Symbolbild: sanierte Wohnanlage mit begrüntem Innenhof und Sitzbank

    Förderung · Vermieter und Eigentümergemeinschaften

    KfW-Förderung für Vermieter und WEG: Heizung und Sanierung

    30 % für die Heizung, Basisantrag der WEG plus Boni für Selbstnutzer, BAFA für Dämmung.

    Förder-Finder starten →Stand: 11. Oktober 2026

    Welche Förderung bekommen Vermieter und WEG für eine neue Heizung?

    Private Vermieter erhalten für eine neue Heizung über KfW 458 30 % Zuschuss, GbR und Wohnungsunternehmen über KfW 459 ebenfalls 30 %. In der WEG stellt die Verwaltung den Antrag für das Gemeinschaftseigentum; selbst nutzende Eigentümer holen sich zusätzlich ihre Boni. Dämmung und Fenster fördert das BAFA mit 15 %.

    Für Mehrfamilienhäuser gilt bei der Heizungsförderung ein Grundsatz: Gefördert wird je Wohneinheit, und Boni gibt es nur für Eigentümer, die selbst in der Wohnung wohnen. Vermieter erhalten deshalb die Grundförderung von 30 % – je nach Größe des Hauses kommen trotzdem schnell fünfstellige Zuschüsse zusammen.

    In der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der Ablauf etwas anders: Die Verwaltung beantragt für das Gemeinschaftseigentum, selbst nutzende Eigentümer stellen zusätzlich eigene Anträge für ihre Boni. Wir erklären beide Wege, rechnen ein Beispiel durch und nennen die Fallstricke.

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    So entscheidet der Förder-Finder: Antragsteller, Vorhaben, Gebäudeart und Maßnahme bestimmen das Programm (Entscheidungstabelle nach BEG-Richtlinien vom 17.08.2026 und KfW-Merkblättern Stand 09/2026). KfW 458 für Selbstnutzer: 30 % Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (ab 01.02.2027: 12 %; nur beim Tausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. Gas- und Holzheizung ab 20 Jahren) + Einkommensbonus 40/30/10 % bis 30.000/40.000/50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen; mit Kind unter 18 werden vorher 10.000 € abgezogen. Höchstens 70 %, bei angerechnetem Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 %. Gestoppte Programme werden nicht empfohlen. Orientierung ohne Gewähr – verbindlich ist allein die Zusage von KfW bzw. BAFA.
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    Die wichtigsten Programme für Vermieter und WEG

    Alle Förderprogramme 2026 →

    Heizungsförderung für vermietete Wohnungen

    Private Vermieter beantragen KfW 458 und erhalten 30 % Grundförderung ohne Boni. Gehört das Haus einer GbR, einer GmbH oder einem Wohnungsunternehmen, gilt KfW 459 – ebenfalls mit 30 %. Die förderfähigen Kosten:

    • 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten.
    • Beispiel Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen: 28.000 + 5 × 15.000 + 2 × 8.000 = 119.000 € förderfähig → 35.700 € Zuschuss.
    • Für Anträge ab 01.02.2027 sinkt der Betrag für die erste Wohneinheit auf 27.250 €.

    Wer die Modernisierungskosten auf die Miete umlegt, muss die Fördermittel vorher von den umlagefähigen Kosten abziehen. Den Eigenanteil kann der Ergänzungskredit 359 finanzieren.

    Heizung in der WEG: Basisantrag und Zusatzanträge

    Für eine neue Zentralheizung im Gemeinschaftseigentum stellt die Verwaltung im Namen der WEG den Basisantrag bei der KfW (Programm 458) – mit 30 % Grundförderung für alle Wohnungen. Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen, können zusätzlich über eigene Anträge den Klimageschwindigkeitsbonus und – je nach Einkommen – den Einkommensbonus für ihren Anteil erhalten.

    Wichtig ist die Reihenfolge: Erst fasst die Eigentümerversammlung den Beschluss, dann wird beantragt, erst danach beauftragt. Wenn die Rücklage nicht reicht, ist Wärme-Contracting eine Alternative, bei der die Raten förderfähig bleiben – mehr dazu unter Wärmecontracting für die WEG.

    Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung

    Dämmung, neue Fenster, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Heizungsoptimierung wie der hydraulische Abgleich werden vom BAFA mit 15 % bezuschusst. Für Hülle und Lüftung ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht.

    Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) lohnt sich gerade in der WEG: Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars (bis 850 € ab drei Wohnungen) und zusätzlich 250 € für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung. Mit Fahrplan gibt es auf Maßnahmen ab 30.000 € Kosten 5 % mehr – auf den Teil oberhalb der normalen Höchstgrenze.

    Fallstricke für Vermieter und Verwalter

    Diese Punkte entscheiden darüber, ob die Förderung fließt:

    • Antrag vor Vorhabenbeginn: Handwerkerverträge vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
    • Energieeffizienz-Experte oder Fachbetrieb stellt die Bestätigung zum Antrag aus; für Dämmung und Effizienzhaus ist der Experte Pflicht.
    • Ein Antrag pro Kosten: dieselbe Heizung nicht bei KfW und BAFA zugleich, keine Steuerermäßigung zusätzlich für dieselben Kosten.
    • Contracting-Raten sind für bis zu zehn Jahre förderfähig, Betrieb und Energie nicht.
    Symbolbild: älteres Einfamilienhaus mit Gerüst, neue Fassadendämmung, Wärmepumpe im Garten

    Dämmung und Fenster: 15 % vom BAFA

    Mit Sanierungsfahrplan gibt es 5 % mehr – und die Eigentümerversammlung bekommt eine klare Reihenfolge der Maßnahmen.

    Häufige Fragen

    Bekommen Vermieter auch den Klimageschwindigkeitsbonus?

    Nein. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Vermieter erhalten 30 % Grundförderung über KfW 458 bzw. KfW 459.

    Wie viel Förderung gibt es für ein Mehrfamilienhaus?

    30 % auf förderfähige Kosten von 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € für jede weitere Wohnung. Bei 8 Wohnungen sind das 119.000 € förderfähig und 35.700 € Zuschuss.

    Wer stellt in der WEG den Antrag für die Heizung?

    Die Verwaltung stellt für das Gemeinschaftseigentum den Basisantrag in KfW 458. Selbst nutzende Eigentümer können zusätzlich eigene Anträge für ihre Boni stellen.

    Muss ich die Förderung bei der Modernisierungsumlage abziehen?

    Ja. Fördermittel aus öffentlichen Haushalten müssen von den umlagefähigen Modernisierungskosten abgezogen werden, bevor die Mieterhöhung berechnet wird.

    Ist eine GbR in KfW 458 antragsberechtigt?

    Nein. Eine GbR beantragt die Heizungsförderung in KfW 459, ebenfalls mit 30 % Zuschuss und denselben förderfähigen Kosten je Wohneinheit.

    Wird Contracting in der WEG gefördert?

    Ja. Raten für Heizungstechnik aus Contracting zählen für bis zu zehn Jahre zu den förderfähigen Kosten. Alternativ beantragt der Contractor die Förderung in KfW 459 selbst; dieselben Kosten werden nur einmal gefördert.

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    Förder-News für Sie

    • ab 01.02.2027Ab 01.02.2027 sinken Höchstbeträge und KlimageschwindigkeitsbonusFür Anträge ab 01.02.2027 sinken die förderfähigen Kosten der Heizungsförderung für die erste Wohneinheit von 28.000 € auf 27.250 €, danach halbjährlich um weitere 750 € bis 22.000 € ab 01.08.2030. Der Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer fällt von 16 % auf 12 %; für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er. Wer ohnehin tauschen will, sollte den Antrag vorher stellen.
    • 24.09.2026Neue KfW-Merkblätter gültig ab 24.09.2026Die KfW hat die Merkblätter der BEG-Programme an die Reform angepasst. Sie tragen den Vermerk „Gültig ab 24.09.2026, Stand 09/2026“ – unter anderem für die Heizungsförderung, die Ergänzungskredite und die Effizienzhaus-Kredite. Maßgeblich für neue Anträge sind diese Fassungen.
    • 27.08.2026Geplant ab Q1 2027: Wärmepumpe 15 % plus 15 % EU-BonusDie im Bundesanzeiger veröffentlichte BEG-EM-Richtlinie sieht „ab dem ersten Quartal 2027“ vor, dass Wärmepumpen nur noch 15 % Grundförderung erhalten, dazu 15 % Wertschöpfungs-Bonus, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat. Außerdem soll ein Heizungstausch nicht mehr gefördert werden, wenn die vorhandene erneuerbare Anlage oder der Netzanschluss seit 01.01.2008 in Betrieb ist, und ein WPB-Bonus von 5 % für Dämmung kommen. Das genaue Startdatum steht noch nicht fest – das BAFA schreibt „voraussichtlich“.
    • 31.07.2026Antragsstopp für KfW 455-B BarrierereduzierungDie KfW nimmt keine neuen Anträge für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) mehr an, weil die Mittel für 2026 vollständig mit Anträgen belegt sind. Der Kredit 159 bleibt verfügbar; neue Zuschussmittel 2027 sind möglich, aber nicht zugesagt.
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