Was verlangt das Vergaberecht beim Contracting?
Nach dem Vergaberecht ist Wärmeliefer-Contracting in der Regel ein Dienstleistungsauftrag nach der VgV. Wegen der langen Laufzeit liegt der Auftragswert fast immer über der EU-Schwelle von 216.000 €, also wird EU-weit ausgeschrieben. Üblich ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und funktionaler Leistungsbeschreibung, wenn § 14 Abs. 3 VgV es trägt.
Das Vergaberecht gilt beim Contracting wie bei jedem anderen öffentlichen Auftrag. Eine Kommune darf einen Wärmeliefervertrag über 10 bis 20 Jahre nicht einfach freihändig vergeben. Für Kämmerei und Bauamt stellen sich drei Fragen: Welche Vorschriften gelten, welches Verfahren passt und wie lange dauert es bis zur ersten Wärme?
Die Vergabe ist zugleich eine der Mindestanforderungen der Kommunalaufsicht. Die dena nennt die Einhaltung des Vergaberechts in ihrer Länderanalyse von 2024 neben dem Wirtschaftlichkeitsvergleich als Voraussetzung in allen 16 Ländern. Allgemeine Grundlagen zur Ausschreibung finden Sie unter Contracting-Ausschreibung. Diese Seite behandelt den kommunalen Ablauf.
- 216.000 €EU-Schwelle für Liefer- und Dienstleistungen von Kommunen seit 01.01.2026Quelle: Vergabeblog, 01/2026
- 5.404.000 €EU-Schwelle für Bauaufträge und Konzessionen seit 01.01.2026Quelle: Vergabeblog, 01/2026
- 6–12 Monatetypische Dauer bis Lieferbeginn bei Energieliefer-ContractingQuelle: vedec
Welche Vorschriften gelten für die Contracting-Ausschreibung einer Kommune?
Beim Energieliefer-Contracting steht die Lieferung von Wärme im Vordergrund, nicht der Bau der Anlage. Der Leitfaden der Contracting-Initiative Bayern ordnet es deshalb als Dienstleistungsauftrag nach der Vergabeverordnung (VgV) ein. Maßgeblich ist der geschätzte Auftragswert über die gesamte Laufzeit. Bei 10 bis 20 Jahren Wärmelieferung liegt er fast immer über 216.000 €, der EU-Schwelle für Kommunen seit dem 01.01.2026.
Eine Dienstleistungskonzession mit der höheren Schwelle von 5.404.000 € kommt nur in Betracht, wenn das Betriebsrisiko tatsächlich beim Contractor liegt, etwa weil er Wärme an Dritte im Quartier verkauft. Beliefert er nur kommunale Liegenschaften mit gesicherter Abnahme, liegt in der Regel ein öffentlicher Auftrag vor. Diese Abgrenzung sollte die Vergabestelle im Einzelfall prüfen.
Unterhalb der EU-Schwelle gilt das Landesvergaberecht. Das Vergabebeschleunigungsgesetz des Bundes ist seit dem 01.07.2026 in Kraft. Seine neuen Wertgrenzen, etwa für Direktaufträge des Bundes bis 50.000 €, gelten für Kommunen aber nicht automatisch. Entscheidend bleibt, was Ihr Land vorgibt.
| Auftragsart | Schwelle (netto) | Bedeutung für Contracting |
|---|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 216.000 € | Regelfall bei Wärmeliefer-Contracting, fast immer überschritten |
| Bauaufträge | 5.404.000 € | relevant, wenn Bauleistungen den Auftrag prägen |
| Konzessionen | 5.404.000 € | nur wenn das Betriebsrisiko beim Contractor liegt |
Quelle: Vergabeblog vom 21.01.2026, gültig seit 01.01.2026. Ersetzt keine Prüfung durch die Vergabestelle.
Welche Verfahrensart passt: offen, nicht offen oder Verhandlungsverfahren?
Nach § 14 Abs. 2 VgV kann die Kommune frei zwischen offenem und nicht offenem Verfahren wählen. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nur zulässig, wenn ein Fall des § 14 Abs. 3 VgV vorliegt. Die dena weist darauf hin, dass diese Wahl besonders zu begründen und zu dokumentieren ist.
Beim Contracting liegen die Gründe oft vor: Die Kommune beschreibt das Ziel (Wärme in bestimmter Menge und Qualität), nicht die Technik. Die Bieter entwickeln eigene Konzepte, etwa Wärmepumpe, Pellets oder Blockheizkraftwerk. Die Preis- und Vertragsstruktur über viele Jahre ist komplex und muss verhandelt werden.
- Nr. 1: Die Bedürfnisse lassen sich nicht mit verfügbaren Standardlösungen erfüllen.
- Nr. 2: Der Auftrag umfasst konzeptionelle oder innovative Lösungen.
- Nr. 3: Art, Komplexität oder rechtlich-finanzielle Rahmenbedingungen erfordern vorherige Verhandlungen.
- Nr. 4: Die Leistung lässt sich technisch nicht genau genug beschreiben.
- Nr. 5: Ein offenes oder nicht offenes Verfahren hat keine annehmbaren Angebote gebracht.
Funktionale Leistungsbeschreibung: was die Kommune vorgibt
Bei der funktionalen Leistungsbeschreibung legt die Kommune fest, was geliefert werden soll, und lässt offen, wie. Vorgegeben werden etwa Wärmebedarf und Lastgang, Vorlauftemperaturen, Versorgungssicherheit, Reaktionszeiten im Störfall, Laufzeit und Klimaziele. Der Contractor plant die Anlage und trägt das Risiko für deren Funktion.
Wichtig für die Wertung: Lebenszykluskosten und ein CO2-Schattenpreis dürfen nach § 59 VgV berücksichtigt werden, darauf weist die dena-Analyse hin. So gewinnt nicht automatisch der niedrigste Arbeitspreis im ersten Jahr. Die Zuschlagskriterien sollten mit dem Wirtschaftlichkeitsvergleich zusammenpassen.
Realistischer Zeitplan: vom Ratsbeschluss bis zur ersten Wärmelieferung
Wie lange eine Contracting-Vergabe dauert, hängt vom Modell und von der Vorbereitung ab. Der Branchenverband vedec nennt für Energieliefer-Contracting 6 bis 12 Monate bis zum Lieferbeginn. Beim Energiespar-Contracting kann es deutlich länger dauern: Die Gemeinde Neckartenzlingen brauchte laut Staatsanzeiger rund 2,5 Jahre von der Ausschreibung bis zur Umsetzung. Beides sind Beispiele, keine Zusage für Ihr Projekt.
Die folgenden Schritte zeigen einen typischen Ablauf bei Wärmelieferung. Einige Schritte laufen parallel.
- Bestandsaufnahme: Verbräuche der letzten Jahre, Zustand der Heizung, Lastgang, Gebäudeplanung.
- Grundsatzbeschluss im Rat, Vorlage siehe Beschlussvorlage Contracting.
- Wirtschaftlichkeitsvergleich Eigenbau gegen Contracting und Klärung mit der Kommunalaufsicht, siehe Haushaltsrecht.
- Vergabeunterlagen erstellen: funktionale Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf, Eignungs- und Zuschlagskriterien.
- EU-Bekanntmachung und Teilnahmewettbewerb: Auswahl geeigneter Bieter.
- Angebote, Verhandlungsrunden, finale Angebote und Wertung.
- Zuschlagsbeschluss, Information der Bieter, Wartefrist, Vertragsschluss.
- Planung, Förderantrag durch den Contractor, Bau und Inbetriebnahme, dann Beginn der Wärmelieferung.
Checkliste: was in die Vergabeunterlagen gehört
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto vergleichbarer sind die Angebote und desto kürzer sind die Verhandlungen. Musterdokumente bieten die dena und die Landesenergieagenturen, siehe Contracting-Mustervertrag.
- Verbrauchsdaten (mindestens drei Jahre), Lastgang, Gebäudepläne, Zustand der Bestandsanlage
- Funktionale Leistungsbeschreibung mit Temperaturen, Versorgungssicherheit und Reaktionszeiten
- Vertragsentwurf mit Laufzeit, Preisgleitklausel und Endschaftsregelung
- Preisblatt mit getrenntem Grund-, Arbeits- und gegebenenfalls Messpreis
- Eignungskriterien: Referenzen, Bonität, Störungsdienst
- Zuschlagskriterien mit Gewichtung, gern mit Lebenszykluskosten und CO2-Bewertung
- Regelung zur Förderung: wer beantragt (zum Beispiel der Contractor über KfW 522)
- Zeitplan, Fristen, Ansprechpartner und Ort der Begehung
Und die eigenen Stadtwerke ohne Ausschreibung?
Eine Vergabe ohne Ausschreibung an ein kommunales Unternehmen ist nur als In-house-Vergabe nach § 108 GWB möglich. Dafür müssen enge Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle und mehr als 80 % Tätigkeit für die Auftraggeber. Ob das zutrifft, ist eine Einzelfallprüfung. Mehr dazu unter Stadtwerke oder Contractor.
Für die Kommune spricht im Wettbewerb vieles: Ein Verfahren mit mehreren Bietern zeigt den Marktpreis, und genau das will die Kommunalaufsicht im Wirtschaftlichkeitsvergleich sehen. Beim Wärmeliefer-Contracting baut, finanziert und betreibt der Contractor die Anlage, der Haushalt bleibt ohne Investition, und die Förderung kann der Contractor über KfW 522 selbst beantragen.
Häufige Fragen
Muss eine Kommune Contracting immer EU-weit ausschreiben?
Nicht immer, aber meist. Entscheidend ist der Auftragswert über die gesamte Laufzeit. Bei Wärmelieferung über 10 bis 20 Jahre liegt er fast immer über der EU-Schwelle von 216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen. Darunter gilt das Landesvergaberecht.
Ist Wärmeliefer-Contracting ein Bauauftrag oder ein Dienstleistungsauftrag?
In der Regel ein Dienstleistungsauftrag nach der VgV, weil die Lieferung der Wärme im Vordergrund steht (Leitfaden ELC der Contracting-Initiative Bayern). Bei Energiespar-Contracting mit umfangreichen Bauleistungen kann die Einordnung anders ausfallen. Die Vergabestelle prüft das im Einzelfall.
Darf die Kommune ein Verhandlungsverfahren wählen?
Ja, wenn einer der Fälle in § 14 Abs. 3 VgV vorliegt, etwa konzeptionelle Lösungen oder eine komplexe rechtlich-finanzielle Struktur. Beim Contracting mit funktionaler Leistungsbeschreibung ist das häufig gegeben. Die Gründe müssen im Vergabevermerk dokumentiert werden.
Gilt das Vergabebeschleunigungsgesetz auch für Kommunen?
Das Gesetz ist seit dem 01.07.2026 in Kraft und ändert vor allem Bundesrecht. Für Kommunen gilt unterhalb der EU-Schwelle weiter das Landesvergaberecht. Die neuen Bundesgrenzen gelten dort nicht automatisch. Oberhalb der Schwelle bleiben GWB und VgV maßgeblich.
Wie lange dauert eine Contracting-Vergabe?
Für Energieliefer-Contracting nennt der vedec 6 bis 12 Monate bis zum Lieferbeginn. Energiespar-Contracting dauert oft länger, im Beispiel Neckartenzlingen rund 2,5 Jahre. Gute Vorbereitung mit vollständigen Verbrauchsdaten und früher Abstimmung mit der Kommunalaufsicht verkürzt den Ablauf.
Kann Green Contracting bei der Vorbereitung helfen?
Wir können Verbrauchsdaten auswerten und einen Wirtschaftlichkeitsvergleich vorbereiten. Die Ausschreibung selbst verantwortet die Kommune, oft mit Unterstützung einer Energieagentur oder Kanzlei. Diese Seite ersetzt keine rechtliche Prüfung.
