Kann man eine Heizung mieten?
Ja, man kann eine Heizung mieten. Energieversorger, Stadtwerke, Heizungshersteller und Installationsbetriebe bieten vor allem Gasheizungen und Wärmepumpen gegen eine monatliche Rate an. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe gibt es zusätzlich Wärmelieferung, bei der Sie statt des Geräts die gelieferte Wärme bezahlen.
Bei einer Heizungsmiete stellt ein Anbieter die neue Anlage samt Einbau bereit, Sie zahlen dafür über eine feste Laufzeit, meist 10 bis 15 Jahre, eine monatliche Rate. Wartung und Reparaturen sind in vielen Angeboten enthalten. Das Gerät bleibt Eigentum des Anbieters; am Ende der Laufzeit können Sie es häufig übernehmen.
Neben der klassischen Gerätemiete gibt es ein zweites Modell, das oft ebenfalls als „Heizung mieten“ gesucht wird: die Wärmelieferung, auch Wärmecontracting genannt. Hier mieten Sie kein Gerät, sondern kaufen Wärme. Der Contractor plant, finanziert, baut, betreibt und wartet die Anlage und rechnet die gelieferte Wärme ab. Dieses Modell ist vor allem für Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften und Gewerbeobjekte verbreitet.
Welches Modell passt, hängt von Gebäudegröße, Nutzung und Ihren Zielen ab. Die folgenden Abschnitte zeigen, welche Heizungen angeboten werden, wie die Miete abläuft und wie Sie eine Heizung nutzen können, ohne selbst Betreiber zu sein.
Welche Heizungen kann man mieten?
Mieten lassen sich vor allem Gas-Brennwertheizungen und Wärmepumpen, teilweise auch Pelletheizungen und Hybridanlagen. Für neu eingebaute Gasheizungen gilt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2029 eine steigende Bio-Quote. Wärmepumpen sind davon nicht betroffen und gelten bei langen Laufzeiten als regulatorisch robustere Lösung.
Die Bio-Quoten-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, vormals GEG) verlangt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen im Bestand mindestens 10 Prozent biogene Brennstoffe ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Wer heute eine Gasheizung für 15 Jahre mietet, sollte diese Entwicklung in die Kostenrechnung einbeziehen.
Bei Wärmepumpen ist die Vorlauftemperatur entscheidend: Moderne Anlagen arbeiten mit etwa 45 °C, mit Heizkörpern sollte sie 55 °C nicht überschreiten. Ob Ihr Gebäude geeignet ist, zeigt der Wärmepumpen-Eignungscheck.
Größere Anlagen wie Heizzentralen für Mehrfamilienhäuser oder Blockheizkraftwerke werden seltener als Gerät vermietet. Hier ist Contracting das übliche Modell, weil Planung, Betrieb und Energieeinkauf eng zusammenhängen. Mehr dazu auf der Seite BHKW-Contracting.
Wie läuft die Miete einer Heizung ab?
Die Miete einer Heizung beginnt mit einer Anfrage und einem Vor-Ort-Termin, bei dem Heizlast, Heizflächen und Aufstellort geprüft werden. Danach folgen Angebot, Vertrag, Ausbau der Altanlage, Einbau und Inbetriebnahme. Während der Laufzeit übernimmt der Anbieter meist Wartung, Reparaturen und Notdienst.
Achten Sie darauf, dass das Angebot auf einer Heizlastberechnung beruht und nicht auf einer Pauschale. Eine zu groß dimensionierte Anlage verursacht höhere Raten und arbeitet ineffizient, eine zu kleine reicht an kalten Tagen nicht aus.
Vor der Unterschrift sollten Laufzeit, Kündigungsrechte, Preisanpassung, enthaltene Leistungen, Reaktionszeiten im Störfall und die Regelung am Laufzeitende schriftlich feststehen. Die Gegenüberstellung mehrerer Angebote erleichtert der Angebotsvergleich.
Kann man eine Heizung nutzen, ohne selbst Betreiber zu sein?
Ja, mit Wärmelieferung. Dabei bleibt der Contractor Eigentümer und Betreiber der Heizung, übernimmt Energieeinkauf, Wartung, Prüfpflichten und Effizienzrisiko. Sie zahlen Grundpreis und Arbeitspreis je Kilowattstunde. Bei einer reinen Gerätemiete bleiben Sie dagegen Betreiber, auch wenn das Gerät Ihnen nicht gehört.
Für Vermieter hat das einen zusätzlichen Vorteil: Das Wärmeentgelt ist nach § 2 Nr. 4c BetrKV als Betriebskosten umlagefähig, im laufenden Mietverhältnis unter den Voraussetzungen des § 556c BGB. Eine Gerätemiete ist dagegen nicht auf Mieter umlegbar.
Für Wärmepumpen bietet Green Contracting dieses Modell als Wärmepumpen-Abo an – ab einem Wärmebedarf von rund 36.000 kWh im Jahr, mit Grundpreis ab 219 Euro netto im Monat und einem Arbeitspreis von 12,9 ct/kWh netto, ab dem Paket „Wohnanlage S“ (ab 108.001 kWh) von 11,9 ct/kWh netto. Wie die Wärmelieferung insgesamt funktioniert, erklärt die Seite Wärmecontracting.
Wie sich Investition, Brennstoffeinkauf, Betreiberverantwortung, Effizienzrisiko und Bilanzwirkung zwischen Gerätemiete und Wärmelieferung verteilen, zeigt der Beitrag Heizung mieten oder Contracting in einer Übersicht.