BAFA · Zuschussaktiv

    BAFA Energieberatung (iSFP): 50 % bis 850 € Zuschuss

    Das BAFA bezuschusst eine Energieberatung für Wohngebäude. Ergebnis ist meist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Der iSFP ist außerdem Voraussetzung für den iSFP-Bonus und den geplanten WPB-Bonus bei Einzelmaßnahmen.

    Offizieller Name: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (iSFP) · Stand: Richtlinie 31.05.2023, geändert 06.08.2024

    Symbolbild: Energieberaterin erklärt einem Ehepaar am Esstisch Unterlagen und einen Grundriss

    Was ist BAFA Energieberatung (iSFP) und wer bekommt die Förderung?

    Die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude ist ein Zuschuss von 50 % zum Honorar eines Energieberaters, der meist einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt. Es gibt höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohneinheiten. Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften profitieren doppelt, weil der Fahrplan höhere Förderung für spätere Maßnahmen ermöglicht.

    BAFA Energieberatung (iSFP) im Überblick

    Steckbrief BAFA Energieberatung (iSFP)
    TrägerBAFA
    ArtZuschuss
    ZielgruppenPrivatpersonen, Wohnungswirtschaft
    GebäudeWohngebäude
    Förderung50 % des Honorars, max. 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (ab 3 WE); WEG +250 € für Erläuterung in der Eigentümerversammlung
    KonditioneniSFP ist Voraussetzung für iSFP-Bonus und WPB-Bonus
    AntragBAFA-Portal, Berater kann bevollmächtigt werden
    Contractingim Merkblatt nicht gesondert geregelt
    Statusaktiv
    StandRichtlinie 31.05.2023, geändert 06.08.2024
    Quelle

    Abkürzungen: WE = Wohneinheit · WPB = Worst Performing Building (energetisch schlechtestes Gebäude) · iSFP = individueller Sanierungsfahrplan

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen ist BAFA Energieberatung (iSFP) geeignet?

    • Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, die eine Sanierung planen
    • Wohnungseigentümergemeinschaften – für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung gibt es 250 € extra
    • Alle, die später den iSFP-Bonus bei Dämmung oder Anlagentechnik nutzen wollen
    • Nicht geeignet für Nichtwohngebäude – dafür gibt es die Energieberatung für Nichtwohngebäude, z. B. die Contracting-Orientierungsberatung

    So stellen Sie den Antrag

    1. Einen Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste auswählen.
    2. Antrag im BAFA-Portal stellen; der Berater kann dafür bevollmächtigt werden.
    3. Vor-Ort-Termin und Erstellung des Sanierungsfahrplans.
    4. Bericht erhalten und Honorar zahlen; der Zuschuss wird über das BAFA abgewickelt.
    5. Den Fahrplan bei späteren Förderanträgen nutzen, zum Beispiel für den BAFA-Zuschuss Gebäudehülle.

    Häufige Fragen

    Wie viel zahlt das BAFA für die Energieberatung?

    50 % des Beraterhonorars, höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus und höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 250 € zusätzlich für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung.

    Was bringt mir ein individueller Sanierungsfahrplan?

    Er zeigt Schritt für Schritt, wie Ihr Haus effizienter wird. Außerdem ist er Voraussetzung für den iSFP-Bonus bei BAFA-Einzelmaßnahmen und für den geplanten WPB-Bonus für Dämmung. Mehr dazu im Ratgeber iSFP – individueller Sanierungsfahrplan.

    Lohnt sich der iSFP nach der Reform noch?

    Der iSFP-Bonus gilt seit 21.07.2026 nur noch ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben und nur auf den Teil über der Basis-Höchstgrenze. Für kleine Einzelmaßnahmen bringt er also weniger als früher. Als Planungsgrundlage für größere Sanierungen bleibt er sinnvoll.

    Welche Richtlinie gilt?

    Die Richtlinie vom 31.05.2023, geändert am 06.08.2024. Die Förderung ist aktiv.

    Unsicher, ob das Programm passt?

    Der Förder-Finder zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen.

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