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Sie wollen aus Ihrem Contracting-Vertrag heraus? Das ist schwieriger, als viele denken. In der Erstlaufzeit von zehn bis fünfzehn Jahren ist eine ordentliche Kündigung meist ausgeschlossen. Gefährlich ist die Verlängerungsklausel: Wer den Stichtag verpasst, bindet sich oft zwei bis fünf Jahre länger. Über die Anlage entscheidet die Endschaftsklausel, am besten eine Kaufoption statt einer Kaufpflicht. Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, kostenlos auf contracting.green.
Erklärvideo · 0:37 Min.
Contracting kündigen und Anbieterwechsel
Warum eine Kündigung in der Erstlaufzeit nur außerordentlich möglich ist, wie die Verlängerungsklausel zur Falle wird und wieso die Endschaftsklausel über den Wechsel entscheidet.
Das sagt das Video
Sie wollen aus Ihrem Contracting-Vertrag heraus? Das ist schwieriger, als viele denken. In der Erstlaufzeit von zehn bis fünfzehn Jahren ist eine ordentliche Kündigung meist ausgeschlossen. Gefährlich ist die Verlängerungsklausel: Wer den Stichtag verpasst, bindet sich oft zwei bis fünf Jahre länger. Über die Anlage entscheidet die Endschaftsklausel, am besten eine Kaufoption statt einer Kaufpflicht. Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, kostenlos auf contracting.green.
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