Kommunen · Recht & Vergabe

    Beschlussvorlage Contracting: so bringen Sie Wärmelieferung durch den Gemeinderat

    Stand: 11. Oktober 2026

    Was gehört in eine Beschlussvorlage Contracting?

    Eine Beschlussvorlage Contracting beschreibt den Sachverhalt, vergleicht die Varianten Eigenbau und Contracting, enthält den Wirtschaftlichkeitsvergleich über die Laufzeit, die Auswirkungen auf den Haushalt, die haushaltsrechtliche Einordnung, das geplante Vergabeverfahren und die Klimawirkung. Der Beschluss ermächtigt die Verwaltung, auszuschreiben, die Kommunalaufsicht zu beteiligen und danach den Vertrag zu schließen.

    Eine Beschlussvorlage Contracting ist für viele Verwaltungen Neuland. Ein Wärmeliefervertrag bindet die Kommune 10 bis 15 Jahre und erreicht schnell Summen, die über die Zuständigkeit der Bürgermeisterin oder des Landrats hinausgehen. Dann entscheidet der Gemeinderat oder der Kreistag.

    Mustervorlagen dafür gibt es online kaum. Diese Seite zeigt, wann ein Beschluss nötig ist, welche Bestandteile eine tragfähige Vorlage hat und in welcher Reihenfolge Rat, Kommunalaufsicht und Vertrag kommen. Unten finden Sie einen Mustertext zum Kopieren und Anpassen.

    Wann braucht Contracting einen Gemeinderatsbeschluss?

    Ob der Rat entscheiden muss, regeln Gemeindeordnung und Hauptsatzung. Geschäfte der laufenden Verwaltung erledigt die Verwaltungsspitze allein. Alles darüber hinaus, etwa langfristige Verpflichtungen oberhalb der Wertgrenzen der Hauptsatzung, braucht einen Beschluss des Rats oder eines beschließenden Ausschusses.

    Bei Contracting ist ein Ratsbeschluss in der Regel sinnvoll, auch wenn er nicht zwingend wäre. Die Laufzeit ist lang, die Gesamtsumme hoch, und die Kommunalaufsicht prüft, ob die zuständigen Gremien beteiligt waren. In Hessen kann Wärmelieferung mit Anlage beim Contractor nach der dena-Analyse als Geschäft der laufenden Verwaltung gelten. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, entscheidet im Einzelfall die Kommunalaufsicht.

    Bestandteile einer guten Beschlussvorlage

    Eine Vorlage überzeugt, wenn sie die Fragen beantwortet, die im Rat ohnehin gestellt werden. Die folgenden Abschnitte haben sich bewährt.

    • Sachverhalt: Zustand der Heizung, Verbräuche, Handlungsbedarf und Zeitdruck
    • Varianten: Eigenbau, Wärmelieferung durch einen Contractor, gegebenenfalls Energiespar-Contracting oder Anschluss an ein Wärmenetz
    • Wirtschaftlichkeitsvergleich über die gesamte Laufzeit, siehe Wirtschaftlichkeitsvergleich
    • Finanzierung und Haushalt: Investitionsbedarf beim Eigenbau, jährliche Zahlungen beim Contracting, Haushaltsstelle
    • Haushaltsrecht und Aufsicht: Einstufung des Vertrags und Anzeige- oder Genehmigungspflicht, siehe Haushaltsrecht
    • Vergabe: Verfahrensart, Zeitplan und Zuschlagskriterien, siehe Vergabe von Contracting
    • Förderung: wer beantragt, etwa der Contractor über KfW 522
    • Klimawirkung: erwartete CO2-Minderung und Bezug zu Klimazielen oder Wärmeplan

    Muster-Beschlussvorlage zum Kopieren

    Beschlussvorlage Nr. [Nummer] – öffentliche Sitzung des [Gemeinderats / Kreistags] am [Datum]
    
    Betreff: Wärmeversorgung der Liegenschaft(en) [Name, Adresse] – Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung eines Wärmeliefer-Contractings
    
    Beschlussvorschlag:
    1. Der [Rat] nimmt den Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Eigenrealisierung und Wärmeliefer-Contracting (Anlage [Nr.]) zur Kenntnis.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wärmeversorgung der genannten Liegenschaft(en) als Wärmeliefer-Contracting mit einer Laufzeit von bis zu [Anzahl] Jahren nach den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften auszuschreiben.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag – soweit nach [Gemeindeordnung des Landes, §] erforderlich – vor Vertragsschluss der Kommunalaufsicht [anzuzeigen / zur Genehmigung vorzulegen].
    4. Über die Vergabe entscheidet der [Rat / zuständige Ausschuss] nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
    
    Sachverhalt:
    Die Heizungsanlage der Liegenschaft [Name] wurde [Baujahr] errichtet. [Zustand, Störungen, Ersatzteillage, Energieverbrauch der letzten drei Jahre in kWh und Euro.] Aus [Gesetz/Ziel: z. B. Energieeffizienzgesetz, Gebäudemodernisierungsgesetz, Klimaschutzbeschluss vom (Datum)] ergibt sich Handlungsbedarf.
    
    Varianten:
    A) Eigenrealisierung: Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb durch die [Kommune]; Investition ca. [Betrag] Euro, Personalbedarf [Angabe].
    B) Wärmeliefer-Contracting: Ein Contractor plant, finanziert, errichtet und betreibt die Anlage; sie bleibt in seinem Eigentum. Die [Kommune] zahlt einen Grund- und Arbeitspreis für die gelieferte Wärme.
    
    Wirtschaftlichkeit:
    Barwertvergleich über [Anzahl] Jahre inklusive Investition, Förderung, Finanzierung, Instandhaltung, Personal, Energie und Risiken (Anlage [Nr.]). Ergebnis: [Variante] ist um [Betrag] Euro (Barwert) günstiger.
    
    Haushaltsrechtliche Einordnung:
    Nach Einschätzung der Verwaltung handelt es sich [nicht] um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft im Sinne von [§ Gemeindeordnung], weil [Begründung, z. B. Anlage verbleibt im Eigentum des Contractors, Zahlung nur für gelieferte Energie]. [Abstimmung mit der Kommunalaufsicht am (Datum).]
    
    Finanzielle Auswirkungen:
    Jährliche Kosten ca. [Betrag] Euro im Ergebnishaushalt, Produkt [Nummer]. Bisherige Energie- und Wartungskosten: [Betrag] Euro.
    
    Klimawirkung:
    Voraussichtliche CO2-Minderung ca. [Menge] Tonnen pro Jahr gegenüber dem Bestand.
    
    Anlagen:
    [Nr.] Wirtschaftlichkeitsvergleich, [Nr.] Zeitplan Vergabe, [Nr.] Stellungnahme Kämmerei

    Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen. Unverbindlicher Textbaustein, keine Rechtsberatung; Gliederung und Zuständigkeiten richten sich nach Ihrer Gemeindeordnung und Geschäftsordnung.

    Die richtige Reihenfolge: Rat, Aufsicht, Vertrag

    Ein häufiger Fehler ist die falsche Reihenfolge. Ist der Vertrag anzeige- oder genehmigungspflichtig, darf er erst unterschrieben werden, wenn der Rat beschlossen hat und die Kommunalaufsicht beteiligt wurde. In NRW gilt zum Beispiel bei kreditähnlichen Geschäften eine Anzeige einen Monat vor Vertragsschluss.

    1. Grundsatzbeschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, Contracting zu prüfen und auszuschreiben.
    2. Frühe Abstimmung mit der Kommunalaufsicht über Einstufung und benötigte Unterlagen.
    3. Vergabeverfahren mit Wirtschaftlichkeitsvergleich auf Basis der Angebote.
    4. Zuschlagsbeschluss im Rat oder im zuständigen Ausschuss.
    5. Anzeige oder Genehmigung bei der Kommunalaufsicht, falls erforderlich.
    6. Vertragsschluss und Information der Bieter, dann Planung und Bau.

    Typische Rückfragen im Rat und gute Antworten

    In Ratssitzungen kommen bei Contracting immer wieder dieselben Fragen. Wer sie in der Vorlage beantwortet, spart eine zweite Lesung.

    Häufige Fragen aus Rat und Kreistag
    FrageAntwort in der Vorlage
    Ist Contracting nicht teurer als selbst bauen?Wirtschaftlichkeitsvergleich über die Laufzeit mit allen Kosten, inklusive Personal und Instandhaltung
    Ist das nicht ein versteckter Kredit?Einstufung nach Landesrecht; Wärmelieferung mit Anlage beim Contractor ist in der Regel nicht kreditähnlich
    Was passiert, wenn der Contractor pleitegeht?Sicherheiten, Eintrittsrecht und Endschaftsregelung im Vertrag
    Was passiert nach 15 Jahren?Endschaftsregelung: Verlängerung, Übernahme zum Restwert oder Rückbau
    Warum nicht die eigenen Stadtwerke?Variantenprüfung, Vergaberecht und In-house-Voraussetzungen, siehe Stadtwerke oder Contractor
    Wie entwickeln sich die Preise?Preisgleitklausel mit öffentlichen Indizes, Beispielrechnung

    Was der Beschluss für die Kommune bewirkt

    Mit einem sauberen Beschluss kann die Verwaltung zügig ausschreiben und die Kommunalaufsicht gezielt einbinden. Beim Wärmeliefer-Contracting plant, finanziert und betreibt der Contractor die Anlage, auch der Störungsdienst liegt bei ihm. Der Haushalt trägt keine Investition, sondern laufende Kosten für die gelieferte Wärme.

    Die Förderung kann der Contractor über KfW 522 selbst beantragen. Green Contracting liefert auf Wunsch die Zahlen für Sachverhalt und Wirtschaftlichkeitsvergleich, die Entscheidung bleibt beim Rat. Mehr zum Modell unter Wärmecontracting.

    Häufige Fragen

    Muss der Gemeinderat einem Contracting-Vertrag immer zustimmen?

    Nicht immer. Es kommt auf Gemeindeordnung, Hauptsatzung und Höhe der Verpflichtung an. Wegen der langen Laufzeit und der Gesamtsumme ist ein Ratsbeschluss in der Praxis meist erforderlich oder zumindest sinnvoll.

    Wann wird die Kommunalaufsicht eingeschaltet?

    Am besten früh zur Abstimmung und formal nach dem Ratsbeschluss, bevor der Vertrag unterschrieben wird. Ob eine Anzeige oder Genehmigung nötig ist, hängt vom Landesrecht und vom Modell ab.

    Gilt das auch für den Kreistag?

    Ja, für Landkreise gilt dasselbe Prinzip nach der Landkreisordnung. Statt des Gemeinderats beschließt der Kreistag oder sein zuständiger Ausschuss. Typische Objekte sind Berufsschulen, Kreiskrankenhäuser und Verwaltungsgebäude.

    Reicht ein Beschluss oder braucht es zwei?

    Viele Kommunen fassen zwei: einen Grundsatzbeschluss vor der Ausschreibung und einen Zuschlagsbeschluss danach. Das schafft Rückhalt für die Ausschreibung und Klarheit über das konkrete Angebot.

    Darf ich den Mustertext auf dieser Seite verwenden?

    Ja, er ist als Arbeitshilfe gedacht. Passen Sie ihn an Ihre Gemeindeordnung, Ihre Hauptsatzung und das konkrete Objekt an. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung durch Ihr Rechtsamt.

    Hilft Green Contracting bei der Vorlage?

    Wir liefern Verbrauchsauswertung, technisches Konzept und Wirtschaftlichkeitsvergleich als Grundlage. Die Vorlage selbst schreibt die Verwaltung, denn sie muss die Varianten neutral darstellen.

    Titelseite des Reports „Kommunen-Benchmark & Checklisten 2026“
    Kostenlos · PDF · 17 SeitenGratis-Report · Kesselhaus

    Kommunen-Benchmark & Checklisten 2026

    Kennwerte, Gesetze, Förderung und 8 Checklisten für kommunale Gebäude

    Das bekommen Sie

    • 7 Kapitel aus dem Kesselhaus-Podcast als Lese-Report
    • Alle Kennzahlen mit Rechenbeispiel aus dem Podcast
    • Checkliste „Was Sie morgen prüfen sollten“ in jedem Kapitel
    • Direktlinks zu den kostenlosen Rechnern

    Inhalt

    1. 01Die Lage der Kommunen 2026 in Zahlen
    2. 02Benchmark: Wärmekennwerte kommunaler Gebäude
    3. 03Welche Gesetze jetzt gelten
    4. 04Fristen-Kalender 2026 bis 2030

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