Welche Förderung bekommen Vermieter und WEG für eine neue Heizung?
Private Vermieter erhalten für eine neue Heizung über KfW 458 30 % Zuschuss, GbR und Wohnungsunternehmen über KfW 459 ebenfalls 30 %. In der WEG stellt die Verwaltung den Antrag für das Gemeinschaftseigentum; selbst nutzende Eigentümer holen sich zusätzlich ihre Boni. Dämmung und Fenster fördert das BAFA mit 15 %.
Für Mehrfamilienhäuser gilt bei der Heizungsförderung ein Grundsatz: Gefördert wird je Wohneinheit, und Boni gibt es nur für Eigentümer, die selbst in der Wohnung wohnen. Vermieter erhalten deshalb die Grundförderung von 30 % – je nach Größe des Hauses kommen trotzdem schnell fünfstellige Zuschüsse zusammen.
In der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der Ablauf etwas anders: Die Verwaltung beantragt für das Gemeinschaftseigentum, selbst nutzende Eigentümer stellen zusätzlich eigene Anträge für ihre Boni. Wir erklären beide Wege, rechnen ein Beispiel durch und nennen die Fallstricke.




