Kann ich eine Heizung leasen?
Ja, Heizungen lassen sich leasen, das Angebot richtet sich aber überwiegend an Unternehmen, Wohnungsunternehmen und gewerbliche Vermieter. Privathaushalte finden meist Miet- oder Mietkaufmodelle. In jedem Fall bleiben Sie selbst Betreiber der Anlage und kaufen Brennstoff oder Strom weiter selbst ein.
Beim Heizungsleasing erwirbt ein Leasinggeber die Anlage und überlässt sie Ihnen für eine feste Grundmietzeit gegen monatliche Raten. Die Raten sind so kalkuliert, dass sie Anschaffung, Zins und Marge ganz oder bis auf einen vereinbarten Restwert abdecken. Wartung und Reparaturen sind nur enthalten, wenn das ausdrücklich vereinbart ist – häufig läuft dafür ein separater Servicevertrag.
Geleast werden vor allem Anlagen mit hohem Anschaffungswert: Heizzentralen in Mehrfamilienhäusern, Wärmepumpen-Kaskaden, Blockheizkraftwerke oder Heizungen in Gewerbeobjekten. Für den Leasingnehmer ändert sich am Betrieb nichts. Sie kaufen den Brennstoff ein, verantworten Effizienz und Prüfpflichten und tragen das Risiko steigender Energiepreise.
Ob sich Leasing lohnt, entscheidet sich deshalb meist an der Frage, ob Sie nur die Finanzierung oder auch den Betrieb auslagern wollen. Für Letzteres gibt es eigene Contracting-Modelle, die unten kurz eingeordnet sind.
| Kriterium | Leasing | Mietkauf | Energieliefer-Contracting |
|---|---|---|---|
| Eigentum während der Laufzeit | Leasinggeber | Verkäufer, Übergang mit letzter Rate | Contractor |
| Was Sie bezahlen | feste Rate | feste Rate | Grundpreis + Wärme je kWh |
| Brennstoff und Strom | Sie selbst | Sie selbst | im Arbeitspreis |
| Betreiber | Sie | Sie | Contractor |
| Vertragsende | Restwertkauf, Verlängerung oder Rückgabe | Anlage gehört Ihnen | Verlängerung oder Übernahme |
Können Privatpersonen eine Heizung leasen?
Klassisches Leasing ist auf gewerbliche Kunden zugeschnitten. Privatpersonen finden stattdessen Mietmodelle von Energieversorgern und Heizungsanbietern oder Mietkauf. Beim Kauf einer Wärmepumpe erhalten Privatpersonen über die KfW-Heizungsförderung 458 zwischen 30 und 70 Prozent Zuschuss, was Mietmodelle über die Laufzeit oft unterbietet.
Für Privathaushalte lohnt der Vergleich mit dem Kauf. Eine Wärmepumpe für 30.940 Euro inklusive Montage kostet nach 30 bis 70 Prozent Förderung, angewendet auf förderfähige Kosten von 28.000 Euro, rund 11.300 bis 22.500 Euro. Eine Mietrate von 155 Euro ergibt über 15 Jahre dagegen rund 27.900 Euro, Strom nicht eingerechnet.
Die Details zur Miete im Einfamilienhaus finden Sie auf der Seite Wärmepumpe mieten, das Kaufangebot unter Wärmepumpe für das Einfamilienhaus.
Was passiert am Ende eines Leasingvertrags für eine Heizung?
Am Ende eines Heizungsleasings können Sie die Anlage meist zum vereinbarten Restwert kaufen, den Vertrag verlängern oder sie zurückgeben. Eine Rückgabe ist bei einer fest eingebauten Heizung selten praktikabel, weil Rückbau und Ersatz dann kurzfristig organisiert und bezahlt werden müssen.
Achten Sie deshalb schon bei Vertragsschluss auf die Höhe des Restwerts und darauf, wer ihn festlegt. Ein hoher Restwert senkt die laufende Rate, verschiebt aber einen großen Betrag ans Vertragsende. Ist eine Andienungspflicht vereinbart, kann der Leasinggeber verlangen, dass Sie die Anlage zum Restwert übernehmen.
Auch bei Contracting-Verträgen gibt es eine Endschaftsregelung. Im Green WärmeAbo verlängert sich der Vertrag nach 10 Jahren um jeweils 5 Jahre, wenn er nicht gekündigt wird; die Anlage kann nach 10 Jahren zu 15 Prozent und nach 15 Jahren zu 5 Prozent des Anlagenwerts übernommen werden. Hintergründe erklärt der Beitrag zum Contracting-Vertrag.
Prüfen Sie außerdem, ob der Leasinggeber während der Laufzeit die Wartung schuldet und in welchem Zustand die Anlage bei einer Rückgabe sein muss. Abnutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus kann sonst am Vertragsende zusätzlich berechnet werden.
Welche Alternativen zum Heizungsleasing gibt es für Unternehmen?
Unternehmen können statt Leasing Contracting nutzen. Beim Energieliefer-Contracting kaufen sie Wärme je Kilowattstunde, beim Anlagencontracting stellt ein Dienstleister die Anlage bereit, beim Betriebsführungs-Contracting übernimmt er Bedienung und Wartung einer eigenen Anlage. Die Modelle unterscheiden sich vor allem in der Risikoverteilung.
Beim Energieliefer-Contracting nach DIN 8930-5 plant, finanziert, baut und betreibt der Contractor die Anlage; Sie zahlen Grundpreis und Arbeitspreis. Das Effizienz- und Ausfallrisiko liegt beim Contractor, und als Investor kann er Förderung wie das KfW-Programm 459 beantragen und in den Preis einrechnen.
Einen Überblick über alle Varianten gibt die Seite Contracting-Modelle; die Abgrenzung zur Anlage im Eigentum eines Dienstleisters erklärt der Beitrag Anlagencontracting.
Für vermietete Wohngebäude kommt ein mietrechtlicher Punkt hinzu: Leasingraten für den Wärmeerzeuger sind keine umlagefähigen Betriebskosten. Das Wärmeentgelt beim Energieliefer-Contracting kann dagegen nach § 2 Nr. 4c BetrKV umgelegt werden, im laufenden Mietverhältnis unter den Voraussetzungen des § 556c BGB.