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Heizung mieten oder Contracting? Der Unterschied entscheidet über die Umlage. Anlagenmiete heißt: Gerät mieten. Contracting heißt: gelieferte Wärme in Kilowattstunden kaufen. Die reine Heizungsmiete ist meist nicht umlegbar – die Mietrate ist keine Betriebskosten. Beim Mietmodell bleibt die Betreiberverantwortung bei Ihnen – beim Contracting beim Contractor. Auch bilanziell zählt der Unterschied: Miete kann aktivierungspflichtig sein. Welches Modell rechnet sich? Auf contracting.green.
Erklärvideo · 0:42 Min.
Heizung mieten oder Contracting?
Warum Anlagenmiete und Contracting rechtlich verschieden sind: entscheidend für Umlagefähigkeit, Betreiberpflichten und Bilanz.
Das sagt das Video
Heizung mieten oder Contracting? Der Unterschied entscheidet über die Umlage. Anlagenmiete heißt: Gerät mieten. Contracting heißt: gelieferte Wärme in Kilowattstunden kaufen. Die reine Heizungsmiete ist meist nicht umlegbar – die Mietrate ist keine Betriebskosten. Beim Mietmodell bleibt die Betreiberverantwortung bei Ihnen – beim Contracting beim Contractor. Auch bilanziell zählt der Unterschied: Miete kann aktivierungspflichtig sein. Welches Modell rechnet sich? Auf contracting.green.
Green Contracting
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