Kostenloser Online-Rechner · ohne Anmeldung · Stand: September 2026
Mieterstrom-Rechner: Lohnt sich Mieterstrom in meinem Mehrfamilienhaus?
Mit dem Mieterstrom-Rechner prüfen Sie, ob sich ein Mieterstrommodell für Ihr Mehrfamilienhaus lohnt: Aus PV-Leistung, Ertrag, Teilnahmequote und Direktverbrauch errechnet er Erlöse, Kosten und den Überschuss pro Jahr und je Wohneinheit – mit automatischer Preisgrenze nach § 42a EnWG und einem Vergleich zur Volleinspeisung. Kostenlos, ohne Anmeldung, Berechnung im Browser.
Mieterstrom-Rechner: Lohnt sich Mieterstrom in meinem Mehrfamilienhaus?
Stellen Sie Gebäude, PV-Anlage und Preise ein und sehen Sie Erlöse, Kosten und Überschuss eines Mieterstrommodells – im direkten Vergleich zur Volleinspeisung.
Ohne Anmeldung · Ergebnis sofort · Regler verschieben und live vergleichen
1 · Gebäude und Anlage
Annahme – abhängig von Standort, Ausrichtung und Neigung. Ertragsprognose Ihres Planers eintragen.
2 · Verbrauch im Haus
Annahme – Mieter wählen ihren Stromlieferanten frei. Entspricht 14 teilnehmenden Wohneinheiten.
Annahme – bestimmt den Reststrombedarf der teilnehmenden Haushalte.
Annahme – Anteil der PV-Erzeugung, der zeitgleich im Haus verbraucht wird. Höchstens so viel, wie die Teilnehmer verbrauchen.
3 · Preise und Kosten
Beispielwert – Arbeits- und Grundpreis des örtlichen Grundversorgers als Durchschnitt je kWh eintragen.
Obergrenze nach § 42a Abs. 4 EnWG: 36 ct/kWh (90 % des Grundversorgungstarifs).
Beispielwert – Ihr Einkaufspreis für den Strom, der nicht vom Dach kommt.
Beispielwert – je teilnehmender Wohneinheit und Jahr (Zähler, Messstellenbetrieb, Abrechnung).
4 · Gesetzliche Sätze (selbst eintragen)
Lohnend: 6.468 € Überschuss pro Jahr
Mieterstrom bringt rund 6.468 € pro Jahr mehr als die Volleinspeisung (270 € je Wohneinheit). Hinweis: Mieterstromzuschlag oder Einspeisevergütung sind noch nicht eingetragen.
Erlöse pro Jahr
12.600 €/a
Verkauf 12.600 € · Zuschlag 0 € · Einspeisung 0 €
Kosten pro Jahr
6.132 €/a
Reststrom 5.012 € · Messung/Abrechnung 1.120 €
Überschuss gesamt
6.468 €/a
vor Investition und Betrieb der Anlage
Überschuss je WE
270 €/a
bezogen auf alle 24 Wohneinheiten
Strombilanz: Erzeugung 57.000 kWh/a · Direktverbrauch 17.100 kWh · Überschusseinspeisung 39.900 kWh · Reststrom 17.900 kWh.
Erlöse, Kosten und Vergleich (€/a)
Investition und Betrieb in eigener Hand sind nicht der einzige Weg: Beim PV-Contracting übernehmen wir Bau und Betrieb der Anlage.
Ergebnis als PDF-Report
Ihre Angaben und Ergebnisse übersichtlich als PDF – zum Ablegen, Weiterleiten oder für die nächste Besprechung. Wir senden Ihnen den Report zusätzlich per E-Mail.
So funktioniert der Mieterstrom-Rechner
Der Rechner gliedert sich in Gebäude und Anlage, Verbrauch im Haus, Preise und Kosten sowie die gesetzlichen Sätze. Die Voreinstellungen sind Beispielwerte und Annahmen – ersetzen Sie sie durch die Daten Ihres Objekts.
- Wohneinheiten
- Anzahl der Wohnungen im Gebäude.
- PV-Leistung (kWp)
- Installierte Leistung der Anlage auf dem Gebäude.
- Spezifischer Ertrag (kWh/kWp)
- Annahme, Voreinstellung 950 kWh je kWp und Jahr. Am besten den Wert aus der Ertragsprognose eintragen.
- Teilnahmequote (%)
- Annahme, Voreinstellung 60 %. Mieter können ihren Stromlieferanten frei wählen.
- Stromverbrauch je Wohneinheit (kWh/a)
- Annahme für den Bedarf der teilnehmenden Haushalte.
- Direktverbrauchsquote (%)
- Annahme: Anteil der PV-Erzeugung, der zeitgleich im Haus verbraucht wird.
- Grundversorgungstarif (ct/kWh)
- Örtlicher Grundversorgungstarif; Basis der 90-%-Obergrenze.
- Mieterstrompreis (ct/kWh)
- Ihr geplanter Preis; wird automatisch auf 90 % des Grundversorgungstarifs begrenzt.
- Reststrom-Einkaufspreis (ct/kWh)
- Einkaufspreis für den Strom, den die Anlage nicht liefert.
- Mess- und Abrechnungskosten (€ je WE·a)
- Zähler, Messstellenbetrieb und Abrechnung je teilnehmender Wohneinheit.
- Mieterstromzuschlag (ct/kWh)
- Aktuellen Satz der Bundesnetzagentur eintragen; er hängt vom Inbetriebnahmedatum ab.
- Einspeisevergütung (ct/kWh)
- Aktuellen Satz der Bundesnetzagentur eintragen; gilt für den Überschuss und die Vergleichszeile.
Die Formel: so rechnet der Mieterstrom-Rechner
Der Mieterstrom-Rechner arbeitet mit diesen offengelegten Schritten:
| Größe | Rechenweg |
|---|---|
| Erzeugung | PV-Leistung × spezifischer Ertrag |
| Bedarf der Teilnehmer | Wohneinheiten × Teilnahmequote × Verbrauch je WE |
| Direktverbrauch | min(Erzeugung × Direktverbrauchsquote; Bedarf) |
| Überschuss / Reststrom | Erzeugung − Direktverbrauch / Bedarf − Direktverbrauch |
| Mieterstrompreis | min(Eingabe; 0,9 × Grundversorgungstarif) |
| Erlöse | Bedarf × Mieterstrompreis + Direktverbrauch × Zuschlag + Überschuss × Einspeisevergütung |
| Kosten | Reststrom × Einkaufspreis + teilnehmende WE × Messkosten |
| Vergleich Volleinspeisung | Erzeugung × Einspeisevergütung |
Investition, Kapitaldienst, Wartung, Versicherung und Steuern sind nicht enthalten. Für die Volleinspeisung kann ein anderer Vergütungssatz gelten; der Rechner verwendet vereinfacht denselben Satz.
Beispielrechnung mit dem Mieterstrom-Rechner
Annahmen (Beispielwerte)
- 24 Wohneinheiten, 60 kWp, 950 kWh/kWp (Annahme)
- 60 % Teilnahme, 2.500 kWh je WE, 30 % Direktverbrauch (Annahmen)
- Grundversorgung 40 ct/kWh, Mieterstrompreis 36 ct/kWh, Reststrom 28 ct/kWh, Messung 80 €/WE (Beispielwerte)
- Zuschlag und Einspeisevergütung: noch nicht eingetragen
Rechenschritte
- Erzeugung: 60 kWp × 950 = 57.000 kWh/a
- Bedarf: 14 teilnehmende WE × 2.500 kWh = 35.000 kWh/a
- Direktverbrauch: 30 % × 57.000 = 17.100 kWh; Reststrom 17.900 kWh
- Erlöse aus Verkauf: 35.000 × 0,36 € = 12.600 €; Kosten: 17.900 × 0,28 € + 14 × 80 € = 6.132 €
Ohne Zuschlag und Einspeisevergütung bleibt im Beispiel ein Überschuss von 6.468 € pro Jahr vor Investition und Betrieb. Mit den aktuellen BNetzA-Sätzen erhöht er sich; die Vergleichszeile zeigt dann, ob Mieterstrom mehr bringt als die Volleinspeisung.
So interpretieren Sie das Ergebnis
Die Teilnahmequote ist der größte Hebel: Jeder teilnehmende Haushalt bringt Verkaufserlöse, verursacht aber auch Mess- und Abrechnungskosten.
Ein hoher Direktverbrauch senkt den Reststromeinkauf und erhöht die Erlöse aus dem Mieterstromzuschlag.
Liegt die Vergleichszeile Volleinspeisung nahe am Mieterstrom-Ergebnis, rechtfertigt der Mehrwert den Aufwand für Messkonzept und Abrechnung oft nicht.
Häufige Fehler bei der Eingabe
- Den Mieterstrompreis über 90 % des Grundversorgungstarifs ansetzen.
- Einen veralteten Mieterstromzuschlag oder eine veraltete Einspeisevergütung eintragen.
- Mit 100 % Teilnahme rechnen, obwohl Mieter ihren Lieferanten frei wählen.
- Mess- und Abrechnungskosten unterschätzen.
- Investition und Betriebskosten der Anlage vergessen.
Rechtsgrundlage
§ 42a EnWG: Mieterstromvertrag; der Preis darf 90 % des im Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht übersteigen.
§ 21 Abs. 3 EEG: Mieterstromzuschlag für Strom aus Solaranlagen auf, an oder in Wohngebäuden, der an Letztverbraucher im Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang geliefert wird. Die Höhe hängt vom Inbetriebnahmedatum ab; maßgeblich sind die Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur.
Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.
Häufige Fragen zum Mieterstrom-Rechner
Was ist Mieterstrom?
Strom aus einer Solaranlage auf oder am Wohngebäude, der ohne Durchleitung durch das Netz der allgemeinen Versorgung an Mieter im Gebäude geliefert wird. Grundlage ist ein Mieterstromvertrag nach § 42a EnWG; der Anbieter liefert auch den Reststrom.
Gilt die 90-%-Grenze immer?
§ 42a EnWG begrenzt den Preis für Mieterstrom auf 90 % des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs. Für Sonderfälle und Details zur Berechnung ist der Gesetzestext maßgeblich; im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Wer bekommt den Mieterstromzuschlag?
Der Zuschlag nach § 21 Abs. 3 EEG wird dem Anlagenbetreiber für den an Letztverbraucher gelieferten Mieterstrom gezahlt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Höhe und Voraussetzungen im Einzelfall: EEG und Bundesnetzagentur.
Was passiert mit Überschussstrom?
Strom, der im Gebäude nicht zeitgleich verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist und nach den Regeln des EEG vergütet. Der geltende Satz hängt vom Inbetriebnahmedatum ab und wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
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