Kostenloser Online-Rechner · ohne Anmeldung · Stand: September 2026

    Mieterstrom-Rechner: Lohnt sich Mieterstrom in meinem Mehrfamilienhaus?

    Mit dem Mieterstrom-Rechner prüfen Sie, ob sich ein Mieterstrommodell für Ihr Mehrfamilienhaus lohnt: Aus PV-Leistung, Ertrag, Teilnahmequote und Direktverbrauch errechnet er Erlöse, Kosten und den Überschuss pro Jahr und je Wohneinheit – mit automatischer Preisgrenze nach § 42a EnWG und einem Vergleich zur Volleinspeisung. Kostenlos, ohne Anmeldung, Berechnung im Browser.

    Kostenloser Schnellrechner

    Mieterstrom-Rechner: Lohnt sich Mieterstrom in meinem Mehrfamilienhaus?

    Stellen Sie Gebäude, PV-Anlage und Preise ein und sehen Sie Erlöse, Kosten und Überschuss eines Mieterstrommodells – im direkten Vergleich zur Volleinspeisung.

    Ohne Anmeldung · Ergebnis sofort · Regler verschieben und live vergleichen

    Eingaben

    1 · Gebäude und Anlage

    24WE
    60kWp
    950kWh/kWp

    Annahme – abhängig von Standort, Ausrichtung und Neigung. Ertragsprognose Ihres Planers eintragen.

    2 · Verbrauch im Haus

    60%

    Annahme – Mieter wählen ihren Stromlieferanten frei. Entspricht 14 teilnehmenden Wohneinheiten.

    2.500kWh/a

    Annahme – bestimmt den Reststrombedarf der teilnehmenden Haushalte.

    30%

    Annahme – Anteil der PV-Erzeugung, der zeitgleich im Haus verbraucht wird. Höchstens so viel, wie die Teilnehmer verbrauchen.

    3 · Preise und Kosten

    40ct/kWh

    Beispielwert – Arbeits- und Grundpreis des örtlichen Grundversorgers als Durchschnitt je kWh eintragen.

    36ct/kWh

    Obergrenze nach § 42a Abs. 4 EnWG: 36 ct/kWh (90 % des Grundversorgungstarifs).

    28ct/kWh

    Beispielwert – Ihr Einkaufspreis für den Strom, der nicht vom Dach kommt.

    80€ je WE·a

    Beispielwert – je teilnehmender Wohneinheit und Jahr (Zähler, Messstellenbetrieb, Abrechnung).

    4 · Gesetzliche Sätze (selbst eintragen)

    Live-Ergebnis

    Lohnend: 6.468 € Überschuss pro Jahr

    Mieterstrom bringt rund 6.468 € pro Jahr mehr als die Volleinspeisung (270 € je Wohneinheit). Hinweis: Mieterstromzuschlag oder Einspeisevergütung sind noch nicht eingetragen.

    Erlöse pro Jahr

    12.600 €/a

    Verkauf 12.600 € · Zuschlag 0 € · Einspeisung 0 €

    Kosten pro Jahr

    6.132 €/a

    Reststrom 5.012 € · Messung/Abrechnung 1.120 €

    Überschuss gesamt

    6.468 €/a

    vor Investition und Betrieb der Anlage

    Überschuss je WE

    270 €/a

    bezogen auf alle 24 Wohneinheiten

    Zum Vergleich: Volleinspeisung statt Mieterstrom0 €/a (Mieterstrom +6.468 €)

    Strombilanz: Erzeugung 57.000 kWh/a · Direktverbrauch 17.100 kWh · Überschusseinspeisung 39.900 kWh · Reststrom 17.900 kWh.

    Erlöse, Kosten und Vergleich (€/a)

    ErlöseKostenMieterstromnettoVolleinspeisung12.600 €6.132 €6.468 €0 €

    Investition und Betrieb in eigener Hand sind nicht der einzige Weg: Beim PV-Contracting übernehmen wir Bau und Betrieb der Anlage.

    Ergebnis als PDF-Report

    Ihre Angaben und Ergebnisse übersichtlich als PDF – zum Ablegen, Weiterleiten oder für die nächste Besprechung. Wir senden Ihnen den Report zusätzlich per E-Mail.

    Rechenweg: Erzeugung = PV-Leistung × spezifischer Ertrag. Teilnehmende WE = Wohneinheiten × Teilnahmequote. Bedarf = teilnehmende WE × Verbrauch je WE. Direktverbrauch = min(Erzeugung × Direktverbrauchsquote; Bedarf). Überschusseinspeisung = Erzeugung − Direktverbrauch. Reststrom = Bedarf − Direktverbrauch. Mieterstrompreis = min(Eingabe; 0,9 × Grundversorgungstarif). Erlöse = Bedarf × Mieterstrompreis + Direktverbrauch × Mieterstromzuschlag + Überschusseinspeisung × Einspeisevergütung. Kosten = Reststrom × Reststrom-Einkaufspreis + teilnehmende WE × Mess- und Abrechnungskosten. Überschuss = Erlöse − Kosten; je WE = Überschuss ÷ alle Wohneinheiten. Volleinspeisung = Erzeugung × Einspeisevergütung (vereinfacht mit demselben Satz; für Volleinspeisung können abweichende Sätze gelten). Ampel: lohnend, wenn Mieterstrom mindestens 50 € je WE und Jahr mehr bringt als die Volleinspeisung; grenzwertig bei geringerem Vorsprung; nicht lohnend ohne Vorsprung. Nicht enthalten: Investition, Kapitaldienst, Wartung, Versicherung, Steuern. Rechtsrahmen: Mieterstromvertrag nach § 42a EnWG mit Preisobergrenze von 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs; Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 EEG. Zuschlag und Einspeisevergütung hängen vom Inbetriebnahmedatum ab – maßgeblich sind die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Sätze. Voreinstellungen sind Beispielwerte und Annahmen. Orientierung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
    Mieterstrom für Ihr Objekt prüfen lassen

    So funktioniert der Mieterstrom-Rechner

    Der Rechner gliedert sich in Gebäude und Anlage, Verbrauch im Haus, Preise und Kosten sowie die gesetzlichen Sätze. Die Voreinstellungen sind Beispielwerte und Annahmen – ersetzen Sie sie durch die Daten Ihres Objekts.

    Wohneinheiten
    Anzahl der Wohnungen im Gebäude.
    PV-Leistung (kWp)
    Installierte Leistung der Anlage auf dem Gebäude.
    Spezifischer Ertrag (kWh/kWp)
    Annahme, Voreinstellung 950 kWh je kWp und Jahr. Am besten den Wert aus der Ertragsprognose eintragen.
    Teilnahmequote (%)
    Annahme, Voreinstellung 60 %. Mieter können ihren Stromlieferanten frei wählen.
    Stromverbrauch je Wohneinheit (kWh/a)
    Annahme für den Bedarf der teilnehmenden Haushalte.
    Direktverbrauchsquote (%)
    Annahme: Anteil der PV-Erzeugung, der zeitgleich im Haus verbraucht wird.
    Grundversorgungstarif (ct/kWh)
    Örtlicher Grundversorgungstarif; Basis der 90-%-Obergrenze.
    Mieterstrompreis (ct/kWh)
    Ihr geplanter Preis; wird automatisch auf 90 % des Grundversorgungstarifs begrenzt.
    Reststrom-Einkaufspreis (ct/kWh)
    Einkaufspreis für den Strom, den die Anlage nicht liefert.
    Mess- und Abrechnungskosten (€ je WE·a)
    Zähler, Messstellenbetrieb und Abrechnung je teilnehmender Wohneinheit.
    Mieterstromzuschlag (ct/kWh)
    Aktuellen Satz der Bundesnetzagentur eintragen; er hängt vom Inbetriebnahmedatum ab.
    Einspeisevergütung (ct/kWh)
    Aktuellen Satz der Bundesnetzagentur eintragen; gilt für den Überschuss und die Vergleichszeile.

    Die Formel: so rechnet der Mieterstrom-Rechner

    Der Mieterstrom-Rechner arbeitet mit diesen offengelegten Schritten:

    GrößeRechenweg
    ErzeugungPV-Leistung × spezifischer Ertrag
    Bedarf der TeilnehmerWohneinheiten × Teilnahmequote × Verbrauch je WE
    Direktverbrauchmin(Erzeugung × Direktverbrauchsquote; Bedarf)
    Überschuss / ReststromErzeugung − Direktverbrauch / Bedarf − Direktverbrauch
    Mieterstrompreismin(Eingabe; 0,9 × Grundversorgungstarif)
    ErlöseBedarf × Mieterstrompreis + Direktverbrauch × Zuschlag + Überschuss × Einspeisevergütung
    KostenReststrom × Einkaufspreis + teilnehmende WE × Messkosten
    Vergleich VolleinspeisungErzeugung × Einspeisevergütung

    Investition, Kapitaldienst, Wartung, Versicherung und Steuern sind nicht enthalten. Für die Volleinspeisung kann ein anderer Vergütungssatz gelten; der Rechner verwendet vereinfacht denselben Satz.

    Beispielrechnung mit dem Mieterstrom-Rechner

    Annahmen (Beispielwerte)

    • 24 Wohneinheiten, 60 kWp, 950 kWh/kWp (Annahme)
    • 60 % Teilnahme, 2.500 kWh je WE, 30 % Direktverbrauch (Annahmen)
    • Grundversorgung 40 ct/kWh, Mieterstrompreis 36 ct/kWh, Reststrom 28 ct/kWh, Messung 80 €/WE (Beispielwerte)
    • Zuschlag und Einspeisevergütung: noch nicht eingetragen

    Rechenschritte

    1. Erzeugung: 60 kWp × 950 = 57.000 kWh/a
    2. Bedarf: 14 teilnehmende WE × 2.500 kWh = 35.000 kWh/a
    3. Direktverbrauch: 30 % × 57.000 = 17.100 kWh; Reststrom 17.900 kWh
    4. Erlöse aus Verkauf: 35.000 × 0,36 € = 12.600 €; Kosten: 17.900 × 0,28 € + 14 × 80 € = 6.132 €

    Ohne Zuschlag und Einspeisevergütung bleibt im Beispiel ein Überschuss von 6.468 € pro Jahr vor Investition und Betrieb. Mit den aktuellen BNetzA-Sätzen erhöht er sich; die Vergleichszeile zeigt dann, ob Mieterstrom mehr bringt als die Volleinspeisung.

    So interpretieren Sie das Ergebnis

    Die Teilnahmequote ist der größte Hebel: Jeder teilnehmende Haushalt bringt Verkaufserlöse, verursacht aber auch Mess- und Abrechnungskosten.

    Ein hoher Direktverbrauch senkt den Reststromeinkauf und erhöht die Erlöse aus dem Mieterstromzuschlag.

    Liegt die Vergleichszeile Volleinspeisung nahe am Mieterstrom-Ergebnis, rechtfertigt der Mehrwert den Aufwand für Messkonzept und Abrechnung oft nicht.

    Häufige Fehler bei der Eingabe

    • Den Mieterstrompreis über 90 % des Grundversorgungstarifs ansetzen.
    • Einen veralteten Mieterstromzuschlag oder eine veraltete Einspeisevergütung eintragen.
    • Mit 100 % Teilnahme rechnen, obwohl Mieter ihren Lieferanten frei wählen.
    • Mess- und Abrechnungskosten unterschätzen.
    • Investition und Betriebskosten der Anlage vergessen.

    Rechtsgrundlage

    § 42a EnWG: Mieterstromvertrag; der Preis darf 90 % des im Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht übersteigen.

    § 21 Abs. 3 EEG: Mieterstromzuschlag für Strom aus Solaranlagen auf, an oder in Wohngebäuden, der an Letztverbraucher im Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang geliefert wird. Die Höhe hängt vom Inbetriebnahmedatum ab; maßgeblich sind die Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur.

    Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.

    Häufige Fragen zum Mieterstrom-Rechner

    Was ist Mieterstrom?

    Strom aus einer Solaranlage auf oder am Wohngebäude, der ohne Durchleitung durch das Netz der allgemeinen Versorgung an Mieter im Gebäude geliefert wird. Grundlage ist ein Mieterstromvertrag nach § 42a EnWG; der Anbieter liefert auch den Reststrom.

    Gilt die 90-%-Grenze immer?

    § 42a EnWG begrenzt den Preis für Mieterstrom auf 90 % des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs. Für Sonderfälle und Details zur Berechnung ist der Gesetzestext maßgeblich; im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

    Wer bekommt den Mieterstromzuschlag?

    Der Zuschlag nach § 21 Abs. 3 EEG wird dem Anlagenbetreiber für den an Letztverbraucher gelieferten Mieterstrom gezahlt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Höhe und Voraussetzungen im Einzelfall: EEG und Bundesnetzagentur.

    Was passiert mit Überschussstrom?

    Strom, der im Gebäude nicht zeitgleich verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist und nach den Regeln des EEG vergütet. Der geltende Satz hängt vom Inbetriebnahmedatum ab und wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

    Weiterlesen im Wissensbereich

    Weitere kostenlose Rechner

    Für Hausverwaltungen, Verbände und Fachportale

    Diesen Rechner auf Ihrer Website einbinden

    Den Mieterstrom-Rechner gibt es als kostenloses Widget für Ihre eigene Seite: Code kopieren, einfügen, fertig – ohne Anmeldung, ohne Tracking, im hellen oder dunklen Design.

    Aus der Überschlagsrechnung eine belastbare Zahl machen

    Wir prüfen Ihr Objekt mit den tatsächlichen Verbrauchs- und Abrechnungsdaten – und sagen Ihnen auch dann, wenn Contracting die schlechtere Lösung ist.

    Kostenlose Ersteinschätzung →