KfW · Zuschussaktiv

    KfW 266 Gewerbe zu Wohnen: 30 % Zuschuss je Wohnung

    Mit „Gewerbe zu Wohnen“ fördert die KfW den Umbau leerstehender Büros, Läden oder anderer Gewerbeflächen zu Wohnungen. Es gibt einen Zuschuss je neu entstehender Wohneinheit. Das Programm lässt sich mit der Effizienzhaus-Förderung KfW 261 kombinieren.

    Offizieller Name: Gewerbe zu Wohnen – Investitionszuschuss · Stand: Merkblatt Stand 07/2026

    Symbolbild: Förderantrag am Laptop, daneben Ordner, Taschenrechner und Kaffeetasse

    Was ist KfW 266 und wer bekommt die Förderung?

    KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“ ist ein Zuschuss für den Umbau leerstehender Gewerbeflächen zu Wohnungen. Gefördert werden 30 % der Kosten, höchstens auf 100.000 € förderfähige Kosten je neu entstehender Wohneinheit. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, Wohnungsunternehmen, Privatpersonen und Kommunen. Für Unternehmen gelten die De-minimis-Grenzen.

    KfW 266 im Überblick

    Steckbrief KfW 266
    TrägerKfW
    ArtZuschuss
    ZielgruppenUnternehmen, Wohnungswirtschaft, Bauträger, Privatpersonen, Kommunen
    GebäudeWohn- und Nichtwohngebäude
    Förderung30 % auf max. 100.000 € förderfähige Kosten pro neu entstehender Wohneinheit
    KonditionenDe-minimis-Grenzen (300.000 € in 3 Jahren); Umsetzung binnen 54 Monaten; kombinierbar mit BEG WG 261
    AntragMeine KfW, vor Vorhabenbeginn, BzA durch Energieeffizienz-Experten*
    Contractingim Merkblatt nicht gesondert geregelt
    Statusaktiv
    StandMerkblatt Stand 07/2026
    Quelle

    * noch nicht abschließend aus einer Primärquelle belegt – bitte im Merkblatt prüfen.

    Abkürzungen: BzA = Bestätigung zum Antrag (gBzA: gewerblich)

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen ist KfW 266 geeignet?

    • Eigentümer leerstehender Büros, Läden oder Gewerbeflächen
    • Wohnungsunternehmen, Bauträger und Projektentwickler
    • Private Eigentümer und Kommunen mit passenden Flächen
    • Nicht geeignet, wenn die De-minimis-Grenze (300.000 € in 3 Jahren) bereits ausgeschöpft ist
    • Nicht geeignet für Umbauten, die nicht innerhalb von 54 Monaten fertig werden

    So stellen Sie den Antrag

    1. Umbau planen und Zahl der neuen Wohneinheiten festlegen.
    2. Energieeffizienz-Experten einbinden; laut unserer Recherche ist eine Bestätigung zum Antrag nötig – Details im Merkblatt.
    3. De-minimis-Erklärung vorbereiten (bei Unternehmen).
    4. Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen – vor Vorhabenbeginn.
    5. Umbau innerhalb von 54 Monaten abschließen und nachweisen; danach Auszahlung.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist der Zuschuss bei KfW 266?

    30 % auf höchstens 100.000 € förderfähige Kosten je neu entstehender Wohneinheit – rechnerisch also bis 30.000 € je Wohnung.

    Welche Voraussetzungen gelten?

    Leerstehende Gewerbeflächen werden zu Wohnraum umgebaut, die Umsetzung erfolgt binnen 54 Monaten, und der Antrag wird vor Vorhabenbeginn gestellt. Unternehmen müssen die De-minimis-Grenzen beachten.

    Kann ich KfW 266 mit KfW 261 kombinieren?

    Ja, laut Merkblatt ist „Gewerbe zu Wohnen“ mit der Effizienzhaus-Förderung KfW 261 kombinierbar.

    Seit wann gibt es KfW 266?

    Das Programm ist neu und aktiv. Das aktuelle Merkblatt hat den Stand 07/2026.

    Unsicher, ob das Programm passt?

    Der Förder-Finder zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen.

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