KfW · Kreditaktiv

    KfW 358/359: Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohnung

    Die Kredite 358 und 359 finanzieren den Teil der Kosten, den der BEG-Zuschuss für Heizung, Dämmung oder Anlagentechnik nicht abdeckt. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage von KfW oder BAFA. Der Kredit 358 („Plus“) richtet sich an Selbstnutzer mit mittlerem Einkommen, 359 an alle anderen Investoren.

    Offizieller Name: BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358 = Plus) · Stand: Merkblatt Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026

    Symbolbild: neue Luft-Wärmepumpe an einem sanierten Einfamilienhaus

    Was ist KfW 358/359 und wer bekommt den Kredit?

    KfW 358 und 359 sind Ergänzungskredite zur BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Wer schon eine Zuschusszusage von KfW oder BAFA hat, kann damit die übrigen Kosten finanzieren, bis zu 120.000 € je Wohneinheit. 358 ist für Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen bis 90.000 € gedacht, 359 für alle anderen Investoren.

    KfW 358/359 im Überblick

    Steckbrief KfW 358/359
    TrägerKfW
    ArtKredit
    ZielgruppenPrivatpersonen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Kommunen
    GebäudeWohngebäude
    Förderungbis 100 % der förderfähigen Kosten, max. 120.000 €/WE; 358 nur Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen ≤90.000 € (zusätzlich zinsverbilligt*)
    KonditionenVoraussetzung: BEG-EM-Zuschuss (KfW/BAFA) bewilligt, nicht ausgezahlt, ≤12 Monate alt; Laufzeit 4–35 J., Zinsbindung bis 10 J.; Zinsen: kfw.de/konditionen
    Antragüber Hausbank
    Contractingim Merkblatt nicht gesondert geregelt
    Statusaktiv
    StandMerkblatt Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026
    Quelle

    * noch nicht abschließend aus einer Primärquelle belegt – bitte im Merkblatt prüfen.

    Abkürzungen: WE = Wohneinheit

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen ist KfW 358/359 geeignet?

    • Selbstnutzer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung mit Haushaltseinkommen bis 90.000 € (Kredit 358)
    • Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und kommunale Unternehmen (Kredit 359)
    • Alle, die eine BEG-Zuschusszusage für Heizung, Gebäudehülle oder Anlagentechnik haben
    • Nicht geeignet, wenn noch keine Zuschusszusage vorliegt, die Zusage älter als 12 Monate ist oder der Zuschuss schon ausgezahlt wurde
    • Nicht geeignet für Nichtwohngebäude – dafür gibt es KfW 523

    So stellen Sie den Antrag

    1. Zuerst den Zuschuss beantragen, zum Beispiel KfW 458 oder den BAFA-Zuschuss für die Gebäudehülle, und die Zusage abwarten.
    2. Mit der Zusage zur Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner der KfW gehen.
    3. Den Kredit beantragen, solange die Zusage höchstens 12 Monate alt und der Zuschuss noch nicht ausgezahlt ist.
    4. Laufzeit (4 bis 35 Jahre) und Zinsbindung (bis 10 Jahre) mit der Bank festlegen.
    5. Kredit abrufen und das Vorhaben umsetzen.

    Häufige Fragen

    Wie viel Kredit gibt es mit KfW 358/359?

    Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 120.000 € je Wohneinheit. Die Zinsen ändern sich laufend; den tagesaktuellen Satz finden Sie unter kfw.de/konditionen. Für 358 gibt es laut KfW-Übersicht eine zusätzliche Zinsverbilligung.

    Welche Voraussetzungen gelten für den Ergänzungskredit?

    Sie brauchen einen bewilligten BEG-Zuschuss von KfW oder BAFA, der noch nicht ausgezahlt und höchstens 12 Monate alt ist. Für 358 müssen Sie das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen und dürfen ein Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 € haben.

    Kann ich den Kredit mit dem Zuschuss kombinieren?

    Ja, genau dafür ist er gedacht: Der Zuschuss senkt die Kosten, der Kredit finanziert den Rest. Ein eigener Antrag beim BAFA oder in „Meine KfW“ ist für den Kredit nicht nötig, er läuft über die Hausbank.

    Gibt es KfW 358/359 noch?

    Ja, beide Kredite sind aktiv. Das aktuelle Merkblatt hat den Stand 09/2026 und gilt ab 24.09.2026.

    Unsicher, ob das Programm passt?

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