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Ist die Ölheizung verboten? Nein – aber es gelten neue Regeln. Ihre Ölheizung darf weiterlaufen und repariert werden – ein Betriebsverbot gibt es nicht. Die Austauschpflicht für alte Kessel und die fünfundsechzig-Prozent-Pflicht sind entfallen. Wer neu einbaut, zahlt steigende CO2-Kosten und ab 2029 die Bioheizöl-Pflicht. Die Wärmepumpe ist stark gefördert – mit Boni bis siebzig Prozent. Was kostet der Umstieg für Ihr Haus? Zum Vergleich auf contracting.green.
Erklärvideo · 0:41 Min.
Ölheizung-Verbot? Was wirklich gilt
Das GModG verbietet die Ölheizung nicht – aber Bio-Treppe und CO₂-Preis verteuern neue Anlagen. Was gilt und welche Alternative sich lohnt.
Das sagt das Video
Ist die Ölheizung verboten? Nein – aber es gelten neue Regeln. Ihre Ölheizung darf weiterlaufen und repariert werden – ein Betriebsverbot gibt es nicht. Die Austauschpflicht für alte Kessel und die fünfundsechzig-Prozent-Pflicht sind entfallen. Wer neu einbaut, zahlt steigende CO2-Kosten und ab 2029 die Bioheizöl-Pflicht. Die Wärmepumpe ist stark gefördert – mit Boni bis siebzig Prozent. Was kostet der Umstieg für Ihr Haus? Zum Vergleich auf contracting.green.
Green Contracting
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