesswärme über die BEG gefördert?

    Nein. Wärme für Produktionsprozesse fördert die EEW (KfW 295 oder BAFA), bei Wärmepumpe und Solarthermie mit 40 bis 60 % je nach Unternehmensgröße. Die BEG gilt für die Gebäudeheizung.

    Kann ein Contractor die Förderung für mein Gebäude beantragen?

    Ja. Contractoren sind in KfW 522 ausdrücklich antragsberechtigt, auch für Gebäude Dritter, ebenso in KfW 459, der EEW und KfW 270. Dieselben Kosten dürfen aber nur einmal gefördert werden.

    Gibt es einen Kredit für den Eigenanteil?

    Ja. Für Nichtwohngebäude den Ergänzungskredit KfW 523 (bis 500 €/m², max. 5 Mio. €), für Wohngebäude KfW 359. Voraussetzung ist ein bewilligter BEG-Zuschuss, der höchstens 12 Monate alt ist.

    Muss der Antrag vor der Bestellung gestellt werden?

    Ja, der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag ist vorher nur erlaubt, wenn er unter der Bedingung der Förderzusage steht.

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    Förder-News für Sie

    • ab 01.02.2027Ab 01.02.2027 sinken Höchstbeträge und KlimageschwindigkeitsbonusFür Anträge ab 01.02.2027 sinken die förderfähigen Kosten der Heizungsförderung für die erste Wohneinheit von 28.000 € auf 27.250 €, danach halbjährlich um weitere 750 € bis 22.000 € ab 01.08.2030. Der Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer fällt von 16 % auf 12 %; für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er. Wer ohnehin tauschen will, sollte den Antrag vorher stellen.
    • 24.09.2026Neue KfW-Merkblätter gültig ab 24.09.2026Die KfW hat die Merkblätter der BEG-Programme an die Reform angepasst. Sie tragen den Vermerk „Gültig ab 24.09.2026, Stand 09/2026“ – unter anderem für die Heizungsförderung, die Ergänzungskredite und die Effizienzhaus-Kredite. Maßgeblich für neue Anträge sind diese Fassungen.
    • 27.08.2026Geplant ab Q1 2027: Wärmepumpe 15 % plus 15 % EU-BonusDie im Bundesanzeiger veröffentlichte BEG-EM-Richtlinie sieht „ab dem ersten Quartal 2027“ vor, dass Wärmepumpen nur noch 15 % Grundförderung erhalten, dazu 15 % Wertschöpfungs-Bonus, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat. Außerdem soll ein Heizungstausch nicht mehr gefördert werden, wenn die vorhandene erneuerbare Anlage oder der Netzanschluss seit 01.01.2008 in Betrieb ist, und ein WPB-Bonus von 5 % für Dämmung kommen. Das genaue Startdatum steht noch nicht fest – das BAFA schreibt „voraussichtlich“.
    • 29.07.2026Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft: gesetzliche 65-%-Pflicht abgeschafftMit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist die gesetzliche 65-%-Pflicht für neue Heizungen abgeschafft. Die Förderhöhen hat das Gesetz nicht selbst geändert. Wichtig: Für die Förderung als Effizienzhaus verlangt die KfW weiterhin mindestens 65 % erneuerbare Energien oder Abwärme. Die BEG-Richtlinien lesen „GEG“ seitdem als Verweis auf das GModG.
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