BAFA · Zuschussaktiv

    BAFA Anlagentechnik: 15 % für Lüftung und Steuerung

    Unter „Anlagentechnik“ fördert das BAFA Technik außer der Heizung selbst: Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, in Wohngebäuden auch „Efficiency Smart Home“, in Nichtwohngebäuden Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation und Kälteanlagen. Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden.

    Offizieller Name: BEG Einzelmaßnahmen – Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung/WRG, Efficiency Smart Home, MSR/Gebäudeautomation und Kälte in NWG) · Stand: BEG EM 17.08.2026 / BAFA 07/2026

    Symbolbild: Förderantrag am Laptop, daneben Ordner, Taschenrechner und Kaffeetasse

    Was ist BAFA BEG EM Anlagentechnik und wer bekommt die Förderung?

    Die BAFA-Förderung Anlagentechnik ist ein Zuschuss von 15 % für Technik außer der Heizung: Lüftung mit Wärmerückgewinnung, digitale Verbrauchsoptimierung im Wohnhaus sowie Gebäudeautomation und Kälte in Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Unternehmen, Kommunen, Wohnungsunternehmen und Contractoren. Mit Sanierungsfahrplan sind ab 30.000 € Ausgaben 5 Prozentpunkte mehr möglich.

    BAFA BEG EM Anlagentechnik im Überblick

    Steckbrief BAFA BEG EM Anlagentechnik
    TrägerBAFA
    ArtZuschuss
    ZielgruppenPrivatpersonen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Kommunen
    GebäudeWohn- und Nichtwohngebäude
    Förderung15 %; iSFP-Bonus +5 % (ab 30.000 €)
    KonditionenHöchstgrenzen wie Gebäudehülle (gemeinsamer Topf); PV/Batteriespeicher nicht förderfähig
    AntragEnergieeffizienz-Experte Pflicht; BAFA vor Vorhabenbeginn
    ContractingContractoren antragsberechtigt (Nr. 6.1)
    Statusaktiv
    StandBEG EM 17.08.2026 / BAFA 07/2026
    Quelle

    Abkürzungen: iSFP = individueller Sanierungsfahrplan

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen ist BAFA BEG EM Anlagentechnik geeignet?

    • Eigentümer, die eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einbauen
    • Unternehmen und Kommunen, die Gebäudeautomation, Regelungstechnik oder Kälte in Nichtwohngebäuden modernisieren
    • Contractoren, die solche Anlagen für Kunden umsetzen
    • Nicht geeignet für Photovoltaik und Batteriespeicher – sie sind ausdrücklich nicht förderfähig
    • Nicht geeignet für den Tausch des Wärmeerzeugers – dafür gibt es die Heizungsförderung der KfW

    So stellen Sie den Antrag

    1. Energieeffizienz-Experten beauftragen (Pflicht).
    2. Angebote einholen; ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist erlaubt.
    3. Antrag beim BAFA stellen – vor Vorhabenbeginn.
    4. Nach dem Bescheid die Anlage einbauen lassen.
    5. Nachweise einreichen; danach wird ausgezahlt.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist die Förderung für Lüftung und Anlagentechnik?

    15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit individuellem Sanierungsfahrplan sind 5 Prozentpunkte mehr möglich, aber nur ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben und nur auf den Teil über der Basis-Höchstgrenze.

    Welche Höchstgrenzen gelten?

    Die gleichen wie bei der Gebäudehülle, denn Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung teilen sich einen gemeinsamen Topf: bei Wohngebäuden 30.000 € für die erste Wohneinheit (mit iSFP-Bonus 60.000 €), bei Nichtwohngebäuden 500 € je m² Nettogrundfläche.

    Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

    Für den Eigenanteil gibt es Ergänzungskredite (358/359 für Wohngebäude, 523 für Nichtwohngebäude). Dieselben Kosten dürfen Sie nur einmal fördern lassen.

    Gibt es die Förderung aktuell?

    Ja. Sie beruht auf der Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026, die seit 21.07.2026 gilt und bis 31.12.2030 läuft.

    Unsicher, ob das Programm passt?

    Der Förder-Finder zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen.

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