Ist Fernwärme noch zeitgemäß?
Das hängt vom Netz ab. Moderne Netze mit Großwärmepumpen, Abwärme und niedrigen Temperaturen sind zeitgemäß. Viele Bestandsnetze laufen aber überwiegend mit Erdgas oder Kohle, verlieren viel Wärme, sind teuer. Nur 29 Prozent der Netze auf der Preistransparenzplattform gelten als klimafreundlich.
Fernwärme gilt politisch als Baustein der Wärmewende, doch der Zustand der Netze ist sehr unterschiedlich. Auf der Preistransparenzplattform Fernwärme ist Erdgas bei 53 Prozent der Netze der Hauptenergieträger, Kohle bei 17 Prozent. Steigt der Gaspreis, steigt die Fernwärme mit; Netze mit Gas als Hauptenergieträger kosteten im April 2023 netto 176 Euro je Megawattstunde.
Auch wirtschaftlich steht Fernwärme unter Druck: Der gewichtete Mischpreis für Mehrfamilienhäuser stieg von 9,5 Cent je Kilowattstunde im Oktober 2021 auf 17,4 Cent im April 2023 und liegt 2026 bei 15,6 Cent brutto. Das Niveau von 2021 ist nicht zurückgekehrt. Netze mit mehr als 30 Prozent Wärmeverlust lagen laut Verbraucherzentrale Bundesverband im Median bei 22 Cent.
Zeitgemäß ist Fernwärme dort, wo ein Netz effizient betrieben wird, niedrige Verluste hat und auf erneuerbare Quellen oder Abwärme umgestellt ist. Für Eigentümer lohnt deshalb der nüchterne Vergleich der Vollkosten mit den Alternativen, etwa im Wärmepreis-Index.
Muss man sich an Fernwärme anschließen lassen?
Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz schreibt Fernwärme nicht vor, und ein ausgewiesenes Wärmenetzgebiet in der kommunalen Wärmeplanung begründet keine Anschlusspflicht. Ein Anschluss- und Benutzungszwang entsteht nur, wenn die Gemeinde ihn per Satzung anordnet, auch zum Klimaschutz.
Grundlage für einen kommunalen Anschlusszwang ist § 109 GModG in Verbindung mit dem Kommunalrecht. Ob er für ein Grundstück gilt und welche Befreiungen die Satzung vorsieht, lässt sich nur im Einzelfall klären.
Nach § 27 Abs. 1 Wärmeplanungsgesetz folgt aus der Ausweisung eines Wärmenetzgebiets keine Pflicht, Fernwärme zu nutzen. Mehr zur Wärmeplanung und zum Anschluss auf Nahwärme vs. Fernwärme.
Was ändert das geplante Wärmenetzgesetz?
Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 Eckpunkte für ein Wärmenetzgesetz beschlossen. Es soll die AVBFernwärmeV ablösen und strengere Preisklauseln, eine verpflichtende Transparenzplattform, eine Schlichtungsstelle, nachträgliche Preisaufsicht und ein Sonderkündigungsrecht bei unzureichender Dekarbonisierung bringen. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Geplant ist außerdem eine 50-Cent-Regel, die beim Anschluss vermieteter Gebäude an Wärmenetze die strenge Kostenneutralität ablösen soll. Auch das ist noch nicht in Kraft.
Bis zu einem Gesetz gilt die AVBFernwärmeV unverändert. Heute schon nutzbar ist das Sonderkündigungsrecht nach § 3 Abs. 2 für den Umstieg auf erneuerbare Energien, mit den beschriebenen Voraussetzungen. Details auf Fernwärme kündigen.
Welche Alternativen zur Fernwärme gibt es?
Die häufigste Alternative zur Fernwärme ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, einzeln oder als Kaskade. Im Referenz-Mehrfamilienhaus kommt sie mit 30 Prozent Förderung auf 12,0 bis 13,8 Cent je Kilowattstunde Vollkosten brutto. Weitere Wege sind Sole-Wärmepumpen, Hybridlösungen mit reduzierter Fernwärme, Pellets oder Wärmepumpen-Contracting.
Ohne Förderung liegt die Luft-Wasser-Wärmepumpe im Referenzhaus bei 14,1 bis 15,9 Cent, alle Werte brutto. Im unsanierten Bestand mit hohen Vorlauftemperaturen deckt eine Hybridlösung die Grundlast über die Wärmepumpe, die Fernwärme bleibt nur für Spitzen.
Wer nicht selbst investieren will, kann die Wärmepumpe per Contracting betreiben lassen. Das Green WärmeAbo beginnt mit einem Grundpreis ab 219 Euro netto im Monat plus einem Arbeitspreis ab 11,9 Cent je Kilowattstunde netto (ab Paket „Wohnanlage S“). Den vollständigen Vergleich zeigt Fernwärme-Alternative.