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Vor der Unterschrift: Welche Klauseln im Wärmeliefervertrag wirklich zählen. Bei AVB-Verträgen gilt: Erstlaufzeit maximal zehn Jahre, Kündigungsfrist höchstens neun Monate. Die Preisgleitklausel muss ein Kosten- und ein Marktelement enthalten und transparent sein. Die Endschaftsregelung ist die häufigste Quelle versteckter Kosten – klar regeln. Eine Vormerkung macht die Übernahme insolvenzfest – ohne Wahlrecht des Verwalters. Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen – auf contracting.green.
Erklärvideo · 0:39 Min.
Contracting-Vertrag richtig prüfen
Welche Klauseln eines Wärmeliefervertrags vor der Unterschrift zählen: Laufzeit und Kündigung, Preisgleitklausel, Endschaft und Insolvenzschutz.
Das sagt das Video
Vor der Unterschrift: Welche Klauseln im Wärmeliefervertrag wirklich zählen. Bei AVB-Verträgen gilt: Erstlaufzeit maximal zehn Jahre, Kündigungsfrist höchstens neun Monate. Die Preisgleitklausel muss ein Kosten- und ein Marktelement enthalten und transparent sein. Die Endschaftsregelung ist die häufigste Quelle versteckter Kosten – klar regeln. Eine Vormerkung macht die Übernahme insolvenzfest – ohne Wahlrecht des Verwalters. Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen – auf contracting.green.
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