KfW · Kreditaktiv

    KfW 299: Neubau-Kredit für Nichtwohngebäude

    Der Kredit 299 fördert den Neubau klimafreundlicher Nichtwohngebäude wie Büros, Hallen oder Praxen. Die Höhe richtet sich nach der Nettogrundfläche und dem erreichten Standard. Befristet ist auch das Effizienzgebäude 55 förderfähig.

    Offizieller Name: Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude · Stand: Merkblatt Stand 07/2026, gültig ab 30.07.2026

    Symbolbild: Neubau eines Mehrfamilienhauses im Rohbau mit Kran

    Was ist KfW 299 und wer bekommt den Kredit?

    KfW 299 ist ein zinsgünstiger Kredit für den Neubau klimafreundlicher Nichtwohngebäude, zum Beispiel Büros oder Gewerbehallen. Unternehmen und Bauträger erhalten bis 1.500 € je Quadratmeter Nettogrundfläche, höchstens 7,5 Millionen Euro. Mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude sind es 2.000 € je Quadratmeter. Befristet wird auch das Effizienzgebäude 55 gefördert.

    KfW 299 im Überblick

    Steckbrief KfW 299
    TrägerKfW
    ArtKredit
    ZielgruppenUnternehmen, Bauträger
    GebäudeNichtwohngebäude
    FörderungKlimafreundliches NWG 1.500 €/m² NGF, max. 7,5 Mio. €; mit QNG 2.000 €/m², max. 10 Mio. €; EG 55 (befristet) 1.000 €/m², max. 5 Mio. €
    Konditionenzinsverbilligt aus Bundesmitteln; Zinsbindung bis 10 J.
    AntragHausbank vor Vorhabenbeginn; Energieeffizienz-Experte
    Contractingim Merkblatt nicht gesondert geregelt
    Statusaktiv
    StandMerkblatt Stand 07/2026, gültig ab 30.07.2026
    Quelle

    Abkürzungen: NGF = Nettogrundfläche · EH/EG = Effizienzhaus/Effizienzgebäude · QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen ist KfW 299 geeignet?

    • Unternehmen, die ein neues Büro-, Produktions- oder Gewerbegebäude bauen
    • Bauträger und Investoren im Nichtwohnbau
    • Nicht geeignet für Wohngebäude – dafür gibt es KfW 297/298
    • Nicht geeignet für Kommunen als Bauherr – sie nutzen KfW 498/499

    So stellen Sie den Antrag

    1. Energieeffizienz-Experten einbinden (Pflicht).
    2. Förderstufe festlegen: Klimafreundliches Nichtwohngebäude, mit QNG oder Effizienzgebäude 55.
    3. Kredit über die Hausbank beantragen – vor Vorhabenbeginn.
    4. Bauen und den Standard bestätigen lassen.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist der Kredit KfW 299?

    Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40 plus Lebenszyklus-Anforderung): 1.500 € je m², max. 7,5 Mio. €. Mit QNG: 2.000 € je m², max. 10 Mio. €. Effizienzgebäude 55 (befristet): 1.000 € je m², max. 5 Mio. €.

    Welche Voraussetzungen gelten?

    Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht, der Antrag läuft vor Vorhabenbeginn über die Hausbank. Die Zinsbindung beträgt bis zu 10 Jahre.

    Wie finanziere ich die Heizung im Neubau?

    Die Heizung ist Teil der Neubauförderung. Alternativ kann ein Contractor die Wärmeerzeugung finanzieren und betreiben – mehr unter Contracting für Gewerbeimmobilien.

    Wie lange gilt die Förderstufe Effizienzgebäude 55?

    Sie ist befristet. Ein Enddatum ist nicht veröffentlicht. Das Merkblatt hat den Stand 07/2026 und gilt ab 30.07.2026.

    Unsicher, ob das Programm passt?

    Der Förder-Finder zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen.

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