Was ist BAFA Contracting-Beratung und wer bekommt die Förderung?
Die Contracting-Orientierungsberatung ist ein BAFA-Zuschuss von 50 % für eine Beratung, die prüft, ob Einspar-Contracting für ein Nichtwohngebäude oder eine Liegenschaft passt. Sie ist unter anderem für Kommunen gedacht. Der Zuschuss beträgt höchstens 3.500 € bei Energiekosten bis 300.000 € im Jahr und je nach Fall bis 5.000 €.
BAFA Contracting-Beratung im Überblick
| Träger | BAFA |
|---|---|
| Art | Zuschuss |
| Zielgruppen | Kommunen |
| Gebäude | Nichtwohngebäude |
| Förderung | 50 %, max. 3.500 € (Energiekosten ≤300.000 €/a), je nach Modul bis 5.000 € |
| Konditionen | auf Einspar-Contracting zugeschnitten |
| Antrag | BAFA |
| Contracting | Zweck: Vorbereitung von Contracting |
| Status | aktiv |
| Stand | Richtlinie läuft bis 31.12.2026* |
| Quelle |
* noch nicht abschließend aus einer Primärquelle belegt – bitte im Merkblatt prüfen.
Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.
Für wen ist BAFA Contracting-Beratung geeignet?
- Kommunen mit Schulen, Sporthallen, Verwaltungsgebäuden oder anderen Liegenschaften
- Träger, die Einspar-Contracting als Alternative zur Eigeninvestition prüfen wollen
- Liegenschaften mit nennenswerten Energiekosten
- Nicht geeignet für Wohngebäude – dort passt die Energieberatung für Wohngebäude
So stellen Sie den Antrag
- Einen qualifizierten Berater für die Contracting-Orientierungsberatung auswählen.
- Antrag beim BAFA stellen – den genauen Ablauf beschreibt das BAFA-Merkblatt.
- Beratung durchführen: Bestandsaufnahme, Einsparpotenzial, Eignung für Contracting.
- Bericht erhalten und den Zuschuss über das BAFA abrechnen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
50 % des Beraterhonorars, höchstens 3.500 € bei Energiekosten bis 300.000 € im Jahr. Je nach Modul sind bis 5.000 € möglich.
Was ist Einspar-Contracting?
Ein Dienstleister modernisiert die Technik und refinanziert sich aus den eingesparten Energiekosten. Mehr dazu in unserem Ratgeber Einspar-Contracting und für Kommunen unter Energiespar-Contracting.
Kann ich danach weitere Förderung nutzen?
Ja. Die spätere Umsetzung kann über die BEG gefördert werden, für Kommunen etwa über KfW 422. Contractoren sind in der Heizungsförderung ausdrücklich antragsberechtigt.
Wie lange gibt es die Förderung noch?
Die Richtlinie läuft nach unserem Stand voraussichtlich bis 31.12.2026. Ob sie verlängert wird, ist offen. Wir beobachten das und melden Änderungen in den Förder-News.


