Ist Energiemanagement für Kommunen Pflicht?
Nach geltendem Energieeffizienzgesetz mussten öffentliche Stellen ab 3 GWh Jahresverbrauch bis 30.06.2026 ein Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS einführen, ab 1 GWh ein vereinfachtes. Für Kommunen gilt das bis zur Novelle, die sie ausnehmen will. Energiemanagement in Kommunen lohnt sich aber unabhängig davon, weil es Verbrauch und Kosten sichtbar macht.
Energiemanagement in Kommunen heißt: Verbräuche aller Liegenschaften regelmäßig erfassen, auswerten und daraus Maßnahmen ableiten. Ohne diese Daten lässt sich weder eine Einsparpflicht nachweisen noch entscheiden, welches Gebäude zuerst saniert wird.
Das Thema hat zwei Seiten. Rechtlich hat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) eine Frist zum 30.06.2026 gesetzt, die gerade durch eine Novelle in Frage steht. Praktisch ist ein Energiemanagement die Grundlage für jede Investitionsentscheidung bei Heizung und Gebäudehülle. Die Normgrundlagen erklärt unsere Seite zu ISO 50001. Hier geht es um die Umsetzung in der Verwaltung.
- 30.06.2026Frist für das Energiemanagementsystem öffentlicher Stellen nach § 6 Abs. 4 EnEfGQuelle: § 6 EnEfG
- 124 kWh/m²durchschnittlicher Wärmeverbrauch kommunaler Verwaltungsgebäude in BW (Daten 2021)Quelle: KEA-BW
- ca. 10 %der ausgewerteten Verwaltungsbauten, Schulen und Kitas erreichen den Zielwert von 50 kWh/m²Quelle: KEA-BW
Energiemanagement in Kommunen: Was Pflicht ist und was geplant ist
Nach § 6 Abs. 4 EnEfG mussten öffentliche Stellen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3 GWh oder mehr bis 30.06.2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten (ISO 50001 oder EMAS). Zwischen 1 und 3 GWh genügt ein vereinfachtes System. Zur Einordnung: 1 GWh sind 1 Million kWh, das erreicht schon eine Gemeinde mit einigen Schulen, Hallen und einem Bad.
Der Regierungsentwurf zur EnEfG-Novelle (Drucksache 21/8027) macht daraus eine Soll-Vorschrift mit Frist 11.10.2027 und nimmt Kommunen von § 6 aus. Beschlossen ist das noch nicht. In Baden-Württemberg gilt unabhängig davon die Pflicht nach KlimaG BW, die Energieverbräuche jährlich in der Landesdatenbank zu erfassen. Details auf unserer Seite zum Energieeffizienzgesetz.
So führen Sie ein kommunales Energiemanagement ein
Ein funktionierendes Energiemanagement braucht keine große Abteilung, aber klare Zuständigkeit und regelmäßige Routinen. Bewährt hat sich dieser Ablauf:
- Ratsbeschluss oder Dienstanweisung: Ziel, Zuständigkeit und Berichtsweg festlegen.
- Energiebeauftragte benennen, mit Zeitbudget und Zugriff auf Rechnungen und Hausmeister.
- Liegenschaftsliste anlegen: Gebäude, Nutzung, beheizte Fläche, Baujahr, Wärmeerzeuger, Zähler.
- Verbräuche erfassen: zuerst monatlich aus Rechnungen und Zählerständen, später automatisiert über Fernauslesung.
- Kennwerte bilden (kWh je m² und Jahr, witterungsbereinigt) und mit Vergleichswerten abgleichen.
- Jährlichen Energiebericht an Rat und Verwaltungsspitze erstellen, mit Maßnahmenliste nach Priorität.
Kennwerte: Welche Gebäude zuerst?
Kennwerte zeigen, wo sich Handeln lohnt. Die KEA-BW hat rund 10.000 kommunale Gebäude in Baden-Württemberg ausgewertet (Daten 2021). Der Wärmeverbrauch liegt im Mittel deutlich über dem Zielwert, nur etwa jedes zehnte Gebäude erreicht ihn.
Gebäude mit den höchsten Werten sind die ersten Kandidaten für Sanierung und Heizungstausch. Das passt zu den Mindeststandards für die schlechtesten Nichtwohngebäude im Gebäudemodernisierungsgesetz.
| Gebäudeart | Ø Wärmeverbrauch | Zielwert |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebäude | 124 kWh/m² | 50 kWh/m² |
| Kindertagesstätten | 134 kWh/m² | 50 kWh/m² |
| Schulen | 100–120 kWh/m² | 50 kWh/m² |
Quelle: KEA-BW, Auswertung von rund 10.000 kommunalen Gebäuden, Datenbasis 2021.
Energiemanagement-Software für Kommunen: worauf es ankommt
Für wenige Gebäude reicht anfangs eine gepflegte Tabelle. Ab etwa einem Dutzend Liegenschaften oder bei Fernauslesung lohnt eine Software. Wir nennen hier bewusst keine Produkte, sondern Kriterien für Ihre Auswahl:
- Datenimport: automatische Übernahme von Zählerdaten (Fernauslesung, Schnittstellen der Versorger und Messstellenbetreiber) und manuelle Erfassung für Altzähler.
- Witterungsbereinigung und Kennwerte je m² sowie Vergleich mit Referenzwerten.
- Berichte für Rat und Landesmeldung, idealerweise im Format, das Ihr Land für die Verbrauchserfassung verlangt.
- Mandanten und Rollen, wenn Eigenbetriebe, Schulverbände oder Zweckverbände mitmachen.
- Datenschutz und Hosting nach den Vorgaben Ihrer IT, Exportfunktion, damit Sie den Anbieter wechseln können.
- Betriebskosten über mehrere Jahre, nicht nur der Einführungspreis.
Förderung für Energiemanagement in der Kommune
Die Kommunalrichtlinie des Bundes hat das Energiemanagement früher mit Personal, Messtechnik und Software gefördert. Diesen Förderschwerpunkt (4.1.2) hat die überarbeitete Kommunalrichtlinie zum 01.11.2024 gestrichen, begründet mit Überschneidungen zum Energieeffizienzgesetz. Eine Bundesförderung speziell für das Energiemanagement gibt es damit derzeit nicht.
Prüfen Sie Landesprogramme und die Angebote Ihrer Landesenergieagentur. NRW.Energy4Climate etwa bietet mit Kom.EMS Arbeitshilfen für den Aufbau. Für investive Maßnahmen, die das Energiemanagement aufdeckt, bleiben die Programme auf unserer Seite Förderung für Kommunen und die Kommunalrichtlinie.
Was ein Contractor zum Energiemanagement beiträgt
Beim Wärmeliefer-Contracting misst der Contractor die gelieferte Wärme mit geeichten Zählern direkt an der Heizzentrale. Diese Werte bekommen Sie regelmäßig, oft auch als Datenexport. Damit ist der größte Verbrauchsposten vieler Gebäude sauber erfasst, ohne dass Ihr Bauamt eigene Zähler nachrüsten muss.
Dazu kommt: Planung, Finanzierung, Betrieb und Störungsdienst der Anlage liegen beim Contractor, die Anlage bleibt in seinem Eigentum. Die Kommune zahlt nur die gelieferte Wärme, eine Investition aus dem Haushalt entfällt. Die BEG-Förderung kann der Contractor über KfW 522 selbst beantragen. Das Energiemanagement zeigt Ihnen, welche Heizzentrale zuerst dran ist. Contracting ist ein Weg, sie zu erneuern.
Häufige Fragen
Ab wann braucht eine Kommune ein Energiemanagementsystem?
Nach § 6 Abs. 4 EnEfG ab einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1 GWh (vereinfachtes System) bzw. 3 GWh (ISO 50001 oder EMAS), Frist 30.06.2026. Die Novelle soll Kommunen ausnehmen, ist aber noch nicht beschlossen. Im Einzelfall ersetzt diese Übersicht keine rechtliche Prüfung.
Muss das Energiemanagement nach ISO 50001 zertifiziert sein?
Das Gesetz verlangt ab 3 GWh ein System nach ISO 50001 oder EMAS. Für 1 bis 3 GWh reicht ein vereinfachtes System. Was hinter der Norm und einer Zertifizierung steckt, erklärt unsere Seite zur ISO 50001.
Gibt es 2026 Förderung für kommunales Energiemanagement?
Über die Kommunalrichtlinie nicht mehr, der Schwerpunkt wurde zum 01.11.2024 gestrichen. Einzelne Länder unterstützen mit Programmen oder Beratung. Fragen Sie Ihre Landesenergieagentur nach dem aktuellen Stand.
Wer sollte in der Verwaltung zuständig sein?
In der Regel eine benannte Person im Bau- oder Gebäudemanagement mit festem Zeitanteil. Wichtig sind Zugriff auf Energierechnungen, Kontakt zu Hausmeistern und ein Berichtsweg an die Verwaltungsspitze. In kleinen Gemeinden kann ein Energiemanagement auch gemeinsam mit Nachbarkommunen organisiert werden.
Welche Daten liefert ein Wärme-Contractor?
Mindestens die gelieferte Wärmemenge je Abrechnungszeitraum aus geeichten Wärmemengenzählern. Je nach Vertrag kommen Lastgänge, Vor- und Rücklauftemperaturen oder Störmeldungen dazu. Legen Sie Umfang und Format der Daten im Vertrag fest.
