Contracting-Vertrag richtig prüfen0:39 Min.
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    Vor der Unterschrift: Welche Klauseln im Wärmeliefervertrag wirklich zählen. Bei AVB-Verträgen gilt: Erstlaufzeit maximal zehn Jahre, Kündigungsfrist höchstens neun Monate. Die Preisgleitklausel muss ein Kosten- und ein Marktelement enthalten und transparent sein. Die Endschaftsregelung ist die häufigste Quelle versteckter Kosten – klar regeln. Eine Vormerkung macht die Übernahme insolvenzfest – ohne Wahlrecht des Verwalters. Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen – auf contracting.green.

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    Contracting-Vertrag richtig prüfen

    Welche Klauseln eines Wärmeliefervertrags vor der Unterschrift zählen: Laufzeit und Kündigung, Preisgleitklausel, Endschaft und Insolvenzschutz.

    Das sagt das Video

    Vor der Unterschrift: Welche Klauseln im Wärmeliefervertrag wirklich zählen. Bei AVB-Verträgen gilt: Erstlaufzeit maximal zehn Jahre, Kündigungsfrist höchstens neun Monate. Die Preisgleitklausel muss ein Kosten- und ein Marktelement enthalten und transparent sein. Die Endschaftsregelung ist die häufigste Quelle versteckter Kosten – klar regeln. Eine Vormerkung macht die Übernahme insolvenzfest – ohne Wahlrecht des Verwalters. Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen – auf contracting.green.

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