Ist Contracting Fernwärme?
Nein, Contracting ist nicht automatisch Fernwärme. Fernwärme beschreibt einen Lieferweg über ein großes Wärmenetz, Contracting dagegen ein Vertrags- und Betreibermodell. Ein Contractor kann Wärme direkt im versorgten Gebäude erzeugen oder ein Nahwärmenetz betreiben; rechtlich gilt dabei aber häufig dieselbe AVBFernwärmeV.
Die Verwechslung ist verständlich, denn in beiden Fällen kauft der Eigentümer fertige Wärme statt Brennstoff, zahlt Grund-, Arbeits- und Messpreis und unterliegt häufig denselben Vertragsregeln. Die Begriffe liegen aber auf unterschiedlichen Ebenen: Nah- und Fernwärme beschreiben, wie die Wärme zum Gebäude gelangt – über ein Rohrnetz. Contracting beschreibt, wer die Erzeugung plant, finanziert, baut und betreibt.
Fernwärme wird in der Regel von einem etablierten Netzbetreiber, oft einem Stadtwerk, aus großen zentralen Anlagen geliefert; das Gebäude wird an das bestehende Netz angeschlossen. Beim typischen Wärmecontracting steht die Erzeugungsanlage dagegen im oder am Gebäude selbst, etwa eine Wärmepumpe oder ein Blockheizkraftwerk. Der Eigentümer hat damit einen Vertragspartner, der die Technik objektbezogen auslegt und betreibt.
Für viele große Immobilien lautet die eigentliche Entscheidung deshalb nicht „Fernwärme oder Contracting“, sondern: an ein vorhandenes Fernwärmenetz anschließen oder eine eigene Erzeugung, gegebenenfalls ein eigenes Nahwärmenetz, per Contracting betreiben lassen? Eine Gegenüberstellung der Varianten bietet die Seite Alternative zur Fernwärme.
| Merkmal | Nahwärme | Fernwärme | Contracting |
|---|---|---|---|
| Was ist es? | Lieferweg über kleines Netz | Lieferweg über großes Netz | Vertrags- und Betreibermodell |
| Reichweite | Quartier, Areal, Gebäudeverbund | Stadtteil oder Stadt | Einzelgebäude bis Quartier |
| Erzeugung | Dezentrale Heizzentrale im Gebiet | Große zentrale Anlagen | Anlage im Gebäude oder eigenes Netz |
| Vertragsrecht | Oft AVBFernwärmeV | AVBFernwärmeV | Oft AVBFernwärmeV |
Was ist der Unterschied zwischen Nahwärme und Fernwärme?
Nahwärme und Fernwärme sind beide leitungsgebundene Wärmeversorgung über ein Rohrnetz. Der Unterschied ist gesetzlich nicht scharf definiert: Nahwärme versorgt ein begrenztes Gebiet wie ein Quartier über vergleichsweise kurze Leitungen, Fernwärme großräumige, oft stadtweite Netze mit langen Trassen und höheren Temperaturen.
Fernwärme stammt häufig aus großen, zentralen Anlagen wie Heizkraftwerken oder Müllverbrennung. Nahwärme wird typischerweise in einer dezentralen Heizzentrale direkt im Versorgungsgebiet erzeugt. Moderne Nahwärmenetze werden oft als Niedertemperatur- oder kalte Netze ausgelegt, was den Einsatz von Wärmepumpen und erneuerbaren Quellen begünstigt.
Die ausführliche Abgrenzung mit Vergleichstabelle steht auf der Seite Nahwärme vs. Fernwärme.
Gilt die AVBFernwärmeV auch für Contracting?
Häufig ja. Die AVBFernwärmeV gilt für Wärmelieferverträge mit vorformulierten Bedingungen, nach der Rechtsprechung des BGH auch dann, wenn die Wärme in einer Anlage im Gebäude erzeugt wird. Damit gelten Laufzeitgrenzen nach § 32 und Preisgleitregeln nach § 24 Abs. 4.
Der Begriff „Fernwärme“ wird in der Verordnung also weit verstanden und erfasst auch viele Nahwärme- und Contracting-Lieferungen. Ausgenommen sind Industrieunternehmen nach § 1 Abs. 2; nach § 1 Abs. 3 sind abweichende Individualvereinbarungen möglich.
Für Eigentümer bedeutet das: Viele Schutzregeln, die für Fernwärmekunden gelten, greifen auch beim Wärmecontracting. Was das für die Preisanpassung heißt, erläutert die Seite Preisgleitklausel.
Kann ein Nahwärmenetz per Contracting betrieben werden?
Ja. Ein Contractor kann eine Heizzentrale samt Verteilnetz für ein Quartier, ein Areal oder mehrere benachbarte Gebäude errichten und alle angeschlossenen Objekte versorgen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn kein wirtschaftlich sinnvoller Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz möglich ist.
Über ein zentrales Erzeugungssystem – etwa Blockheizkraftwerk, Großwärmepumpe oder Abwärmenutzung – lassen sich Skaleneffekte und Effizienzvorteile heben. Für große Immobilien und Quartiere ist meist ein Erzeugungsmix sinnvoll: effiziente Grundlast, ergänzt um Spitzenlast und, wo verfügbar, erneuerbare Quellen oder Abwärme.
Für Wärmenetze kommt die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in Betracht. Einen Überblick über die Versorgungswege gibt die Seite Wärmeversorgung.
Gibt es einen Anschlusszwang an Fernwärme?
Ein Anschlusszwang kann bestehen, wenn eine Kommune ihn per Satzung anordnet und ein öffentliches Interesse wie etwa Klimaschutz ihn rechtfertigt. Ob und in welchem Umfang er gilt und welche Befreiungen möglich sind, hängt allein von der jeweiligen kommunalen Satzung ab.
Rechtsgrundlage sind landesrechtliche Regelungen und das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung gewinnt das Thema an Bedeutung. Eigentümer großer Bestände sollten die örtliche Regelung rechtlich prüfen lassen, bevor sie sich für eine eigene Erzeugung entscheiden.
Wer bereits Fernwärme bezieht und aussteigen möchte, findet Fristen und Wege auf der Seite Fernwärme kündigen.