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Bis Ende 2026 müssen alle alten Heizkostenzähler fernablesbar sein. Betroffen sind Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler, die vor Dezember 2021 eingebaut wurden. Wer die Frist verpasst, muss eine Kürzung der Heiz- und Warmwasserkosten um drei Prozent hinnehmen. Seit 2022 gibt es monatliche Verbrauchsinfos – und nur noch smart-meter-fähige Geräte. Die Pflicht bleibt beim Eigentümer – im Contracting übernimmt sie der Wärmelieferant. Wir bringen Ihre Messtechnik fristgerecht in Ordnung – auf contracting.green.
Erklärvideo · 0:44 Min.
Fernablesbare Zähler: Pflicht 2026
Bis 31.12.2026 müssen alte Zähler fernablesbar sein (§ 5 HeizkostenV). Sonst droht die 3-Prozent-Kürzung – per Contracting wird die Pflicht zur umlagefähigen Betriebsposition.
Das sagt das Video
Bis Ende 2026 müssen alle alten Heizkostenzähler fernablesbar sein. Betroffen sind Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler, die vor Dezember 2021 eingebaut wurden. Wer die Frist verpasst, muss eine Kürzung der Heiz- und Warmwasserkosten um drei Prozent hinnehmen. Seit 2022 gibt es monatliche Verbrauchsinfos – und nur noch smart-meter-fähige Geräte. Die Pflicht bleibt beim Eigentümer – im Contracting übernimmt sie der Wärmelieferant. Wir bringen Ihre Messtechnik fristgerecht in Ordnung – auf contracting.green.
Green Contracting
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