Rechtslage · Gebäudemodernisierungsgesetz seit 29.07.2026

    Ölheizung-Verbot? Was das neue Heizungsgesetz wirklich regelt

    Die kurze Antwort: Ihre Ölheizung ist nicht verboten, und Sie müssen sie nicht austauschen. Die lange Antwort: Neue Ölkessel bekommen Auflagen, Vermieter neue Kosten, und der CO₂-Preis steigt weiter. Was davon für Sie gilt.

    Die Regeln auf einen Blick

    Ölheizung nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
    FrageRegelHinweis
    Bestehende Ölheizung weiter betreibenErlaubtKein Betriebsverbot, auch nicht ab 2045
    Defekte Ölheizung reparierenErlaubt
    Austauschpflicht für 30 Jahre alte KesselEntfallenmit dem GModG gestrichen
    Neue Ölheizung einbauenErlaubt mit AuflagenBio-Treppe ab 2029
    65 % erneuerbare Energie bei neuer HeizungEntfallengalt nach altem GEG
    Vermieter mit neuer Öl-/GasheizungZusatzkostenab 2028 halber CO₂-Preis und Netzentgelte, ab 2029 Bio-Mehrkosten

    Bestehende Ölheizung: kein Verbot, keine Austauschpflicht

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das Gebäudeenergiegesetz am 29. Juli 2026 abgelöst. Das zuvor geplante Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 ist gestrichen. Niemand muss eine funktionierende Heizung auswechseln, auch die frühere Pflicht, bestimmte 30 Jahre alte Kessel stillzulegen, ist entfallen. Reparaturen bleiben erlaubt.

    „Bestandsschutz“ heißt aber nicht „Kostenschutz“: Der CO₂-Preis auf Heizöl gilt für alte wie neue Anlagen. Er liegt 2026 bei 17 bis 21 Cent je Liter brutto und geht ab 2028 in den EU-Emissionshandel über. Dazu kommt das Ölpreis-Risiko, das 2026 jeder zu spüren bekommt: 100 Liter kosten derzeit 169,74 €.

    Neue Ölheizung: erlaubt, aber mit Bio-Treppe

    Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ist entfallen. Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss dafür ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe einsetzen, bei Öl also Bioheizöl:

    10 %

    ab 2029

    15 %

    ab 2030

    30 %

    ab 2035

    60 %

    ab 2040

    Bioheizöl ist teurer als fossiles Heizöl, und auf den fossilen Teil fällt weiter der CO₂-Preis an. Wer heute einen Ölkessel für 20 Jahre kauft, bindet sich an genau die Kosten, die gerade am stärksten steigen. Förderung gibt es für neue Ölkessel nicht.

    Was für Vermieter neu ist

    Schon heute tragen Vermieter einen Teil des CO₂-Preises, abhängig vom CO₂-Ausstoß des Gebäudes (bis zu 95 Prozent bei sehr schlechten Gebäuden). Wer eine neue Öl- oder Gasheizung in ein vermietetes Haus einbaut, soll nach dem GModG ab 2028 außerdem die Hälfte von CO₂-Preis und Netzentgelten und ab 2029 die Mehrkosten der vorgeschriebenen Bio-Brennstoffe tragen. Wie Vermieter stattdessen auf eine Wärmepumpe wechseln, ohne selbst zu investieren, erklärt die Seite Ölheizung im Mehrfamilienhaus ersetzen.

    Förderung für den Umstieg

    Die KfW fördert den Tausch der Ölheizung gegen eine Wärmepumpe mit 30 Prozent Grundförderung, mit Boni bis zu 70 Prozent je Wohneinheit (für Selbstnutzer mit geringem Einkommen bis zu 80 Prozent). Förderfähig sind für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Alle Bausteine nach der Reform erklärt der Ratgeber Gebäudemodernisierungsgesetz und Förderung. Im Green WärmeAbo beantragt Green Contracting die Förderung als Contractor selbst.

    Was ändert sich noch?

    Einige Details, etwa die genaue Ausgestaltung der Kostenregeln für Vermieter und die Förderbedingungen ab 2027, hängen an Verordnungen und Haushaltsentscheidungen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.

    Unsere Einschätzung

    Das Gesetz zwingt niemanden aus der Ölheizung. Die Kosten tun es: CO₂-Preis, Bio-Treppe für neue Kessel und ein Ölmarkt, der 2008, 2022 und 2026 jeweils innerhalb weniger Monate aus dem Ruder lief. Wer jetzt plant, entscheidet selbst, wann und wie er wechselt.

    Rechnen statt rätseln

    Was kostet der Umstieg für Ihr Haus?

    Der Kostenvergleich zeigt, was Ihre Ölheizung heute kostet und was die Wärmepumpe kosten würde, zum Kauf oder im Abo.

    Fragen zur Rechtslage Ihrer Heizung? Sprechen Sie mit uns.

    Häufige Fragen zum Ölheizung-Verbot

    Ist die Ölheizung verboten?

    Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29. Juli 2026, ist die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen entfallen, und das geplante Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 wurde gestrichen. Eine funktionierende Ölheizung darf weiterlaufen. Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen aber ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe).

    Darf ich 2026 noch eine neue Ölheizung einbauen?

    Ja. Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt aber die Bio-Treppe: 10 Prozent klimaneutraler Brennstoff ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Bioheizöl ist teurer als fossiles Heizöl, dazu kommt der CO₂-Preis auf den fossilen Teil. Wer heute einen neuen Ölkessel kauft, bindet sich für 20 Jahre an genau die Kosten, die gerade steigen.

    Muss ich meine alte Ölheizung austauschen?

    Eine allgemeine Austauschpflicht gibt es nicht mehr: Mit dem GModG ist auch die Pflicht entfallen, bestimmte 30 Jahre alte Kessel stillzulegen. Funktionierende Anlagen dürfen weiterlaufen. Austauschen müssen Sie erst, wenn der Kessel kaputt ist oder nicht mehr repariert werden kann. Dann entscheiden Sie unter Zeitdruck. Besser ist es, den Wechsel jetzt zu planen.

    Muss ich als Vermieter die Ölheizung austauschen?

    Nein, eine Austauschpflicht für funktionierende Anlagen gibt es nicht. Vermieter tragen aber schon heute je nach CO₂-Ausstoß des Gebäudes einen Teil des CO₂-Preises, bei schlecht gedämmten Häusern mit Ölheizung den größten Teil (CO2KostAufG). Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, soll nach dem GModG ab 2028 zusätzlich die Hälfte von CO₂-Preis und Netzentgelten und ab 2029 die Mehrkosten der Bio-Brennstoffe tragen.

    Wie viel CO₂-Preis steckt im Heizöl?

    Ein Liter Heizöl setzt rund 2,66 kg CO₂ frei. Beim CO₂-Preis von 55 bis 65 Euro je Tonne (Preiskorridor 2026) sind das 14,7 bis 17,3 Cent je Liter netto, mit Mehrwertsteuer 17,4 bis 20,6 Cent. Für 2027 ist derselbe Korridor vorgesehen, ab 2028 bildet sich der Preis im EU-Emissionshandel ETS 2 am Markt.

    Welche Förderung gibt es für den Austausch der Ölheizung?

    Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458 für Privatpersonen, 459 für Unternehmen und Contractoren) gibt eine Grundförderung von 30 Prozent; mit Boni sind je Wohneinheit bis zu 70 Prozent möglich, für Selbstnutzer mit geringem Einkommen bis zu 80 Prozent. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Im WärmeAbo beantragt Green Contracting die Förderung selbst.

    Quellen

    Stand 4. Oktober 2026. Rechtliche Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.