Contracting & Mietrecht – § 556c BGB0:45 Min.
    Transkript lesen

    Dürfen Contracting-Kosten auf die Mieter umgelegt werden? Das entscheidet § 556c BGB. Zwei Bedingungen zählen zusammen: Die neue Versorgung ist effizienter und nicht teurer als die Eigenversorgung. Angekündigt wird fristgerecht in Textform. Eine ausdrückliche Zustimmung der Mieter ist nicht nötig. Der Bundesgerichtshof entschied im Mai 2026: Heizten Mieter vorher mit Einzelöfen, ist die Umlage nicht ohne Weiteres möglich. Wir prüfen Ihre Umlagefähigkeit rechtssicher, kostenlos auf contracting.green.

    Erklärvideo · 0:45 Min.

    Contracting & Mietrecht – § 556c BGB

    Wann Wärme-Contracting-Kosten auf Mieter umlagefähig sind: § 556c BGB, verbesserte Effizienz und Kostenneutralität – und was der BGH im Mai 2026 entschieden hat.

    Das sagt das Video

    Dürfen Contracting-Kosten auf die Mieter umgelegt werden? Das entscheidet § 556c BGB. Zwei Bedingungen zählen zusammen: Die neue Versorgung ist effizienter und nicht teurer als die Eigenversorgung. Angekündigt wird fristgerecht in Textform. Eine ausdrückliche Zustimmung der Mieter ist nicht nötig. Der Bundesgerichtshof entschied im Mai 2026: Heizten Mieter vorher mit Einzelöfen, ist die Umlage nicht ohne Weiteres möglich. Wir prüfen Ihre Umlagefähigkeit rechtssicher, kostenlos auf contracting.green.

    Green Contracting

    Ihre eigene Zahl – kostenlos nachrechnen

    Heizkosten, Förderung, Wärmepumpe oder Energiepreise: Unsere Rechner und die kostenlose App „Energie-Rechner für Immobilien“ machen aus dem Video Ihre eigene Rechnung.