Was ist BAFA BEG EM Anlagentechnik und wer bekommt die Förderung?
Die BAFA-Förderung Anlagentechnik ist ein Zuschuss von 15 % für Technik außer der Heizung: Lüftung mit Wärmerückgewinnung, digitale Verbrauchsoptimierung im Wohnhaus sowie Gebäudeautomation und Kälte in Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Unternehmen, Kommunen, Wohnungsunternehmen und Contractoren. Mit Sanierungsfahrplan sind ab 30.000 € Ausgaben 5 Prozentpunkte mehr möglich.
BAFA BEG EM Anlagentechnik im Überblick
| Träger | BAFA |
|---|---|
| Art | Zuschuss |
| Zielgruppen | Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Kommunen |
| Gebäude | Wohn- und Nichtwohngebäude |
| Förderung | 15 %; iSFP-Bonus +5 % (ab 30.000 €) |
| Konditionen | Höchstgrenzen wie Gebäudehülle (gemeinsamer Topf); PV/Batteriespeicher nicht förderfähig |
| Antrag | Energieeffizienz-Experte Pflicht; BAFA vor Vorhabenbeginn |
| Contracting | Contractoren antragsberechtigt (Nr. 6.1) |
| Status | aktiv |
| Stand | BEG EM 17.08.2026 / BAFA 07/2026 |
| Quelle |
Abkürzungen: iSFP = individueller Sanierungsfahrplan
Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.
Für wen ist BAFA BEG EM Anlagentechnik geeignet?
- Eigentümer, die eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einbauen
- Unternehmen und Kommunen, die Gebäudeautomation, Regelungstechnik oder Kälte in Nichtwohngebäuden modernisieren
- Contractoren, die solche Anlagen für Kunden umsetzen
- Nicht geeignet für Photovoltaik und Batteriespeicher – sie sind ausdrücklich nicht förderfähig
- Nicht geeignet für den Tausch des Wärmeerzeugers – dafür gibt es die Heizungsförderung der KfW
So stellen Sie den Antrag
- Energieeffizienz-Experten beauftragen (Pflicht).
- Angebote einholen; ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist erlaubt.
- Antrag beim BAFA stellen – vor Vorhabenbeginn.
- Nach dem Bescheid die Anlage einbauen lassen.
- Nachweise einreichen; danach wird ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für Lüftung und Anlagentechnik?
15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit individuellem Sanierungsfahrplan sind 5 Prozentpunkte mehr möglich, aber nur ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben und nur auf den Teil über der Basis-Höchstgrenze.
Welche Höchstgrenzen gelten?
Die gleichen wie bei der Gebäudehülle, denn Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung teilen sich einen gemeinsamen Topf: bei Wohngebäuden 30.000 € für die erste Wohneinheit (mit iSFP-Bonus 60.000 €), bei Nichtwohngebäuden 500 € je m² Nettogrundfläche.
Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Für den Eigenanteil gibt es Ergänzungskredite (358/359 für Wohngebäude, 523 für Nichtwohngebäude). Dieselben Kosten dürfen Sie nur einmal fördern lassen.
Gibt es die Förderung aktuell?
Ja. Sie beruht auf der Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026, die seit 21.07.2026 gilt und bis 31.12.2030 läuft.


