KfW · Zuschussaktiv

    KfW 498/499: Neubau-Zuschuss für Kommunen

    Mit 498 (Wohngebäude) und 499 (Nichtwohngebäude) fördert die KfW klimafreundliche Neubauten von Kommunen mit einem Zuschuss. Laut KfW wurden die Zuschüsse für Kommunen im März 2026 erhöht. Für Kitas, Schulen oder kommunale Wohnungen ist das Programm der erste Anlaufpunkt.

    Offizieller Name: Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (Wohn/Nichtwohn) · Stand: Merkblatt Stand 04/2026, gültig ab 11.03.2026

    Symbolbild: Neubau eines Mehrfamilienhauses im Rohbau mit Kran

    Was ist KfW 498/499 und wer bekommt die Förderung?

    KfW 498 und 499 sind Zuschüsse für klimafreundliche Neubauten von Kommunen, 498 für Wohngebäude und 499 für Nichtwohngebäude. Bei Wohngebäuden gibt es 10 % auf bis zu 100.000 € je Wohneinheit, mit Nachhaltigkeitssiegel auf 150.000 €. Für das Effizienzhaus 55 sind es 7,5 %. Die Werte für Nichtwohngebäude stehen im Merkblatt.

    KfW 498/499 im Überblick

    Steckbrief KfW 498/499
    TrägerKfW
    ArtZuschuss
    ZielgruppenKommunen
    GebäudeWohn- und Nichtwohngebäude
    FörderungWG: 10 % auf max. 100.000 €/WE (QNG: 150.000 €/WE), EH 55: 7,5 %; NWG analog*
    Konditionenlt. KfW-PM 02.03.2026 erhöhte Zuschüsse für Kommunen
    AntragKfW vor Vorhabenbeginn; Energieeffizienz-Experte
    Contractingim Merkblatt nicht gesondert geregelt
    Statusaktiv
    StandMerkblatt Stand 04/2026, gültig ab 11.03.2026
    Quelle

    * noch nicht abschließend aus einer Primärquelle belegt – bitte im Merkblatt prüfen.

    Abkürzungen: WE = Wohneinheit · EH/EG = Effizienzhaus/Effizienzgebäude · QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen ist KfW 498/499 geeignet?

    • Kommunale Gebietskörperschaften, die Kitas, Schulen, Verwaltungsgebäude oder Wohnungen neu bauen
    • Gemeindeverbände und Zweckverbände
    • Nicht geeignet für die Sanierung bestehender Gebäude – dafür gibt es KfW 464 und 422
    • Nicht geeignet für kommunale Unternehmen in privater Rechtsform – prüfen Sie dort KfW 297/298 bzw. KfW 299

    So stellen Sie den Antrag

    1. Neubau planen und Energieeffizienz-Experten einbinden.
    2. Förderstufe festlegen: Klimafreundliches Gebäude, mit QNG oder Effizienzhaus 55.
    3. Antrag direkt bei der KfW stellen – vor Vorhabenbeginn.
    4. Bauen und Standard nachweisen; danach Auszahlung des Zuschusses.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist der Zuschuss für Kommunen im Neubau?

    Bei Wohngebäuden 10 % auf höchstens 100.000 € je Wohneinheit, mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude auf 150.000 €. Für das Effizienzhaus 55 gibt es 7,5 %. Für Nichtwohngebäude (499) gelten eigene Werte je Quadratmeter, die wir noch nicht im Detail ausgewertet haben – bitte im Merkblatt prüfen.

    Welche Voraussetzungen gelten?

    Antrag vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW, ein Energieeffizienz-Experte ist einzubinden.

    Wie passt Contracting zum kommunalen Neubau?

    Die Wärmeversorgung kann ein Contractor übernehmen. Wie Kommunen das rechtssicher vergeben, lesen Sie unter Vergabe von Contracting.

    Ist das Programm aktuell?

    Ja. Das Merkblatt hat den Stand 04/2026 und gilt ab 11.03.2026. Laut KfW-Pressemitteilung vom 02.03.2026 wurden die Zuschüsse für Kommunen erhöht.

    Unsicher, ob das Programm passt?

    Der Förder-Finder zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen.

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