Symbolbild: älteres Ehepaar im Garten neben einer neuen Luft-Wärmepumpe am sanierten Einfamilienhaus

    Förderung · Privatpersonen

    KfW-Förderung für Privatpersonen: Das bekommen Sie 2026

    Neue Heizung mit bis zu 80 % Zuschuss, Dämmung, Hauskauf und Neubau für Familien.

    Förder-Finder starten →Stand: 11. Oktober 2026

    Welche KfW-Förderung bekommen Privatpersonen 2026?

    Für eine neue Heizung im selbst bewohnten Haus zahlt die KfW (Programm 458) mindestens 30 % Zuschuss, mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %. Vermieter erhalten 30 %. Dämmung und Fenster fördert das BAFA mit 15 %. Familien finanzieren Neubau oder Altbaukauf mit zinsgünstigen KfW-Krediten.

    Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Juli 2026 gelten neue Regeln: Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung bleibt bei 30 %, der Klimageschwindigkeitsbonus liegt jetzt bei 16 %, und der Einkommensbonus ist in drei Stufen gestaffelt. Wer wenig verdient oder Kinder hat, bekommt deutlich mehr als bisher – wer gut verdient, etwas weniger.

    Auf dieser Seite erklären wir in einfachen Worten, welche Programme es für private Eigentümer gibt, wie sich Ihr Zuschuss zusammensetzt und welche Fehler Sie die Förderung kosten können. Mit dem Förder-Finder sehen Sie in zwei Minuten, welche Programme zu Ihrem Haus passen.

    In 2 Minuten zum passenden Programm

    Förder-Finder: Welche Förderung bekommen Sie?

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    Nach drei bis vier Antworten sehen Sie hier, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen – mit Förderquote und Link zu den Details.

    Symbolbild: Energieberaterin erklärt einem Ehepaar am Esstisch Unterlagen und einen Grundriss

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    So entscheidet der Förder-Finder: Antragsteller, Vorhaben, Gebäudeart und Maßnahme bestimmen das Programm (Entscheidungstabelle nach BEG-Richtlinien vom 17.08.2026 und KfW-Merkblättern Stand 09/2026). KfW 458 für Selbstnutzer: 30 % Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (ab 01.02.2027: 12 %; nur beim Tausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. Gas- und Holzheizung ab 20 Jahren) + Einkommensbonus 40/30/10 % bis 30.000/40.000/50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen; mit Kind unter 18 werden vorher 10.000 € abgezogen. Höchstens 70 %, bei angerechnetem Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 %. Gestoppte Programme werden nicht empfohlen. Orientierung ohne Gewähr – verbindlich ist allein die Zusage von KfW bzw. BAFA.
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    Die wichtigsten Programme für Privatpersonen

    Alle Förderprogramme 2026 →

    Neue Heizung: So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen

    Die Heizungsförderung für private Eigentümer läuft über KfW 458. Gefördert werden zum Beispiel Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Das Haus muss mindestens 5 Jahre alt sein. Ihr Zuschuss besteht aus bis zu drei Bausteinen:

    • 30 % Grundförderung – für alle privaten Eigentümer, auch für Vermieter.
    • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus – nur wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen (Alter egal) oder eine Gas- bzw. Holzheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Für Anträge ab 01.02.2027 sind es nur noch 12 %.
    • Einkommensbonus – 40 % bei bis zu 30.000 €, 30 % bei bis zu 40.000 € und 10 % bei bis zu 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Lebt ein Kind unter 18 im Haushalt, werden vorher 10.000 € abgezogen.
    • Höchstens 70 % – bei einem angerechneten Einkommen bis 30.000 € (mit Kind also bis 40.000 €) höchstens 80 %.
    • Gefördert werden bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit. Bei 70 % sind das höchstens 19.600 € Zuschuss, bei 80 % höchstens 22.400 €.

    Dämmung, Fenster und Sanierungsfahrplan

    Dämmung von Dach und Fassade, neue Fenster und Außentüren sowie eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung fördert das BAFA mit 15 % Zuschuss. Für diese Maßnahmen brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten, der die Maßnahme plant und bestätigt.

    Lohnend ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Das BAFA übernimmt 50 % des Beraterhonorars, höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus. Mit Fahrplan gibt es 5 % mehr Zuschuss – allerdings nur, wenn die Maßnahme mindestens 30.000 € kostet, und nur auf den Teil der Kosten oberhalb der normalen Höchstgrenze. Wer das ganze Haus auf einmal saniert, prüft zusätzlich die Sanierung zum Effizienzhaus mit KfW 261.

    Haus kaufen oder bauen: Kredite für Familien

    Familien mit mindestens einem Kind unter 18 und einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 € (plus 10.000 € je weiteres Kind) haben zwei eigene KfW-Programme:

    • KfW 308 „Jung kauft Alt“: zinsgünstiger Kredit von 140.000 € (ein Kind), 160.000 € (zwei Kinder) oder 180.000 € (ab drei Kindern) für den Kauf eines sanierungsbedürftigen Hauses. Es muss innerhalb von 54 Monaten mindestens auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden.
    • KfW 300 „Wohneigentum für Familien“: 170.000 bis 270.000 € Kredit für einen klimafreundlichen Neubau, je nach Kinderzahl.
    • Ohne Kind oder mit höherem Einkommen finanzieren Selbstnutzer den klimafreundlichen Neubau über KfW 297 mit bis zu 100.000 € je Wohneinheit (mit QNG-Siegel 150.000 €).
    • Für den Eigenanteil bei Heizung und Dämmung gibt es den Ergänzungskredit 358 – für Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen bis 90.000 € zinsverbilligt.

    Drei Fehler, die Sie die Förderung kosten

    Die meisten Anträge scheitern nicht an der Technik, sondern an Formalien. Achten Sie besonders auf diese drei Punkte:

    • Zu früh anfangen: Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Einen Vertrag mit dem Handwerker dürfen Sie vorher nur schließen, wenn er eine Klausel enthält, dass er ohne Förderzusage nicht gilt (aufschiebende oder auflösende Bedingung).
    • Ohne Fachmann beantragen: Für die Heizung bestätigt ein Energieeffizienz-Experte oder der Fachbetrieb das Vorhaben (Bestätigung zum Antrag). Für Dämmung, Fenster und Effizienzhaus ist der Energieeffizienz-Experte Pflicht.
    • Doppelt beantragen: Für dieselben Kosten gibt es nur einen Antrag – bei der KfW oder beim BAFA. Auch die Steuerermäßigung für energetische Sanierung lässt sich nicht zusätzlich für dieselben Kosten nutzen.
    Symbolbild: junge Familie mit Kind zieht in ein älteres Reihenhaus ein

    Altbau kaufen und sanieren: „Jung kauft Alt“

    Familien mit Kind und Einkommen bis 90.000 € bekommen für ein sanierungsbedürftiges Haus 140.000 bis 180.000 € zinsgünstigen KfW-Kredit.

    Häufige Fragen

    Wie viel Zuschuss bekomme ich für eine Wärmepumpe?

    Mindestens 30 % über KfW 458. Wohnen Sie selbst im Haus und ersetzen eine Öl- oder alte Gasheizung, kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus dazu, bei niedrigem Einkommen bis zu 40 % Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 % bzw. 80 %.

    Bekomme ich die Förderung auch, wenn ich gut verdiene?

    Ja. Grundförderung (30 %) und Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) hängen nicht vom Einkommen ab. Wer über 50.000 € zu versteuerndes Einkommen hat, kommt beim Tausch einer Ölheizung auf 46 %.

    Welches Einkommen zählt für den Einkommensbonus?

    Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen laut Steuerbescheid, gemittelt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Mit einem Kind unter 18 im Haushalt werden pauschal 10.000 € abgezogen.

    Kann ich die Heizung auch mieten oder per Contracting bekommen und trotzdem gefördert werden?

    Ja. Laut Merkblatt ist Heizungstechnik auch bei Miete, Mietkauf, Leasing und Contracting förderfähig. Die Raten für bis zu zehn Jahre zählen zu den förderfähigen Kosten, Betrieb, Wartung und Energie nicht.

    Was ändert sich ab Februar 2027?

    Für Anträge ab 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % und die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit auf 27.250 €. Danach sinken beide halbjährlich weiter. Für „ab dem ersten Quartal 2027“ sind weitere Änderungen bei Wärmepumpen beschlossen; das Startdatum steht noch nicht fest.

    Gibt es Förderung für den Kauf eines alten Hauses?

    Ja, für Familien mit Kind und Einkommen bis 90.000 €: KfW 308 „Jung kauft Alt“ mit 140.000 bis 180.000 € zinsgünstigem Kredit. Das Haus muss binnen 54 Monaten mindestens auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden.

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    Förder-News für Sie

    • ab 01.02.2027Ab 01.02.2027 sinken Höchstbeträge und KlimageschwindigkeitsbonusFür Anträge ab 01.02.2027 sinken die förderfähigen Kosten der Heizungsförderung für die erste Wohneinheit von 28.000 € auf 27.250 €, danach halbjährlich um weitere 750 € bis 22.000 € ab 01.08.2030. Der Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer fällt von 16 % auf 12 %; für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er. Wer ohnehin tauschen will, sollte den Antrag vorher stellen.
    • 24.09.2026Neue KfW-Merkblätter gültig ab 24.09.2026Die KfW hat die Merkblätter der BEG-Programme an die Reform angepasst. Sie tragen den Vermerk „Gültig ab 24.09.2026, Stand 09/2026“ – unter anderem für die Heizungsförderung, die Ergänzungskredite und die Effizienzhaus-Kredite. Maßgeblich für neue Anträge sind diese Fassungen.
    • 27.08.2026Geplant ab Q1 2027: Wärmepumpe 15 % plus 15 % EU-BonusDie im Bundesanzeiger veröffentlichte BEG-EM-Richtlinie sieht „ab dem ersten Quartal 2027“ vor, dass Wärmepumpen nur noch 15 % Grundförderung erhalten, dazu 15 % Wertschöpfungs-Bonus, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat. Außerdem soll ein Heizungstausch nicht mehr gefördert werden, wenn die vorhandene erneuerbare Anlage oder der Netzanschluss seit 01.01.2008 in Betrieb ist, und ein WPB-Bonus von 5 % für Dämmung kommen. Das genaue Startdatum steht noch nicht fest – das BAFA schreibt „voraussichtlich“.
    • 31.07.2026Antragsstopp für KfW 455-B BarrierereduzierungDie KfW nimmt keine neuen Anträge für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) mehr an, weil die Mittel für 2026 vollständig mit Anträgen belegt sind. Der Kredit 159 bleibt verfügbar; neue Zuschussmittel 2027 sind möglich, aber nicht zugesagt.
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