Kommunen · Förderung

    Kommunalrichtlinie 2026: was gilt und wie Contracting passt

    Stand: 11. Oktober 2026

    Was ändert sich bei der Kommunalrichtlinie 2026?

    Die Kommunalrichtlinie 2026 läuft bis 31.12.2027. Seit 01.06.2026 gehen Anträge nur noch digital über easy-Online. Seit 15.09.2026 sind die förderfähigen Ausgaben gedeckelt: 2 Mio. € bei strategischen, 20 Mio. € bei investiven Vorhaben. Bei investiven Maßnahmen kann ein Contractor den Antrag stellen, wenn die Kommune auf die eigene Förderung verzichtet.

    Die Kommunalrichtlinie 2026 ist das wichtigste Klimaschutz-Förderprogramm des Bundes für Kommunen. Sie gehört zur Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und von der ZUG gGmbH als Projektträger betreut. Die aktuelle Fassung gilt vom 01.11.2024 bis 31.12.2027.

    2026 haben sich zwei Dinge geändert: Seit Juni geht der Antrag nur noch digital, seit Mitte September gelten Obergrenzen für die förderfähigen Ausgaben. Für Kommunen, die mit einem Contractor arbeiten wollen, bleibt eine wenig bekannte Regel wichtig: Der Contractor kann selbst Antragsteller sein.

    • 31.12.2027Laufzeit der aktuellen KommunalrichtlinieQuelle: klimaschutz.de, 10/2026
    • 20 Mio. €Deckel förderfähiger Ausgaben für investive Vorhaben seit 15.09.2026Quelle: klimaschutz.de, 10/2026
    • 70 %Förderquote z. B. beim Energiemanagement, finanzschwache Kommunen 90 %Quelle: klimaschutz.de, 10/2026

    Kommunalrichtlinie 2026: Laufzeit, easy-Online und Deckel

    Seit 01.06.2026 werden Anträge ausschließlich über das Förderportal easy-Online gestellt. Der Postweg entfällt. Unterschrieben wird per E-Mail-Bestätigung mit TAN oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Auch Bescheide und Nachweise laufen inzwischen digital.

    Für alle Anträge ab 15.09.2026 gelten Obergrenzen. Grund ist laut Programmseite die Finanzplanung des Klima- und Transformationsfonds. Ziel ist, mit dem Budget möglichst viele Projekte zu fördern.

    Eckdaten der Kommunalrichtlinie, Stand Oktober 2026
    PunktRegel
    Laufzeit01.11.2024 bis 31.12.2027
    Antragswegnur easy-Online, seit 01.06.2026 ohne Postversand
    Deckel strategische Vorhaben (Nr. 4.1)2 Mio. € förderfähige Ausgaben, für Anträge ab 15.09.2026
    Deckel investive Vorhaben (Nr. 4.2)20 Mio. € förderfähige Ausgaben, für Anträge ab 15.09.2026
    Eigenanteilmindestens 15 %, finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere 10 %
    ProjektträgerZukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

    Quelle: klimaschutz.de, Programmseite Kommunalrichtlinie und Meldung zur digitalen Antragstellung.

    Förderquoten der Kommunalrichtlinie

    Die Förderquote ist je Maßnahme festgelegt, eine einheitliche Quote gibt es nicht. Beim Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement sowie bei der Einführung eines Energiemanagements beträgt sie laut Programmseite 70 %, für finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlerevieren 90 %. Anschlussvorhaben werden niedriger gefördert.

    Der Eigenanteil von mindestens 15 % (finanzschwach 10 %) darf nicht durch andere Fördermittel ersetzt werden. Die genaue Quote Ihres Vorhabens steht auf der jeweiligen Maßnahmenseite bei klimaschutz.de.

    Energiemanagement über die Kommunalrichtlinie

    Die Kommunalrichtlinie fördert die erstmalige Einführung und die Erweiterung eines kommunalen Energiemanagements, etwa Software, Messtechnik und Gebäudebewertungen. Das passt zur Pflicht aus dem Energieeffizienzgesetz. Öffentliche Stellen ab 1 GWh Endenergie im Jahr mussten bis 30.06.2026 ein Energiemanagement einführen.

    Wer die Frist verpasst hat, kann das Energiemanagement weiterhin über die Kommunalrichtlinie fördern lassen, sofern noch keines nach den technischen Anforderungen besteht. Mehr zu den Pflichten unter Energiemanagement für Kommunen.

    Kommunalrichtlinie und Contracting: der Contractor als Antragsteller

    Nach Nr. 5.3 der Kommunalrichtlinie können Contractoren bei investiven Maßnahmen antragsberechtigt sein, wenn sie im Auftrag einer Kommune investieren. Die dena weist Contracting-Anbieter und Kommunen ausdrücklich darauf hin. Das ist wichtig, weil die Anlage beim Wärmeliefer-Contracting dem Contractor gehört und nicht der Kommune.

    Damit das funktioniert, braucht der Antrag einige Unterlagen, die Kommune und Contractor gemeinsam vorbereiten:

    1. Maßnahme prüfen: Gehört sie zu den investiven Förderschwerpunkten (Nr. 4.2) der Kommunalrichtlinie?
    2. Entwurf des Contracting-Vertrags vorbereiten, der Bestandteil des Antrags wird.
    3. Gemeinsame Erklärung von Kommune und Contractor zu Förderung und Nachweisführung abgeben.
    4. Kommune verzichtet für dieselbe Maßnahme auf einen eigenen Antrag.
    5. Antrag vor Vertragsschluss über easy-Online stellen und Bewilligung abwarten.

    Kommunalrichtlinie oder BEG: was passt für die Heizung?

    Für den Heizungstausch in kommunalen Gebäuden ist die BEG der übliche Weg: KfW 422 für die Kommune oder KfW 522 für den Contractor. Die Kommunalrichtlinie setzt andere Schwerpunkte, etwa Klimaschutzmanagement, Energiemanagement, Energiesparmodelle und bestimmte investive Maßnahmen. Prüfen Sie für jede Maßnahme, welches Programm sie abdeckt.

    Eine Kostenposition darf nur einmal gefördert werden. Mehrere Programme am selben Gebäude sind möglich, wenn die Maßnahmen sauber getrennt sind. Den Überblick gibt die Seite Förderung für Kommunen.

    Was Contracting im Rahmen der Kommunalrichtlinie bringt

    Wenn der Contractor Antragsteller ist, übernimmt er Antrag, Nachweise und das Förderrisiko. Die Kommune profitiert über einen niedrigeren Preis, muss aber keine Investition vorfinanzieren und kein eigenes Projektteam für die Förderabwicklung aufbauen.

    Bei der Heizung selbst bleibt die Wärmelieferung der einfachste Weg: Die Anlage gehört dem Contractor, er betreibt sie, beseitigt Störungen und beantragt die BEG-Förderung über KfW 522. Wie das im Haushalt einzuordnen ist, entscheidet im Einzelfall die Kommunalaufsicht, siehe Haushaltsrecht.

    Häufige Fragen

    Bis wann läuft die Kommunalrichtlinie?

    Die aktuelle Fassung gilt bis 31.12.2027. Anträge sind ganzjährig über easy-Online möglich, solange Mittel verfügbar sind.

    Was bedeutet der Deckel seit 15.09.2026?

    Für alle Anträge ab diesem Tag sind die förderfähigen Ausgaben begrenzt: 2 Mio. € bei strategischen Vorhaben nach Nr. 4.1 und 20 Mio. € bei investiven Vorhaben nach Nr. 4.2. Größere Projekte müssen den Rest anders finanzieren.

    Kann ich den Antrag noch per Post schicken?

    Nein. Seit 01.06.2026 werden Anträge ausschließlich über easy-Online gestellt, bestätigt per E-Mail-TAN oder qualifizierter elektronischer Signatur.

    Darf ein Contractor die Kommunalrichtlinie beantragen?

    Ja, bei investiven Maßnahmen nach Nr. 5.3, wenn er im Auftrag der Kommune investiert. Nötig sind der Vertragsentwurf und eine gemeinsame Erklärung. Die Kommune beantragt dieselbe Maßnahme dann nicht selbst.

    Wie hoch ist die Förderquote?

    Je nach Maßnahme. Beim Energiemanagement und beim Erstvorhaben Klimaschutzmanagement sind es laut Programmseite 70 %, für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere 90 %. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 15 % bzw. 10 %.

    Wird der Heizungstausch über die Kommunalrichtlinie gefördert?

    Für den Heizungstausch ist in der Regel die BEG zuständig, also KfW 422 oder KfW 522. Prüfen Sie im Einzelfall, ob Ihre Maßnahme unter einen investiven Förderschwerpunkt der Kommunalrichtlinie fällt.

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    Inhalt

    1. 01Die Lage der Kommunen 2026 in Zahlen
    2. 02Benchmark: Wärmekennwerte kommunaler Gebäude
    3. 03Welche Gesetze jetzt gelten
    4. 04Fristen-Kalender 2026 bis 2030

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