Gibt es das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur noch?
Das Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) wurde 2025 durch die Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) abgelöst. SKS fördert bis 45 %, bei Haushaltsnotlage bis 75 %. Der Schwimmbad-Aufruf 2026 war 13-fach überzeichnet: 195 Projekte erhielten 250 Mio. €. Ein weiterer Aufruf ist angekündigt.
Viele Kommunen suchen noch nach der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, kurz SJK. Dieses Bundesprogramm gibt es in der alten Form nicht mehr. 2025 hat der Bund es durch das Programm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) ersetzt und dafür 916 Mio. € für 2025 und 2026 bereitgestellt. Jugend- und Kultureinrichtungen sind damit nicht mehr Teil des Programmnamens.
Die Nachfrage übersteigt das Budget bei Weitem. Für den Schwimmbad-Aufruf 2026 gingen fast 1.000 Projektskizzen mit rund 3,2 Mrd. € Förderwunsch ein, verfügbar waren 250 Mio. €. Diese Seite fasst den Stand zusammen und zeigt, was Kommunen tun können, die nicht ausgewählt wurden.
- 195Schwimmbad-Projekte im SKS-Aufruf 2026 ausgewähltQuelle: BMWSB, 24.09.2026
- 3,2 Mrd. €beantragte Mittel bei 250 Mio. € Budget (Schwimmbäder 2026)Quelle: BMWSB, 06/2026 und 09/2026
- 45 %Bundesförderquote, bei Haushaltsnotlage bis 75 %Quelle: BMWSB/BBSR, 2026
Von SJK zu SKS: was sich bei der Sanierung kommunaler Einrichtungen geändert hat
Das SJK-Programm förderte über mehrere Aufrufe Sporthallen, Schwimmbäder, Jugend- und Kultureinrichtungen. Seit 2025 heißt das Nachfolgeprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) und konzentriert sich auf Sportstätten, 2026 mit einem eigenen Aufruf nur für Schwimmbäder. Zuständig sind das Bundesbauministerium (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Über die Auswahl entscheidet der Haushaltsausschuss des Bundestages. Für die Runde 2025 hat er im April 2026 314 Projekte mit 333 Mio. € ausgewählt, für den Schwimmbad-Aufruf am 23.09.2026 weitere 195 Projekte mit 250 Mio. €.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Förderquote | bis 45 %, bei Haushaltsnotlage bis 75 % |
| Bundesanteil je Projekt | 250.000 € bis 8 Mio. € |
| Förderempfänger | Kommune als Eigentümerin der Einrichtung |
| Aufruf Schwimmbäder 2026 | Frist 19.06.2026, ausgewählt am 23.09.2026 |
| Energetische Anforderung | definierte Standards nach Fertigstellung; Freibäder möglichst klimaneutrale Wärme oder mehr erneuerbare Energie |
| Nächster Aufruf | laut BMWSB für Ende Oktober 2026 geplant |
Quellen: BMWSB-Pressemitteilungen 06/2026 und 24.09.2026, BBSR. Details stehen im jeweiligen Projektaufruf.
SKS Schwimmbäder 2026: wer zum Zug kam
Bis zum 19.06.2026 konnten Städte, Gemeinden und Landkreise Projektskizzen beim BBSR einreichen. Die 250 Mio. € stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Bei rund 3,2 Mrd. € Förderwunsch lag die Überzeichnung beim Dreizehnfachen.
Der Haushaltsausschuss hat am 23.09.2026 195 Projekte ausgewählt. Das BBSR nimmt Kontakt zu diesen Kommunen auf, danach folgt das eigentliche Antragsverfahren. Rund 800 Skizzen kamen in dieser Runde nicht zum Zug.
Nicht ausgewählt: welche Wege jetzt bleiben
Wer im SKS-Aufruf nicht zum Zug kam, kann sich für den angekündigten nächsten Aufruf erneut bewerben. Ob und wann dabei Schwimmbäder wieder im Fokus stehen, entnehmen Sie dem Aufruf selbst. Parallel lohnt ein Blick auf die Teile des Projekts, die sich anders finanzieren lassen.
- Heizung und Wärmeerzeugung: BEG-Heizungsförderung über KfW 422 (Kommune) oder KfW 522 (Contractor oder kommunale Bädergesellschaft), siehe BEG für Kommunen.
- Sanierung zum Effizienzgebäude: KfW 264/464, wenn die Hülle mitsaniert wird.
- Klimaschutz- und Energiemanagement: Kommunalrichtlinie, seit 15.09.2026 mit Deckel.
- Landesprogramme und Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur, die die Länder verteilen.
Wärmeversorgung trennen: Contracting neben der baulichen Sanierung
Bei Bädern und Sporthallen ist die Wärme oft der größte laufende Kostenblock. Viele Kommunen trennen deshalb zwei Fragen: Was muss baulich saniert werden (Becken, Hülle, Lüftung)? Und wer erneuert und betreibt die Wärmeerzeugung? Die zweite Frage lässt sich unabhängig von einer SKS-Zusage lösen, etwa per Wärmelieferung.
Vorsicht bei der Kombination: SKS setzt voraus, dass die Kommune Eigentümerin der Einrichtung ist. Wie eine Contracting-Anlage im Eigentum eines Dritten innerhalb eines SKS-Projekts zu behandeln ist, ist nicht abschließend geklärt. Klären Sie das vor der Skizze mit dem BBSR. Auch eine Doppelförderung derselben Kosten über SKS und BEG ist nicht zulässig.
Für Bäder ohne SKS-Zusage ist die Trennung oft der schnellste Weg. Die bauliche Sanierung kann später folgen, die Wärmeversorgung ist dann bereits erneuert. Hintergrund zu Bädern finden Sie unter Hallenbad und Sporthalle.
Was Contracting für Bäder und Sportstätten ohne Zuschlag bringt
Beim Wärmeliefer-Contracting plant, finanziert und betreibt der Contractor die Heizzentrale. Die Kommune zahlt für gelieferte Wärme, statt eine Investition im Haushalt zu veranschlagen. Die BEG-Förderung kann der Contractor über KfW 522 selbst beantragen.
Wartung, Störungsdienst und Ersatzteile liegen beim Contractor. Ob das haushaltsrechtlich als normaler Wärmeeinkauf gilt, entscheidet im Einzelfall die Kommunalaufsicht. Contracting ersetzt keine bauliche Sanierung, es nimmt aber die Heiztechnik aus dem Investitionsstau heraus.
Häufige Fragen
Gibt es das SJK-Programm noch?
Nein, nicht in der alten Form. Es wurde 2025 durch das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) abgelöst, das sich auf Sportstätten und 2026 auf Schwimmbäder konzentriert.
Wie hoch ist die Förderung im SKS-Programm?
Bis 45 % der förderfähigen Kosten, bei Haushaltsnotlage bis 75 %. Der Bundesanteil liegt je Projekt zwischen 250.000 € und 8 Mio. €.
Wie viele Schwimmbäder wurden 2026 ausgewählt?
Der Haushaltsausschuss hat am 23.09.2026 195 Projekte mit zusammen 250 Mio. € ausgewählt. Eingereicht wurden fast 1.000 Skizzen mit rund 3,2 Mrd. € Förderwunsch.
Kommt ein neuer Projektaufruf?
Laut BMWSB-Pressemitteilung vom 24.09.2026 ist ein weiterer Projektaufruf für Ende Oktober 2026 geplant. Die Bedingungen stehen im jeweiligen Aufruf beim BBSR.
Kann eine Contracting-Heizung Teil eines SKS-Projekts sein?
Das ist offen. SKS setzt Eigentum der Kommune voraus, eine Contracting-Anlage gehört dem Contractor. Klären Sie das vor der Skizze mit dem BBSR. Eine Doppelförderung derselben Kosten über SKS und BEG ist ausgeschlossen.
Gibt es Förderung für Jugend- und Kultureinrichtungen?
Nicht mehr über das Nachfolgeprogramm SKS. Für die Heizung solcher Gebäude kommt die BEG infrage, also KfW 422 oder KfW 522, außerdem Landesprogramme.
