Was ist BAFA BEG EM Gebäudehülle und wer bekommt die Förderung?
Der BAFA-Zuschuss für die Gebäudehülle fördert Dämmung, neue Fenster, Außentüren und sommerlichen Wärmeschutz an bestehenden Gebäuden mit 15 %. Beantragen können ihn private Eigentümer, Unternehmen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan gibt es 5 Prozentpunkte mehr, seit der Reform aber nur ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben.
BAFA BEG EM Gebäudehülle im Überblick
| Träger | BAFA |
|---|---|
| Art | Zuschuss |
| Zielgruppen | Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Kommunen |
| Gebäude | Wohn- und Nichtwohngebäude |
| Förderung | 15 %; iSFP-Bonus +5 % nur ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben und nur auf den Teil über der Basis-Höchstgrenze; WPB-Bonus +5 % für Dämmung ab voraussichtlich Q1 2027 (max. 3 Anträge) |
| Konditionen | WG: 30.000 € (1. WE)/15.000 €/8.000 €; mit iSFP-Bonus bzw. ohne iSFP-Berechtigung 60.000/30.000/15.000 € (Topf für Hülle+Anlagentechnik+Heizungsoptimierung); NWG: 500 €/m² NGF; Mindestinvestition 300 € |
| Antrag | Energieeffizienz-Experte Pflicht; Antrag beim BAFA vor Vorhabenbeginn |
| Contracting | Contractoren antragsberechtigt (BEG EM Nr. 6.1) |
| Status | aktiv |
| Stand | BEG EM Richtlinie vom 17.08.2026 (in Kraft 21.07.2026), BAFA-Merkblatt 07/2026 |
| Quelle |
Abkürzungen: WE = Wohneinheit · NGF = Nettogrundfläche · WPB = Worst Performing Building (energetisch schlechtestes Gebäude) · iSFP = individueller Sanierungsfahrplan
Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.
Für wen ist BAFA BEG EM Gebäudehülle geeignet?
- Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die dämmen oder Fenster und Türen tauschen
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen und Contractoren
- Besonders interessant mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) und größeren Vorhaben ab 30.000 €
- Nicht geeignet für Photovoltaik oder Batteriespeicher – die sind in der BEG nicht förderfähig
- Nicht geeignet, wenn Sie das Haus komplett zum Effizienzhaus sanieren – dann ist KfW 261 der passende Weg
So stellen Sie den Antrag
- Einen Energieeffizienz-Experten beauftragen – er ist für diese Förderung Pflicht. Optional vorher einen iSFP mit BAFA-Förderung erstellen lassen.
- Angebote einholen; ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist erlaubt.
- Antrag im BAFA-Portal stellen – vor Vorhabenbeginn. Die Mindestinvestition beträgt 300 €.
- Nach dem Zuwendungsbescheid die Arbeiten ausführen lassen.
- Nachweise über den Energieeffizienz-Experten beim BAFA einreichen; danach wird ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Dämmung und Fenster 2026?
Der Fördersatz beträgt 15 %. Mit iSFP-Bonus kommen 5 Prozentpunkte dazu – aber nur, wenn die Maßnahme mindestens 30.000 € förderfähig kostet, und nur auf den Teil oberhalb der Basis-Höchstgrenze. Laut BAFA ist ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 zusätzlich ein WPB-Bonus von 5 % für Dämmung geplant.
Wie viel Kosten sind förderfähig?
Bei Wohngebäuden 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Mit iSFP-Bonus oder wenn kein iSFP möglich ist, verdoppeln sich die Werte auf 60.000, 30.000 und 15.000 €. Bei Nichtwohngebäuden sind 500 € je m² Nettogrundfläche förderfähig. Der Topf gilt gemeinsam für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
Kann ich den BAFA-Zuschuss mit einem Kredit kombinieren?
Ja. Für Wohngebäude gibt es den Ergänzungskredit 358/359, für Nichtwohngebäude KfW 523. Für dieselben Kosten stellen Sie den Zuschuss nur einmal.
Was hat sich mit der BEG-Reform 2026 geändert?
Seit 21.07.2026 gilt die neue Richtlinie. Der wichtigste Unterschied: Der iSFP-Bonus wird nur noch ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben gewährt und nur auf den Teil über der Basis-Höchstgrenze. Die Richtlinie läuft bis 31.12.2030.

