BAFA · Zuschussaktiv

    BAFA Gebäudehülle 2026: 15 % für Dämmung und Fenster

    Das BAFA bezuschusst Maßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Wänden und Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren sowie sommerlichen Wärmeschutz. Antragsberechtigt sind alle Investoren, auch Unternehmen, Kommunen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Contractoren. Ein Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme begleiten.

    Offizieller Name: BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, sommerlicher Wärmeschutz) · Stand: BEG EM Richtlinie vom 17.08.2026 (in Kraft 21.07.2026), BAFA-Merkblatt 07/2026

    Symbolbild: älteres Einfamilienhaus mit Gerüst, neue Fassadendämmung, Wärmepumpe im Garten

    Was ist BAFA BEG EM Gebäudehülle und wer bekommt die Förderung?

    Der BAFA-Zuschuss für die Gebäudehülle fördert Dämmung, neue Fenster, Außentüren und sommerlichen Wärmeschutz an bestehenden Gebäuden mit 15 %. Beantragen können ihn private Eigentümer, Unternehmen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan gibt es 5 Prozentpunkte mehr, seit der Reform aber nur ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben.

    BAFA BEG EM Gebäudehülle im Überblick

    Steckbrief BAFA BEG EM Gebäudehülle
    TrägerBAFA
    ArtZuschuss
    ZielgruppenPrivatpersonen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Kommunen
    GebäudeWohn- und Nichtwohngebäude
    Förderung15 %; iSFP-Bonus +5 % nur ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben und nur auf den Teil über der Basis-Höchstgrenze; WPB-Bonus +5 % für Dämmung ab voraussichtlich Q1 2027 (max. 3 Anträge)
    KonditionenWG: 30.000 € (1. WE)/15.000 €/8.000 €; mit iSFP-Bonus bzw. ohne iSFP-Berechtigung 60.000/30.000/15.000 € (Topf für Hülle+Anlagentechnik+Heizungsoptimierung); NWG: 500 €/m² NGF; Mindestinvestition 300 €
    AntragEnergieeffizienz-Experte Pflicht; Antrag beim BAFA vor Vorhabenbeginn
    ContractingContractoren antragsberechtigt (BEG EM Nr. 6.1)
    Statusaktiv
    StandBEG EM Richtlinie vom 17.08.2026 (in Kraft 21.07.2026), BAFA-Merkblatt 07/2026
    Quelle

    Abkürzungen: WE = Wohneinheit · NGF = Nettogrundfläche · WPB = Worst Performing Building (energetisch schlechtestes Gebäude) · iSFP = individueller Sanierungsfahrplan

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen ist BAFA BEG EM Gebäudehülle geeignet?

    • Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die dämmen oder Fenster und Türen tauschen
    • Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen und Contractoren
    • Besonders interessant mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) und größeren Vorhaben ab 30.000 €
    • Nicht geeignet für Photovoltaik oder Batteriespeicher – die sind in der BEG nicht förderfähig
    • Nicht geeignet, wenn Sie das Haus komplett zum Effizienzhaus sanieren – dann ist KfW 261 der passende Weg

    So stellen Sie den Antrag

    1. Einen Energieeffizienz-Experten beauftragen – er ist für diese Förderung Pflicht. Optional vorher einen iSFP mit BAFA-Förderung erstellen lassen.
    2. Angebote einholen; ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist erlaubt.
    3. Antrag im BAFA-Portal stellen – vor Vorhabenbeginn. Die Mindestinvestition beträgt 300 €.
    4. Nach dem Zuwendungsbescheid die Arbeiten ausführen lassen.
    5. Nachweise über den Energieeffizienz-Experten beim BAFA einreichen; danach wird ausgezahlt.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Dämmung und Fenster 2026?

    Der Fördersatz beträgt 15 %. Mit iSFP-Bonus kommen 5 Prozentpunkte dazu – aber nur, wenn die Maßnahme mindestens 30.000 € förderfähig kostet, und nur auf den Teil oberhalb der Basis-Höchstgrenze. Laut BAFA ist ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 zusätzlich ein WPB-Bonus von 5 % für Dämmung geplant.

    Wie viel Kosten sind förderfähig?

    Bei Wohngebäuden 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Mit iSFP-Bonus oder wenn kein iSFP möglich ist, verdoppeln sich die Werte auf 60.000, 30.000 und 15.000 €. Bei Nichtwohngebäuden sind 500 € je m² Nettogrundfläche förderfähig. Der Topf gilt gemeinsam für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.

    Kann ich den BAFA-Zuschuss mit einem Kredit kombinieren?

    Ja. Für Wohngebäude gibt es den Ergänzungskredit 358/359, für Nichtwohngebäude KfW 523. Für dieselben Kosten stellen Sie den Zuschuss nur einmal.

    Was hat sich mit der BEG-Reform 2026 geändert?

    Seit 21.07.2026 gilt die neue Richtlinie. Der wichtigste Unterschied: Der iSFP-Bonus wird nur noch ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben gewährt und nur auf den Teil über der Basis-Höchstgrenze. Die Richtlinie läuft bis 31.12.2030.

    Unsicher, ob das Programm passt?

    Der Förder-Finder zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen.

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