Was versteht man unter Contracting?
Unter Contracting versteht man die vertraglich geregelte Auslagerung der Energieversorgung an einen spezialisierten Dienstleister. Dieser Contractor plant, finanziert, baut und betreibt die Anlage auf eigenes Risiko. Der Eigentümer investiert nicht selbst, sondern bezahlt nur die gelieferte Wärme, Kälte oder Strom.
Contracting ist kein Produkt, sondern ein Organisationsmodell für die Energieversorgung eines Gebäudes oder Betriebs. Statt eine Heizungs-, Kälte- oder Stromerzeugungsanlage selbst zu kaufen und zu betreiben, beauftragt der Eigentümer einen Dritten. Dieser übernimmt Planung, Finanzierung, Errichtung, Betrieb und Wartung und wird über einen vertraglich vereinbarten Preis bezahlt – beim Energieliefer-Contracting meist als Grundpreis, Arbeitspreis je Kilowattstunde und Messpreis.
Die Begriffsbestimmung, auf die sich die Praxis bis heute bezieht, stammt aus der DIN 8930-5. Sinngemäß ist Contracting die zeitlich und räumlich abgegrenzte Übertragung von Aufgaben der Energiebereitstellung und Energielieferung auf einen Dritten, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt. Daraus ergeben sich drei Merkmale: eine feste Laufzeit mit klarer Liefergrenze, die Übertragung von Verantwortung und nicht nur von Geld sowie das wirtschaftliche Risiko beim Contractor.
In der Wohnungswirtschaft ist Contracting fast immer gleichbedeutend mit Wärmecontracting: Ein Contractor errichtet eine moderne Heizzentrale, etwa eine Wärmepumpe oder ein Blockheizkraftwerk, und verkauft die erzeugte Wärme. Typische Laufzeiten liegen bei 10 bis 15 Jahren. Einen ausführlichen Überblick bietet der Beitrag Was ist Contracting?.
Was bedeutet Contracting auf Deutsch?
Contracting stammt vom englischen Verb „to contract“, einen Vertrag schließen oder beauftragen. Auf Deutsch trifft es am ehesten „vertraglich ausgelagerte Energieversorgung“. Ein Dienstleister übernimmt per Vertrag die Bereitstellung von Wärme, Kälte, Strom oder Licht einschließlich Investition und Betrieb der Anlage.
Das Wort geht auf das lateinische „contrahere“ zurück, was so viel wie „zusammenziehen“ oder „einen Vertrag schließen“ bedeutet. International spricht man von Energy Contracting und unterscheidet vor allem Energy Supply Contracting (Energielieferung) und Energy Performance Contracting (Einspar-Contracting mit garantierter Einsparung).
Verwechslungsgefahr besteht mit dem Personalwesen: Dort meint „Contractor“ einen freien Auftragnehmer. In der Energiewirtschaft geht es dagegen immer um Energieanlagen und die Lieferung von Energie. Weitere Fachbegriffe erklärt der Beitrag Energie-Contracting.
Was ist ein Contractor?
Ein Contractor ist das Unternehmen, das eine Energieanlage plant, finanziert, errichtet und betreibt, und zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Das können Stadtwerke, Energieversorger oder spezialisierte Energiedienstleister sein. Sie tragen dabei das technische und wirtschaftliche Risiko der Anlage.
Bezahlt wird der Contractor über den vereinbarten Energiepreis oder, beim Einspar-Contracting, über einen Anteil an der erzielten Einsparung. Sein Gegenüber ist der Contracting-Nehmer: meist ein Gebäudeeigentümer, ein Wohnungsunternehmen, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, ein Gewerbebetrieb oder eine Kommune. Er stellt Aufstellfläche und Anschlüsse bereit und bezahlt die gelieferte Energie.
Mieter sind nicht Vertragspartei. Sie zahlen die Wärmelieferung in vermieteten Gebäuden über die Betriebskosten; geschützt werden sie durch die Kostenneutralität nach § 556c BGB. Worauf es bei der Auswahl ankommt, zeigt die Seite Contracting-Anbieter.
Für wen eignet sich Contracting?
Contracting eignet sich vor allem für größere Objekte mit gleichmäßigem Energiebedarf, etwa Mehrfamilienhäuser, Wohnungsbestände, Gewerbe-, Hotel- und Pflegeimmobilien. Als Faustregel gilt ein Jahreswärmebedarf ab rund 150.000 kWh. Für kleine Ein- und Zweifamilienhäuser rechnet sich das Modell dagegen nur sehr selten.
Besonders passend ist Contracting, wenn eine Heizungs- oder Energiezentrale ohnehin ersetzt werden muss, Kapital nicht gebunden werden soll und im Haus kein technisches Personal für Betrieb und Störungsdienst vorhanden ist. Auch der anspruchsvolle Umstieg auf eine Wärmepumpe lässt sich so an einen erfahrenen Partner übergeben.
Weniger sinnvoll ist das Modell, wenn eine neue, gut laufende Anlage vorhanden ist, günstiges Eigenkapital bereitsteht und eigenes Personal den Betrieb sicherstellt. Die Abwägung zeigt der Vergleich Contracting vs. Eigeninvestition.
Was ist der Unterschied zwischen Contracting und Leasing?
Beim Leasing zahlt der Eigentümer eine Rate für die Nutzung einer Anlage, betreibt sie aber selbst und trägt Energieeinkauf und Betriebsrisiko. Beim Energieliefer-Contracting kauft er das Ergebnis, also die fertige Wärme, während der Contractor Anlage, Betrieb, Wartung und Brennstoffbeschaffung verantwortet.
Dem Leasing am nächsten kommt das Finanzierungs-Contracting: Der Contractor finanziert und errichtet die Anlage, Betrieb und Brennstoff bleiben beim Eigentümer. Beim Energieliefer-Contracting wird dagegen nicht für das Gerät, sondern für gelieferte Kilowattstunden bezahlt.
Für vermietete Gebäude ist der Unterschied entscheidend: Die Miete oder Leasingrate für ein Heizgerät ist nicht auf Mieter umlegbar, die Kosten der Wärmelieferung unter den Voraussetzungen des § 556c BGB dagegen schon. Mehr dazu: Heizung mieten oder Contracting.