KfW · Kredit mit Tilgungszuschussaktiv

    KfW 261: Kredit bis 150.000 € für die Sanierung

    Mit dem Kredit 261 finanziert die KfW die Komplettsanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus. Seit der Reform werden nur noch Effizienzhäuser der Klassen „EE“ oder „NH“ gefördert. Je besser der erreichte Standard, desto höher der Tilgungszuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.

    Offizieller Name: BEG Wohngebäude – Kredit (Sanierung zum Effizienzhaus) · Stand: Merkblatt Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026

    Symbolbild: Sanierung eines Einfamilienhauses mit Fassadendämmung und Wärmepumpe

    Was ist KfW 261 und wer bekommt den Kredit?

    KfW 261 ist ein Förderkredit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus. Es gibt bis zu 150.000 € je Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss von 0 bis 10 % je nach Standard, plus Boni. Beantragen können ihn private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Contractoren über ihre Hausbank, vor Beginn des Vorhabens.

    KfW 261 im Überblick

    Steckbrief KfW 261
    TrägerKfW
    ArtKredit mit Tilgungszuschuss
    ZielgruppenPrivatpersonen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft
    GebäudeWohngebäude
    FörderungTilgungszuschuss: EH Denkmal EE 5 %, EH 85 EE 0 %, EH 70 EE 0 %, EH 55 EE 5 %, EH 40 EE 10 %; NH +5; WPB +10 (nicht Denkmal); SerSan +15 (EH 55/40) bzw. +5 (EH 70); Fachplanung/Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung je 50 %
    Konditionenbis 150.000 €/WE; Fachplanung 10.000 € EFH/ZFH bzw. 4.000 €/WE, max. 40.000 €; jedes EH braucht ≥65 % EE/Abwärme; nur EE-Wärmeerzeuger; Kumulierung max. 60 %; kombinierbar mit 266; nicht mit KRL/KWKG/EEG/BEW für dieselben Kosten
    AntragHausbank vor Vorhabenbeginn; BzA durch Energieeffizienz-Experten (Pflicht); Beratungsgespräch vor Vertragsschluss
    ContractingNicht-Eigentümer (z. B. Contractor) antragsberechtigt, wenn Eigentümer informiert
    Statusaktiv
    StandMerkblatt Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026
    Quelle

    Abkürzungen: WE = Wohneinheit · BzA = Bestätigung zum Antrag (gBzA: gewerblich) · EH/EG = Effizienzhaus/Effizienzgebäude · EE = erneuerbare Energien · NH = Nachhaltigkeitsklasse · WPB = Worst Performing Building (energetisch schlechtestes Gebäude) · SerSan = serielle Sanierung

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen ist KfW 261 geeignet?

    • Eigentümer, die ein Wohngebäude umfassend sanieren und einen Effizienzhaus-Standard erreichen wollen
    • Wohnungsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen
    • Contractoren, wenn der Eigentümer informiert ist
    • Nicht geeignet für Kommunen als Gebietskörperschaft – sie nutzen KfW 264 oder 464
    • Oft weniger lohnend für Effizienzhaus 85 oder 70, weil es dort keinen Tilgungszuschuss gibt; dann können Einzelmaßnahmen günstiger sein

    So stellen Sie den Antrag

    1. Energieeffizienz-Experten beauftragen (Pflicht) und den Zielstandard festlegen.
    2. Das vorgeschriebene Beratungsgespräch vor Abschluss der Verträge führen und dokumentieren (Details im Merkblatt).
    3. Die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vom Experten erstellen lassen.
    4. Kredit über die Hausbank beantragen – vor Vorhabenbeginn.
    5. Sanierung umsetzen; der Experte bestätigt den erreichten Standard. Danach wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist der Tilgungszuschuss bei KfW 261?

    Effizienzhaus Denkmal EE 5 %, Effizienzhaus 85 EE und 70 EE 0 %, Effizienzhaus 55 EE 5 %, Effizienzhaus 40 EE 10 %. Die NH-Klasse bringt 5 Punkte mehr, der Bonus „Worst Performing Building“ 10 Punkte (nicht bei Denkmal), serielle Sanierung 15 Punkte bei EH 55/40 bzw. 5 bei EH 70. Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung werden mit 50 % gefördert.

    Muss ich 65 % erneuerbare Energien nachweisen?

    Für die Förderung ja: Jedes geförderte Effizienzhaus muss mindestens 65 % des Wärme- und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien oder Abwärme decken, und nur Wärmeerzeuger auf EE-Basis werden gefördert. Wichtig zur Einordnung: Die gesetzliche 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz seit 29.07.2026 abgeschafft. Für die Förderung als Effizienzhaus verlangt die KfW laut Merkblatt aber weiterhin mindestens 65 % erneuerbare Energien oder Abwärme.

    Kann ich KfW 261 mit anderen Förderungen kombinieren?

    Bis maximal 60 % öffentliche Förderung insgesamt. Kombinierbar ist der Kredit mit Gewerbe zu Wohnen (KfW 266). Nicht für dieselben Kosten zusammen mit Kommunalrichtlinie, KWKG, EEG oder BEW.

    Ist KfW 261 aktuell beantragbar?

    Ja, unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Das Merkblatt hat den Stand 09/2026 und gilt ab 24.09.2026. Die Tilgungszuschüsse sind mit der Reform deutlich gesunken.

    Unsicher, ob das Programm passt?

    Der Förder-Finder zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen.

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