KfW · Zuschussaktiv

    KfW 458 2026: bis 80 % Zuschuss für die neue Heizung

    Die KfW bezuschusst mit dem Programm 458 den Einbau einer klimafreundlichen Heizung in bestehenden Wohngebäuden, zum Beispiel eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung, Solarthermie oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Das Programm richtet sich an private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Wer selbst im Haus wohnt, kann zusätzlich Boni bekommen.

    Offizieller Name: BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude · Stand: Merkblatt Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026

    Symbolbild: neue Luft-Wärmepumpe an einem sanierten Einfamilienhaus

    Was ist KfW 458 und wer bekommt die Förderung?

    KfW 458 ist der Zuschuss der KfW für eine neue klimafreundliche Heizung in bestehenden Wohngebäuden. Ihn bekommen private Eigentümer, egal ob selbst genutzt oder vermietet, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Es gibt 30 % Grundförderung. Selbstnutzer erhalten Boni für schnellen Tausch und niedriges Einkommen, zusammen höchstens 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %.

    KfW 458 im Überblick

    Steckbrief KfW 458
    TrägerKfW
    ArtZuschuss
    ZielgruppenPrivatpersonen
    GebäudeWohngebäude
    Förderung30 % Grundförderung; Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (Selbstnutzer, bis 31.01.2027; dann 12/8/4 %, ab Antrag 01.08.2028 entfallen); Einkommensbonus 40/30/10 % bei zvE ≤30/40/50 T€ (Familienzuschlag 10.000 € bei Kind <18); max. 70 %, bei ≤30 T€ (mit Kind ≤40 T€) max. 80 %
    KonditionenFörderfähige Kosten: 28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE); 1. WE sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € bis 22.000 € ab 01.08.2030; Mindestinvestition 300 €; Kumulierung bis 60 %; nicht mit §35a/35c EStG; Ergänzungskredit 358/359
    AntragBzA durch Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer; Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung; Antrag im Portal 'Meine KfW' VOR Vorhabenbeginn; Umsetzung binnen 36 Monaten
    ContractingJa: Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig; vertragliche Raten bis 10 Jahre als förderfähige Kosten, ohne Betrieb/Instandhaltung/Energiebezug
    Statusaktiv
    StandMerkblatt Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026
    Quelle

    Abkürzungen: WE = Wohneinheit · zvE = zu versteuerndes Einkommen · T€ = Tausend Euro · BzA = Bestätigung zum Antrag (gBzA: gewerblich)

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen ist KfW 458 geeignet?

    • Selbstnutzer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, die eine alte Heizung ersetzen
    • Private Vermieter von Wohngebäuden – sie erhalten die 30 % Grundförderung, aber keine Boni
    • Wohnungseigentümergemeinschaften für das Gemeinschaftseigentum
    • Nicht geeignet, wenn Sie als GbR, Unternehmen oder Wohnungsunternehmen beantragen – dafür gibt es KfW 459; auch Nießbraucher sind ausgeschlossen
    • Nicht geeignet, wenn das Gebäude jünger als 5 Jahre ist oder die Arbeiten schon begonnen haben

    So stellen Sie den Antrag

    1. Angebot eines Fachbetriebs einholen und den Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung abschließen (Bedingung: Förderzusage).
    2. Die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) von einem Energieeffizienz-Experten oder vom Fachunternehmen erstellen lassen.
    3. Den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen – unbedingt vor Vorhabenbeginn.
    4. Nach der Zusage die Heizung einbauen und das Heizungsverteilsystem optimieren lassen (hydraulischer Abgleich). Dafür haben Sie 36 Monate Zeit.
    5. Die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) und die Rechnungen hochladen. Danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist die KfW-458-Förderung 2026?

    Es gibt 30 % Grundförderung. Selbstnutzer bekommen bis 31.01.2027 einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %, wenn sie eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Dazu kommt ein Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 €. Insgesamt sind höchstens 70 % möglich, bei niedrigem Einkommen 80 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit – rechnerisch also bis zu 19.600 € bzw. 22.400 € Zuschuss.

    Welche Voraussetzungen gelten für KfW 458?

    Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein, das Heizungsverteilsystem wird optimiert, und die Mindestinvestition beträgt 300 €. Den Antrag stellen Sie vor Vorhabenbeginn. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist erlaubt. Bei kommunalem Anschluss- und Benutzungszwang wird nur der Anschluss an das Wärmenetz gefördert.

    Kann ich KfW 458 mit anderen Förderungen kombinieren?

    Laut Merkblatt sind zusammen mit anderen öffentlichen Mitteln bis 60 % möglich. Für dieselben Kosten stellen Sie nur einen Antrag, entweder bei der KfW oder beim BAFA. Eine Steuerermäßigung nach § 35a oder § 35c EStG ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Für den Eigenanteil gibt es den Ergänzungskredit 358/359. Auch Raten aus Miete, Leasing oder Contracting sind für bis zu 10 Jahre förderfähig.

    Bis wann kann ich KfW 458 beantragen und was ändert sich?

    Das Programm ist aktiv, die Richtlinie läuft bis 31.12.2030. Ab 01.02.2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 €, und der Klimageschwindigkeitsbonus fällt auf 12 %. Für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er ganz. Laut Richtlinie ist ab dem ersten Quartal 2027 außerdem vorgesehen, Wärmepumpen nur noch mit 15 % Grundförderung plus 15 % Bonus bei EU-Herkunft zu fördern – das genaue Startdatum steht noch nicht fest.

    Unsicher, ob das Programm passt?

    Der Förder-Finder zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen.

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