Welche BEG-Programme gibt es für Kommunen?
Die BEG für Kommunen hat zwei Wege. KfW 422 fördert Einzelmaßnahmen, vor allem den Heizungstausch, mit 30 % Zuschuss. KfW 464 (Zuschuss) und KfW 264 (Kredit) fördern die Sanierung oder den Neubau zum Effizienzgebäude, Einzelmaßnahmen nicht. Contracting ist nur in KfW 422 ausdrücklich als förderfähig genannt. Beides für dasselbe Gebäude geht nicht gleichzeitig.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Kommunen läuft 2026 über die KfW. Seit 21.07.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie, das Merkblatt für KfW 422 hat den Stand 09/2026. Für Kommunen gibt es drei Programmnummern, die oft verwechselt werden: 422, 264 und 464.
Die Grundregel ist einfach. Wer nur die Heizung erneuert, beantragt eine Einzelmaßnahme (BEG EM, KfW 422). Wer das ganze Gebäude auf eine Effizienzgebäude-Stufe bringt, beantragt BEG Nichtwohngebäude (KfW 464 oder 264). Diese Seite zeigt die Eckdaten und was das für Contracting bedeutet.
- 30 %Zuschuss auf förderfähige Kosten in KfW 422Quelle: KfW-Merkblatt 422, 09/2026
- 4 Mio. €maximaler Zuschuss je Nichtwohngebäude-Vorhaben in KfW 464Quelle: KfW 464, Stand 07/2026
- 3 JahreWartezeit zwischen BEG EM und BEG NWG am selben GebäudeQuelle: KfW-Merkblatt 422, 09/2026
BEG für Kommunen: 422 oder 264/464?
KfW 422 und KfW 264/464 schließen sich für dasselbe Gebäude aus. Laut Merkblatt 422 ist eine Förderung über BEG Nichtwohngebäude frühestens drei Jahre nach Abschluss eines BEG-EM-Vorhabens möglich, und umgekehrt. Die Wahl des Programms ist deshalb eine strategische Entscheidung für das Gebäude.
Steht nur die Heizung an, ist KfW 422 meist der direkte Weg. Ist eine Komplettsanierung in den nächsten Jahren geplant, sollte die Kommune vorher prüfen, ob sich das Effizienzgebäude-Programm mehr lohnt.
| KfW 422 | KfW 464 | KfW 264 | |
|---|---|---|---|
| Art | Zuschuss, Einzelmaßnahme Heizung | Zuschuss, Effizienzgebäude | Kredit mit Tilgungszuschuss, Effizienzgebäude |
| Förderung | 30 % der förderfähigen Kosten | 10–30 % je Effizienzgebäude-Stufe, max. 4 Mio. € je Vorhaben | Kredit bis 10 Mio. € je Vorhaben |
| Förderfähig | Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Netzanschluss u. a. | Sanierung oder Neubau zum Effizienzgebäude | wie 464; außerdem Ergänzungskredit zu 422 |
| Einzelmaßnahmen | ja | nein | nur als Ergänzungskredit zu 422 |
| Contracting | ausdrücklich förderfähig | in der Programminfo nicht erwähnt | in der Programminfo nicht erwähnt |
Quellen: KfW-Merkblatt 422 (09/2026), KfW 464, Öko-Zentrum NRW (17.07.2026). Maßgeblich sind die aktuellen Merkblätter.
KfW 422: Heizungsförderung für Kommunen im Detail
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und Zweckverbände. Gefördert werden der Einbau effizienter Wärmeerzeuger und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz in bestehenden Gebäuden. Bei einem Heizungsdefekt ist sogar die Miete einer provisorischen Heizung bis zu einem Jahr mitförderfähig.
Der Zuschuss beträgt 30 %. Er wird auf einen Förderhöchstbetrag je Gebäude begrenzt. Für Nichtwohngebäude gilt nach Merkblatt:
- pauschal 28.000 € für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche,
- zusätzlich 197 € je m² für die Fläche über 150 bis 400 m²,
- zusätzlich 118 € je m² für die Fläche über 400 bis 1.000 m²,
- zusätzlich 79 € je m² für die Fläche über 1.000 m².
- Die Beträge sinken erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. Maßgeblich ist das Datum des Antrags.
KfW 464 und 264: Effizienzgebäude statt Einzelmaßnahme
KfW 464 ist der Zuschuss, KfW 264 der Kredit der BEG Nichtwohngebäude für Kommunen. Gefördert wird, wenn ein Gebäude nach Sanierung oder als Neubau eine Effizienzgebäude-Stufe erreicht. Laut KfW liegen die förderfähigen Kosten bei bis zu 2.000 € je m² Nettogrundfläche und höchstens 10 Mio. € je Vorhaben, der Zuschuss bei 10 bis 30 % je nach Stufe.
Nach einer Übergangsphase im Juli gelten seit 21.07.2026 neue Konditionen. Einzelmaßnahmen wie ein reiner Heizungstausch sind in 464 nicht förderfähig, dafür ist KfW 422 da. KfW 264 kann laut Merkblatt 422 auch als Ergänzungskredit zu einem 422-Zuschuss genutzt werden.
BEG und Contracting: was ausdrücklich geregelt ist
Das Merkblatt 422 ist hier eindeutig: Heizungstechnik ist auch bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig. Die vertraglich vereinbarten Raten können für bis zu 10 Jahre als förderfähige Kosten angesetzt werden. Nicht förderfähig sind Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Energiebezug.
Für KfW 464 und 264 haben wir in den Programminformationen keine entsprechende Regelung gefunden. Ob Contracting-Modelle dort förderfähig sind, sollten Sie vor der Planung direkt bei der KfW klären. Wir stellen das nicht als gesichert dar.
Bei Wärmelieferung gibt es einen dritten Weg: Der Contractor beantragt die BEG-Einzelmaßnahme in KfW 522 selbst. Laut Merkblatt 522 ist das auch für Gebäude Dritter zulässig, wenn der Eigentümer vorher informiert wurde. Kommunale Unternehmen beantragen ebenfalls in KfW 522.
Typische Fehler beim BEG-Antrag der Kommune
Die meisten Probleme entstehen nicht beim Formular, sondern bei Reihenfolge und Abgrenzung.
- Vorhabenbeginn vor Antrag: Ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne aufschiebende Bedingung schließt die Förderung aus. Das gilt auch für den Contracting-Vertrag.
- Doppelantrag: Für dieselben förderfähigen Kosten ist nur ein Antrag zulässig, bei KfW oder BAFA.
- Falsches Programm für Gesellschaften: Stadtwerke und kommunale GmbHs gehören in KfW 522, nicht in 422.
- Sperrfrist übersehen: Nach BEG EM sind drei Jahre Wartezeit bis zur BEG-NWG-Förderung desselben Gebäudes einzuplanen.
Was Contracting bei der BEG für Kommunen bringt
Beim Wärmeliefer-Contracting baut, finanziert und betreibt der Contractor die neue Heizung. Er stellt den Antrag in KfW 522, kümmert sich um Technik, Nachweise und Verwendungsnachweis und rechnet den Zuschuss in den Wärmepreis ein. Die Kommune bindet weder Personal im Bauamt noch Investitionsmittel im Haushalt.
Wartung und Störungsdienst bleiben beim Contractor. Ob der Vertrag haushaltsrechtlich als normaler Wärmeeinkauf gilt, entscheidet im Einzelfall die Kommunalaufsicht. Diese Seite ersetzt keine Förder- oder Rechtsberatung, die Programmübersicht finden Sie unter Förderung für Kommunen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen KfW 422 und KfW 464?
KfW 422 fördert Einzelmaßnahmen an der Heizung mit 30 % Zuschuss. KfW 464 fördert die Sanierung oder den Neubau zum Effizienzgebäude mit 10 bis 30 % je nach Stufe. Für dasselbe Gebäude gilt zwischen beiden eine Sperrfrist von drei Jahren.
Wie viel Zuschuss gibt es in KfW 422 für eine Schule mit 3.000 m²?
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten ergibt sich aus der Nettogrundfläche: 28.000 € plus 197 €/m² für 150 bis 400 m², 118 €/m² für 400 bis 1.000 m² und 79 €/m² darüber. Der Zuschuss beträgt 30 % der tatsächlichen förderfähigen Kosten, höchstens 30 % dieser Obergrenze. Rechenbeispiele veröffentlicht die KfW unter kfw.de/422.
Ist KfW 264 nur ein Kredit für Effizienzgebäude?
Nein. KfW 264 ist der Kredit der BEG Nichtwohngebäude für Kommunen und kann laut Merkblatt 422 auch als Ergänzungskredit zu einem 422-Zuschuss genutzt werden.
Können Stadtwerke KfW 422 beantragen?
Nein. Rechtlich selbstständige kommunale Unternehmen beantragen die Heizungsförderung in KfW 522. KfW 422 ist für Gebietskörperschaften, unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und Zweckverbände.
Wird der Heizungstausch auch bei Contracting über KfW 422 gefördert?
Ja. Laut Merkblatt ist Heizungstechnik auch bei Contracting förderfähig, die Raten zählen bis zu 10 Jahre als förderfähige Kosten. Betrieb, Instandhaltung und Energie werden nicht gefördert. Alternativ beantragt der Contractor KfW 522.
Wann sinken die Höchstbeträge in KfW 422?
Erstmals zum 01.02.2027, danach jeweils zum 01.02. und 01.08. Bei Nichtwohngebäuden sinkt die Pauschale um 750 € und die Flächenbeträge um 1 bis 3 € je m². Entscheidend ist das Datum des Antrags.
