Preisgleitklausel im Contracting0:43 Min.
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    Die Preisgleitklausel bestimmt, wie sich Ihr Wärmepreis über die Jahre entwickelt. Zulässig ist sie nur mit einem Kostenelement und einem Marktelement, angemessen gewichtet. Prüfen Sie beide Elemente, offengelegte Indizes mit Gewichtung und eine nachrechenbare Formel. Fehlt ein Element oder ist die Formel intransparent, ist die Klausel unwirksam. Der Bundesgerichtshof erlaubt dem Versorger, eine unwirksame Klausel für die Zukunft anzupassen. Wir vereinbaren eine transparente, AVB-konforme Preisformel – auf contracting.green.

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    Preisgleitklausel im Contracting

    Die Preisgleitklausel ist das sensibelste Vertragselement: zulässig nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV nur mit Kosten- und Marktelement – so prüfen Sie sie richtig.

    Das sagt das Video

    Die Preisgleitklausel bestimmt, wie sich Ihr Wärmepreis über die Jahre entwickelt. Zulässig ist sie nur mit einem Kostenelement und einem Marktelement, angemessen gewichtet. Prüfen Sie beide Elemente, offengelegte Indizes mit Gewichtung und eine nachrechenbare Formel. Fehlt ein Element oder ist die Formel intransparent, ist die Klausel unwirksam. Der Bundesgerichtshof erlaubt dem Versorger, eine unwirksame Klausel für die Zukunft anzupassen. Wir vereinbaren eine transparente, AVB-konforme Preisformel – auf contracting.green.

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