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    Förderung · Kommunen

    KfW-Förderung für Kommunen: die Programme im Überblick

    KfW 422, 464 und 498/499, Kommunalrichtlinie und BEW – und was 2026 gestoppt wurde.

    Förder-Finder starten →Stand: 11. Oktober 2026

    Welche KfW-Förderung gibt es für Kommunen?

    Kommunen erhalten für eine neue Heizung in eigenen Gebäuden über KfW 422 30 % Zuschuss, auch wenn die Anlage per Contracting kommt. Für die Sanierung zum Effizienzgebäude gibt es mit KfW 464 10 bis 25 % Zuschuss, für Neubauten KfW 498/499. Zusammen mit anderen Mitteln sind bis zu 90 % öffentliche Förderung möglich.

    Kommunen haben eigene KfW-Programme mit besseren Bedingungen als Unternehmen: echte Zuschüsse statt Krediten bei der Sanierung und eine Kumulierungsgrenze von 90 %. Hinzu kommen die Kommunalrichtlinie des Bundes und die Förderung effizienter Wärmenetze (BEW).

    Diese Seite gibt den schnellen Überblick und ordnet Ihr Vorhaben mit dem Förder-Finder zu. Ausführlich behandeln wir die Programme auf unserer Seite Förderung für Kommunen 2026; den Zuschuss für eine Heizung berechnen Sie mit dem KfW-422-Rechner.

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    So entscheidet der Förder-Finder: Antragsteller, Vorhaben, Gebäudeart und Maßnahme bestimmen das Programm (Entscheidungstabelle nach BEG-Richtlinien vom 17.08.2026 und KfW-Merkblättern Stand 09/2026). KfW 458 für Selbstnutzer: 30 % Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (ab 01.02.2027: 12 %; nur beim Tausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. Gas- und Holzheizung ab 20 Jahren) + Einkommensbonus 40/30/10 % bis 30.000/40.000/50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen; mit Kind unter 18 werden vorher 10.000 € abgezogen. Höchstens 70 %, bei angerechnetem Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 %. Gestoppte Programme werden nicht empfohlen. Orientierung ohne Gewähr – verbindlich ist allein die Zusage von KfW bzw. BAFA.
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    Die Bundesprogramme für Kommunen auf einen Blick

    Für kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Zweckverbände gelten diese Programme (Stand Oktober 2026):

    • KfW 422 – Heizungstausch in Wohn- und Nichtwohngebäuden: 30 % Zuschuss, förderfähig z. B. 28.000 € bis 150 m² plus Staffel je Quadratmeter. Details: BEG für Kommunen.
    • KfW 464 – Sanierung zum Effizienzgebäude: 10 bis 25 % Zuschuss je nach Stufe, plus Boni; alternativ KfW 264 als Kredit mit Tilgungszuschuss.
    • KfW 498/499 – klimafreundlicher Neubau: Zuschuss, bei Wohngebäuden 10 % auf max. 100.000 € je Wohneinheit.
    • Kommunalrichtlinie – Klimaschutz, Beleuchtung, Lüftung, Konzepte: 70 %, finanzschwache Kommunen 90 %; seit 15.09.2026 gedeckelt. Details: Kommunalrichtlinie.
    • KfW 208 – Investitionskredit Kommunen für sonstige Infrastruktur, bis 150 Mio. € pro Jahr.

    Contracting und Förderung in der Kommune

    Contracting und Förderung passen zusammen: Die Kommune kann KfW 422 auch dann beantragen, wenn die Heizung per Contracting bereitgestellt wird – Raten für bis zu zehn Jahre sind förderfähig, Betrieb und Energie nicht. Alternativ beantragt der Contractor KfW 522 und rechnet den Zuschuss in den Wärmepreis ein. Für dieselben Kosten gibt es nur einen Antrag, und die Kommunalrichtlinie kommt für dieselben Kosten nicht zusätzlich infrage.

    Wie Contracting haushaltsrechtlich eingeordnet wird und wie wir kommunale Liegenschaften versorgen, lesen Sie auf Contracting für Kommunen.

    Was 2026 gestoppt wurde – und die Alternativen

    Die Energetische Stadtsanierung (KfW 432, Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement) ist seit 28.05.2026 gestoppt, die Bundesmittel sind ausgeschöpft. Alternativen sind Machbarkeitsstudien für Wärmenetze über die BEW (50 %), die Kommunalrichtlinie und Landesprogramme – mehr unter KfW 432 gestoppt. Transformationspläne fördert die BEW seit 01.04.2026 nicht mehr.

    Wie überall gilt: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, und die Bestätigung zum Antrag erstellt ein Energieeffizienz-Experte oder Fachbetrieb.

    Symbolbild: Luftbild eines Wohnquartiers mit Photovoltaik auf den Dächern und begrünten Höfen

    Wärmenetze für Kommunen: BEW statt KfW 432

    Die Quartiersförderung KfW 432 ist gestoppt. Machbarkeitsstudien für Wärmenetze fördert die BEW weiter mit 50 %.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist die KfW-Förderung für die Heizung einer Kommune?

    30 % Zuschuss über KfW 422. Bei Nichtwohngebäuden sind bis 150 m² Nettogrundfläche 28.000 € förderfähig, darüber gestaffelt 197, 118 und 79 €/m². Ab 01.02.2027 sinken die Beträge halbjährlich.

    Können Kommunen KfW 422 mit Contracting nutzen?

    Ja. Heizungstechnik ist auch bei Contracting förderfähig, Raten bis zu zehn Jahre zählen. Alternativ beantragt der Contractor KfW 522 – dieselben Kosten werden nur einmal gefördert.

    Welche Förderung gibt es für die Sanierung kommunaler Gebäude?

    KfW 464 mit 10 bis 25 % Zuschuss für die Sanierung zum Effizienzgebäude, plus Boni, oder KfW 264 als Kredit. Für Einzelmaßnahmen an Dämmung und Fenstern fördert das BAFA 15 %.

    Gibt es KfW 432 noch?

    Nein. Die Energetische Stadtsanierung ist seit 28.05.2026 gestoppt. Alternativen sind BEW-Machbarkeitsstudien (50 %), die Kommunalrichtlinie und Landesprogramme.

    Wie viel Förderung dürfen Kommunen kombinieren?

    Bei KfW 422 und 464 bis zu 90 % öffentliche Förderung insgesamt. Für dieselben Kosten wird die Kommunalrichtlinie aber nicht zusätzlich zur BEG gewährt.

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    Förder-News für Sie

    • ab 01.02.2027Ab 01.02.2027 sinken Höchstbeträge und KlimageschwindigkeitsbonusFür Anträge ab 01.02.2027 sinken die förderfähigen Kosten der Heizungsförderung für die erste Wohneinheit von 28.000 € auf 27.250 €, danach halbjährlich um weitere 750 € bis 22.000 € ab 01.08.2030. Der Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer fällt von 16 % auf 12 %; für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er. Wer ohnehin tauschen will, sollte den Antrag vorher stellen.
    • 24.09.2026Neue KfW-Merkblätter gültig ab 24.09.2026Die KfW hat die Merkblätter der BEG-Programme an die Reform angepasst. Sie tragen den Vermerk „Gültig ab 24.09.2026, Stand 09/2026“ – unter anderem für die Heizungsförderung, die Ergänzungskredite und die Effizienzhaus-Kredite. Maßgeblich für neue Anträge sind diese Fassungen.
    • 15.09.2026Kommunalrichtlinie: Deckel für Förderbeträge seit 15.09.2026Seit 15.09.2026 sind Vorhaben in der Kommunalrichtlinie gedeckelt: höchstens 2 Mio. € für strategische und 20 Mio. € für investive Vorhaben. Die Förderquote bleibt bei 70 %, für finanzschwache Kommunen bei 90 %. Contractoren bleiben bei investiven Maßnahmen antragsberechtigt.
    • 27.08.2026Geplant ab Q1 2027: Wärmepumpe 15 % plus 15 % EU-BonusDie im Bundesanzeiger veröffentlichte BEG-EM-Richtlinie sieht „ab dem ersten Quartal 2027“ vor, dass Wärmepumpen nur noch 15 % Grundförderung erhalten, dazu 15 % Wertschöpfungs-Bonus, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat. Außerdem soll ein Heizungstausch nicht mehr gefördert werden, wenn die vorhandene erneuerbare Anlage oder der Netzanschluss seit 01.01.2008 in Betrieb ist, und ein WPB-Bonus von 5 % für Dämmung kommen. Das genaue Startdatum steht noch nicht fest – das BAFA schreibt „voraussichtlich“.
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