Welche KfW-Förderung gibt es für Bauträger im Neubau?
Bauträger finanzieren Wohnneubauten über KfW 298 mit bis zu 100.000 € zinsgünstigem Kredit je Wohneinheit, mit QNG-Siegel 150.000 €. Befristet gibt es 100.000 € auch für Effizienzhaus 55, wenn die Baugenehmigung bei Antrag vorliegt. Für flächensparende Wohnungen passt KfW 296, für Nichtwohngebäude KfW 299 mit bis zu 2.000 € je Quadratmeter.
Im Neubau fördert der Bund keine Zuschüsse für Heizung oder Dämmung, sondern zinsgünstige Kredite für das ganze Gebäude: den „Klimafreundlichen Neubau“. Er verlangt mindestens Effizienzhaus 40 und einen Grenzwert für Treibhausgase über den Lebenszyklus. Seit Dezember 2025 gibt es zusätzlich eine befristete Stufe für Effizienzhaus 55.
Für Bauträger und Projektentwickler zählen außerdem zwei Wege abseits des klassischen Neubaus: der Umbau leerstehender Gewerbeflächen zu Wohnungen mit 30 % Zuschuss und die Sanierung von Bestandsgebäuden. Hier finden Sie die Programme, die Zahlen und die Fallstricke – und mit dem Förder-Finder das passende Programm für Ihr Projekt.





