Symbolbild: Rohbau eines Mehrfamilienhauses mit Baukran vor blauem Himmel

    Förderung · Bauträger und Neubau

    KfW-Förderung für Bauträger: Neubau klimafreundlich finanzieren

    Neubau-Kredite bis 150.000 € je Wohnung, befristetes EH 55, Gewerbe zu Wohnen.

    Förder-Finder starten →Stand: 11. Oktober 2026

    Welche KfW-Förderung gibt es für Bauträger im Neubau?

    Bauträger finanzieren Wohnneubauten über KfW 298 mit bis zu 100.000 € zinsgünstigem Kredit je Wohneinheit, mit QNG-Siegel 150.000 €. Befristet gibt es 100.000 € auch für Effizienzhaus 55, wenn die Baugenehmigung bei Antrag vorliegt. Für flächensparende Wohnungen passt KfW 296, für Nichtwohngebäude KfW 299 mit bis zu 2.000 € je Quadratmeter.

    Im Neubau fördert der Bund keine Zuschüsse für Heizung oder Dämmung, sondern zinsgünstige Kredite für das ganze Gebäude: den „Klimafreundlichen Neubau“. Er verlangt mindestens Effizienzhaus 40 und einen Grenzwert für Treibhausgase über den Lebenszyklus. Seit Dezember 2025 gibt es zusätzlich eine befristete Stufe für Effizienzhaus 55.

    Für Bauträger und Projektentwickler zählen außerdem zwei Wege abseits des klassischen Neubaus: der Umbau leerstehender Gewerbeflächen zu Wohnungen mit 30 % Zuschuss und die Sanierung von Bestandsgebäuden. Hier finden Sie die Programme, die Zahlen und die Fallstricke – und mit dem Förder-Finder das passende Programm für Ihr Projekt.

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    So entscheidet der Förder-Finder: Antragsteller, Vorhaben, Gebäudeart und Maßnahme bestimmen das Programm (Entscheidungstabelle nach BEG-Richtlinien vom 17.08.2026 und KfW-Merkblättern Stand 09/2026). KfW 458 für Selbstnutzer: 30 % Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (ab 01.02.2027: 12 %; nur beim Tausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. Gas- und Holzheizung ab 20 Jahren) + Einkommensbonus 40/30/10 % bis 30.000/40.000/50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen; mit Kind unter 18 werden vorher 10.000 € abgezogen. Höchstens 70 %, bei angerechnetem Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 %. Gestoppte Programme werden nicht empfohlen. Orientierung ohne Gewähr – verbindlich ist allein die Zusage von KfW bzw. BAFA.
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    Die wichtigsten Programme für Bauträger

    Alle Förderprogramme 2026 →

    Die Neubaustufen: EH 40, QNG und das befristete EH 55

    KfW 298 ist das Programm für alle, die nicht selbst einziehen: Bauträger, Vermieter, Unternehmen, WEG und GbR. Die Kreditbeträge je Wohneinheit:

    • Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40 plus Treibhausgas-Grenzwert im Lebenszyklus): bis 100.000 €.
    • Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder -PREMIUM): bis 150.000 €.
    • Effizienzhaus 55 (befristet, seit 16.12.2025): bis 100.000 €. Voraussetzungen: keine Heizung mit fossilen Brennstoffen und eine gültige Baugenehmigung bei Antragstellung. Kaufverträge bzw. Baubeginn dürfen erst ab 16.12.2025 liegen. Ein Enddatum hat die KfW nicht veröffentlicht.
    • Zinsen laut KfW-Pressemitteilung vom 02.03.2026: Effizienzhaus 40 ab 0,6 % effektiv, Effizienzhaus 55 ab 1 % effektiv (10 Jahre Laufzeit und Zinsbindung). Tagesaktuelle Werte stehen unter kfw.de/konditionen.

    Niedrigpreissegment und Nichtwohngebäude

    Mit KfW 296 „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ fördert die KfW flächensparende Wohnungen: Effizienzhaus 55, Anforderungen an die Lebenszyklus-Bilanz und eine Mindestzahl an Wohnräumen je Wohnfläche. Der Kredit beträgt bis zu 100.000 € je Wohneinheit. Ein Laufzeitende Ende 2026 wird berichtet, ist aber nicht amtlich bestätigt – planen Sie frühzeitig.

    Für Büro-, Gewerbe- und andere Nichtwohngebäude gilt KfW 299: bis 1.500 € je Quadratmeter Nettogrundfläche (max. 7,5 Mio. €), mit QNG bis 2.000 €/m² (max. 10 Mio. €), in der befristeten Stufe Effizienzgebäude 55 bis 1.000 €/m² (max. 5 Mio. €).

    Umbau statt Neubau: Gewerbe zu Wohnen und Bestand

    Wer leerstehende Büros oder Läden in Wohnungen umbaut, bekommt mit KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“ einen echten Zuschuss: 30 % auf höchstens 100.000 € förderfähige Kosten je neu entstehender Wohnung, also bis zu 30.000 € je Wohneinheit. Der Umbau muss innerhalb von 54 Monaten fertig sein, und es gelten die De-minimis-Grenzen des EU-Beihilferechts. Kombinierbar ist die Sanierung zum Effizienzhaus mit KfW 261.

    Im Bestand erhalten Unternehmen und GbR für den Heizungstausch in Wohngebäuden 30 % Zuschuss über KfW 459 – gefördert werden bis zu 28.000 € Kosten für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € für jede weitere Wohnung.

    Fallstricke: Antrag, Experte, Doppelförderung

    Neubaukredite beantragen Sie über Ihre Hausbank. Damit die Förderung nicht verloren geht:

    • Antrag vor Vorhabenbeginn stellen – also bevor Bauaufträge vergeben werden, außer der Vertrag steht unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung.
    • Energieeffizienz-Experten von Anfang an einbinden: Er ist für alle Neubaukredite Pflicht und bestätigt Effizienzhaus-Stufe und Lebenszyklus-Anforderungen.
    • Pro Kosten nur ein Antrag: Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt über verschiedene Programme gefördert werden.
    • Verkaufsargument nutzen: Käufer einer neuen Wohnung können beim Ersterwerb selbst KfW 297 (Selbstnutzer) oder 298 (Vermieter) beantragen – sofern das Gebäude die Anforderungen erfüllt.
    Symbolbild: Luftbild eines Wohnquartiers mit Photovoltaik auf den Dächern und begrünten Höfen

    Wärme fürs ganze Quartier – ohne eigene Investition

    Heizzentrale und Nahwärme kann ein Contractor bauen und betreiben. Er finanziert sie über KfW 270 und beantragt die Förderung selbst.

    Häufige Fragen

    Wie viel KfW-Kredit gibt es je Wohnung im Neubau?

    Über KfW 298 bis zu 100.000 € je Wohneinheit für ein klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40 plus Lebenszyklus-Anforderung), mit QNG-Siegel bis zu 150.000 €. In der befristeten Stufe Effizienzhaus 55 sind es ebenfalls bis zu 100.000 €.

    Wird Effizienzhaus 55 im Neubau wieder gefördert?

    Ja, befristet seit 16.12.2025: bis 100.000 € je Wohneinheit. Voraussetzung sind eine Heizung ohne fossile Brennstoffe und eine gültige Baugenehmigung bei Antragstellung. Ein Enddatum ist nicht veröffentlicht.

    Gibt es im Neubau Zuschüsse für die Heizung?

    Nein. Die Heizungsförderung (BEG Einzelmaßnahmen) gilt nur für Gebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind. Im Neubau wird das ganze Gebäude über zinsgünstige Kredite gefördert.

    Was fördert KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“?

    Den Umbau leerstehender Gewerbeflächen zu Wohnraum mit 30 % Zuschuss auf höchstens 100.000 € förderfähige Kosten je neuer Wohnung. Die De-minimis-Grenzen sind zu beachten; kombinierbar mit KfW 261.

    Welches Programm gilt für Nichtwohngebäude im Neubau?

    KfW 299: bis 1.500 € je Quadratmeter Nettogrundfläche (max. 7,5 Mio. €), mit QNG bis 2.000 €/m² (max. 10 Mio. €), für das befristete Effizienzgebäude 55 bis 1.000 €/m² (max. 5 Mio. €).

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    Förder-News für Sie

    • ab 01.02.2027Ab 01.02.2027 sinken Höchstbeträge und KlimageschwindigkeitsbonusFür Anträge ab 01.02.2027 sinken die förderfähigen Kosten der Heizungsförderung für die erste Wohneinheit von 28.000 € auf 27.250 €, danach halbjährlich um weitere 750 € bis 22.000 € ab 01.08.2030. Der Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer fällt von 16 % auf 12 %; für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er. Wer ohnehin tauschen will, sollte den Antrag vorher stellen.
    • 24.09.2026Neue KfW-Merkblätter gültig ab 24.09.2026Die KfW hat die Merkblätter der BEG-Programme an die Reform angepasst. Sie tragen den Vermerk „Gültig ab 24.09.2026, Stand 09/2026“ – unter anderem für die Heizungsförderung, die Ergänzungskredite und die Effizienzhaus-Kredite. Maßgeblich für neue Anträge sind diese Fassungen.
    • 27.08.2026Geplant ab Q1 2027: Wärmepumpe 15 % plus 15 % EU-BonusDie im Bundesanzeiger veröffentlichte BEG-EM-Richtlinie sieht „ab dem ersten Quartal 2027“ vor, dass Wärmepumpen nur noch 15 % Grundförderung erhalten, dazu 15 % Wertschöpfungs-Bonus, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat. Außerdem soll ein Heizungstausch nicht mehr gefördert werden, wenn die vorhandene erneuerbare Anlage oder der Netzanschluss seit 01.01.2008 in Betrieb ist, und ein WPB-Bonus von 5 % für Dämmung kommen. Das genaue Startdatum steht noch nicht fest – das BAFA schreibt „voraussichtlich“.
    • 21.07.2026BEG-Reform in Kraft: neue Sätze für Heizung und SanierungSeit 21.07.2026 gelten neue Richtlinien für BEG EM, BEG WG und BEG NWG (vom 17.08.2026, rückwirkend in Kraft). Grundförderung Heizung weiter 30 %, Höchstbetrag für die erste Wohneinheit 28.000 € statt 30.000 €, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % statt 20 %, Einkommensbonus dreistufig 40/30/10 % mit Familienzuschlag, Effizienzbonus entfallen. Effizienzhäuser werden nur noch in den Klassen EE oder NH gefördert. Vom 09. bis 20.07.2026 konnten keine Anträge gestellt werden. Die BEG EM läuft bis 31.12.2030.
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