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    Vergabe-Schwellenwert-Check: Auftragswert für Contracting berechnen

    Mit dem Vergabe-Schwellenwert-Check schätzen Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber den Auftragswert eines Contracting-Vertrags nach § 3 VgV und prüfen, ob der EU-Schwellenwert ab 01.01.2026 überschritten ist. Der Check berücksichtigt Laufzeit, Verlängerungsoptionen und einmalige Leistungen, unterscheidet Dienstleistungsauftrag, Konzession und Bauauftrag und gibt einen Hinweis zum passenden Verfahren. Kostenlos, ohne Anmeldung, Berechnung im Browser.

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    Vergabe-Schwellenwert-Check: Auftragswert eines Contracting-Vertrags berechnen

    Schätzen Sie den Auftragswert Ihres Contracting-Vorhabens nach § 3 VgV und prüfen Sie, ob der EU-Schwellenwert ab 01.01.2026 überschritten ist und eine EU-weite Vergabe nötig wird – mit Hinweis zum passenden Verfahren.

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    Eingaben

    1 · Vertrag

    Auftraggeber

    2 · Vergütung und Laufzeit

    60.000€/a

    Grund-, Arbeits- und Messpreis zusammen, ohne Umsatzsteuer.

    Laufzeit
    15Jahre
    0Jahre

    Optionen und Vertragsverlängerungen zählen nach § 3 Abs. 1 VgV mit.

    0€

    Optional, z. B. separat vergütete Planung oder Baukostenzuschuss.

    Live-Ergebnis

    EU-weite Vergabe erforderlich

    Geschätzter Auftragswert 900.000 € netto gegenüber dem Schwellenwert von 216.000 € für Liefer-/Dienstleistungen sonstiger öffentlicher Auftraggeber (z. B. Kommunen). Es gilt das EU-Vergaberecht (GWB-Vergaberecht).

    Auftragswert netto

    900.000 €

    15 Jahre × 60.000 €

    EU-Schwellenwert

    216.000 €

    gültig ab 01.01.2026

    Auslastung der Schwelle

    417 %

    EU-weite Vergabe

    Ja

    § 3 Abs. 11 VgV: Wird kein Gesamtpreis angegeben, ist bei Laufzeiten über 48 Monate der 48-fache Monatswert maßgeblich. Damit läge der Auftragswert bei 240.000 € – ebenfalls über der Schwelle. Welcher Ansatz gilt, ist im Einzelfall zu klären.

    Verfahrenshinweis

    • EU-weite Vergabe nach GWB und VgV, Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
    • Regelfall: offenes oder nicht offenes Verfahren.
    • Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nur, wenn ein Tatbestand des § 14 Abs. 3 VgV vorliegt – etwa wenn konzeptionelle oder innovative Lösungen gefragt sind oder die Leistung nicht eindeutig beschrieben werden kann. Bei Contracting mit funktionaler Leistungsbeschreibung wird das häufig genutzt.

    EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026

    • 216.000 €: Liefer- und Dienstleistungen von Kommunen und sonstigen öffentlichen Auftraggebern
    • 140.000 €: Liefer- und Dienstleistungen oberster Bundesbehörden
    • 5.404.000 €: Bauaufträge und Konzessionen

    Ergebnis als PDF-Report

    Ihre Angaben und Ergebnisse übersichtlich als PDF – zum Ablegen, Weiterleiten oder für die nächste Besprechung. Wir senden Ihnen den Report zusätzlich per E-Mail.

    Rechenweg: Feste Laufzeit: Auftragswert = jährliche Vergütung netto × (Laufzeit + Verlängerungsoptionen) + einmalige Leistungen (§ 3 Abs. 1 VgV). Unbestimmte Laufzeit: Monatswert × 48 + einmalige Leistungen (§ 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV). Vergleich mit dem EU-Schwellenwert ab 01.01.2026 je Vertragsart. Bei Konzessionen wird der Vertragswert nach eigenen Regeln der KonzVgV geschätzt – das Ergebnis ist dort nur eine Näherung. Keine Rechtsberatung: Für Kommunen gilt unterhalb der Schwellen Landesvergaberecht; das Vergabebeschleunigungsgesetz (seit 01.07.2026) betrifft die Wertgrenzen des Bundes.
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    So funktioniert der Vergabe-Schwellenwert-Check

    Der Check fragt Vertragsart, Auftraggeber, Vergütung und Laufzeit ab. Das Ergebnis zeigt Auftragswert, maßgebliche Schwelle, ob eine EU-weite Vergabe nötig ist, und einen Verfahrenshinweis. Die Voreinstellungen sind Beispielwerte.

    Vertragsart
    Dienstleistungsauftrag (Wärmelieferung, Regelfall), Dienstleistungskonzession (nur wenn das Betriebsrisiko beim Contractor liegt, z. B. Wärmeverkauf an Dritte) oder Bauauftrag (Energiespar-Contracting mit überwiegendem Bauanteil).
    Auftraggeber
    Nur bei Dienstleistungsaufträgen: Kommune bzw. sonstiger öffentlicher Auftraggeber oder oberste Bundesbehörde.
    Jährliche Vergütung netto (€/a)
    Grund-, Arbeits- und Messpreis zusammen, ohne Umsatzsteuer.
    Laufzeit
    Feste Laufzeit in Jahren oder unbestimmte Laufzeit.
    Verlängerungsoptionen (Jahre)
    Bei fester Laufzeit: Optionen und Vertragsverlängerungen, die nach § 3 Abs. 1 VgV mitzählen.
    Einmalige Leistungen netto (€)
    Optional, z. B. separat vergütete Planung oder ein Baukostenzuschuss.

    Die Formel: so rechnet der Vergabe-Schwellenwert-Check

    Der Check rechnet mit diesen offengelegten Schritten:

    GrößeRechenweg
    Feste LaufzeitJahresvergütung netto × (Laufzeit + Verlängerungsoptionen) + einmalige Leistungen
    Unbestimmte LaufzeitJahresvergütung ÷ 12 × 48 + einmalige Leistungen
    SchwelleDienstleistung: 216.000 € (Kommune) bzw. 140.000 € (oberste Bundesbehörde); Bau und Konzession: 5.404.000 €
    EU-weite VergabeAuftragswert ≥ Schwelle
    Vergleichswertbei Laufzeit über 48 Monate zusätzlich: 48-facher Monatswert + einmalige Leistungen

    Bei fester Laufzeit rechnet der Check vorsichtig mit dem Gesamtwert über die Laufzeit. Wird kein Gesamtpreis angegeben, ist nach § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV auch bei Laufzeiten über 48 Monate der 48-fache Monatswert maßgeblich – der Check zeigt diesen Wert zum Vergleich. Bei Konzessionen gelten eigene Regeln der KonzVgV; das Ergebnis ist dort nur eine Näherung.

    Beispielrechnung mit dem Vergabe-Schwellenwert-Check

    Annahmen (Beispielwerte)

    • Wärmeliefer-Contracting für eine Kommune (Dienstleistungsauftrag)
    • Jährliche Vergütung 60.000 € netto, feste Laufzeit 15 Jahre, keine Optionen
    • Keine einmaligen Leistungen

    Rechenschritte

    1. Auftragswert: 60.000 € × 15 = 900.000 €
    2. Maßgebliche Schwelle: 216.000 € (Liefer-/Dienstleistungen Kommunen)
    3. 900.000 € ≥ 216.000 € → EU-weite Vergabe erforderlich
    4. Vergleich 48-facher Monatswert: 5.000 € × 48 = 240.000 € – ebenfalls über der Schwelle

    Schon eine mittlere Jahresvergütung überschreitet bei üblichen Laufzeiten die EU-Schwelle – selbst mit dem 48-fachen Monatswert. Erst bei rund 54.000 € Jahresvergütung läge auch dieser Vergleichswert unter 216.000 €. Das sind die Voreinstellungen des Checks, keine Marktdaten.

    EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026

    AuftragsartSchwellenwert nettoVorher
    Liefer- und Dienstleistungen (Kommunen, sonstige Auftraggeber)216.000 €221.000 €
    Liefer- und Dienstleistungen oberster Bundesbehörden140.000 €–
    Bauaufträge5.404.000 €5.538.000 €
    Konzessionen5.404.000 €5.538.000 €

    Gültig für 2026 und 2027. Quelle: Anpassung der EU-Schwellenwerte zum 01.01.2026.

    So interpretieren Sie das Ergebnis

    Beim Wärmeliefer-Contracting steht die Energielieferung im Vordergrund – es ist in der Regel ein Dienstleistungsauftrag nach VgV. Wegen der Laufzeiten von 10 bis 20 Jahren liegt der Auftragswert fast immer über 216.000 €.

    Eine Konzession kommt nur in Betracht, wenn das Betriebsrisiko tatsächlich auf den Contractor übergeht, etwa beim Wärmeverkauf an Dritte im Quartier. Bei reiner Belieferung kommunaler Liegenschaften mit gesicherter Abnahme liegt in der Regel ein öffentlicher Auftrag vor.

    Oberhalb der Schwelle ist das offene oder nicht offene Verfahren der Regelfall. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nur nach § 14 Abs. 3 VgV zulässig, wird bei Contracting mit funktionaler Leistungsbeschreibung aber häufig genutzt.

    Häufige Fehler bei der Eingabe

    • Nur die Jahresvergütung mit der Schwelle vergleichen statt den Wert über die gesamte Laufzeit.
    • Verlängerungsoptionen weglassen – sie zählen nach § 3 Abs. 1 VgV mit.
    • Brutto statt netto rechnen: Der Auftragswert wird ohne Umsatzsteuer geschätzt.
    • Wärmelieferung für kommunale Gebäude vorschnell als Konzession einstufen, obwohl kein Betriebsrisiko übergeht.
    • Die Grenzen des Vergabebeschleunigungsgesetzes auf Kommunen übertragen – dort gilt Landesvergaberecht.

    Rechtsgrundlage

    Nach § 3 Abs. 1 VgV ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert ohne Umsatzsteuer auszugehen; Optionen und Vertragsverlängerungen sind zu berücksichtigen. Für Aufträge ohne Gesamtpreis ist nach § 3 Abs. 11 VgV bei Laufzeiten bis 48 Monate der Gesamtwert, bei unbestimmter oder längerer Laufzeit der 48-fache Monatswert maßgeblich. Die EU-Schwellenwerte gelten seit 01.01.2026 in neuer Höhe.

    Oberhalb der Schwelle sind offenes und nicht offenes Verfahren der Regelfall, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb setzt einen Tatbestand des § 14 Abs. 3 VgV voraus. Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist seit 01.07.2026 in Kraft und betrifft die Wertgrenzen des Bundes; für Kommunen gilt unterhalb der EU-Schwellen Landesvergaberecht. Der Check ist keine Rechtsberatung.

    Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.

    Häufige Fragen zum Vergabe-Schwellenwert-Check

    Wie hoch ist der EU-Schwellenwert für Contracting 2026?

    Für Dienstleistungsaufträge von Kommunen 216.000 € netto, für oberste Bundesbehörden 140.000 €. Bauaufträge und Konzessionen: 5.404.000 €. Die Werte gelten seit 01.01.2026.

    Wie berechne ich den Auftragswert eines Contracting-Vertrags?

    Jährliche Vergütung netto × Laufzeit einschließlich Verlängerungsoptionen, plus einmalige Leistungen. Bei unbestimmter Laufzeit gilt der 48-fache Monatswert (§ 3 VgV).

    Ist Wärmeliefer-Contracting ein Dienstleistungsauftrag oder eine Konzession?

    In der Regel ein Dienstleistungsauftrag. Eine Konzession setzt voraus, dass das Betriebsrisiko auf den Contractor übergeht, etwa beim Wärmeverkauf an Dritte.

    Welches Verfahren gilt oberhalb der EU-Schwelle?

    Regelfall ist das offene oder nicht offene Verfahren. Ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nur zulässig, wenn ein Tatbestand des § 14 Abs. 3 VgV vorliegt.

    Was gilt unterhalb des Schwellenwerts?

    Landesvergaberecht, je nach Land etwa die UVgO für Liefer- und Dienstleistungen mit landeseigenen Wertgrenzen.

    Gilt das Vergabebeschleunigungsgesetz für Kommunen?

    Es ist seit 01.07.2026 in Kraft und betrifft die Wertgrenzen des Bundes. Für Kommunen gelten diese Grenzen nicht automatisch – maßgeblich bleibt das Landesrecht.

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