Kommunen · Wärmenetz & Planung

    Wärmenetz für die Kommune: Wer baut, wer betreibt, wer fördert?

    Stand: 11. Oktober 2026

    Wie kommt eine Kommune zu einem Wärmenetz?

    Ein Wärmenetz in der Kommune kann die Gemeinde selbst, ihr Stadtwerk, eine Bürgergenossenschaft oder ein Contractor bauen und betreiben. Gefördert wird über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) mit bis zu 40 % für Machbarkeitsstudie und Bau. Kommunale Gebäude wie Schule und Rathaus sind oft die Ankerkunden, die ein Netz erst wirtschaftlich machen.

    Viele Kommunen prüfen im Zuge der Wärmeplanung, ob ein Wärmenetz für die Kommune sinnvoll ist: für ein Neubaugebiet, einen Ortskern oder ein Dorf. Die technische Frage ist oft schneller beantwortet als die organisatorische. Wer investiert, wer trägt das Risiko, wer betreibt das Netz über Jahrzehnte?

    Diese Seite vergleicht die Betreibermodelle, fasst den Stand der Förderung 2026 zusammen und zeigt, worauf es bei der Vergabe ankommt. Technische Grundlagen finden Sie unter Nahwärme oder Fernwärme, Details zur Förderung unter BEW-Förderung für Wärmenetze.

    • bis 40 %BEW-Förderung für Machbarkeitsstudien, Planung und Bau von WärmenetzenQuelle: BAFA, 2026
    • 01.04.2026seitdem keine BEW-Förderung mehr für Transformationspläne (Modul 1)Quelle: BBH-Blog, innobu
    • 5.404.000 €EU-Schwellenwert für Konzessionen seit 01.01.2026Quelle: Vergabeblog, 01/2026

    Betreibermodelle für ein kommunales Wärmenetz

    Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) beschreibt mehrere Wege vom kommunalen Betrieb bis zur öffentlich-privaten Partnerschaft. Für kleinere Gemeinden kommen in der Praxis vor allem vier Modelle in Frage:

    Betreibermodelle für ein Wärmenetz in der Kommune
    ModellInvestition und RisikoEignet sich, wenn …
    Eigenbetrieb / Regiebetriebbei der Kommune, im HaushaltPersonal, Know-how und Kreditrahmen vorhanden sind
    Stadtwerk / kommunales Unternehmenbeim Stadtwerk, außerhalb des Kernhaushaltsein Stadtwerk mit Wärmesparte existiert
    Energiegenossenschaftbei den Mitgliedern, oft mit Bürgerbeteiligungeine aktive Bürgerschaft das Projekt trägt
    Contractor (Auftrag oder Konzession)beim Contractor, Kommune ist Kundin oder Konzessionsgeberindie Kommune Kapital und Personal schonen will

    Mischformen sind üblich, etwa Contractor plus Genossenschaft oder Stadtwerk mit privatem Partner. Quelle: KWW Halle, eigene Zusammenstellung.

    BEW-Förderung 2026: was noch gefördert wird

    Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) des BAFA bleibt das wichtigste Programm. Seit 01.04.2026 werden aber keine Transformationspläne (Modul 1) mehr gefördert, weil Netzbetreiber nach § 32 WPG ohnehin Ausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne erstellen müssen. Machbarkeitsstudien, die Planung (HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4) und der Bau oder die Modernisierung von Netzen bleiben mit bis zu 40 % förderfähig. Anträge laufen seit 14.04.2026 über ein neues Portal.

    Antragsteller ist der Netzbetreiber. Das kann die Kommune, ihr Stadtwerk, eine Genossenschaft oder ein Contractor sein. Betreibt ein Contractor das Netz, stellt er den Antrag und rechnet die Förderung in seine Preise ein. Mehr zu den Bedingungen unter Wärmenetzpaket BEW.

    Vergabe: Konzession oder öffentlicher Auftrag?

    Beauftragt die Kommune einen Contractor, muss sie das Vergaberecht beachten. Entscheidend ist, wer das wirtschaftliche Risiko trägt. Versorgt der Contractor das Netz auf eigenes Risiko und verkauft Wärme an private Anschlussnehmer, kann eine Dienstleistungskonzession vorliegen. Die EU-weite Ausschreibung ist dann ab dem Schwellenwert von 5.404.000 € (seit 01.01.2026) nötig.

    Beliefert der Contractor dagegen vor allem kommunale Gebäude mit gesicherter Abnahme, liegt in der Regel ein öffentlicher Auftrag vor. Für Dienstleistungen gilt dann der deutlich niedrigere Schwellenwert von 216.000 €, der bei langen Laufzeiten fast immer überschritten ist. Die Abgrenzung hängt vom Einzelfall ab und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Mehr unter Vergabe von Contracting.

    Kommunale Gebäude als Ankerkunden

    Ein Wärmenetz rechnet sich, wenn genug Wärme pro Meter Leitung abgenommen wird. Kommunale Gebäude mit hohem und verlässlichem Bedarf sind dafür ideal: Schule, Sporthalle, Hallenbad, Rathaus, Pflegeheim. Sie sichern dem Betreiber eine Grundlast, bevor private Haushalte angeschlossen sind.

    Für die Kommune ist das eine Verhandlungsposition. Sie kann ihre Gebäude als Ankerkunden einbringen und dafür im Vertrag Bedingungen festlegen, zum Beispiel einen Anteil erneuerbarer Wärme, transparente Preisgleitklauseln und Anschlussmöglichkeiten für Bürger. Wie ein Anschluss an ein bestehendes Netz per Contracting läuft, erklärt Wärmenetz-Anschluss per Contracting.

    So gehen Sie vor

    Der Weg zum Netz dauert in der Regel mehrere Jahre. Diese Schritte haben sich bewährt:

    1. Wärmeplan oder eigene Voruntersuchung auswerten: Wo ist die Wärmedichte hoch genug, welche Wärmequellen gibt es (Abwärme, Abwasser, Umweltwärme, Biomasse)?
    2. Ankerkunden festlegen: Welche kommunalen Gebäude sollen angeschlossen werden, mit welchem Bedarf?
    3. Betreibermodell entscheiden und im Rat beschließen.
    4. Machbarkeitsstudie mit BEW-Förderung beauftragen, durch Kommune oder künftigen Betreiber.
    5. Bei Contracting: Ausschreibung als Auftrag oder Konzession vorbereiten, mit funktionaler Leistungsbeschreibung.
    6. Bürger früh informieren. Je mehr Anschlüsse, desto günstiger die Wärme für alle.

    Was ein Contractor beim Wärmenetz übernimmt

    Im Contracting-Modell plant, finanziert, baut und betreibt der Contractor Heizzentrale und Netz. Anlage und Netz bleiben in seinem Eigentum, Betrieb und Störungsdienst liegen bei ihm. Die Kommune zahlt für ihre eigenen Gebäude nur die gelieferte Wärme, eine Investition aus dem Haushalt entfällt. Haushaltsrechtlich ist Wärmelieferung in der Regel kein kreditähnliches Geschäft, im Einzelfall entscheidet die Kommunalaufsicht.

    Die BEW-Förderung für das Netz und die BEG-Förderung für Gebäudeanlagen (KfW 522) kann der Contractor selbst beantragen. Für kleine Gemeinden ohne Stadtwerk ist das oft der realistischste Weg zu einem Netz. Ob es wirtschaftlich ist, zeigt erst die Machbarkeitsstudie.

    Häufige Fragen

    Darf eine Gemeinde ein Wärmenetz selbst betreiben?

    Grundsätzlich ja, im Rahmen des Gemeindewirtschaftsrechts des jeweiligen Landes, etwa als Eigenbetrieb oder über ein kommunales Unternehmen. Voraussetzungen und Grenzen regelt die Gemeindeordnung. Im Einzelfall entscheidet die Kommunalaufsicht.

    Wird der Transformationsplan noch über die BEW gefördert?

    Nein. Seit 01.04.2026 fördert die BEW keine Transformationspläne (Modul 1) mehr. Machbarkeitsstudien, Planung und Bau bleiben mit bis zu 40 % förderfähig.

    Wer stellt den BEW-Antrag, wenn ein Contractor das Netz betreibt?

    Der Contractor als Netzbetreiber. Die Kommune muss dann nicht selbst Fördernehmerin werden. Im Vertrag sollte geregelt sein, dass die Förderung in die Wärmepreise einfließt.

    Muss ein Wärmenetz-Contracting europaweit ausgeschrieben werden?

    Meist ja. Bei einem öffentlichen Auftrag liegt die Schwelle für Dienstleistungen bei 216.000 €, bei einer Konzession bei 5.404.000 € (jeweils seit 01.01.2026). Bei Laufzeiten von 15 Jahren und mehr werden diese Werte schnell erreicht.

    Lohnt sich Nahwärme auch für ein Dorf?

    Das hängt von der Wärmedichte, der Zahl der Anschlüsse und der Wärmequelle ab. Ein kompakter Ortskern mit kommunalen Gebäuden als Ankerkunden ist eine gute Ausgangslage. Eine Machbarkeitsstudie klärt das, sie ist über die BEW förderfähig.

    Können Bürger sich am Netz beteiligen?

    Ja, etwa über eine Energiegenossenschaft oder Beteiligungsmodelle des Betreibers. Auch Kombinationen sind möglich, bei denen ein Contractor baut und betreibt und eine Genossenschaft beteiligt ist. Die Ausgestaltung legt die Kommune in der Ausschreibung fest.

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    Kommunen-Benchmark & Checklisten 2026

    Kennwerte, Gesetze, Förderung und 8 Checklisten für kommunale Gebäude

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    • Checkliste „Was Sie morgen prüfen sollten“ in jedem Kapitel
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    Inhalt

    1. 01Die Lage der Kommunen 2026 in Zahlen
    2. 02Benchmark: Wärmekennwerte kommunaler Gebäude
    3. 03Welche Gesetze jetzt gelten
    4. 04Fristen-Kalender 2026 bis 2030

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