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Wärmelieferung heißt: Sie beziehen fertige Wärme statt eine eigene Heizung zu betreiben. Der Begriff ist in Paragraf 556 c gesetzlich definiert – Oberbegriff für Contracting und Fernwärme. Die Kosten sind Betriebskosten – der Preis besteht aus Grund-, Arbeits- und Messpreis. Für die Umstellung im Bestand gelten Effizienzgewinn, Kostenneutralität und Ankündigung. Achtung: Bei vorheriger Selbstversorgung der Mieter greift die Umstellung nicht. Prüfen Sie die Wärmelieferung für Ihr Objekt – auf contracting.green.
Erklärvideo · 0:42 Min.
Wärmelieferung erklärt
Was die gewerbliche Wärmelieferung für Eigentümer, Vermieter und Mieter bedeutet: Legaldefinition, Betriebskosten und Umstellung im Mietverhältnis.
Das sagt das Video
Wärmelieferung heißt: Sie beziehen fertige Wärme statt eine eigene Heizung zu betreiben. Der Begriff ist in Paragraf 556 c gesetzlich definiert – Oberbegriff für Contracting und Fernwärme. Die Kosten sind Betriebskosten – der Preis besteht aus Grund-, Arbeits- und Messpreis. Für die Umstellung im Bestand gelten Effizienzgewinn, Kostenneutralität und Ankündigung. Achtung: Bei vorheriger Selbstversorgung der Mieter greift die Umstellung nicht. Prüfen Sie die Wärmelieferung für Ihr Objekt – auf contracting.green.
Green Contracting
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