Contracting · Strom

    Strom-Contracting: Lieferstellen bündeln und Strom im Gebäude erzeugen

    Zwei Wege, ein Ziel: planbare Stromkosten ohne eigenen Aufwand. Wir übernehmen die Strombeschaffung für Ihr gesamtes Portfolio mit Bestpreis-Garantie. Und wo es sich rechnet, erzeugen wir Strom direkt am Gebäude aus BHKW oder Photovoltaik.

    Strom im Gebäude erzeugen
    Zählerschrankanlage mit Stromlieferstellen in einer Wohnanlage

    Strombeschaffung: Alle Lieferstellen. Ein Vertrag. Garantiert bester Marktpreis.

    Wir übernehmen die Strombeschaffung für Ihr gesamtes Portfolio: Bündelung aller Lieferstellen, kontinuierliches Marktpreis-Monitoring und die vollständige Abwicklung – von der Kündigung des Altvertrags bis zur Abrechnung. Mit Bestpreis-Garantie gegenüber allgemein verfügbaren Angeboten gängiger Stromvergleichsportale.

    • Alle Lieferstellen gebündelt in einem Vertrag
    • Laufendes Marktpreis-Monitoring statt Einmal-Wechsel
    • Bestpreis-Garantie ggü. gängigen Stromportalen
    • Vollständige Abwicklung – ohne Aufwand für Ihre Verwaltung

    Warum Strom im Bestand meist zu teuer eingekauft wird

    In den meisten Portfolios ist Strom kein Einkaufsthema, sondern ein Verwaltungsthema: Jede Lieferstelle hat ihren eigenen Vertrag, ihre eigene Laufzeit und ihren eigenen Preis. Fristen werden übersehen, Verlängerungen laufen automatisch weiter, und die Bündelungsmacht des Portfolios bleibt ungenutzt. Das Ergebnis sind vermeidbare Mehrkosten – jedes Jahr aufs Neue.

    Zersplitterte Verträge je Lieferstelle
    Verpasste Kündigungsfristen & Ersatzversorgung
    Preisspitzen bei Vertragsverlängerung
    Verwaltungsaufwand ohne Einkaufsvorteil

    So funktioniert Strom-Contracting

    Wir werden Ihr Ansprechpartner für die gesamte Strombeschaffung – Sie behalten die Kontrolle, wir übernehmen Markt, Verwaltung und Abwicklung.

    1. Bündelung

    Wir erfassen alle Lieferstellen Ihres Portfolios – Allgemeinstrom, Gewerbeeinheiten, Heiz- und Wärmepumpenstrom, Ladeinfrastruktur – und konsolidieren sie zu einer Abnahmestruktur.

    2. Ausschreibung

    Statt eines einmaligen Tarifwechsels schreiben wir Ihre Menge laufend im Lieferantenmarkt aus. Größere Bündel und saubere Lastdaten führen zu besseren Konditionen.

    3. Vertrag & Umstellung

    Wir übernehmen Kündigung, Fristenkontrolle, Anmeldung beim Netzbetreiber und die Umstellung – ohne Versorgungsunterbrechung und ohne Aufwand auf Ihrer Seite.

    4. Laufende Betreuung

    Jährliche Marktprüfung, Preisüberwachung, Zählerdaten-Management und transparente Abrechnung. Sie erhalten ein Reporting über alle Lieferstellen.

    Was wir für Sie übernehmen

    Aufnahme und Konsolidierung aller Lieferstellen (Allgemeinstrom, Gewerbe, Heiz- und Wärmepumpenstrom, Ladeinfrastruktur)
    Analyse von Lastprofilen, Abnahmestruktur und bestehenden Konditionen
    Laufende Ausschreibung im Lieferantenmarkt statt Einmal-Vergleich
    Kündigung von Altverträgen und lückenlose Fristenkontrolle
    Anmeldung und Kommunikation mit Netzbetreibern und Messstellenbetreibern
    Umstellung ohne Versorgungsunterbrechung
    Zählerdaten- und Stammdatenmanagement über alle Objekte
    Prüfung von Rechnungen, Preisanpassungen und Abschlägen
    Transparentes Reporting über Verbrauch und Kosten je Lieferstelle
    Aufbereitung für die Nebenkostenabrechnung (umlagefähig-konform)

    Leistungsumfang abhängig von Portfoliogröße, Zählerstruktur und gewähltem Vertragsmodell.

    Bestpreis-Garantie: jedes Jahr günstigster Anbieter

    Wir garantieren, dass Sie über unser Strom-Contracting nicht schlechter stehen als über den offenen Markt. Jährlich prüfen wir Ihre Konditionen gegen die allgemein verfügbaren Angebote gängiger Stromportale – und stellen Sie besser oder gleich.

    Jährliche Überprüfung Ihrer Konditionen gegen allgemein verfügbare Angebote gängiger Stromvergleichsportale
    Vergleichsbasis: vergleichbare Abnahmestruktur, Laufzeit und Lieferstellenprofil
    Liegt ein vergleichbares Angebot unter unserem Preis, ziehen wir nach – oder Sie werden aus der Bindung freigestellt
    Kein Nachverhandeln durch Sie, kein Portalvergleich in Eigenregie

    Die Bestpreis-Garantie bezieht sich auf allgemein verfügbare, vergleichbare Angebote gängiger Stromvergleichsportale für eine vergleichbare Abnahmestruktur. Ausgestaltung, Prüfzeitpunkt und Nachweisführung werden vertraglich geregelt.

    Für wen sich Strom-Contracting rechnet

    Wohnportfolios & Bestandshalter

    Viele Lieferstellen, ein Vertrag, ein Reporting – Allgemeinstrom über alle Objekte gebündelt.

    WEG & Hausverwaltung

    Weniger Fristenmanagement, nachvollziehbare Abrechnung, entlastete Verwaltung.

    Gewerbe & Filialbetriebe

    Standortübergreifender Einkauf mit Lastprofil-Optimierung und einheitlichen Konditionen.

    Hotels & Boardinghäuser

    Hohe, konstante Abnahme – ideal für Bündelung und Kombination mit BHKW-Eigenstrom.

    Industrie & Sondervertragskunden

    Strukturierte Beschaffung für RLM-Kunden mit individuellem Abnahmeprofil.

    Wirtschaftlichkeit ist abhängig von Abnahmemenge, Zählerstruktur und bestehenden Vertragslaufzeiten.

    In 4 Schritten zum besseren Strompreis

    1

    Lieferstellenliste

    Sie senden uns eine Übersicht Ihrer Lieferstellen bzw. die letzten Jahresabrechnungen. Mehr brauchen wir nicht.

    2

    Marktanalyse

    Wir prüfen Abnahmestruktur, Laufzeiten und Preise und schreiben Ihr Bündel im Lieferantenmarkt aus.

    3

    Angebot & Entscheidung

    Sie erhalten eine transparente Gegenüberstellung: Ist-Kosten vs. Contracting-Konditionen inkl. Bestpreis-Garantie.

    4

    Umstellung

    Wir übernehmen Kündigung, Fristen, Netzbetreiber und Wechsel – ohne Versorgungsunterbrechung.

    Strom im Gebäude: Modelle, Recht und Wirtschaftlichkeit

    Contracting wird meist mit Wärme verbunden – dabei folgt die Stromseite derselben Logik: Ein Dienstleister investiert in die Erzeugungsanlage, betreibt sie und liefert die fertige Energie. Strom-Contracting ist damit das Betreibermodell hinter dem, was im Wohngebäude meist unter dem Stichwort Mieterstrom diskutiert wird. Für Bestandshalter ist es aus drei Gründen interessant: Es hebt einen Ertrag aus Flächen, die ohnehin vorhanden sind, es verbessert die Wirtschaftlichkeit einer Wärmelösung mit Kraft-Wärme-Kopplung erheblich – und es hält energiewirtschaftliche wie steuerliche Risiken vom eigenen Unternehmen fern.

    Dieser Beitrag ordnet die Modelle ein, erklärt die beiden rechtlichen Lieferwege im Gebäude und benennt die Punkte, an denen Projekte in der Praxis scheitern.

    Was Strom-Contracting genau ist

    Beim Strom-Contracting übernimmt der Contractor Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb einer Stromerzeugungsanlage am Gebäude und liefert den Strom an die Nutzer. In Frage kommen vor allem drei Erzeugungsarten:

    • Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW): Strom und Wärme entstehen in einem Prozess. Das ist der klassische Fall, in dem Wärme- und Strom-Contracting im selben Vertrag zusammenlaufen.
    • Photovoltaik: Der Contractor pachtet die Dachfläche – üblich sind Laufzeiten um 20 Jahre – errichtet die Anlage und vermarktet den Strom im Gebäude.
    • Ergänzende Komponenten: Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen, die den eigenerzeugten Strom aufnehmen und die Eigenverbrauchsquote heben.

    Der Gebäudeeigentümer investiert nicht, wird nicht Anlagenbetreiber und übernimmt keine Lieferantenpflichten. Er erhält je nach Modell ein Pachtentgelt, eine Beteiligung am Stromerlös oder – der häufigste Fall in der Kombination mit Wärme – einen günstigeren Wärmepreis, weil die Stromerlöse in die Kalkulation der Anlage einfließen.

    Die zwei Lieferwege im Gebäude: Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

    Seit dem Solarpaket I stehen für die Stromlieferung innerhalb eines Gebäudes zwei rechtlich klar getrennte Wege zur Verfügung. Die Wahl entscheidet über Aufwand, Förderung und Vertragsgestaltung.

    KriteriumMieterstrom (§ 21 Abs. 3 EEG)Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG)
    Rolle des BetreibersStromlieferant mit allen Pflichten nach EnWGkein Lieferantenstatus, reine Aufteilung
    Reststromversorgungdurch den Mieterstromanbieter mitgeliefertüber die eigenen Verträge der Bewohner
    Mieterstromzuschlagja, für Solar-Mieterstrom nach EEGnein
    Preisgrenze90 % des Grundversorgungstarifs (§ 42a EnWG)frei vereinbarter Aufteilungsschlüssel
    Verwaltungsaufwandhoch (Belieferung, Abrechnung, Meldepflichten)deutlich geringer
    Typisch fürgrößere Bestände mit Dienstleister/Contractorkleinere Objekte, WEG, Eigenumsetzung

    Für Wohnraummieter gelten beim Mieterstromvertrag zusätzlich die Schutzvorschriften des § 42a EnWG: Der Preis für Mieterstrom und Reststrom darf 90 Prozent des im Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht übersteigen, der Vertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden – sonst ist er nichtig – und eine Bindung über mehr als ein Jahr ist unwirksam. Diese Regeln sind kein Detail: Sie bestimmen die erzielbare Marge und damit, ob ein Projekt überhaupt trägt.

    Der unterschätzte Grund für das Contracting-Modell: die erweiterte Gewerbesteuerkürzung

    Vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften nutzen in der Regel die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG: Erträge aus der Verwaltung eigenen Grundbesitzes bleiben im Ergebnis gewerbesteuerfrei. Diese Begünstigung ist empfindlich – gewerbliche Nebentätigkeiten können sie insgesamt zum Kippen bringen.

    Einnahmen aus der Lieferung von Strom sind eine solche Nebentätigkeit. Der Gesetzgeber hat dafür eine Unschädlichkeitsgrenze geschaffen und sie mit dem Wachstumschancengesetz von 10 auf 20 Prozent der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes angehoben, anwendbar ab dem Erhebungszeitraum 2023. Für Wohnungsgenossenschaften und -vereine wurde die entsprechende Grenze für Einnahmen aus Mieterstromanlagen von 20 auf 30 Prozent erhöht.

    Gibt der Eigentümer Erzeugung und Lieferung vollständig an einen Contractor ab, entstehen bei ihm gar keine Stromlieferungseinnahmen – die Abgrenzungsfrage stellt sich dann nicht. Genau das ist der Grund, warum Mieterstrom in professionell gehaltenen Beständen fast immer über einen Dienstleister läuft und nicht in Eigenregie. Die steuerliche Würdigung des konkreten Falls gehört in die Hand eines Steuerberaters; die Modellwahl sollte aber früh mit ihm abgestimmt werden, nicht erst nach Vertragsschluss.

    Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung: der wirtschaftlichste Einstieg

    Wo ein hoher und gleichmäßiger Wärmebedarf besteht, ist die Kraft-Wärme-Kopplung der effizienteste Weg zu eigenem Strom. Ein BHKW im Contracting erzeugt Wärme und Strom in einem Prozess und erreicht Gesamtwirkungsgrade von rund 90 Prozent. Die Wirtschaftlichkeit hängt an zwei Größen: den Vollbenutzungsstunden – das Aggregat muss laufen – und der Eigenverbrauchsquote. Jede Kilowattstunde, die im Gebäude selbst verbraucht statt eingespeist wird, ist deutlich mehr wert, weil sie den teureren Netzbezug ersetzt.

    Deshalb ist die Kombination aus Wärme- und Strom-Contracting in Objekten mit ganzjährigem Grundlastbedarf – Mehrfamilienhäusern, Pflegeheimen, Hotels, Kliniken, Schwimmbädern – häufig deutlich attraktiver als eine reine Wärmelösung: Die Stromerlöse verbessern die Kalkulation der Gesamtanlage und schlagen sich in einem niedrigeren Wärmepreis nieder.

    Messkonzept und Betreiberpflichten

    Der praktische Engpass vieler Projekte ist nicht die Technik, sondern die Messung. Üblich ist das Summenzählermodell: Ein Zähler erfasst den Bezug des gesamten Gebäudes am Netzverknüpfungspunkt, dahinter zählen geeichte Untermessungen den Verbrauch der einzelnen Nutzeinheiten. Daraus muss eine Abrechnung entstehen, die mess- und eichrechtlich sauber ist – für jede Einheit, jeden Monat, über Jahre.

    Hinzu kommen Meldepflichten gegenüber Netzbetreiber und Marktstammdatenregister, der Messstellenbetrieb, die Belieferung wechselnder Mieter und der Umgang mit Bewohnern, die nicht teilnehmen wollen – die Teilnahme ist freiwillig, was die Kalkulation belastet, wenn die Quote niedrig bleibt. Ein Contractor bringt diese Prozesse standardisiert mit; genau darin liegt der Unterschied zwischen einem Pilotprojekt und einem skalierbaren Portfolio-Ansatz.

    Was im Strom-Contracting-Vertrag geregelt sein muss

    • Flächen- und Anlagenrecht: Dach- oder Aufstellflächennutzung, Zugang, Dauer, Zustand bei Rückgabe, Absicherung bei Verkauf der Immobilie.
    • Eigentum an der Anlage: Einbau zu einem vorübergehenden Zweck als Scheinbestandteil oder wesentlicher Bestandteil des Gebäudes – die Antwort entscheidet, wem die Anlage in der Insolvenz gehört.
    • Preisbildung und Anpassung: Bezugsgrößen der Preisänderungsklausel, Verhältnis zur Preisgrenze des § 42a EnWG.
    • Teilnahmequote: Wer trägt das Risiko, wenn weniger Nutzer abnehmen als kalkuliert?
    • Endschaft: Übernahme, Restwert oder Rückbau nach Laufzeitende.
    • Schnittstelle zur Wärme: Bei KWK-Anlagen sollten Wärme- und Stromlieferung in einem konsistenten Vertragswerk stehen, nicht in zwei getrennten Logiken.

    Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

    Häufige Fragen zum Strom-Contracting

    Was ist Strom-Contracting?

    Beim Strom-Contracting finanziert, errichtet und betreibt ein Contractor die Stromerzeugungsanlage im oder am Gebäude – meist ein Blockheizkraftwerk oder eine Photovoltaikanlage – und liefert den erzeugten Strom an die Nutzer im Gebäude. Der Gebäudeeigentümer investiert nicht, wird nicht Anlagenbetreiber und übernimmt keine energiewirtschaftlichen Lieferantenpflichten. Wirtschaftlich ist es dasselbe Prinzip wie beim Wärme-Contracting, nur ist die gelieferte Nutzenergie Strom statt Wärme.

    Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und Strom-Contracting?

    Mieterstrom beschreibt den Lieferweg – Strom wird im Gebäude erzeugt und ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an die Bewohner geliefert. Strom-Contracting beschreibt das Betreibermodell dahinter: Ein Dienstleister übernimmt Investition, Betrieb, Messung, Abrechnung und die Rolle des Stromlieferanten. Ein Mieterstromprojekt kann vom Eigentümer selbst oder von einem Contractor umgesetzt werden; in größeren Beständen ist das Contracting-Modell der Regelfall, weil die Lieferantenpflichten erheblich sind.

    Was ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG?

    Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde mit dem Solarpaket I neu in § 42b EnWG eingeführt. Der erzeugte Strom wird nach einem vertraglich festgelegten Schlüssel auf die Verbrauchsstellen im Gebäude aufgeteilt, ohne dass der Anlagenbetreiber die Rolle des Stromlieferanten übernimmt. Den Reststrom beziehen die Bewohner weiterhin über ihre eigenen Stromverträge. Der Verwaltungsaufwand sinkt dadurch deutlich – ein Anspruch auf den Mieterstromzuschlag besteht bei diesem Weg allerdings nicht.

    Gefährdet Mieterstrom die erweiterte Gewerbesteuerkürzung?

    Das ist die zentrale steuerliche Frage für Immobiliengesellschaften. Einnahmen aus Stromlieferung sind für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG grundsätzlich schädlich, bleiben aber innerhalb einer Unschädlichkeitsgrenze unbeachtlich. Diese Grenze wurde durch das Wachstumschancengesetz von 10 auf 20 Prozent der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes angehoben und gilt ab dem Erhebungszeitraum 2023. Wer die Erzeugung und Lieferung vollständig an einen Contractor abgibt, erzielt gar keine Stromlieferungseinnahmen und vermeidet die Frage. Die Beurteilung im Einzelfall gehört in die Hand des Steuerberaters.

    Welche Preisgrenze gilt für Mieterstromverträge?

    Nach § 42a EnWG darf der Preis für Mieterstrom einschließlich des zusätzlichen Reststrombezugs bei Wohnraummietern 90 Prozent des im Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten. Außerdem gilt ein Kopplungsverbot: Der Mieterstromvertrag darf nicht Bestandteil des Wohnraummietvertrags sein, sonst ist er nichtig. Eine Bindung des Mieters über mehr als ein Jahr sowie ein Ausschluss des Kündigungsrechts während des Mietverhältnisses sind unwirksam.

    Lohnt sich Strom-Contracting mit einem BHKW?

    Bei Objekten mit hohem, gleichmäßigem Wärmebedarf ist die Kraft-Wärme-Kopplung der wirtschaftlichste Weg zu eigenem Strom, weil Wärme und Strom in einem Prozess entstehen und das BHKW über viele Vollbenutzungsstunden läuft. Entscheidend ist die Eigenverbrauchsquote: Je mehr des erzeugten Stroms im Gebäude selbst verbraucht statt eingespeist wird, desto besser die Wirtschaftlichkeit. Deshalb rechnet sich die Kombination aus Wärme- und Strom-Contracting in Mehrfamilienhäusern, Pflegeheimen, Hotels und Kliniken häufig deutlich besser als eine reine Wärmelösung.

    Häufige Fragen zum Strom-Contracting

    Wie funktioniert die Bestpreis-Garantie konkret?

    Wir prüfen Ihre Konditionen jährlich gegen allgemein verfügbare Angebote gängiger Stromvergleichsportale für eine vergleichbare Abnahmestruktur und Laufzeit. Liegt ein vergleichbares Angebot unter unserem Preis, ziehen wir nach oder stellen Sie aus der Bindung frei. Prüfzeitpunkt und Nachweisführung werden vertraglich geregelt.

    Welche Lieferstellen können wir übergeben?

    Grundsätzlich alle: Allgemeinstrom in Wohn- und Gewerbeobjekten, Gewerbeeinheiten, Heiz- und Wärmepumpenstrom, Ladeinfrastruktur sowie Sondervertrags- und RLM-Kunden. Je größer und homogener das Bündel, desto besser die erzielbaren Konditionen.

    Was passiert mit laufenden Verträgen?

    Wir erfassen alle Laufzeiten und Kündigungsfristen und übernehmen die Kündigung zum jeweils frühestmöglichen Termin. Lieferstellen werden gestaffelt überführt – ohne Versorgungsunterbrechung und ohne Ersatzversorgungsrisiko.

    Welchen Aufwand haben wir intern?

    Für den Start genügen eine Lieferstellenliste oder die letzten Jahresabrechnungen. Danach übernehmen wir Ausschreibung, Vertragswesen, Netzbetreiber-Kommunikation, Zählerdaten und Rechnungsprüfung. Ihre Verwaltung bleibt entlastet.

    Ist der Strombezug umlagefähig abrechenbar?

    Allgemeinstrom ist nach den geltenden Regeln der Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig. Wir bereiten Verbrauchs- und Kostendaten je Lieferstelle so auf, dass sie in Ihre Nebenkostenabrechnung übernommen werden können. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt Ihrer Abrechnungsstelle vorbehalten.

    Lässt sich Strom-Contracting mit BHKW oder Wärmepumpe kombinieren?

    Ja – und genau dort entsteht der größte Hebel. Bei einem BHKW wird der Eigenstrom vorrangig genutzt, der Reststrombezug läuft über das Contracting. Beim Green WärmeAbo optimieren wir den Heizstromtarif mit. Beide Bausteine werden gemeinsam kalkuliert.

    Gibt es Vorabkosten für die Prüfung?

    Nein. Die Analyse Ihrer Lieferstellen und die Gegenüberstellung Ist-Kosten zu Contracting-Konditionen sind kostenfrei und unverbindlich.

    Lieferstellen übergeben, Strompreis absichern

    Senden Sie uns Ihre Lieferstellenliste oder die letzten Jahresabrechnungen. Sie erhalten eine transparente Gegenüberstellung Ihrer Ist-Kosten und der erzielbaren Konditionen – kostenfrei und unverbindlich.

    Kostenlose Schnellrechner · ohne Anmeldung

    Strom- und Wärmekosten gegenrechnen

    Was ein Liefermodell gegenüber der Eigeninvestition kostet – und was die Förderung daran ändert.