BAFA · Zuschussaktiv

    BAFA Contracting-Orientierungsberatung: 50 % Zuschuss

    Die Contracting-Orientierungsberatung ist ein Modul der BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Ein Berater prüft, ob sich ein Gebäude oder eine Liegenschaft für Einspar-Contracting eignet, und bereitet die nächsten Schritte vor. Das BAFA übernimmt die Hälfte des Honorars.

    Offizieller Name: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Contracting-Orientierungsberatung · Stand: Richtlinie läuft bis 31.12.2026

    Symbolbild: Energieberaterin erklärt einem Ehepaar am Esstisch Unterlagen und einen Grundriss

    Was ist BAFA Contracting-Beratung und wer bekommt die Förderung?

    Die Contracting-Orientierungsberatung ist ein BAFA-Zuschuss von 50 % für eine Beratung, die prüft, ob Einspar-Contracting für ein Nichtwohngebäude oder eine Liegenschaft passt. Sie ist unter anderem für Kommunen gedacht. Der Zuschuss beträgt höchstens 3.500 € bei Energiekosten bis 300.000 € im Jahr und je nach Fall bis 5.000 €.

    BAFA Contracting-Beratung im Überblick

    Steckbrief BAFA Contracting-Beratung
    TrägerBAFA
    ArtZuschuss
    ZielgruppenKommunen
    GebäudeNichtwohngebäude
    Förderung50 %, max. 3.500 € (Energiekosten ≤300.000 €/a), je nach Modul bis 5.000 €
    Konditionenauf Einspar-Contracting zugeschnitten
    AntragBAFA
    ContractingZweck: Vorbereitung von Contracting
    Statusaktiv
    StandRichtlinie läuft bis 31.12.2026*
    Quelle

    * noch nicht abschließend aus einer Primärquelle belegt – bitte im Merkblatt prüfen.

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen ist BAFA Contracting-Beratung geeignet?

    • Kommunen mit Schulen, Sporthallen, Verwaltungsgebäuden oder anderen Liegenschaften
    • Träger, die Einspar-Contracting als Alternative zur Eigeninvestition prüfen wollen
    • Liegenschaften mit nennenswerten Energiekosten
    • Nicht geeignet für Wohngebäude – dort passt die Energieberatung für Wohngebäude

    So stellen Sie den Antrag

    1. Einen qualifizierten Berater für die Contracting-Orientierungsberatung auswählen.
    2. Antrag beim BAFA stellen – den genauen Ablauf beschreibt das BAFA-Merkblatt.
    3. Beratung durchführen: Bestandsaufnahme, Einsparpotenzial, Eignung für Contracting.
    4. Bericht erhalten und den Zuschuss über das BAFA abrechnen.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    50 % des Beraterhonorars, höchstens 3.500 € bei Energiekosten bis 300.000 € im Jahr. Je nach Modul sind bis 5.000 € möglich.

    Was ist Einspar-Contracting?

    Ein Dienstleister modernisiert die Technik und refinanziert sich aus den eingesparten Energiekosten. Mehr dazu in unserem Ratgeber Einspar-Contracting und für Kommunen unter Energiespar-Contracting.

    Kann ich danach weitere Förderung nutzen?

    Ja. Die spätere Umsetzung kann über die BEG gefördert werden, für Kommunen etwa über KfW 422. Contractoren sind in der Heizungsförderung ausdrücklich antragsberechtigt.

    Wie lange gibt es die Förderung noch?

    Die Richtlinie läuft nach unserem Stand voraussichtlich bis 31.12.2026. Ob sie verlängert wird, ist offen. Wir beobachten das und melden Änderungen in den Förder-News.

    Unsicher, ob das Programm passt?

    Der Förder-Finder zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen.

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